Finanzierung der Universitäten. Initiative des Zürcher Kantonsrates
- ShortId
-
95.3360
- Id
-
19953360
- Updated
-
14.11.2025 08:51
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung der Universitäten. Initiative des Zürcher Kantonsrates
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Beschluss des Zürcher Kantonsrates ist schwerwiegend, denn er könnte dem kooperativen Föderalismus im Hochschulbereich, wie er in der Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge seinen Niederschlag findet, den Todesstoss geben.</p><p>Nach der Vereinbarung leisten die Nichthochschulkantone einen Beitrag an die Betriebsaufwendungen der kantonalen Hochschulen. Der Kanton Wallis zum Beispiel zahlt 1995 für die etwa 2500 Walliser Universitätsstudenten ungefähr 22 Millionen Franken.</p><p>Die Vereinbarung, die auf das Jahr 1981 zurückgeht und von allen Kantonen schon dreimal für je sechs weitere Jahre erneuert wurde (letztmals für die Jahre 1993-1998) soll nach Möglichkeit den freien Zugang zu den kantonalen Hochschulen sicherzustellen und die Gleichstellung der Studierenden und der Studienanwärterinnen und -anwärter der angeschlossenen Kantone gewährleisten.</p><p>Es ist zweifellos interessant hervorzuheben, dass die Beiträge der Nichthochschulkantone ungefähr fünf Prozent der jährlichen Betriebsaufwendungen der kantonalen Hochschulen ausmachen. Diese erhalten ausserdem Bundessubventionen von ungefähr 15 Prozent der Ausgaben. Hinzu kommen Bundesbeiträge für die Investitionen der Hochschulkantone.</p><p>Sicher ist der wirtschaftliche Beitrag der Studierenden aus den Nichthochschulkantonen für die Hochschulregionen von grosser Bedeutung, profitieren diese doch von hochqualifizierten Arbeitskräften, für deren Ausbildungskosten bis zu ihrem 19.-20. Lebensjahr die Familien und die Gemeinwesen der Nichthochschulkantone aufgekommen sind. Nach Schätzungen bleiben bis zu 70 Prozent der Studierenden nach ihrem Hochschulabschluss an Ort und Stelle.....</p><p>Ganz allgemein stellen wir aber fest, dass die Hochschulkantone 80 Prozent der Betriebsaufwendungen selbst tragen müssen. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass sich der Bund an der Deckung dieser Ausgaben stärker beteiligt. Die Erhöhung der Bundessubventionen ist voll und ganz dadurch gerechtfertigt, dass die Hochschulkantone im Bereich der höheren Bildung aufgrund des föderalistischen Systems eine eminent nationale Aufgabe erfüllen.</p>
- <p>Der Bundesrat versteht die Sorge des Interpellanten, dass die schweizerischen Hochschulen, wie in der Vergangenheit, weiterhin allen Studienwilligen und Studienfähigen aus allen Kantonen offenstehen. Die öffentliche Hand, das heisst die Kantone und der Bund, haben in den vergangenen Jahrzehnten grosse Anstrengungen zur Verwirklichung der Offenhaltung der Universitäten unternommen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass dieses zentrale bildungspolitische Anliegen auch in finanziell schwierigen Zeiten weiterhin seine volle Gültigkeit besitzt. Zu den beiden konkreten Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p></p><p>Zu 1: Die Kredite laut dem Hochschulförderungsgesetz sind bis Ende 1999 bereits festgelegt (Bundesbeschluss über Kredite nach dem Hochschulförderungsgesetz [IHG] in den Jahren 1996-1999 [neunte Beitragsperiode] vom 8.6.1995). Für die Bestimmung der Kredite für die Jahre ab 1999 werden einmal die Ergebnisse der Projektorganisation für eine "Neuordnung eines Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen" von Bedeutung sein. Wir beabsichtigen ferner, im Laufe der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Revision des Hochschulförderungsgesetzes vorzulegen. Vorabklärungen dazu sind bereits im Gange. Im Rahmen dieser Revision wird auch die Rolle des Bundes in der Hochschulpolitik in Absprache mit den Kantonen neu zu klären sein; in diesem Zusammenhang wird auch den Auswirkungen der Zürcher Initiative besondere Beachtung geschenkt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Nichthochschulkantone weiterhin an der Finanzierung der kantonalen Universitäten beteiligen. Die Erneuerung der Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge wird Anlass sein, Ausmass und Umfang der kantonalen Beteiligung neu festzulegen.</p><p></p><p>Zu 2: Die vom Interpellanten erwähnte parlamentarische Initiative fällt ausschliesslich in die Kompetenz des Kantons Zürich das Zürcher Volk wird noch darüber abzustimmen haben. Der Bundesrat kann sich daher zu ihr nicht äussern. Wir möchten lediglich festhalten, dass die acht Universitätskantone eine nationale Aufgabe erfüllen, indem sie ihre Universitäten auch den Studienwilligen aus Nichtuniversitätskantonen offenhalten. Wir gehen davon aus, dass alle Universitätskantone diese nationale Aufgabe auch in Zukunft im Interesse des inneren Zusammenhaltes unseres Landes und im Geiste der traditionellen Solidarität unter den Kantonen weiterhin wahrnehmen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Zürcher Kantonsrat, trotz ablehnender Stellungnahme des Regierungsrates, eine parlamentarische Initiative gutgeheissen hat, wonach die Nichthochschulkantone für die gesamten Kosten ihrer Kantonsangehörigen, die an der Universität Zürich studieren, aufkommen müssen.</p><p>Die höhere Bildung, die von den Hochschulkantonen getragen wird, gehört zu den vordringlichsten nationalen Aufgaben. Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. die Unterstützung für die kantonalen Universitäten ab 1999 (Inkrafttreten der 4. Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge) wesentlich zu verstärken, indem er ihnen auf dem Budgetweg Pauschalbeiträge gewährt, damit sie ihre Verantwortung auf diesem Gebiet voll wahrnehmen können, und indem er für eine bessere Koordination sorgt;</p><p>2. beim Kanton Zürich vorstellig zu werden, damit er die eidgenössische Solidarität in diesem wichtigen Bereich der höheren Ausbildung nicht gefährdet, und ihn zu ersuchen, zur Ausbildung von Studierenden aus anderen Kantonen weiterhin seinen Beitrag zu leisten?</p>
- Finanzierung der Universitäten. Initiative des Zürcher Kantonsrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Beschluss des Zürcher Kantonsrates ist schwerwiegend, denn er könnte dem kooperativen Föderalismus im Hochschulbereich, wie er in der Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge seinen Niederschlag findet, den Todesstoss geben.</p><p>Nach der Vereinbarung leisten die Nichthochschulkantone einen Beitrag an die Betriebsaufwendungen der kantonalen Hochschulen. Der Kanton Wallis zum Beispiel zahlt 1995 für die etwa 2500 Walliser Universitätsstudenten ungefähr 22 Millionen Franken.</p><p>Die Vereinbarung, die auf das Jahr 1981 zurückgeht und von allen Kantonen schon dreimal für je sechs weitere Jahre erneuert wurde (letztmals für die Jahre 1993-1998) soll nach Möglichkeit den freien Zugang zu den kantonalen Hochschulen sicherzustellen und die Gleichstellung der Studierenden und der Studienanwärterinnen und -anwärter der angeschlossenen Kantone gewährleisten.</p><p>Es ist zweifellos interessant hervorzuheben, dass die Beiträge der Nichthochschulkantone ungefähr fünf Prozent der jährlichen Betriebsaufwendungen der kantonalen Hochschulen ausmachen. Diese erhalten ausserdem Bundessubventionen von ungefähr 15 Prozent der Ausgaben. Hinzu kommen Bundesbeiträge für die Investitionen der Hochschulkantone.</p><p>Sicher ist der wirtschaftliche Beitrag der Studierenden aus den Nichthochschulkantonen für die Hochschulregionen von grosser Bedeutung, profitieren diese doch von hochqualifizierten Arbeitskräften, für deren Ausbildungskosten bis zu ihrem 19.-20. Lebensjahr die Familien und die Gemeinwesen der Nichthochschulkantone aufgekommen sind. Nach Schätzungen bleiben bis zu 70 Prozent der Studierenden nach ihrem Hochschulabschluss an Ort und Stelle.....</p><p>Ganz allgemein stellen wir aber fest, dass die Hochschulkantone 80 Prozent der Betriebsaufwendungen selbst tragen müssen. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass sich der Bund an der Deckung dieser Ausgaben stärker beteiligt. Die Erhöhung der Bundessubventionen ist voll und ganz dadurch gerechtfertigt, dass die Hochschulkantone im Bereich der höheren Bildung aufgrund des föderalistischen Systems eine eminent nationale Aufgabe erfüllen.</p>
- <p>Der Bundesrat versteht die Sorge des Interpellanten, dass die schweizerischen Hochschulen, wie in der Vergangenheit, weiterhin allen Studienwilligen und Studienfähigen aus allen Kantonen offenstehen. Die öffentliche Hand, das heisst die Kantone und der Bund, haben in den vergangenen Jahrzehnten grosse Anstrengungen zur Verwirklichung der Offenhaltung der Universitäten unternommen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass dieses zentrale bildungspolitische Anliegen auch in finanziell schwierigen Zeiten weiterhin seine volle Gültigkeit besitzt. Zu den beiden konkreten Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p></p><p>Zu 1: Die Kredite laut dem Hochschulförderungsgesetz sind bis Ende 1999 bereits festgelegt (Bundesbeschluss über Kredite nach dem Hochschulförderungsgesetz [IHG] in den Jahren 1996-1999 [neunte Beitragsperiode] vom 8.6.1995). Für die Bestimmung der Kredite für die Jahre ab 1999 werden einmal die Ergebnisse der Projektorganisation für eine "Neuordnung eines Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen" von Bedeutung sein. Wir beabsichtigen ferner, im Laufe der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Revision des Hochschulförderungsgesetzes vorzulegen. Vorabklärungen dazu sind bereits im Gange. Im Rahmen dieser Revision wird auch die Rolle des Bundes in der Hochschulpolitik in Absprache mit den Kantonen neu zu klären sein; in diesem Zusammenhang wird auch den Auswirkungen der Zürcher Initiative besondere Beachtung geschenkt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Nichthochschulkantone weiterhin an der Finanzierung der kantonalen Universitäten beteiligen. Die Erneuerung der Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge wird Anlass sein, Ausmass und Umfang der kantonalen Beteiligung neu festzulegen.</p><p></p><p>Zu 2: Die vom Interpellanten erwähnte parlamentarische Initiative fällt ausschliesslich in die Kompetenz des Kantons Zürich das Zürcher Volk wird noch darüber abzustimmen haben. Der Bundesrat kann sich daher zu ihr nicht äussern. Wir möchten lediglich festhalten, dass die acht Universitätskantone eine nationale Aufgabe erfüllen, indem sie ihre Universitäten auch den Studienwilligen aus Nichtuniversitätskantonen offenhalten. Wir gehen davon aus, dass alle Universitätskantone diese nationale Aufgabe auch in Zukunft im Interesse des inneren Zusammenhaltes unseres Landes und im Geiste der traditionellen Solidarität unter den Kantonen weiterhin wahrnehmen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Zürcher Kantonsrat, trotz ablehnender Stellungnahme des Regierungsrates, eine parlamentarische Initiative gutgeheissen hat, wonach die Nichthochschulkantone für die gesamten Kosten ihrer Kantonsangehörigen, die an der Universität Zürich studieren, aufkommen müssen.</p><p>Die höhere Bildung, die von den Hochschulkantonen getragen wird, gehört zu den vordringlichsten nationalen Aufgaben. Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. die Unterstützung für die kantonalen Universitäten ab 1999 (Inkrafttreten der 4. Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge) wesentlich zu verstärken, indem er ihnen auf dem Budgetweg Pauschalbeiträge gewährt, damit sie ihre Verantwortung auf diesem Gebiet voll wahrnehmen können, und indem er für eine bessere Koordination sorgt;</p><p>2. beim Kanton Zürich vorstellig zu werden, damit er die eidgenössische Solidarität in diesem wichtigen Bereich der höheren Ausbildung nicht gefährdet, und ihn zu ersuchen, zur Ausbildung von Studierenden aus anderen Kantonen weiterhin seinen Beitrag zu leisten?</p>
- Finanzierung der Universitäten. Initiative des Zürcher Kantonsrates
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