Beschränkung des Weissweinimportes und Globalisierung der Kontingente

ShortId
95.3361
Id
19953361
Updated
10.04.2024 13:48
Language
de
Title
Beschränkung des Weissweinimportes und Globalisierung der Kontingente
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Konsens über die schrittweise Verwirklichung der Globalisierung der Kontingente von importierten Weinen (Rot- und Weissweinen) scheint zwischen den verschiedenen beteiligten Kreisen (Produzenten, Einkellerern, Weinhändlern und Importeuren) möglich zu sein.</p><p>Ich beziehe mich auf meine Interpellation vom 07.10.1994 über die "Beschränkung der Weissweinimporte und Förderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen" und auf meinen Brief vom 10.09.1995. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die folgenden Punkte berücksichtigen würden:</p><p>1. Ein Zeitraum von 10 Jahren scheint unentbehrlich zu sein, damit die Produktion sich dem Markt anpassen kann. Diese Anpassung an die Nachfrage erfordert Strukturänderungen. Die Weinbauern sollten eine längere Zeit, als vorgesehen ist (5 Jahre), zur Verfügung haben, um den Rebsortenbestand ändern zu können.</p><p>2. Für den Fall grosser Absatzschwierigkeiten der einheimischen Weissweinproduktion, muss unbedingt eine "ökonomische Bremse" vorgesehen werden. Die Bestimmungen dieser Interventionsklausel könnten wie folgt lauten: Falls am 30. Juni die einheimischen Weissweinbestände dem Konsum von 14 oder mehr Monaten entsprechen, wird der reduzierte Ausserkontingentszollansatz (TK2) wieder auf 3 Franken pro Liter angehoben, bis die genannten Bestände auf 12 Konsummonate gesunken sind. Diese Gebühr sollte auch dann auf 3 Franken angehoben werden können, wenn die Einfuhren globalisiert sein werden, d.h. nach der Anpassungszeit von 10 Jahren. Diese Massnahme drängt sich auf, wenn man eine unkontrollierte Öffnung der Grenzen für Einfuhren, die das Gleichgewicht des Binnenmarkts gefährden würden, verhindern will. Diese "Notbremse" würde es in der Tat erlauben, den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, der von jenen ausländischen Weinen verursacht wird, deren Preise frei Grenze in keinem Verhältnis zu den schweizerischen Produktionskosten stehen. Das Ausbleiben einer solchen Massnahme würde mittelfristig die Aufgabe von ungefähr 2000 Hektaren Rebberge im Wallis bedeuten. Wollen wir morgen verbeamtete "Rebbau-Gärtner" für den Unterhalt dieser einzigartigen Landschaften anstellen?</p><p>3. Am Ende der Anpassungszeit von 10 Jahren sollte die Globalisierung der Einfuhren von ausländischen Rot- und Weissweinen in keinem Fall mehr als 170 Millionen Liter umfassen.</p><p>Die Schweiz als eines der wichtigsten Einfuhrländer von Weinen der Europäischen Union, ist in der Lage, wenn sie es will, die heutige einheimische Produktion aufrechtzuerhalten, wenn sie weiterhin an ihren Bestrebungen, die Qualität zu verbessern, festhält.</p><p>4. Während der zehnjährigen Übergangsphase sollte der Rebbaufonds, der von den Einfuhrabgaben finanziert wird, zur Finanzierung mehrerer Anpassungsmassnahmen für die schweizerischen Rebberge beigezogen werden, insbesondere für die Exporthilfe für Schweizer Weine und die Rationalisierung des Rebbaus.5.Verschiedene flankierende Massnahmen zur Verringerung der vorgelagerten Kosten der Produktion, besonders die Liberalisierung der Einfuhren von Düngern und Pflanzenschutzmitteln und die Erleichterung der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte, würden es erlauben, die Lage dieser wichtigen Branche der schweizerischen Wirtschaft erheblich zu verbessern.</p>
  • <p>Aufgrund der Resultate einer informellen vom Bundesamt für Landwirtschaft bei den Kantonen, den Weinbauorganisationen und den interessierten Kreisen durchgeführten Umfrage und den darauf folgenden Gesprächen hat der Bundesrat beschlossen, eine kontrollierte Öffnung des Weissweinmarktes nach folgendem Grundsatz vorzunehmen:</p><p></p><p>Die Rot- und Weissweinkontingente werden den Marktgegebenheiten angepasst und auch getrennt verwaltet. Ab 1996 werden die für Rotwein eröffneten Einfuhrmengen, die zur Zeit noch nicht ausgeschöpft sind, gekürzt. Gleichzeitig wird die Einfuhrmenge fürWeisswein erhöht. Für 1996 beträgt die Grundmenge für Rotwein l'550'000 hl, diejenigefürWeisswein 150'000 hl. Letztere entspricht einer Verdoppelung der bei der WTO hinterlegten Kontingente. Die Rotweinmenge wird jährlich um 10'000 hl abnehmen; sie beträgt im Jahr 2000 noch 1'510'000 hl Die Weissweinmenge dagegen wird jährlich um das gleiche Volumen zunehmen und im Jahr 2000 190'000 hl erreichen. Die Gesamtmenge der jährlich eröffneten Kontingente wird sich somit auf 1'700'000 hl belaufen. Dies entspricht dem Gesamtvolumen der drei zur Zeit bei der WTO hinterlegten Weinkontingente. Ab dem Jahr 2001 werden die Kontingente globalisiert. Der Importeur wird dann frei wählen können, welchen Wein er einführen möchte. Dieses System soll ebenfalls bei der WTO hinterlegt werden.</p><p></p><p>Zu den vier Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat erachtet eine Anpassungszeit von 5 Jahren als genügend. Bereits seit 1990 werden die Rebberge umstrukturiert, um der neuen Situation Rechnung zu tragen. Während die Rebfläche 1990 noch mehrheitlich mit weissen Sorten bepflanzt war (54 Prozent), ist heute der grössere Teil mit roten Gewächsen bestückt (51 Prozent). Ausserdem haben die Vertreter der Produktion den Zeitraum von 5 Jahren unter der Bedingung akzeptiert, dass die Weissweinimporte tatsächlich beschränkt werden.</p><p></p><p>2. Eine Interventionsklausel, welche sinngemäss derjenigen des Interpellanten entspricht, ist vorgesehen. Damit wird das EVD, wenn die am 30. Juni des Jahres erhobenen Lagerbestände an Schweizer Weisswein der Kategorie 1 (Weine mit Ursprungsbezeichnung) für mehr als 14 Konsummonate reichen, die festgelegten Termine für die Kontingentserhöhung und -senkung jeweils um ein Jahr hinausschieben. Decken die Vorräte ein Jahr später immer noch mehr als zwölf Konsummonate ab, verschiebt das EVD den Termin um ein weiteres Jahr. Insgesamt dürfen die Termine nur dreimal hinausgeschoben werden.</p><p></p><p>3. Der Bund unterstützt die Ausfuhr von Schweizer Wein mit einer Finanzhilfe von jährlich 3 Millionen Franken. Der Bundesrat ist bereit, jeden begründeten Vorschlag in dieser Angelegenheit zu prüfen. Seiner Ansicht nach kann die Weinausfuhr nur erfolgreich sein, wenn auch ein ernsthafter Wille zur Entwicklung und Bildung neuer Märkte besteht. Die wesentlichen Anstrengungen sollten daher vor allem von den Interessierten selbst unternommen werden.</p><p></p><p>Bezüglich die Rationalisierung der Rebberge sei daran erinnert, dass der Bund Rebbergmeliorationen mit einem jährlichen Beitrag von ungefähr 2 Millionen Franken unterstützt.</p><p></p><p>4. Eine Verbesserung im Bereich der Einfuhr von Dünger und phytosanitären Produkten bedingt eine Anpassung von verschiedenen Gesetzen. Erste wichtige Anstrengungen dazu sind Inhalt der Botschaft betreffend das Agrar-Paket 95 (Teil 111: Pflanzenschutz und landwirtschaftliche Hilfsstoffe: Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes), welches gegenwärtig im Parlament behandelt wird. Weitere Anpassungen sind im Rahmen der Revision des Giftgesetzes in Arbeit. Die Vernehmlassung dazu steht nächstens an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Konsens über die schrittweise Verwirklichung der Globalisierung der Kontingente von importierten Weinen (Rot- und Weissweinen) scheint zwischen den verschiedenen beteiligten Kreisen (Produzenten, Einkellerern, Weinhändlern und Importeuren) möglich zu sein.</p><p>Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. eine Anpassungszeit von zehn Jahren vorzusehen;</p><p>2. eine "ökonomische Bremse" oder eine "Notbremse" einzuführen, um das Überleben der schweizerischen Rebbaugebiete (Weissweine) zu sichern;</p><p>3. die Ausfuhr von Schweizer Weinen und die Rationalisierung des Rebbaus wirksam zu fördern;</p><p>4. flankierende Massnahmen, insbesondere zur Verringerung der vorgelagerten Kosten, zu ergreifen, indem er z. B. die Einfuhren von Düngern und Pflanzenschutzmitteln liberalisiert?</p>
  • Beschränkung des Weissweinimportes und Globalisierung der Kontingente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Konsens über die schrittweise Verwirklichung der Globalisierung der Kontingente von importierten Weinen (Rot- und Weissweinen) scheint zwischen den verschiedenen beteiligten Kreisen (Produzenten, Einkellerern, Weinhändlern und Importeuren) möglich zu sein.</p><p>Ich beziehe mich auf meine Interpellation vom 07.10.1994 über die "Beschränkung der Weissweinimporte und Förderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen" und auf meinen Brief vom 10.09.1995. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die folgenden Punkte berücksichtigen würden:</p><p>1. Ein Zeitraum von 10 Jahren scheint unentbehrlich zu sein, damit die Produktion sich dem Markt anpassen kann. Diese Anpassung an die Nachfrage erfordert Strukturänderungen. Die Weinbauern sollten eine längere Zeit, als vorgesehen ist (5 Jahre), zur Verfügung haben, um den Rebsortenbestand ändern zu können.</p><p>2. Für den Fall grosser Absatzschwierigkeiten der einheimischen Weissweinproduktion, muss unbedingt eine "ökonomische Bremse" vorgesehen werden. Die Bestimmungen dieser Interventionsklausel könnten wie folgt lauten: Falls am 30. Juni die einheimischen Weissweinbestände dem Konsum von 14 oder mehr Monaten entsprechen, wird der reduzierte Ausserkontingentszollansatz (TK2) wieder auf 3 Franken pro Liter angehoben, bis die genannten Bestände auf 12 Konsummonate gesunken sind. Diese Gebühr sollte auch dann auf 3 Franken angehoben werden können, wenn die Einfuhren globalisiert sein werden, d.h. nach der Anpassungszeit von 10 Jahren. Diese Massnahme drängt sich auf, wenn man eine unkontrollierte Öffnung der Grenzen für Einfuhren, die das Gleichgewicht des Binnenmarkts gefährden würden, verhindern will. Diese "Notbremse" würde es in der Tat erlauben, den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, der von jenen ausländischen Weinen verursacht wird, deren Preise frei Grenze in keinem Verhältnis zu den schweizerischen Produktionskosten stehen. Das Ausbleiben einer solchen Massnahme würde mittelfristig die Aufgabe von ungefähr 2000 Hektaren Rebberge im Wallis bedeuten. Wollen wir morgen verbeamtete "Rebbau-Gärtner" für den Unterhalt dieser einzigartigen Landschaften anstellen?</p><p>3. Am Ende der Anpassungszeit von 10 Jahren sollte die Globalisierung der Einfuhren von ausländischen Rot- und Weissweinen in keinem Fall mehr als 170 Millionen Liter umfassen.</p><p>Die Schweiz als eines der wichtigsten Einfuhrländer von Weinen der Europäischen Union, ist in der Lage, wenn sie es will, die heutige einheimische Produktion aufrechtzuerhalten, wenn sie weiterhin an ihren Bestrebungen, die Qualität zu verbessern, festhält.</p><p>4. Während der zehnjährigen Übergangsphase sollte der Rebbaufonds, der von den Einfuhrabgaben finanziert wird, zur Finanzierung mehrerer Anpassungsmassnahmen für die schweizerischen Rebberge beigezogen werden, insbesondere für die Exporthilfe für Schweizer Weine und die Rationalisierung des Rebbaus.5.Verschiedene flankierende Massnahmen zur Verringerung der vorgelagerten Kosten der Produktion, besonders die Liberalisierung der Einfuhren von Düngern und Pflanzenschutzmitteln und die Erleichterung der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte, würden es erlauben, die Lage dieser wichtigen Branche der schweizerischen Wirtschaft erheblich zu verbessern.</p>
    • <p>Aufgrund der Resultate einer informellen vom Bundesamt für Landwirtschaft bei den Kantonen, den Weinbauorganisationen und den interessierten Kreisen durchgeführten Umfrage und den darauf folgenden Gesprächen hat der Bundesrat beschlossen, eine kontrollierte Öffnung des Weissweinmarktes nach folgendem Grundsatz vorzunehmen:</p><p></p><p>Die Rot- und Weissweinkontingente werden den Marktgegebenheiten angepasst und auch getrennt verwaltet. Ab 1996 werden die für Rotwein eröffneten Einfuhrmengen, die zur Zeit noch nicht ausgeschöpft sind, gekürzt. Gleichzeitig wird die Einfuhrmenge fürWeisswein erhöht. Für 1996 beträgt die Grundmenge für Rotwein l'550'000 hl, diejenigefürWeisswein 150'000 hl. Letztere entspricht einer Verdoppelung der bei der WTO hinterlegten Kontingente. Die Rotweinmenge wird jährlich um 10'000 hl abnehmen; sie beträgt im Jahr 2000 noch 1'510'000 hl Die Weissweinmenge dagegen wird jährlich um das gleiche Volumen zunehmen und im Jahr 2000 190'000 hl erreichen. Die Gesamtmenge der jährlich eröffneten Kontingente wird sich somit auf 1'700'000 hl belaufen. Dies entspricht dem Gesamtvolumen der drei zur Zeit bei der WTO hinterlegten Weinkontingente. Ab dem Jahr 2001 werden die Kontingente globalisiert. Der Importeur wird dann frei wählen können, welchen Wein er einführen möchte. Dieses System soll ebenfalls bei der WTO hinterlegt werden.</p><p></p><p>Zu den vier Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat erachtet eine Anpassungszeit von 5 Jahren als genügend. Bereits seit 1990 werden die Rebberge umstrukturiert, um der neuen Situation Rechnung zu tragen. Während die Rebfläche 1990 noch mehrheitlich mit weissen Sorten bepflanzt war (54 Prozent), ist heute der grössere Teil mit roten Gewächsen bestückt (51 Prozent). Ausserdem haben die Vertreter der Produktion den Zeitraum von 5 Jahren unter der Bedingung akzeptiert, dass die Weissweinimporte tatsächlich beschränkt werden.</p><p></p><p>2. Eine Interventionsklausel, welche sinngemäss derjenigen des Interpellanten entspricht, ist vorgesehen. Damit wird das EVD, wenn die am 30. Juni des Jahres erhobenen Lagerbestände an Schweizer Weisswein der Kategorie 1 (Weine mit Ursprungsbezeichnung) für mehr als 14 Konsummonate reichen, die festgelegten Termine für die Kontingentserhöhung und -senkung jeweils um ein Jahr hinausschieben. Decken die Vorräte ein Jahr später immer noch mehr als zwölf Konsummonate ab, verschiebt das EVD den Termin um ein weiteres Jahr. Insgesamt dürfen die Termine nur dreimal hinausgeschoben werden.</p><p></p><p>3. Der Bund unterstützt die Ausfuhr von Schweizer Wein mit einer Finanzhilfe von jährlich 3 Millionen Franken. Der Bundesrat ist bereit, jeden begründeten Vorschlag in dieser Angelegenheit zu prüfen. Seiner Ansicht nach kann die Weinausfuhr nur erfolgreich sein, wenn auch ein ernsthafter Wille zur Entwicklung und Bildung neuer Märkte besteht. Die wesentlichen Anstrengungen sollten daher vor allem von den Interessierten selbst unternommen werden.</p><p></p><p>Bezüglich die Rationalisierung der Rebberge sei daran erinnert, dass der Bund Rebbergmeliorationen mit einem jährlichen Beitrag von ungefähr 2 Millionen Franken unterstützt.</p><p></p><p>4. Eine Verbesserung im Bereich der Einfuhr von Dünger und phytosanitären Produkten bedingt eine Anpassung von verschiedenen Gesetzen. Erste wichtige Anstrengungen dazu sind Inhalt der Botschaft betreffend das Agrar-Paket 95 (Teil 111: Pflanzenschutz und landwirtschaftliche Hilfsstoffe: Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes), welches gegenwärtig im Parlament behandelt wird. Weitere Anpassungen sind im Rahmen der Revision des Giftgesetzes in Arbeit. Die Vernehmlassung dazu steht nächstens an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Konsens über die schrittweise Verwirklichung der Globalisierung der Kontingente von importierten Weinen (Rot- und Weissweinen) scheint zwischen den verschiedenen beteiligten Kreisen (Produzenten, Einkellerern, Weinhändlern und Importeuren) möglich zu sein.</p><p>Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. eine Anpassungszeit von zehn Jahren vorzusehen;</p><p>2. eine "ökonomische Bremse" oder eine "Notbremse" einzuführen, um das Überleben der schweizerischen Rebbaugebiete (Weissweine) zu sichern;</p><p>3. die Ausfuhr von Schweizer Weinen und die Rationalisierung des Rebbaus wirksam zu fördern;</p><p>4. flankierende Massnahmen, insbesondere zur Verringerung der vorgelagerten Kosten, zu ergreifen, indem er z. B. die Einfuhren von Düngern und Pflanzenschutzmitteln liberalisiert?</p>
    • Beschränkung des Weissweinimportes und Globalisierung der Kontingente

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