Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs

ShortId
95.3364
Id
19953364
Updated
10.04.2024 14:26
Language
de
Title
Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die EU hat beschlossen, Fernmeldenetze und -dienste auf den 01.01.1998 zu liberalisieren. Einzelne Mitgliedländer der EU (Dänemark, Deutschland, Schweden) haben die Absicht, angesichts der volkswirtschaftlichen und standortpolitischen Bedeutung der Telekommunikation entsprechende Liberalisierungsschritte schon früher einzuleiten. Damit ist auch die Schweiz im Zugzwang. Folgerichtig hat der Bundesrat kürzlich die Revision des Fernmeldegesetzes mit dem Ziel einer Liberalisierung der Telekommunikation in die Vernehmlassung gegeben. Sinnvollerweise muss auch in der Schweiz das liberalisierte Fernmeldegesetz spätestens auf den 01.01.1998 in Kraft treten, ein zeitlich früheres Inkrafttreten, z.B. im Laufe des Jahres 1997, wäre jedoch ein klarer Standortvorteil für die Schweiz.</p><p>Probleme bietet nun allerdings die Uebergangsphase. Zwar ist von seiten des Bundesrates, der Telecom PTT und der Wirtschaft die Absicht klar erklärt, das Fernmeldegesetz zu liberalisieren. Bis zur Rechtsgültigkeit eines neuen Fernmeldegesetzes dauert es aber noch rund 2 Jahre, in denen die Telecom PTT als Monopolist den schweizerischen Telecom-Markt beherrscht. In den letzten Monaten mehren sich nun die Anzeichen, dass die Telecom PTT ihre Monopolstellung dazu benützt, um eine beherrschende Marktstellung auch über den Zeitpunkt der Liberalisierung des Fernmeldgesetzes hinaus aufzubauen. Beispiele dafür sind die Kooperation mit den SBB im Fernmeldebereich, die Beteiligung an Kabelnetzbetreibergesellschaften, die Akquisition von XMIT, das Numerierungskonzept, die Mietleitungstarife, die PR-Offensive usw. Nicht in dieses "Sündenregister" der Telecom PTT gehören die Koalitionen mit ausländischen Partnern zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit (z.B. UNISOURCE, AT+T usw.). Diese betreffen nicht direkt den schweizerischen Markt und sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.</p><p>Indem Telecom PTT offensichtlich (und aus unternehmensinterner Sicht verständlich und richtigerweise) in der Schweiz Marktmacht konzentriert, wird es denkbar, dass im Moment der rechtsgültigen Liberalisierung 1997/98 gar keine Konkurrenz entstehen kann, weil potentielle Konkurrenten bereits unter Kontrolle oder massgeblichem Einfluss des heutigen Monopolisten stehen.</p><p>Wenn es nicht das Ziel der Liberalisierung im Fernmeldebereich sein soll, ein staatliches in ein privates Monopol umzuwandeln, dann stellt sich die Frage, wie in dieser Uebergangsphase zwischen Monopol und Wettbewerb der Akquisitionshunger des Monopolisten gezähmt und die Chancen auf einen funktionierenden Wettbewerb ab 1997/98 gewahrt werden können.</p><p>Zwei Strategien bieten sich an:</p><p>- Eine restriktive Strategie, die gewisse Aktivitäten der Telecom PTT gezielt begrenzen will, z.B. Akquisitionsstopp im Inland oder die Unterbindung wettbewerbsverhindernder Allianzen, bis das neue Fernmeldegesetz in Kraft ist.</p><p>- Oder eine offensive Strategie im Sinne einer im Dringlichkeitsrecht vorgezogenen Liberalisierung in Teilbereichen. Zu denken ist an eine Oeffnung der bereits liberalisierten Dienste auch für Kabelnetzbetreiber, in Analogie zu den Uebergriffen der Telecom PTT in deren Domäne. Oder an die Oeffnung des Mietleitungsmarktes. Oder an die sofortige Vergabe einer weiteren Lizenz für Mobiltelefonie.</p><p>In jedem Fall muss durch dringliche Massnahmen sichergestellt werden, dass der angestrebte Wettbewerb im schweizerischen Fernmeldewesen nicht durch unternehmerische Schritte des heutigen Monopolisten verhindert wird und damit das in Ausarbeitung befindliche liberalisierte Fernmeldegesetz zur Makulatur wird.</p>
  • <p>1. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass angesichts der gegenwärtigen Strategie der Telecom PTT auf dem schweizerischen Markt (Kooperationen, Beteiligungen, Akquisitionen, Numerierungkonzept, Mietleitungstarife, PR-Offensive) trotz der Absicht zur Liberalisierung des Fernmeldegesetzes möglicherweise bloss ein staatliches in ein privates Monopol umgewandelt wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass schon in der Uebergangsphase zwischen dem heutigen Monopolregime und dem künftigen Wettbewerbsregime Massnahmen getroffen werden müssen, die gewährleisten, dass der Wettbewerb im schweizerischen Fernmeldewesen nach Inkrafttreten des liberalisierten Fernmeldgesetzes auch tatsächlich funktionieren wird?</p><p>3. Welche Massnahmen scheinen dem Bundesrat geeignet, die volkswirtschaftlich so bedeutungsvolle Pflanze des Wettbewerbs im Fernmeldewesen nicht verkümmern zu lassen, bevor sie rechtmässig Wurzeln geschlagen hat?</p><p>4. In welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat entsprechende Massnahmen einzuleiten?</p>
  • Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die EU hat beschlossen, Fernmeldenetze und -dienste auf den 01.01.1998 zu liberalisieren. Einzelne Mitgliedländer der EU (Dänemark, Deutschland, Schweden) haben die Absicht, angesichts der volkswirtschaftlichen und standortpolitischen Bedeutung der Telekommunikation entsprechende Liberalisierungsschritte schon früher einzuleiten. Damit ist auch die Schweiz im Zugzwang. Folgerichtig hat der Bundesrat kürzlich die Revision des Fernmeldegesetzes mit dem Ziel einer Liberalisierung der Telekommunikation in die Vernehmlassung gegeben. Sinnvollerweise muss auch in der Schweiz das liberalisierte Fernmeldegesetz spätestens auf den 01.01.1998 in Kraft treten, ein zeitlich früheres Inkrafttreten, z.B. im Laufe des Jahres 1997, wäre jedoch ein klarer Standortvorteil für die Schweiz.</p><p>Probleme bietet nun allerdings die Uebergangsphase. Zwar ist von seiten des Bundesrates, der Telecom PTT und der Wirtschaft die Absicht klar erklärt, das Fernmeldegesetz zu liberalisieren. Bis zur Rechtsgültigkeit eines neuen Fernmeldegesetzes dauert es aber noch rund 2 Jahre, in denen die Telecom PTT als Monopolist den schweizerischen Telecom-Markt beherrscht. In den letzten Monaten mehren sich nun die Anzeichen, dass die Telecom PTT ihre Monopolstellung dazu benützt, um eine beherrschende Marktstellung auch über den Zeitpunkt der Liberalisierung des Fernmeldgesetzes hinaus aufzubauen. Beispiele dafür sind die Kooperation mit den SBB im Fernmeldebereich, die Beteiligung an Kabelnetzbetreibergesellschaften, die Akquisition von XMIT, das Numerierungskonzept, die Mietleitungstarife, die PR-Offensive usw. Nicht in dieses "Sündenregister" der Telecom PTT gehören die Koalitionen mit ausländischen Partnern zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit (z.B. UNISOURCE, AT+T usw.). Diese betreffen nicht direkt den schweizerischen Markt und sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.</p><p>Indem Telecom PTT offensichtlich (und aus unternehmensinterner Sicht verständlich und richtigerweise) in der Schweiz Marktmacht konzentriert, wird es denkbar, dass im Moment der rechtsgültigen Liberalisierung 1997/98 gar keine Konkurrenz entstehen kann, weil potentielle Konkurrenten bereits unter Kontrolle oder massgeblichem Einfluss des heutigen Monopolisten stehen.</p><p>Wenn es nicht das Ziel der Liberalisierung im Fernmeldebereich sein soll, ein staatliches in ein privates Monopol umzuwandeln, dann stellt sich die Frage, wie in dieser Uebergangsphase zwischen Monopol und Wettbewerb der Akquisitionshunger des Monopolisten gezähmt und die Chancen auf einen funktionierenden Wettbewerb ab 1997/98 gewahrt werden können.</p><p>Zwei Strategien bieten sich an:</p><p>- Eine restriktive Strategie, die gewisse Aktivitäten der Telecom PTT gezielt begrenzen will, z.B. Akquisitionsstopp im Inland oder die Unterbindung wettbewerbsverhindernder Allianzen, bis das neue Fernmeldegesetz in Kraft ist.</p><p>- Oder eine offensive Strategie im Sinne einer im Dringlichkeitsrecht vorgezogenen Liberalisierung in Teilbereichen. Zu denken ist an eine Oeffnung der bereits liberalisierten Dienste auch für Kabelnetzbetreiber, in Analogie zu den Uebergriffen der Telecom PTT in deren Domäne. Oder an die Oeffnung des Mietleitungsmarktes. Oder an die sofortige Vergabe einer weiteren Lizenz für Mobiltelefonie.</p><p>In jedem Fall muss durch dringliche Massnahmen sichergestellt werden, dass der angestrebte Wettbewerb im schweizerischen Fernmeldewesen nicht durch unternehmerische Schritte des heutigen Monopolisten verhindert wird und damit das in Ausarbeitung befindliche liberalisierte Fernmeldegesetz zur Makulatur wird.</p>
    • <p>1. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass angesichts der gegenwärtigen Strategie der Telecom PTT auf dem schweizerischen Markt (Kooperationen, Beteiligungen, Akquisitionen, Numerierungkonzept, Mietleitungstarife, PR-Offensive) trotz der Absicht zur Liberalisierung des Fernmeldegesetzes möglicherweise bloss ein staatliches in ein privates Monopol umgewandelt wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass schon in der Uebergangsphase zwischen dem heutigen Monopolregime und dem künftigen Wettbewerbsregime Massnahmen getroffen werden müssen, die gewährleisten, dass der Wettbewerb im schweizerischen Fernmeldewesen nach Inkrafttreten des liberalisierten Fernmeldgesetzes auch tatsächlich funktionieren wird?</p><p>3. Welche Massnahmen scheinen dem Bundesrat geeignet, die volkswirtschaftlich so bedeutungsvolle Pflanze des Wettbewerbs im Fernmeldewesen nicht verkümmern zu lassen, bevor sie rechtmässig Wurzeln geschlagen hat?</p><p>4. In welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat entsprechende Massnahmen einzuleiten?</p>
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