Kompensation der Halteprämie für Zuchtstuten

ShortId
95.3376
Id
19953376
Updated
14.11.2025 07:29
Language
de
Title
Kompensation der Halteprämie für Zuchtstuten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Erstmals wirksam 1995 wurde die Anzahl der halteprämienberechtigten Tiere der Freiberger- und Haflingerrasse sowie der Maultiere von bisher 9500 auf 5400 (Budgetzahl) Tiere gesenkt. Die Reduktion wurde durch die Elimination der Zuchtstuten mit Fohlen (massgebend ist das im fraglichen Beitragsjahr im Abstammungsschein eingetragene Fohlen) erreicht. Den Haltern von Zuchtstuten entgeht somit ein wesentlicher Beitrag zur Rentabilität der Pferdezucht.</p><p>2. Leider nicht Schritt halten konnte die Tierzuchtverordnung, welche frühestens 1997 in Kraft treten kann und welche die Kompensation der entgangenen Militärhalteprämie regeln soll (Aussage Dir. Burger BLW, 13.08.1995 in Saignelégier).</p><p>3. Dass die Synchronisation der Revision der Verordnung des Bundesrates über Halteprämien für armeetaugliche Trainpferde und Maultiere und der Verordnung des EMD über die Kriterien für die Armeetauglichkeit von Pferden und Maultieren mit der Tierzuchtverordnung nicht gelungen ist, und somit die Pferdezüchter (Halter von Zuchtstuten mit Fohlen) benachteiligt sind, ist nicht deren Schuld. Sie wurden Mitte Jahr vor Tatsachen gestellt.</p><p>4. Eine weitere Verschlechterung der Ertragslage in der Freibergerzucht könnte viele Züchter zur Aufgabe der Pferdezucht zwingen. Dies wäre in verschiedener Hinsicht negativ. Die angestammte Freibergerzucht, welche die Milchrechnung nicht belastet, dürfte durch zusätzlich Milch- und Rindfleischproduktion für die Erhaltung des Betriebseinkommens abgelöst werden. Der nicht subventionierte Inland-Pferdefleischanteil (etwa 30 Prozent) würde dadurch noch weiter zurückfallen. Im Hinblick der zu erwartenden Ökologisierung der Landwirtschaft wäre es falsch, die Freibergerzucht durch gesetzliche Grundlagen zu benachteiligen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat höflich, zu prüfen, ob den ab 1995 nicht mehr halteprämienberechtigten Zuchtstuten Kompensationsprämien in der Höhe der tatsächlich ausgerichteten Halteprämien für diensttaugliche Pferde zu bezahlen sind.</p>
  • Kompensation der Halteprämie für Zuchtstuten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Erstmals wirksam 1995 wurde die Anzahl der halteprämienberechtigten Tiere der Freiberger- und Haflingerrasse sowie der Maultiere von bisher 9500 auf 5400 (Budgetzahl) Tiere gesenkt. Die Reduktion wurde durch die Elimination der Zuchtstuten mit Fohlen (massgebend ist das im fraglichen Beitragsjahr im Abstammungsschein eingetragene Fohlen) erreicht. Den Haltern von Zuchtstuten entgeht somit ein wesentlicher Beitrag zur Rentabilität der Pferdezucht.</p><p>2. Leider nicht Schritt halten konnte die Tierzuchtverordnung, welche frühestens 1997 in Kraft treten kann und welche die Kompensation der entgangenen Militärhalteprämie regeln soll (Aussage Dir. Burger BLW, 13.08.1995 in Saignelégier).</p><p>3. Dass die Synchronisation der Revision der Verordnung des Bundesrates über Halteprämien für armeetaugliche Trainpferde und Maultiere und der Verordnung des EMD über die Kriterien für die Armeetauglichkeit von Pferden und Maultieren mit der Tierzuchtverordnung nicht gelungen ist, und somit die Pferdezüchter (Halter von Zuchtstuten mit Fohlen) benachteiligt sind, ist nicht deren Schuld. Sie wurden Mitte Jahr vor Tatsachen gestellt.</p><p>4. Eine weitere Verschlechterung der Ertragslage in der Freibergerzucht könnte viele Züchter zur Aufgabe der Pferdezucht zwingen. Dies wäre in verschiedener Hinsicht negativ. Die angestammte Freibergerzucht, welche die Milchrechnung nicht belastet, dürfte durch zusätzlich Milch- und Rindfleischproduktion für die Erhaltung des Betriebseinkommens abgelöst werden. Der nicht subventionierte Inland-Pferdefleischanteil (etwa 30 Prozent) würde dadurch noch weiter zurückfallen. Im Hinblick der zu erwartenden Ökologisierung der Landwirtschaft wäre es falsch, die Freibergerzucht durch gesetzliche Grundlagen zu benachteiligen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat höflich, zu prüfen, ob den ab 1995 nicht mehr halteprämienberechtigten Zuchtstuten Kompensationsprämien in der Höhe der tatsächlich ausgerichteten Halteprämien für diensttaugliche Pferde zu bezahlen sind.</p>
    • Kompensation der Halteprämie für Zuchtstuten

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