Finanzierung der Hochschulen. Beiträge des Bundes und der Kantone

ShortId
95.3383
Id
19953383
Updated
10.04.2024 14:41
Language
de
Title
Finanzierung der Hochschulen. Beiträge des Bundes und der Kantone
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Parlament des Kantons Zürich hat beschlossen, Artikel 142 Absatz 7 des Unterrichtsgesetzes durch eine Bestimmung zu ergänzen, wonach für Studierende aus anderen Kantonen kostendeckende Beiträge zu verlangen sind.</p><p>Dieser Beschluss hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Erneuerung der interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge. Er widerspricht auch dem Zweck des Hochschulförderungsgesetzes, wonach der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine koordinierte Hochschulpolitik fördert.</p><p>- Gedenkt der Bundesrat aufgrund des direkten Zusammenhangs zwischen den Grundbeiträgen und den von den Kantonen zu übernehmenden Kosten dafür zu sorgen, dass die Erneuerung der Vereinbarung durch eine Erhöhung der Grundbeiträge erleichtert wird?</p><p>- Welche weiteren Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um zu verhindern, dass eine Vereinbarung dahinfällt, welche die Koordination zwischen den Kantonen sowie die Schaffung eines eigentlichen Universitätsplatzes Schweiz begünstigt? Wie soll nach dem Bundesrat die Politik der Aufgabenteilung und der Schwerpunktbildung im Hochschulbereich (Architektur, Pharmazie, Veterinärmedizin, Erdwissenschaften usw.) unter den Voraussetzungen, die der Zürcher Beschluss schaffen könnte, weitergeführt und aufrechterhalten werden, die Politik nämlich, die auf eine optimale Nutzung unserer Ressourcen und auf die Eindämmung der Kosten ausgerichtet ist?</p><p>- Wahrscheinlich würden zahlreiche Studierende von den kantonalen Universitäten, die sehr teuer wären, an die Eidgenössischen Hochschulen wechseln, die kostenlos blieben. Wie wird sich eine solche Verlagerung voraussichtlich auf die ETH und die Universitäten auswirken?</p>
  • Finanzierung der Hochschulen. Beiträge des Bundes und der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Parlament des Kantons Zürich hat beschlossen, Artikel 142 Absatz 7 des Unterrichtsgesetzes durch eine Bestimmung zu ergänzen, wonach für Studierende aus anderen Kantonen kostendeckende Beiträge zu verlangen sind.</p><p>Dieser Beschluss hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Erneuerung der interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge. Er widerspricht auch dem Zweck des Hochschulförderungsgesetzes, wonach der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine koordinierte Hochschulpolitik fördert.</p><p>- Gedenkt der Bundesrat aufgrund des direkten Zusammenhangs zwischen den Grundbeiträgen und den von den Kantonen zu übernehmenden Kosten dafür zu sorgen, dass die Erneuerung der Vereinbarung durch eine Erhöhung der Grundbeiträge erleichtert wird?</p><p>- Welche weiteren Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um zu verhindern, dass eine Vereinbarung dahinfällt, welche die Koordination zwischen den Kantonen sowie die Schaffung eines eigentlichen Universitätsplatzes Schweiz begünstigt? Wie soll nach dem Bundesrat die Politik der Aufgabenteilung und der Schwerpunktbildung im Hochschulbereich (Architektur, Pharmazie, Veterinärmedizin, Erdwissenschaften usw.) unter den Voraussetzungen, die der Zürcher Beschluss schaffen könnte, weitergeführt und aufrechterhalten werden, die Politik nämlich, die auf eine optimale Nutzung unserer Ressourcen und auf die Eindämmung der Kosten ausgerichtet ist?</p><p>- Wahrscheinlich würden zahlreiche Studierende von den kantonalen Universitäten, die sehr teuer wären, an die Eidgenössischen Hochschulen wechseln, die kostenlos blieben. Wie wird sich eine solche Verlagerung voraussichtlich auf die ETH und die Universitäten auswirken?</p>
    • Finanzierung der Hochschulen. Beiträge des Bundes und der Kantone

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