Impulsprogramm zugunsten der welschen Schweiz und des Tessins
- ShortId
-
95.3394
- Id
-
19953394
- Updated
-
10.04.2024 08:50
- Language
-
de
- Title
-
Impulsprogramm zugunsten der welschen Schweiz und des Tessins
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Tatsachen sprechen für sich: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist in der welschen Schweiz und im Tessin seit Beginn der Rezession weit höher als in der deutschen Schweiz. Im Juli 1995 betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Welschschweiz und im Tessin 6,2 Prozent, während sie sich in der Deutschschweiz auf 3,2 Prozent belief. 43,2 Prozent aller registrierten Arbeitslosen in der Schweiz stammen aus der welschen Schweiz und dem Tessin, obwohl in diesen beiden Regionen nur etwa 27 Prozent der Bevölkerung leben. Zu diesen Zahlen sind noch die Ausgesteuerten hinzuzählen.</p><p>Bei der Kurzarbeit macht der Arbeitsausfall, für den eine Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt wurde, in der welschen Schweiz und im Tessin 55 Prozent aller Kurzarbeit aus. 40 Prozent der gefährdeten Kredite der Grossbanken betreffen die welsche Schweiz. Schätzungsweise geht 1995 die Hälfte aller Leistungen der Arbeitslosenversicherung in die welsche Schweiz und das Tessin.</p><p></p><p>Es muss festgestellt werden, dass ausser den schweren sozialen und wirtschaftlichen Problemen, die durch diese Entwicklung verursacht werden, auch der "Beschäftigungsgraben" sich vertieft und das strukturelle Gefälle zwischen den verschiedenen Landesteilen sich verschärft. Dies kann zu einer institutionellen Krise des Staates führen.</p><p>Man kann dieser Entwicklung nicht zusehen, ohne zu reagieren, umso mehr, als sich die Konjunktaussichten in den letzten Monaten nicht verbessert haben. Die Bundesverfassung sieht in den Artikeln 31bis und 31quinquies ausdrücklich vor, dass der Bund in einer solchen Situation zu handeln hat.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der durch die Motion aufgeworfenen Probleme bewusst. Mit dem Ziel, unserer Wirtschaft neue Impulse zu verleihen und den am stärksten betroffenen Regionen weiterzuhelfen, hat er bereits verschiedene Instrumente eingesetzt und weitere angepasst. Einige davon haben bereits die parlamentarische Hürde genommen und sind in Kraft; andere befinden sich in der Vernehmlassung. Obwohl der Bundesrat jeder neuen Initiative offen gegenübersteht und bereit ist, die Schaffung spezifischer Instrumente zu prüfen, zählt er vor allem auf die positiven Resultate des Zusammenwirkens der bereits existierenden Instrumente.</p><p></p><p>Die Aufgabe des Bundes besteht darin, unserer Wirtschaft und den Regionen die bestmöglichen Erfolgsvoraussetzungen zu bieten. Bedingungen, die der Entwicklung laufend angepasst werden müssen. Der Bundesrat möchte dabei festhalten, dass die finanziellen Möglichkeiten durch die Lage des Bundeshaushalts eng begrenzt sind.</p><p></p><p>1. Die Entwicklung der Wirtschaftskraft der Regionen ist ein erstrangiges wirtschaftspolitisches Ziel des Bundesrats. Aus diesem Grunde muss die Regionalpolitik als eine dynamische Politik verstanden werden und nicht als eine Vielzahl von Linderungsinstrumenten. Den Regionen müssen dabei unterstützt werden, ihre Wirtschaftskraft in eigener Verantwortung zu stärken. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz die Summe der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Regionen ist.</p><p></p><p>Die hauptsächlichen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele sind die folgenden:</p><p></p><p>- Der Finanzausgleich, welcher neu geregelt wird. Den Kantonen wird dabei eine grössere Autonomie zugestanden;</p><p></p><p>- Das neue Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete - es wird im nächsten Jahr dem Parlament unterbreitet - wird den einzelnen Entwicklungsträgern der Kantone und Regionen eine grössere Autonomie bringen., Die Hauptstossrichtung zielt nicht mehr auf die Basisinfrastruktur, sondern auf die Entwicklungsinfrastuktur (z.B. Tourismusinfrastruktur; Erwerb- und Erschliessung von Gewerbezonen etc.). Zudem gilt es eine selektivere Verteilung dieser Hilfe anzustreben.</p><p></p><p>- REGIO PLUS - diese Vorlage wird ebenfalls nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt wird die Synergien zwischen den verschiedenen, bereits bestehenden wirtschaftlichen Aktivitäten in den ländlichen Regionen begünstigen (Wechselwirkungen zwischen Landwirtschaft, Tourismus und KMU).</p><p></p><p>- Die vom Parlament gutgeheissenen Bonny-Nachfolgebeschlüsse dienen - wie die Motionärin festhält -hauptsächlich der Neugründung von Unternehmen, jedoch auch zur Diversifikation und Restrukturierung der bestehenden Betriebe sowie zur Verstärkung der Innovationskraft.</p><p></p><p>- Das sich schon in Kraft gesetzte Programm Interreg III fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Damit werden konkrete Projekte unterstützt, ohne dass die einzelnen regionalen Akteuren stark in ihrer Verantwortlichkeit beeinträchtigt werden.</p><p></p><p>Wir ergänzen diese - nicht abschliessende - Liste mit dem Hinweis auf die baldige Einsetzung der Fachhochschulen, welche die Konkurrenzfähigkeit unserer Regionen direkt beeinflussen wird.</p><p></p><p>Die Synergieeffekte dieser verschiedenen Instrumente soll den durch die Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen - wie der welschen Schweiz und dem Tessin - neue Impulse verleihen, um ihre momentanen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist Aufgabe des Bundes, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass punktuelle konjunkturpolitische Massnahmen auf mittlere und längere Frist das Wohlergehen unserer Regionen nicht zu garantieren vermögen. Dies umso mehr, als - wie kürzlich publizierte wissenschaftliche Studien gezeigt haben - es nicht leicht ist, die verantwortlichen Faktoren der Ungleichgewichte zwischen den Sprachregionen zu identifizieren.</p><p></p><p>2. Die Förderung des Risikokapitals spielt eine Schlüsselrolle bei der Neugründung von Unternehmen. Diesbezüglich verweist der Bundesrat auf seinen Bericht über das Risikokapital in der Schweiz vom März 1995. Abgesehen davon erwägt er, zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Dabei ist jedoch in Erinnerung zu rufen, dass der Bund nicht die Rolle der Privatwirtschaft übernehmen kann.</p><p></p><p>3. Die 2. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung, welche am 23. Juni dieses Jahres verabschiedet worden ist, wird besonders den von der Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen helfen. Speziell auf die von der Autorin der Motion genannten Risikokategorien Frauen, Jugendliche und Langzeitarbeitslose (auch Ausgesteuerte) zielen folgende Massnahmen:</p><p></p><p>Betriebspraktika für jugendliche Arbeitslose.</p><p></p><p>- Beim Vorliegen wirtschaftlicher Notwendigkeit das Anrechnen der Erziehungszeiten als Beitragszeit an die ALV.</p><p></p><p>- Schwergewichtsverlagerung des neuen Gesetzes hin zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen, mit dem Zweck die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen und somit die Zahl der Langzeitarbeitslosen zu senken.</p><p></p><p>- Aktive Programme zur Requalifizierung von Langzeitarbeitslosen.</p><p></p><p>Diese Massnahmen stellen für die betroffenen Behörden, namentlich jene der Kantone, eine neue Herausforderung dar.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass all diese Massnahmen unsere Wirtschaft dynamisieren und den wirtschaftlich am stärksten betroffenen Regionen Möglichkeiten bieten werden, um deren aktuelle Schwierigkeiten zu überwinden. Eine dynamische Wirtschaftsentwicklung erfordert jedoch eine stetige Anpassung der wirtschaftspolitischen Instrumente. Der Bundesrat erwägt - falls notwendig - die zur Verfügung stehenden Instrumente laufend zu überprüfen, damit diese weiterhin den Bedürfnissen der Regionen entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die Arbeitslosenquote in der welschen Schweiz und im Tessin ist erschreckend hoch. Im Interesse einer ausgeglichenen Wirtschaftsentwicklung in den verschiedenen Teilen der Schweiz ersuche ich den Bundesrat, gestützt auf die Artikel 31bis und 31quinquies der Bundesverfassung die folgenden Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Der Bundesrat arbeitet so schnell wie möglich ein Impulsprogramm zugunsten der welschen Schweiz und des Tessins aus, das die folgenden Bedingungen erfüllt:</p><p>a. es ermöglicht die Schaffung von Arbeitsplätzen in innovativen und zukunftsgerichteten Branchen;</p><p>b. namentlich fördert es öffentliche Investitionen im Bereich der rationellen Energienutzung, des Umweltschutzes und zukunftsorientierter Technologien;</p><p>c. es ist mit einem Programm der beruflichen Weiterbildung gekoppelt;</p><p>d. es trägt speziell der schwierigen Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung;</p><p>e. es ist zeitlich begrenzt.</p><p>2. Der Bundesrat veranlasst, dass in den betreffenden Regionen genügend Risikokapital zur Verfügung gestellt wird, damit die Gründung neuer Unternehmen gefördert werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat führt in diesen Regionen eine besonders aktive Beschäftigungspolitik im Rahmen des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) durch. Das bedeutet insbesondere:</p><p>a. es werden zusätzliche Finanzmittel zugunsten von Massnahmen nach Artikel 59 Avig (Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung) bereitgestellt;</p><p>b. es werden zusätzliche Mittel zugunsten von Pilotprojekten zur Verfügung gestellt, beispielsweise für Gesellschaften, die Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen, für arbeitsmarktliche Massnahmen, für Job-sharing und die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Art. 110a Avig);</p><p>c. die Aufnahme von selbständiger Erwerbstätigkeit oder die Gründung von Kleinunternehmen wird unter anderem mit Hilfe von Sondermassnahmen unterstützt (Art. 71a Avig);</p><p>d. es werden Spezialprogramme für junge Arbeitslose und Frauen angeboten;</p><p>e. ältere Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erloschen ist und die schwer vermittelbar sind, werden ebenfalls berücksichtigt.</p>
- Impulsprogramm zugunsten der welschen Schweiz und des Tessins
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Tatsachen sprechen für sich: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist in der welschen Schweiz und im Tessin seit Beginn der Rezession weit höher als in der deutschen Schweiz. Im Juli 1995 betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Welschschweiz und im Tessin 6,2 Prozent, während sie sich in der Deutschschweiz auf 3,2 Prozent belief. 43,2 Prozent aller registrierten Arbeitslosen in der Schweiz stammen aus der welschen Schweiz und dem Tessin, obwohl in diesen beiden Regionen nur etwa 27 Prozent der Bevölkerung leben. Zu diesen Zahlen sind noch die Ausgesteuerten hinzuzählen.</p><p>Bei der Kurzarbeit macht der Arbeitsausfall, für den eine Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt wurde, in der welschen Schweiz und im Tessin 55 Prozent aller Kurzarbeit aus. 40 Prozent der gefährdeten Kredite der Grossbanken betreffen die welsche Schweiz. Schätzungsweise geht 1995 die Hälfte aller Leistungen der Arbeitslosenversicherung in die welsche Schweiz und das Tessin.</p><p></p><p>Es muss festgestellt werden, dass ausser den schweren sozialen und wirtschaftlichen Problemen, die durch diese Entwicklung verursacht werden, auch der "Beschäftigungsgraben" sich vertieft und das strukturelle Gefälle zwischen den verschiedenen Landesteilen sich verschärft. Dies kann zu einer institutionellen Krise des Staates führen.</p><p>Man kann dieser Entwicklung nicht zusehen, ohne zu reagieren, umso mehr, als sich die Konjunktaussichten in den letzten Monaten nicht verbessert haben. Die Bundesverfassung sieht in den Artikeln 31bis und 31quinquies ausdrücklich vor, dass der Bund in einer solchen Situation zu handeln hat.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der durch die Motion aufgeworfenen Probleme bewusst. Mit dem Ziel, unserer Wirtschaft neue Impulse zu verleihen und den am stärksten betroffenen Regionen weiterzuhelfen, hat er bereits verschiedene Instrumente eingesetzt und weitere angepasst. Einige davon haben bereits die parlamentarische Hürde genommen und sind in Kraft; andere befinden sich in der Vernehmlassung. Obwohl der Bundesrat jeder neuen Initiative offen gegenübersteht und bereit ist, die Schaffung spezifischer Instrumente zu prüfen, zählt er vor allem auf die positiven Resultate des Zusammenwirkens der bereits existierenden Instrumente.</p><p></p><p>Die Aufgabe des Bundes besteht darin, unserer Wirtschaft und den Regionen die bestmöglichen Erfolgsvoraussetzungen zu bieten. Bedingungen, die der Entwicklung laufend angepasst werden müssen. Der Bundesrat möchte dabei festhalten, dass die finanziellen Möglichkeiten durch die Lage des Bundeshaushalts eng begrenzt sind.</p><p></p><p>1. Die Entwicklung der Wirtschaftskraft der Regionen ist ein erstrangiges wirtschaftspolitisches Ziel des Bundesrats. Aus diesem Grunde muss die Regionalpolitik als eine dynamische Politik verstanden werden und nicht als eine Vielzahl von Linderungsinstrumenten. Den Regionen müssen dabei unterstützt werden, ihre Wirtschaftskraft in eigener Verantwortung zu stärken. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz die Summe der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Regionen ist.</p><p></p><p>Die hauptsächlichen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele sind die folgenden:</p><p></p><p>- Der Finanzausgleich, welcher neu geregelt wird. Den Kantonen wird dabei eine grössere Autonomie zugestanden;</p><p></p><p>- Das neue Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete - es wird im nächsten Jahr dem Parlament unterbreitet - wird den einzelnen Entwicklungsträgern der Kantone und Regionen eine grössere Autonomie bringen., Die Hauptstossrichtung zielt nicht mehr auf die Basisinfrastruktur, sondern auf die Entwicklungsinfrastuktur (z.B. Tourismusinfrastruktur; Erwerb- und Erschliessung von Gewerbezonen etc.). Zudem gilt es eine selektivere Verteilung dieser Hilfe anzustreben.</p><p></p><p>- REGIO PLUS - diese Vorlage wird ebenfalls nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt wird die Synergien zwischen den verschiedenen, bereits bestehenden wirtschaftlichen Aktivitäten in den ländlichen Regionen begünstigen (Wechselwirkungen zwischen Landwirtschaft, Tourismus und KMU).</p><p></p><p>- Die vom Parlament gutgeheissenen Bonny-Nachfolgebeschlüsse dienen - wie die Motionärin festhält -hauptsächlich der Neugründung von Unternehmen, jedoch auch zur Diversifikation und Restrukturierung der bestehenden Betriebe sowie zur Verstärkung der Innovationskraft.</p><p></p><p>- Das sich schon in Kraft gesetzte Programm Interreg III fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Damit werden konkrete Projekte unterstützt, ohne dass die einzelnen regionalen Akteuren stark in ihrer Verantwortlichkeit beeinträchtigt werden.</p><p></p><p>Wir ergänzen diese - nicht abschliessende - Liste mit dem Hinweis auf die baldige Einsetzung der Fachhochschulen, welche die Konkurrenzfähigkeit unserer Regionen direkt beeinflussen wird.</p><p></p><p>Die Synergieeffekte dieser verschiedenen Instrumente soll den durch die Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen - wie der welschen Schweiz und dem Tessin - neue Impulse verleihen, um ihre momentanen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist Aufgabe des Bundes, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass punktuelle konjunkturpolitische Massnahmen auf mittlere und längere Frist das Wohlergehen unserer Regionen nicht zu garantieren vermögen. Dies umso mehr, als - wie kürzlich publizierte wissenschaftliche Studien gezeigt haben - es nicht leicht ist, die verantwortlichen Faktoren der Ungleichgewichte zwischen den Sprachregionen zu identifizieren.</p><p></p><p>2. Die Förderung des Risikokapitals spielt eine Schlüsselrolle bei der Neugründung von Unternehmen. Diesbezüglich verweist der Bundesrat auf seinen Bericht über das Risikokapital in der Schweiz vom März 1995. Abgesehen davon erwägt er, zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Dabei ist jedoch in Erinnerung zu rufen, dass der Bund nicht die Rolle der Privatwirtschaft übernehmen kann.</p><p></p><p>3. Die 2. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung, welche am 23. Juni dieses Jahres verabschiedet worden ist, wird besonders den von der Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen helfen. Speziell auf die von der Autorin der Motion genannten Risikokategorien Frauen, Jugendliche und Langzeitarbeitslose (auch Ausgesteuerte) zielen folgende Massnahmen:</p><p></p><p>Betriebspraktika für jugendliche Arbeitslose.</p><p></p><p>- Beim Vorliegen wirtschaftlicher Notwendigkeit das Anrechnen der Erziehungszeiten als Beitragszeit an die ALV.</p><p></p><p>- Schwergewichtsverlagerung des neuen Gesetzes hin zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen, mit dem Zweck die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen und somit die Zahl der Langzeitarbeitslosen zu senken.</p><p></p><p>- Aktive Programme zur Requalifizierung von Langzeitarbeitslosen.</p><p></p><p>Diese Massnahmen stellen für die betroffenen Behörden, namentlich jene der Kantone, eine neue Herausforderung dar.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass all diese Massnahmen unsere Wirtschaft dynamisieren und den wirtschaftlich am stärksten betroffenen Regionen Möglichkeiten bieten werden, um deren aktuelle Schwierigkeiten zu überwinden. Eine dynamische Wirtschaftsentwicklung erfordert jedoch eine stetige Anpassung der wirtschaftspolitischen Instrumente. Der Bundesrat erwägt - falls notwendig - die zur Verfügung stehenden Instrumente laufend zu überprüfen, damit diese weiterhin den Bedürfnissen der Regionen entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die Arbeitslosenquote in der welschen Schweiz und im Tessin ist erschreckend hoch. Im Interesse einer ausgeglichenen Wirtschaftsentwicklung in den verschiedenen Teilen der Schweiz ersuche ich den Bundesrat, gestützt auf die Artikel 31bis und 31quinquies der Bundesverfassung die folgenden Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Der Bundesrat arbeitet so schnell wie möglich ein Impulsprogramm zugunsten der welschen Schweiz und des Tessins aus, das die folgenden Bedingungen erfüllt:</p><p>a. es ermöglicht die Schaffung von Arbeitsplätzen in innovativen und zukunftsgerichteten Branchen;</p><p>b. namentlich fördert es öffentliche Investitionen im Bereich der rationellen Energienutzung, des Umweltschutzes und zukunftsorientierter Technologien;</p><p>c. es ist mit einem Programm der beruflichen Weiterbildung gekoppelt;</p><p>d. es trägt speziell der schwierigen Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung;</p><p>e. es ist zeitlich begrenzt.</p><p>2. Der Bundesrat veranlasst, dass in den betreffenden Regionen genügend Risikokapital zur Verfügung gestellt wird, damit die Gründung neuer Unternehmen gefördert werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat führt in diesen Regionen eine besonders aktive Beschäftigungspolitik im Rahmen des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) durch. Das bedeutet insbesondere:</p><p>a. es werden zusätzliche Finanzmittel zugunsten von Massnahmen nach Artikel 59 Avig (Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung) bereitgestellt;</p><p>b. es werden zusätzliche Mittel zugunsten von Pilotprojekten zur Verfügung gestellt, beispielsweise für Gesellschaften, die Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen, für arbeitsmarktliche Massnahmen, für Job-sharing und die Flexibilisierung der Arbeitszeit (Art. 110a Avig);</p><p>c. die Aufnahme von selbständiger Erwerbstätigkeit oder die Gründung von Kleinunternehmen wird unter anderem mit Hilfe von Sondermassnahmen unterstützt (Art. 71a Avig);</p><p>d. es werden Spezialprogramme für junge Arbeitslose und Frauen angeboten;</p><p>e. ältere Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erloschen ist und die schwer vermittelbar sind, werden ebenfalls berücksichtigt.</p>
- Impulsprogramm zugunsten der welschen Schweiz und des Tessins
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