Ausfuhr von radioaktiven Abfällen
- ShortId
-
95.3397
- Id
-
19953397
- Updated
-
10.04.2024 09:29
- Language
-
de
- Title
-
Ausfuhr von radioaktiven Abfällen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen wird in dem am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Strahlenschutzgesetz geregelt: "Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland beseitigt werden. Der Bundesrat umschreibt die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Ausfuhrbewilligung erteilt werden kann."</p><p>Bei der vom Motionär erwähnten Ausfuhr von nuklearem Material aus schweizerischen Kernkraftwerken handelt es sich nicht um einen Export von radioaktiven Abfällen. Zur Wiederaufarbeitung an die COGEMA in Frankreich und an die BNFL in England gelangt Kernbrennstoff in Form von abgebrannten Brennelementen. Bei der Wiederaufarbeitung werden das noch verwendbare Uran und Plutonium von den übrigen Nukliden, welche als radioaktive Abfälle anfallen, getrennt. Die zwischen Kernkraftwerkbetreibern und Wiederaufbereitungsunternehmern auf privatwirtschaftlicher Basis abgeschlossenen Verträge sehen vor, die bei der Wiederaufarbeitung entstehenden radioaktiven Abfälle in die Schweiz zurückzuschicken. Das abgetrennte Plutonium wird nicht in ein Endlager verbracht, sondern in Form von Uran-Plutoniummischoxid-Brennelementen (MOX-Brennelemente) einer weiteren Energiegewinnung zugeführt.</p><p>Was die in der heutigen Atomgesetzgebung verlangte "... dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung ..." der radioaktiven Abfälle anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass hohe geologische und technische Anforderungen an potentielle Endlagerstandorte gestellt werden. Standorte für den Bau von Kernkraftwerken wurden aber unter anderen Gesichtspunkten ausgewählt. Sie entsprechen deshalb diesen strengen Anforderungen nicht. Somit kommt die in der Motion verlangte Lagerung der Abfälle an "Ort und Stelle" aus Sicherheitsgründen nicht in Frage. Zudem leisten die Standortregionen einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgung in der Schweiz und haben damit bereits eine wichtige nationale Aufgabe übernommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen ins Ausland möglichst bald zu stoppen.</p>
- Ausfuhr von radioaktiven Abfällen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen wird in dem am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Strahlenschutzgesetz geregelt: "Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland beseitigt werden. Der Bundesrat umschreibt die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Ausfuhrbewilligung erteilt werden kann."</p><p>Bei der vom Motionär erwähnten Ausfuhr von nuklearem Material aus schweizerischen Kernkraftwerken handelt es sich nicht um einen Export von radioaktiven Abfällen. Zur Wiederaufarbeitung an die COGEMA in Frankreich und an die BNFL in England gelangt Kernbrennstoff in Form von abgebrannten Brennelementen. Bei der Wiederaufarbeitung werden das noch verwendbare Uran und Plutonium von den übrigen Nukliden, welche als radioaktive Abfälle anfallen, getrennt. Die zwischen Kernkraftwerkbetreibern und Wiederaufbereitungsunternehmern auf privatwirtschaftlicher Basis abgeschlossenen Verträge sehen vor, die bei der Wiederaufarbeitung entstehenden radioaktiven Abfälle in die Schweiz zurückzuschicken. Das abgetrennte Plutonium wird nicht in ein Endlager verbracht, sondern in Form von Uran-Plutoniummischoxid-Brennelementen (MOX-Brennelemente) einer weiteren Energiegewinnung zugeführt.</p><p>Was die in der heutigen Atomgesetzgebung verlangte "... dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung ..." der radioaktiven Abfälle anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass hohe geologische und technische Anforderungen an potentielle Endlagerstandorte gestellt werden. Standorte für den Bau von Kernkraftwerken wurden aber unter anderen Gesichtspunkten ausgewählt. Sie entsprechen deshalb diesen strengen Anforderungen nicht. Somit kommt die in der Motion verlangte Lagerung der Abfälle an "Ort und Stelle" aus Sicherheitsgründen nicht in Frage. Zudem leisten die Standortregionen einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgung in der Schweiz und haben damit bereits eine wichtige nationale Aufgabe übernommen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen ins Ausland möglichst bald zu stoppen.</p>
- Ausfuhr von radioaktiven Abfällen
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