Vollzug beim Strassenverkehrsrecht

ShortId
95.3400
Id
19953400
Updated
25.06.2025 02:10
Language
de
Title
Vollzug beim Strassenverkehrsrecht
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Anträge des Motionärs fallen in den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates (vgl. Art. 12 Abs. 3, 13, 22 Abs. 1 und 25 Abs. 2 lit. d Strassenverkehrsgesetz, SR 741.01, bzw. Art. 67 Abs. 2 Postverkehrsgesetz, SR 783.0). Motionen, die den Bundesrat in diesem Bereich zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten wollen, sind nach anerkannter Lehre unechte Motionen, mithin Postulate.</p><p>Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung des Motionärs weitgehend einverstanden und insbesondere bereit, die entsprechenden Verordnungen anzupassen, damit Ziffer 1 realisiert werden kann.</p><p>Die Ziffern 2 und 3 werden mit der Reorganisation EMD 95 per 1. Januar 1996 für die Fahrzeuge des EMD und der allgemeinen Bundesverwaltung realisiert. Ziffer 4 der Motion ist bereits erfüllt: Mit Artikel 21 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen vom 19. Juni 1995 (SR 741.511) wurde die Rechtsgrundlage für eine Privatisierung der im Hinblick auf die Erteilung der Typengenehmigung anfallenden technischen Prüfungen geschaffen.</p><p>Die Frage der Zulassung der unter transportrechtlicher Aufsicht des Bundes verwendeten Fahrzeuge der PTT und der konzessionierten Transportunternehmungen bedarf einer eingehenderen Prüfung. Der Bundesrat stellt aber fest, dass heute schon dort, wo es sinnvoll erscheint, die periodischen Kontrollen von Fahrzeugen des öffentlichen Strassenverkehrs durch kantonale Strassenverkehrsämter durchgeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion hinsichtlich der Ziff. 1 bis 3 in ein Postulat umzuwandeln und Ziff. 4 als erfüllt abzuschreiben
  • <p>Beim Bund befassen sich verschiedene Stellen mit strassenverkehrsamtlichen Funktionen. Das Bundesamt für Verkehr prüft Fahrzeuge des konzessionierten Verkehrs, die kantonal immatrikuliert sind. Bei den PTT wird eine Registratur über rund 26 000 Inhaber eidgenössischer Führerausweise geführt. Immatrikuliert sind rund 27 000 PTT-Fahrzeuge. Die PTT prüfen diese Fahrzeuge und auch die Fahrzeuge der Postautohalter, die kantonal immatrikuliert sind. Im weiteren prüfen sie die Anwärter für eidgenössische Führerausweise. Schliesslich nimmt auch die Gruppe für Rüstungsdienste Zulassungen von Bundesfahrzeugen mit den Kontrollschildern A vor.</p><p>Zurzeit befasst sich ein Projektausschuss "Fahrzeuge der Eidgenossenschaft" damit, das Transportwesen des Bundes zu optimieren und zu rationalisieren (EMD, PTT, SBB, Bundesverwaltung).</p><p>Dies gibt Anlass, eine ganzheitliche Neubeurteilung zu verlangen. Die Verknappung der finanziellen Ressourcen erfordert rigorose Einsparungen und eine neue Aufgabenverteilung. Eine gleichartige Vollzugsaufgabe soll möglichst nur einer Staatsebene zugeteilt werden. Die Kantone sind ohne weiteres in der Lage, die Aufgaben effizient und wirtschaftlich zu erfüllen. Sie verfügen über geeignete Infrastrukturen und können einen Aufgabenzuwachs von etwa 0,75 Prozent ohne weiteres bewältigen. Demgegenüber lassen sich beim Bund bedeutende Einsparungen erzielen. Ich schätze diese auf mindestens 3 Millionen Franken pro Jahr. In verschiedenen Kantonen laufen Bestrebungen für die Privatisierung von strassenverkehrsamtlichen Aufgaben. Es sind zusätzlich zu den bereits gegebenen Möglichkeiten auch noch die Rechtsgrundlagen für die Privatisierung der technischen Prüfungen im Rahmen der Typenprüfung von Strassenfahrzeugen zu schaffen. Hier liegt ein bedeutendes Abbaupotential brach.</p><p>Ich lade den Bundesrat daher ein, umgehend eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorzulegen. Es sind die folgenden Zielsetzungen zu verwirklichen:</p><p>1. Abschaffung des eidgenössischen Führerausweises;</p><p>2. Zulassung aller Bundesfahrzeuge, ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone;</p><p>3. Prüfung von kantonal immatrikulierten Fahrzeugen ausschliesslich durch die Kantone;</p><p>4. Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Privatisierung der technischen Prüfungen im Rahmen der Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen.</p>
  • Vollzug beim Strassenverkehrsrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anträge des Motionärs fallen in den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates (vgl. Art. 12 Abs. 3, 13, 22 Abs. 1 und 25 Abs. 2 lit. d Strassenverkehrsgesetz, SR 741.01, bzw. Art. 67 Abs. 2 Postverkehrsgesetz, SR 783.0). Motionen, die den Bundesrat in diesem Bereich zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten wollen, sind nach anerkannter Lehre unechte Motionen, mithin Postulate.</p><p>Der Bundesrat ist mit der Zielsetzung des Motionärs weitgehend einverstanden und insbesondere bereit, die entsprechenden Verordnungen anzupassen, damit Ziffer 1 realisiert werden kann.</p><p>Die Ziffern 2 und 3 werden mit der Reorganisation EMD 95 per 1. Januar 1996 für die Fahrzeuge des EMD und der allgemeinen Bundesverwaltung realisiert. Ziffer 4 der Motion ist bereits erfüllt: Mit Artikel 21 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen vom 19. Juni 1995 (SR 741.511) wurde die Rechtsgrundlage für eine Privatisierung der im Hinblick auf die Erteilung der Typengenehmigung anfallenden technischen Prüfungen geschaffen.</p><p>Die Frage der Zulassung der unter transportrechtlicher Aufsicht des Bundes verwendeten Fahrzeuge der PTT und der konzessionierten Transportunternehmungen bedarf einer eingehenderen Prüfung. Der Bundesrat stellt aber fest, dass heute schon dort, wo es sinnvoll erscheint, die periodischen Kontrollen von Fahrzeugen des öffentlichen Strassenverkehrs durch kantonale Strassenverkehrsämter durchgeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion hinsichtlich der Ziff. 1 bis 3 in ein Postulat umzuwandeln und Ziff. 4 als erfüllt abzuschreiben
    • <p>Beim Bund befassen sich verschiedene Stellen mit strassenverkehrsamtlichen Funktionen. Das Bundesamt für Verkehr prüft Fahrzeuge des konzessionierten Verkehrs, die kantonal immatrikuliert sind. Bei den PTT wird eine Registratur über rund 26 000 Inhaber eidgenössischer Führerausweise geführt. Immatrikuliert sind rund 27 000 PTT-Fahrzeuge. Die PTT prüfen diese Fahrzeuge und auch die Fahrzeuge der Postautohalter, die kantonal immatrikuliert sind. Im weiteren prüfen sie die Anwärter für eidgenössische Führerausweise. Schliesslich nimmt auch die Gruppe für Rüstungsdienste Zulassungen von Bundesfahrzeugen mit den Kontrollschildern A vor.</p><p>Zurzeit befasst sich ein Projektausschuss "Fahrzeuge der Eidgenossenschaft" damit, das Transportwesen des Bundes zu optimieren und zu rationalisieren (EMD, PTT, SBB, Bundesverwaltung).</p><p>Dies gibt Anlass, eine ganzheitliche Neubeurteilung zu verlangen. Die Verknappung der finanziellen Ressourcen erfordert rigorose Einsparungen und eine neue Aufgabenverteilung. Eine gleichartige Vollzugsaufgabe soll möglichst nur einer Staatsebene zugeteilt werden. Die Kantone sind ohne weiteres in der Lage, die Aufgaben effizient und wirtschaftlich zu erfüllen. Sie verfügen über geeignete Infrastrukturen und können einen Aufgabenzuwachs von etwa 0,75 Prozent ohne weiteres bewältigen. Demgegenüber lassen sich beim Bund bedeutende Einsparungen erzielen. Ich schätze diese auf mindestens 3 Millionen Franken pro Jahr. In verschiedenen Kantonen laufen Bestrebungen für die Privatisierung von strassenverkehrsamtlichen Aufgaben. Es sind zusätzlich zu den bereits gegebenen Möglichkeiten auch noch die Rechtsgrundlagen für die Privatisierung der technischen Prüfungen im Rahmen der Typenprüfung von Strassenfahrzeugen zu schaffen. Hier liegt ein bedeutendes Abbaupotential brach.</p><p>Ich lade den Bundesrat daher ein, umgehend eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorzulegen. Es sind die folgenden Zielsetzungen zu verwirklichen:</p><p>1. Abschaffung des eidgenössischen Führerausweises;</p><p>2. Zulassung aller Bundesfahrzeuge, ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone;</p><p>3. Prüfung von kantonal immatrikulierten Fahrzeugen ausschliesslich durch die Kantone;</p><p>4. Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Privatisierung der technischen Prüfungen im Rahmen der Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen.</p>
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