SBB. Benachteiligung des Güterverkehrs in Grenzregionen

ShortId
95.3401
Id
19953401
Updated
10.04.2024 15:24
Language
de
Title
SBB. Benachteiligung des Güterverkehrs in Grenzregionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss SBB-Leistungsauftrag 1987 gehören der schweizerische und der internationale Gütertransport zum marktwirtschaftlichen Bereich. Dem Bundesrat steht es in diesem Bereich somit grundsätzlich nicht zu, auf die Geschäftsführung der SBB einzuwirken. Die SBB haben überdies zugesagt, auf den Fahrplanwechsel 1996 hin den Grenzübergang Konstanz wiederum in die Streckenklasse D3 aufzunehmen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Klassierung einer Strecke ist abhängig von der Belastbarkeit der dort vorhandenen baulichen Einrichtungen (Brücken, Weichen, Schienenprofil usw.). Ausschlaggebend für die Klassierung des Grenzübergangs Konstanz/Kreuzlingen sind somit die Charakteristiken der angrenzenden Bahnstrecken.</p><p>Die beiden Anschlussstrecken Konstanz-Etzwilen-Schaffhausen und Konstanz-Romanshorn waren bislang für die Klasse C3 zugelassen. Lediglich die Strecke Kreuzlingen-Weinfelden-Wil der Mittelthurgaubahn ist in die Klasse D3 eingereiht. Trotz - auf Fahrplanwechsel 1996 wiederum aufgehobener - Zurückstufung des Grenzübergangs blieb aber der Verkehr mit der MThB über den Grenzübergang Konstanz weiterhin zugelassen, womit von einer effektiven Benachteiligung nicht gesprochen werden kann. Die Zurückstufung änderte nichts an den möglichen Güterverkehrsangeboten, sondern sollte vielmehr die bis anhin erfolgten Fehlleitungen nach der Seelinie vermeiden.</p><p>2. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die SBB ihre Betriebskonzepte einseitig auf den Grenzübergang Basel ausrichten. Der internationale Güterverkehr ist grundsätzlich dort zu übernehmen, wo er die Grenze überschreitet. In bezug auf den grenzüberschreitenden deutsch-schweizerischen Eisenbahngüterverkehr bildet die Rheintalachse die Hauptzulaufstrecke zur Schweiz. Es bestehen von seiten der Schweiz oder der SBB nur wenige Möglichkeiten, die Zugsläufe auf ausländischem Territorium zu beeinflussen.</p><p>Eine Aufwertung der Strecken Konstanz-Schaffhausen und Konstanz-Romanshorn für die Zulassung von Güterwagen mit höherer Achslast (D3) würde einen höheren Standard und entsprechend kostspielige Investitionen bedingen. In Anbetracht der knappen Finanzmittel des Bundes und der Tatsache, dass die Zukunft des Güterverkehrs weniger im kostenintensiven Einzelwagenladungsverkehr als vielmehr im kombinierten Verkehr mit Ganzzügen von Terminal zu Terminal liegt, erscheint ein Ausbau dieser Strecken für höhere Gewichte als wenig sinnvoll.</p><p>3. Die SBB führen nirgends eine Verkehrs- und Tarifpolitik mit der Absicht, Grenzregionen zu benachteiligen.</p><p>4. Da in bezug auf das effektive Bahnangebot keine Rückstufung stattgefunden hat und der Verkehr der Mittelthurgaubahn weiterhin in der Klassierung D3 den Grenzübergang überqueren kann, sind die Artikel 33 und 34 des Eisenbahngesetzes vollumfänglich eingehalten.</p><p>Auch bei Umsetzung der EU-Richtlinie 91/440 muss der Infrastrukturbetreiber die maximal zulässige Achslast der Güterwagen für die Benutzung einer Stecke festlegen. Die Streckenklassierungen bilden eine Rahmenbedingung, innerhalb deren der Wettbewerb stattfindet.</p><p>5. Da durch die formelle Rückstufung die möglichen Angebote nicht eingeschränkt wurden und zudem die Rückstufung auf Frühjahr 1996 rückgängig gemacht werden soll, sind keine Auswirkungen auf die Umsetzung der Alpen-Initiative zu erwarten.</p><p>6. Die von den SBB in jüngster Zeit durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die Strecke Konstanz-Romanshorn ohne Zusatzinvestition, aber allerdings unter Inkaufnahme von zusätzlichen Unterhaltskosten in die Streckenklasse D3 eingeteilt werden kann. Damit ist sie gleich klassiert wie die Strecke der MThB nach Weinfelden-Wil. Die Strecke Kreuzlingen-Schaffhausen muss jedoch in der Streckenklasse C3 verbleiben. In diesem Zusammenhang und mit der erwähnten Einschränkung auf der Strecke Kreuzlingen-Schaffhausen haben die SBB die Absicht, auf den Fahrplanwechsel im Frühjahr 1996 den Grenzübergang Konstanz wiederum in die Streckenklasse D3 aufzunehmen.</p>
  • <p>Die SBB haben in jüngster Zeit verschiedentlich den Vorwurf hinnehmen müssen, sie bevorzugten im Güterverkehr einseitig die für sie einträgliche Hauptverkehrsachse Basel-Zürich-St. Gallen und benachteiligten dadurch regionale Bestrebungen im grenznahen Raum.</p><p>Konkret stellt sich diese Frage etwa beim Güterverkehr auf der Seelinie (Schaffhausen-Rorschach) und beim grenzüberschreitenden Transit Konstanz-Kreuzlingen, wo es die betroffenen Gemeinden besonders empört hat, dass der Bahnhof Konstanz per 1. Juli 1995 ohne überzeugende technische oder betriebliche Gründe von der Normalstreckenklasse D3 auf C3 zurückgestuft worden ist.</p><p>Da diese unverständliche Massnahme, die Tarifpolitik der SBB und die schwer nachvollziehbaren Rangierkonzepte in Weinfelden und Wil die Abwicklung des Güterverkehrs in der Grenzregion nachweislich verteuern und beeinträchtigen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht ebenfalls der Auffassung, dass der Transitverkehr am Übergang Konstanz-Kreuzlingen durch die bestehenden und die neu getroffenen Massnahmen der SBB behindert und die Grenzregion damit erneut benachteiligt wird?</p><p>2. Ist es nach Meinung des Bundesrates statthaft, dass sich die SBB in ihrem Betriebs- und Tarifkonzept derart einseitig auf die Hauptachse Basel-Zürich-St. Gallen konzentrieren, obwohl aus der Sicht eines kompetitiven Gesamtsystems andere Transportwege nachprüfbar schneller und wirtschaftlicher sind?</p><p>3. Inwieweit trifft eine solche Verkehrs- und Tarifpolitik der SBB auch andere Randregionen mit Grenzlage?</p><p>4. Ist eine solche Behinderung nach Auffassung des Bundesrates mit den Artikeln 33 und 34 Eisenbahngesetz, der EU-Richtlinie 91/440 und den einschlägigen Bestimmungen des Gatt-Vertrages vereinbar?</p><p>5. Wie kann eine solche Politik der SBB mit der möglichst wirksamen und wirtschaftlichen Umsetzung der vor dem Volk gutgeheissenen Alpen-Initiative in Einklang gebracht werden?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Zurückstufung des Bahnhofs Konstanz unverzüglich rückgängig gemacht und alle ungerechtfertigten technischen, betrieblichen und tarifarischen Erschwerungen zugunsten einer Lösung im Gesamtinteresse und im wohlverstandenen Interesse der Grenzregion aufgehoben werden?</p>
  • SBB. Benachteiligung des Güterverkehrs in Grenzregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss SBB-Leistungsauftrag 1987 gehören der schweizerische und der internationale Gütertransport zum marktwirtschaftlichen Bereich. Dem Bundesrat steht es in diesem Bereich somit grundsätzlich nicht zu, auf die Geschäftsführung der SBB einzuwirken. Die SBB haben überdies zugesagt, auf den Fahrplanwechsel 1996 hin den Grenzübergang Konstanz wiederum in die Streckenklasse D3 aufzunehmen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Klassierung einer Strecke ist abhängig von der Belastbarkeit der dort vorhandenen baulichen Einrichtungen (Brücken, Weichen, Schienenprofil usw.). Ausschlaggebend für die Klassierung des Grenzübergangs Konstanz/Kreuzlingen sind somit die Charakteristiken der angrenzenden Bahnstrecken.</p><p>Die beiden Anschlussstrecken Konstanz-Etzwilen-Schaffhausen und Konstanz-Romanshorn waren bislang für die Klasse C3 zugelassen. Lediglich die Strecke Kreuzlingen-Weinfelden-Wil der Mittelthurgaubahn ist in die Klasse D3 eingereiht. Trotz - auf Fahrplanwechsel 1996 wiederum aufgehobener - Zurückstufung des Grenzübergangs blieb aber der Verkehr mit der MThB über den Grenzübergang Konstanz weiterhin zugelassen, womit von einer effektiven Benachteiligung nicht gesprochen werden kann. Die Zurückstufung änderte nichts an den möglichen Güterverkehrsangeboten, sondern sollte vielmehr die bis anhin erfolgten Fehlleitungen nach der Seelinie vermeiden.</p><p>2. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die SBB ihre Betriebskonzepte einseitig auf den Grenzübergang Basel ausrichten. Der internationale Güterverkehr ist grundsätzlich dort zu übernehmen, wo er die Grenze überschreitet. In bezug auf den grenzüberschreitenden deutsch-schweizerischen Eisenbahngüterverkehr bildet die Rheintalachse die Hauptzulaufstrecke zur Schweiz. Es bestehen von seiten der Schweiz oder der SBB nur wenige Möglichkeiten, die Zugsläufe auf ausländischem Territorium zu beeinflussen.</p><p>Eine Aufwertung der Strecken Konstanz-Schaffhausen und Konstanz-Romanshorn für die Zulassung von Güterwagen mit höherer Achslast (D3) würde einen höheren Standard und entsprechend kostspielige Investitionen bedingen. In Anbetracht der knappen Finanzmittel des Bundes und der Tatsache, dass die Zukunft des Güterverkehrs weniger im kostenintensiven Einzelwagenladungsverkehr als vielmehr im kombinierten Verkehr mit Ganzzügen von Terminal zu Terminal liegt, erscheint ein Ausbau dieser Strecken für höhere Gewichte als wenig sinnvoll.</p><p>3. Die SBB führen nirgends eine Verkehrs- und Tarifpolitik mit der Absicht, Grenzregionen zu benachteiligen.</p><p>4. Da in bezug auf das effektive Bahnangebot keine Rückstufung stattgefunden hat und der Verkehr der Mittelthurgaubahn weiterhin in der Klassierung D3 den Grenzübergang überqueren kann, sind die Artikel 33 und 34 des Eisenbahngesetzes vollumfänglich eingehalten.</p><p>Auch bei Umsetzung der EU-Richtlinie 91/440 muss der Infrastrukturbetreiber die maximal zulässige Achslast der Güterwagen für die Benutzung einer Stecke festlegen. Die Streckenklassierungen bilden eine Rahmenbedingung, innerhalb deren der Wettbewerb stattfindet.</p><p>5. Da durch die formelle Rückstufung die möglichen Angebote nicht eingeschränkt wurden und zudem die Rückstufung auf Frühjahr 1996 rückgängig gemacht werden soll, sind keine Auswirkungen auf die Umsetzung der Alpen-Initiative zu erwarten.</p><p>6. Die von den SBB in jüngster Zeit durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die Strecke Konstanz-Romanshorn ohne Zusatzinvestition, aber allerdings unter Inkaufnahme von zusätzlichen Unterhaltskosten in die Streckenklasse D3 eingeteilt werden kann. Damit ist sie gleich klassiert wie die Strecke der MThB nach Weinfelden-Wil. Die Strecke Kreuzlingen-Schaffhausen muss jedoch in der Streckenklasse C3 verbleiben. In diesem Zusammenhang und mit der erwähnten Einschränkung auf der Strecke Kreuzlingen-Schaffhausen haben die SBB die Absicht, auf den Fahrplanwechsel im Frühjahr 1996 den Grenzübergang Konstanz wiederum in die Streckenklasse D3 aufzunehmen.</p>
    • <p>Die SBB haben in jüngster Zeit verschiedentlich den Vorwurf hinnehmen müssen, sie bevorzugten im Güterverkehr einseitig die für sie einträgliche Hauptverkehrsachse Basel-Zürich-St. Gallen und benachteiligten dadurch regionale Bestrebungen im grenznahen Raum.</p><p>Konkret stellt sich diese Frage etwa beim Güterverkehr auf der Seelinie (Schaffhausen-Rorschach) und beim grenzüberschreitenden Transit Konstanz-Kreuzlingen, wo es die betroffenen Gemeinden besonders empört hat, dass der Bahnhof Konstanz per 1. Juli 1995 ohne überzeugende technische oder betriebliche Gründe von der Normalstreckenklasse D3 auf C3 zurückgestuft worden ist.</p><p>Da diese unverständliche Massnahme, die Tarifpolitik der SBB und die schwer nachvollziehbaren Rangierkonzepte in Weinfelden und Wil die Abwicklung des Güterverkehrs in der Grenzregion nachweislich verteuern und beeinträchtigen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht ebenfalls der Auffassung, dass der Transitverkehr am Übergang Konstanz-Kreuzlingen durch die bestehenden und die neu getroffenen Massnahmen der SBB behindert und die Grenzregion damit erneut benachteiligt wird?</p><p>2. Ist es nach Meinung des Bundesrates statthaft, dass sich die SBB in ihrem Betriebs- und Tarifkonzept derart einseitig auf die Hauptachse Basel-Zürich-St. Gallen konzentrieren, obwohl aus der Sicht eines kompetitiven Gesamtsystems andere Transportwege nachprüfbar schneller und wirtschaftlicher sind?</p><p>3. Inwieweit trifft eine solche Verkehrs- und Tarifpolitik der SBB auch andere Randregionen mit Grenzlage?</p><p>4. Ist eine solche Behinderung nach Auffassung des Bundesrates mit den Artikeln 33 und 34 Eisenbahngesetz, der EU-Richtlinie 91/440 und den einschlägigen Bestimmungen des Gatt-Vertrages vereinbar?</p><p>5. Wie kann eine solche Politik der SBB mit der möglichst wirksamen und wirtschaftlichen Umsetzung der vor dem Volk gutgeheissenen Alpen-Initiative in Einklang gebracht werden?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Zurückstufung des Bahnhofs Konstanz unverzüglich rückgängig gemacht und alle ungerechtfertigten technischen, betrieblichen und tarifarischen Erschwerungen zugunsten einer Lösung im Gesamtinteresse und im wohlverstandenen Interesse der Grenzregion aufgehoben werden?</p>
    • SBB. Benachteiligung des Güterverkehrs in Grenzregionen

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