Ehemalige Schweizer Teilnehmer an der französischen Résistance. Rehabilitation

ShortId
95.3407
Id
19953407
Updated
10.04.2024 08:40
Language
de
Title
Ehemalige Schweizer Teilnehmer an der französischen Résistance. Rehabilitation
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Erstellung einer Liste all jener Schweizer, die im Zusammenhang mit ihrem Einsatz für die französische Résistance im letzten Weltkrieg in der Schweiz verurteilt wurden, würde eine Durchsicht sämtlicher militärgerichtlicher Entscheide aus der entsprechenden Zeit verlangen. Dazu stehen weder dem Oberauditorat noch dem Bundesarchiv die erforderlichen personellen Mittel zur Verfügung.</p><p></p><p>2. Der Bundesrat nimmt die Gelegenheit wahr, allen Personen, die sich im Zweiten Weltkrieg, oft unter Inkaufnahme grösster persönlicher Risiken, gegen den Nationalsozialismus und dessen schreckliche Auswirkungen zur Wehr gesetzt haben, Dank und Anerkennung auszusprechen.</p><p></p><p>Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass diejenigen, die in den Reihen der französischen Résistance gegen die deutschen Besatzungstruppen gekämpft haben, von der Schweizer Justiz nicht wegen ihres achtenswerten Widerstandes gegen den Nationalsozialismus verurteilt wurden, sondern weil sie ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintraten. Das Gesetz stellt dieses Verhalten deshalb unter Strafe, weil derjenige, der in der Fremde kämpft, für die Verteidigung des eigenen Landes nicht zur Verfügung steht. Der freie Entscheid hierüber soll und kann nicht dem Einzelnen überlassen sein.</p><p></p><p>3. Rehabilitation bedeutet die nachträgliche Änderung der Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils. Dieses Institut hat im vorliegenden Fall nach so vielen Jahren seine rechtliche Bedeutung verloren. Die verurteilten Personen können aufgrund des Zeitablaufes und ihres Alters nicht mehr zur persönlichen Dienstleistung zugelassen werden, die Amtsunfähigkeit ist auf höchstens zehn Jahre befristet, so dass sie sich heute nicht mehr auswirkt, und auch der Eintrag im Strafregister ist längstens gelöscht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Will der Bundesrat:</p><p>1. ein vollständiges Inventar der militärstrafrechtlichen Verfahren erstellen lassen, die zu Verurteilungen von Schweizerinnen und Schweizern führten, welche die französische Résistance-Bewegung unterstützten oder daran teilnahmen;</p><p>2. diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aktiven Widerstand gegen den Faschismus leisteten, im Namen der Schweiz Anerkennung entgegenbringen und Dank bekunden;</p><p>3. die nötigen Schritte unternehmen, damit diese Personen voll und ganz rehabilitiert werden?</p>
  • Ehemalige Schweizer Teilnehmer an der französischen Résistance. Rehabilitation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Erstellung einer Liste all jener Schweizer, die im Zusammenhang mit ihrem Einsatz für die französische Résistance im letzten Weltkrieg in der Schweiz verurteilt wurden, würde eine Durchsicht sämtlicher militärgerichtlicher Entscheide aus der entsprechenden Zeit verlangen. Dazu stehen weder dem Oberauditorat noch dem Bundesarchiv die erforderlichen personellen Mittel zur Verfügung.</p><p></p><p>2. Der Bundesrat nimmt die Gelegenheit wahr, allen Personen, die sich im Zweiten Weltkrieg, oft unter Inkaufnahme grösster persönlicher Risiken, gegen den Nationalsozialismus und dessen schreckliche Auswirkungen zur Wehr gesetzt haben, Dank und Anerkennung auszusprechen.</p><p></p><p>Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass diejenigen, die in den Reihen der französischen Résistance gegen die deutschen Besatzungstruppen gekämpft haben, von der Schweizer Justiz nicht wegen ihres achtenswerten Widerstandes gegen den Nationalsozialismus verurteilt wurden, sondern weil sie ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintraten. Das Gesetz stellt dieses Verhalten deshalb unter Strafe, weil derjenige, der in der Fremde kämpft, für die Verteidigung des eigenen Landes nicht zur Verfügung steht. Der freie Entscheid hierüber soll und kann nicht dem Einzelnen überlassen sein.</p><p></p><p>3. Rehabilitation bedeutet die nachträgliche Änderung der Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils. Dieses Institut hat im vorliegenden Fall nach so vielen Jahren seine rechtliche Bedeutung verloren. Die verurteilten Personen können aufgrund des Zeitablaufes und ihres Alters nicht mehr zur persönlichen Dienstleistung zugelassen werden, die Amtsunfähigkeit ist auf höchstens zehn Jahre befristet, so dass sie sich heute nicht mehr auswirkt, und auch der Eintrag im Strafregister ist längstens gelöscht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Will der Bundesrat:</p><p>1. ein vollständiges Inventar der militärstrafrechtlichen Verfahren erstellen lassen, die zu Verurteilungen von Schweizerinnen und Schweizern führten, welche die französische Résistance-Bewegung unterstützten oder daran teilnahmen;</p><p>2. diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aktiven Widerstand gegen den Faschismus leisteten, im Namen der Schweiz Anerkennung entgegenbringen und Dank bekunden;</p><p>3. die nötigen Schritte unternehmen, damit diese Personen voll und ganz rehabilitiert werden?</p>
    • Ehemalige Schweizer Teilnehmer an der französischen Résistance. Rehabilitation

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