Vorgezogene Einführung der Witwerrente im BVG

ShortId
95.3413
Id
19953413
Updated
25.06.2025 02:09
Language
de
Title
Vorgezogene Einführung der Witwerrente im BVG
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bericht zum Dreisäulenkonzept von 1971 ist der Gesetzgeber beauftragt, bei jeder AHV/IV-Revision das parallele Bestehen des BVG zu berücksichtigen. Dieser Auftrag wurde mit der 10. AHV-Revision nicht erfüllt. Die 1. und 2. Säule sind miteinander koordiniert; werden Bestimmungen der einen Säule geändert, hat dies Auswirkungen auf die andere Säule. Die mit der 10. AHV-Revision eingeführten Neuerungen bedürfen einer sofortigen entsprechenden Anpassung im BVG.</p><p>Mit der 10. AHV-Revision wurde die Witwerrente eingeführt. Im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau ist es notwendig, gleiche Anspruchsvoraussetzungen für Witwen und Witwer anzustreben.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen:</p><p>- unter welchen Voraussetzungen eine BVG-Teilrevision (mit den wichtigsten Punkten aus der 10. AHV-Revision) vorgezogen werden kann;</p><p>- ob und welche Anpassungen und Entscheide zu treffen sind, damit die Witwerrente auch im BVG schnellstmöglich eingeführt wird.</p>
  • Vorgezogene Einführung der Witwerrente im BVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bericht zum Dreisäulenkonzept von 1971 ist der Gesetzgeber beauftragt, bei jeder AHV/IV-Revision das parallele Bestehen des BVG zu berücksichtigen. Dieser Auftrag wurde mit der 10. AHV-Revision nicht erfüllt. Die 1. und 2. Säule sind miteinander koordiniert; werden Bestimmungen der einen Säule geändert, hat dies Auswirkungen auf die andere Säule. Die mit der 10. AHV-Revision eingeführten Neuerungen bedürfen einer sofortigen entsprechenden Anpassung im BVG.</p><p>Mit der 10. AHV-Revision wurde die Witwerrente eingeführt. Im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau ist es notwendig, gleiche Anspruchsvoraussetzungen für Witwen und Witwer anzustreben.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen:</p><p>- unter welchen Voraussetzungen eine BVG-Teilrevision (mit den wichtigsten Punkten aus der 10. AHV-Revision) vorgezogen werden kann;</p><p>- ob und welche Anpassungen und Entscheide zu treffen sind, damit die Witwerrente auch im BVG schnellstmöglich eingeführt wird.</p>
    • Vorgezogene Einführung der Witwerrente im BVG

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