Verfassungsmässigkeit der PTT-Gesetzesentwürfe
- ShortId
-
95.3415
- Id
-
19953415
- Updated
-
10.04.2024 08:57
- Language
-
de
- Title
-
Verfassungsmässigkeit der PTT-Gesetzesentwürfe
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat nachfolgende Gesetzesentwürfe in die öffentliche Vernehmlassung geschickt:</p><p>- das neue Bundesgesetz über die Organisation der Post- und Telekommunikationsunternehmung des Bundes (PTOG)</p><p>- das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) und</p><p>- das neue Postgesetz</p><p>Die Gesetze beruhen zum Teil auf Gutachten, die die PTT-Betriebe selber in Auftrag gegeben haben und vom Bundesrat in weiten Teilen übernommen worden sind.</p><p>Verschiedene Bestimmungen verletzen jedoch Artikel 36 der Bundesverfassung (BV). So verletzt insbesondere die Ausschüttung von Dividenden bei der Telecom AG Artikel 36 Absatz 2 der BV, der klar festlegt: "Der Ertrag der Post- und Telegrafenverwaltung fällt in die eidgenössische Kasse". Zulässig wäre nach meiner Meinung und auch nach Meinung von Experten lediglich eine feste Verzinsung des Aktienkapitals "Dritter". Ebenso wird Artikel 36 Absatz 3 verletzt, der festlegt: "Die Tarife werden im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt". So müsste bei der Post wenigstens der ganze Universalbereich - der ohnehin zu stark eingeschränkt werden soll - den Bestimmungen der Verfassung unterstellt werden. Bei der Telecom AG respektive beim Fernmeldegesetz werden sogar die Grundsätze für die Festsetzung der Preise der Grundversorgung offengelassen respektive ohne Hinweis auf den Verfassungsauftrag die Bestimmung der Grundsätze dem Bundesrat überlassen.</p><p>Rechtlich fragwürdig ist auch die vorgeschlagene Regelung mit öffentlich-rechtlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und damit die völlige Abkoppelung vom Beamtengesetz des Bundes. Erstens kennt das Schweizerische Vertragsrecht das Instrument des öffentlichen GAV nicht und zweitens wird so der Einfluss des Eigentümers Bund auf die Personalpolitik der Unternehmen Post und Telecom mit immerhin fast 60 000 Bediensteten minimalisiert, was Artikel 85 BV widerspricht. Drittens entstehen schliesslich Ungerechtigkeiten, die sich Unternehmen, welche Bundesaufgaben im ganzen Land wahrzunehmen haben, nicht leisten können.</p><p>Die erwähnten Probleme, aber auch weitere Bestimmungen der drei Gesetze, wie z. B. die Auslagerung von Aufgaben der PTT in private Gesellschaften, sollten auf die Verfassungsmässigkeit überprüft werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er auch der Meinung und gewillt ist, die Zeit bis zur Auswertung der Vernehmlassungen zu nutzen, um unabhängige Experten zu beauftragen, die drei Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.</p>
- Verfassungsmässigkeit der PTT-Gesetzesentwürfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat nachfolgende Gesetzesentwürfe in die öffentliche Vernehmlassung geschickt:</p><p>- das neue Bundesgesetz über die Organisation der Post- und Telekommunikationsunternehmung des Bundes (PTOG)</p><p>- das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) und</p><p>- das neue Postgesetz</p><p>Die Gesetze beruhen zum Teil auf Gutachten, die die PTT-Betriebe selber in Auftrag gegeben haben und vom Bundesrat in weiten Teilen übernommen worden sind.</p><p>Verschiedene Bestimmungen verletzen jedoch Artikel 36 der Bundesverfassung (BV). So verletzt insbesondere die Ausschüttung von Dividenden bei der Telecom AG Artikel 36 Absatz 2 der BV, der klar festlegt: "Der Ertrag der Post- und Telegrafenverwaltung fällt in die eidgenössische Kasse". Zulässig wäre nach meiner Meinung und auch nach Meinung von Experten lediglich eine feste Verzinsung des Aktienkapitals "Dritter". Ebenso wird Artikel 36 Absatz 3 verletzt, der festlegt: "Die Tarife werden im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen möglichst billigen Grundsätzen bestimmt". So müsste bei der Post wenigstens der ganze Universalbereich - der ohnehin zu stark eingeschränkt werden soll - den Bestimmungen der Verfassung unterstellt werden. Bei der Telecom AG respektive beim Fernmeldegesetz werden sogar die Grundsätze für die Festsetzung der Preise der Grundversorgung offengelassen respektive ohne Hinweis auf den Verfassungsauftrag die Bestimmung der Grundsätze dem Bundesrat überlassen.</p><p>Rechtlich fragwürdig ist auch die vorgeschlagene Regelung mit öffentlich-rechtlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und damit die völlige Abkoppelung vom Beamtengesetz des Bundes. Erstens kennt das Schweizerische Vertragsrecht das Instrument des öffentlichen GAV nicht und zweitens wird so der Einfluss des Eigentümers Bund auf die Personalpolitik der Unternehmen Post und Telecom mit immerhin fast 60 000 Bediensteten minimalisiert, was Artikel 85 BV widerspricht. Drittens entstehen schliesslich Ungerechtigkeiten, die sich Unternehmen, welche Bundesaufgaben im ganzen Land wahrzunehmen haben, nicht leisten können.</p><p>Die erwähnten Probleme, aber auch weitere Bestimmungen der drei Gesetze, wie z. B. die Auslagerung von Aufgaben der PTT in private Gesellschaften, sollten auf die Verfassungsmässigkeit überprüft werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er auch der Meinung und gewillt ist, die Zeit bis zur Auswertung der Vernehmlassungen zu nutzen, um unabhängige Experten zu beauftragen, die drei Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.</p>
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