Sanierung des Schweinebestandes
- ShortId
-
95.3520
- Id
-
19953520
- Updated
-
10.04.2024 12:36
- Language
-
de
- Title
-
Sanierung des Schweinebestandes
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Nur mit gesunden Schweinen kann hygienisch einwandfreies und rückstandarmes Fleisch auf wirtschaftlich optimale Weise produziert werden. Mit dieser Erkenntnis hat der Schweinegesundheitsdienst (SGD) seit vielen Jahren wichtige Infektionskrankheiten des Schweines mit prophylaktischen Hygieneprogrammen bekämpft. Bakteriell bedingte Lungen- und Atemwegkrankheiten wie die Enzootische Pneumonie, die Actinobacillose und die Schnüffelkrankheit konnten stark zurückgedrängt und in vielen Betrieben ganz getilgt werden. Die freiwillig in den Programmen des SGD mitmachenden Tierhalter werden vor allem in beratender und vorbeugender Art von Tierärzten und Agronomen betreut. Dank dem hohen Gesundheitsstatus von sanierten Herden kann der Medikamenteneinsatz stark reduziert werden.</p><p>In einer noch verseuchten Umgebung sind erfolgreich sanierte SGD-Betriebe stark exponiert. Denn diese Betriebe können aerogen über die Luft durch nichtsanierte Nachbarbetriebe wieder angesteckt werden. Grosse Risiken gehen auch vom Tierverkehr aus. Gerade in der Schweinemast kam deshalb der grosse Durchbruch bis heute nicht zustande. Noch immer findet man in den Schlachthöfen bei etwa 30 Prozent der Schweine Lungenveränderungen.</p><p>2. Gründe für eine flächendeckende Sanierung</p><p>Es gilt nun die Effizienz der Anstrengungen und der zum Teil öffentlichen Mittel des SGD - Bund und Kantone unterstützen den SGD finanziell - zu verbessern. Dies kann aus epidemiologischen Gründen nur durch eine flächendeckende, am besten landesweite Sanierung erreicht werden. Die punktuelle Herdensanierung auf freiwilliger Basis ist an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestossen. Für den Strategiewechsel sprechen im weiteren auch folgende Gründe:</p><p>- Die Produktionsverluste durch die erwähnten Krankheiten - sie werden auf 30 Millionen Franken jährlich, die Kosten für Medikamente nicht berücksichtigt, geschätzt - können gesenkt und später eliminiert werden (Wirtschaftlichkeit).</p><p>- Gesunde Tiere haben eine bessere Futterverwertung, was gleichzeitig zu einem höheren Tageszuwachs führt (Produktivität).</p><p>- Rückstände von Tierarzneimitteln sind Folge einer mangelhaften Tiergesundheit; die verbesserte Tiergesundheit führt zu einem verminderten Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen und für den Konsumenten zu einer grösseren Sicherheit, rückstandarmes Schweinefleisch vor sich zu haben (Gesundheits- und Konsumentenschutz sowie Lebensmittelhygiene beginnen im Stall).</p><p>- Die bessere Produktivität ermöglicht wirtschaftliche Bestände mit weniger Tieren und somit verminderter Umweltbelastung (Umweltschutz).</p><p>- Ein hoher Tiergesundheitsstatus ist elementare Voraussetzung für hohe Qualitätsansprüche (innere Qualität).</p><p>- Der mit höherer Qualität verbundene Imagegewinn kann marktwirtschaftlich ausgenützt werden (Marktzugang).</p><p>- Dem illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln könnte ein starker Riegel geschoben werden.</p><p>- Es besteht auch eine ethische Verpflichtung, für das Wohlbefinden der Tiere zu sorgen und krankheitsbedingte Belastungen (Husten) zu verhindern.</p><p>3. Instrumentarium für die flächendeckende Sanierung</p><p>- Es braucht problemorientierte, epidemiologische Forschungsarbeiten und Machbarkeitsstudien, welche wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen schaffen bzw. verbessern.</p><p>- Die flächenmässige Sanierung benötigt gesetzliche Instrumente der Tierseuchengesetzgebung und die Organisation sowie die Erfahrung des staatlichen Veterinärdienstes. Der einzelne Tierhalter kann sich zurzeit ohne massiven Einsatz von Tierarzneimitteln nicht schützen. Der Erfolg kann sich nur einstellen, wenn alle Tierhalter verpflichtet werden, die angeordneten Massnahmen einzuhalten. Die Grundvoraussetzung ist dabei die eindeutige Kennzeichnung der Schweine sowie die Kontrollierbarkeit des Tierhalters. Auch die finanziellen Beiträge der Kantone an Bekämpfungskosten brauchen eine gesetzliche Grundlage.</p><p>- Die flächenmässige Sanierung muss für den Produzenten finanziell tragbar sein; es müssen entsprechende Anreiz- und Finanzierungssysteme erarbeitet werden.</p><p>- Das LMG verpflichtet den Tierhalter zur Selbstdeklaration und Aufzeichnung. Durch ein Stall- und Behandlungsjournal bzw. durch eine Tiergesundheitskarte ist eine Kontrolle leicht möglich.</p><p>- Es braucht eine effiziente und offene Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten, SGD, Veterinärbehörden, Vermarktern und anderen betroffenen Kreisen.</p><p>- Die Kosten sind von allen betroffenen Kreisen mitzutragen, die von dieser Qualitätssicherung der Fleischproduktion profitieren, den Tierhaltern, den verarbeitenden Betrieben, den Vermarktern und den Konsumierenden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in die am 1. September in Kraft getretene Tierseuchenverordnung Bestimmungen zur Bekämpfung der Lungenentzündungen der Schweine aufgenommen. Er trug damit den Forschungsergebnissen Rechnung, die zeigten, dass die bisherigen, auf Freiwilligkeit beruhenden Massnahmen zu keinem nachhaltigen Erfolg führten.</p><p>Der Bundesrat stimmt der Analyse des Interpellanten zu und erachtet längerfristig eine flächendeckende, landesweite, obligatorische Sanierung der Schweinebestände hinsichtlich der ansteckenden Lungenentzündung als notwendig. Mit der neuen Tierseuchenverordnung steht das erforderliche Instrumentarium für diese Sanierung zur Verfügung.</p><p>Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung ist die Mitarbeit aller an der Schweinehaltung und -vermarktung beteiligten Kreise. In einer ersten Phase werden 1996 in zwei Regionen mit Unterstützung des Bundes Pilotprojekte von Sanierungen durchgeführt. Anschliessend werden die Kantone eingeladen, die Bekämpfungsmassnahmen gebietsweise durchzuführen. Der Bundesrat wird aufgrund der gemachten Erfahrungen prüfen, ob die Sanierung aller schweizerischen Schweinebestände als obligatorisch zu erklären ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Basierend auf der Darstellung in der Begründung bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat dieser Analyse zustimmen?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass aus epidemiologischen Gründen eine flächendeckende, landesweite, obligatorische Sanierung notwendig ist?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das vorgeschlagene Instrumentarium für die flächendeckende Sanierung zu überprüfen und einzusetzen?</p>
- Sanierung des Schweinebestandes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Nur mit gesunden Schweinen kann hygienisch einwandfreies und rückstandarmes Fleisch auf wirtschaftlich optimale Weise produziert werden. Mit dieser Erkenntnis hat der Schweinegesundheitsdienst (SGD) seit vielen Jahren wichtige Infektionskrankheiten des Schweines mit prophylaktischen Hygieneprogrammen bekämpft. Bakteriell bedingte Lungen- und Atemwegkrankheiten wie die Enzootische Pneumonie, die Actinobacillose und die Schnüffelkrankheit konnten stark zurückgedrängt und in vielen Betrieben ganz getilgt werden. Die freiwillig in den Programmen des SGD mitmachenden Tierhalter werden vor allem in beratender und vorbeugender Art von Tierärzten und Agronomen betreut. Dank dem hohen Gesundheitsstatus von sanierten Herden kann der Medikamenteneinsatz stark reduziert werden.</p><p>In einer noch verseuchten Umgebung sind erfolgreich sanierte SGD-Betriebe stark exponiert. Denn diese Betriebe können aerogen über die Luft durch nichtsanierte Nachbarbetriebe wieder angesteckt werden. Grosse Risiken gehen auch vom Tierverkehr aus. Gerade in der Schweinemast kam deshalb der grosse Durchbruch bis heute nicht zustande. Noch immer findet man in den Schlachthöfen bei etwa 30 Prozent der Schweine Lungenveränderungen.</p><p>2. Gründe für eine flächendeckende Sanierung</p><p>Es gilt nun die Effizienz der Anstrengungen und der zum Teil öffentlichen Mittel des SGD - Bund und Kantone unterstützen den SGD finanziell - zu verbessern. Dies kann aus epidemiologischen Gründen nur durch eine flächendeckende, am besten landesweite Sanierung erreicht werden. Die punktuelle Herdensanierung auf freiwilliger Basis ist an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestossen. Für den Strategiewechsel sprechen im weiteren auch folgende Gründe:</p><p>- Die Produktionsverluste durch die erwähnten Krankheiten - sie werden auf 30 Millionen Franken jährlich, die Kosten für Medikamente nicht berücksichtigt, geschätzt - können gesenkt und später eliminiert werden (Wirtschaftlichkeit).</p><p>- Gesunde Tiere haben eine bessere Futterverwertung, was gleichzeitig zu einem höheren Tageszuwachs führt (Produktivität).</p><p>- Rückstände von Tierarzneimitteln sind Folge einer mangelhaften Tiergesundheit; die verbesserte Tiergesundheit führt zu einem verminderten Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen und für den Konsumenten zu einer grösseren Sicherheit, rückstandarmes Schweinefleisch vor sich zu haben (Gesundheits- und Konsumentenschutz sowie Lebensmittelhygiene beginnen im Stall).</p><p>- Die bessere Produktivität ermöglicht wirtschaftliche Bestände mit weniger Tieren und somit verminderter Umweltbelastung (Umweltschutz).</p><p>- Ein hoher Tiergesundheitsstatus ist elementare Voraussetzung für hohe Qualitätsansprüche (innere Qualität).</p><p>- Der mit höherer Qualität verbundene Imagegewinn kann marktwirtschaftlich ausgenützt werden (Marktzugang).</p><p>- Dem illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln könnte ein starker Riegel geschoben werden.</p><p>- Es besteht auch eine ethische Verpflichtung, für das Wohlbefinden der Tiere zu sorgen und krankheitsbedingte Belastungen (Husten) zu verhindern.</p><p>3. Instrumentarium für die flächendeckende Sanierung</p><p>- Es braucht problemorientierte, epidemiologische Forschungsarbeiten und Machbarkeitsstudien, welche wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen schaffen bzw. verbessern.</p><p>- Die flächenmässige Sanierung benötigt gesetzliche Instrumente der Tierseuchengesetzgebung und die Organisation sowie die Erfahrung des staatlichen Veterinärdienstes. Der einzelne Tierhalter kann sich zurzeit ohne massiven Einsatz von Tierarzneimitteln nicht schützen. Der Erfolg kann sich nur einstellen, wenn alle Tierhalter verpflichtet werden, die angeordneten Massnahmen einzuhalten. Die Grundvoraussetzung ist dabei die eindeutige Kennzeichnung der Schweine sowie die Kontrollierbarkeit des Tierhalters. Auch die finanziellen Beiträge der Kantone an Bekämpfungskosten brauchen eine gesetzliche Grundlage.</p><p>- Die flächenmässige Sanierung muss für den Produzenten finanziell tragbar sein; es müssen entsprechende Anreiz- und Finanzierungssysteme erarbeitet werden.</p><p>- Das LMG verpflichtet den Tierhalter zur Selbstdeklaration und Aufzeichnung. Durch ein Stall- und Behandlungsjournal bzw. durch eine Tiergesundheitskarte ist eine Kontrolle leicht möglich.</p><p>- Es braucht eine effiziente und offene Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten, SGD, Veterinärbehörden, Vermarktern und anderen betroffenen Kreisen.</p><p>- Die Kosten sind von allen betroffenen Kreisen mitzutragen, die von dieser Qualitätssicherung der Fleischproduktion profitieren, den Tierhaltern, den verarbeitenden Betrieben, den Vermarktern und den Konsumierenden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in die am 1. September in Kraft getretene Tierseuchenverordnung Bestimmungen zur Bekämpfung der Lungenentzündungen der Schweine aufgenommen. Er trug damit den Forschungsergebnissen Rechnung, die zeigten, dass die bisherigen, auf Freiwilligkeit beruhenden Massnahmen zu keinem nachhaltigen Erfolg führten.</p><p>Der Bundesrat stimmt der Analyse des Interpellanten zu und erachtet längerfristig eine flächendeckende, landesweite, obligatorische Sanierung der Schweinebestände hinsichtlich der ansteckenden Lungenentzündung als notwendig. Mit der neuen Tierseuchenverordnung steht das erforderliche Instrumentarium für diese Sanierung zur Verfügung.</p><p>Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung ist die Mitarbeit aller an der Schweinehaltung und -vermarktung beteiligten Kreise. In einer ersten Phase werden 1996 in zwei Regionen mit Unterstützung des Bundes Pilotprojekte von Sanierungen durchgeführt. Anschliessend werden die Kantone eingeladen, die Bekämpfungsmassnahmen gebietsweise durchzuführen. Der Bundesrat wird aufgrund der gemachten Erfahrungen prüfen, ob die Sanierung aller schweizerischen Schweinebestände als obligatorisch zu erklären ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Basierend auf der Darstellung in der Begründung bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann der Bundesrat dieser Analyse zustimmen?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass aus epidemiologischen Gründen eine flächendeckende, landesweite, obligatorische Sanierung notwendig ist?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das vorgeschlagene Instrumentarium für die flächendeckende Sanierung zu überprüfen und einzusetzen?</p>
- Sanierung des Schweinebestandes
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