Erhaltung des Wirtschafts- und Werkplatzes Schweiz

ShortId
95.3527
Id
19953527
Updated
10.04.2024 13:22
Language
de
Title
Erhaltung des Wirtschafts- und Werkplatzes Schweiz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Wirtschaft geht es noch einigermassen gut. Doch verliert sie für die Investoren ständig an Attraktivität. Immer mehr Unternehmen verlegen ihre Tätigkeit ins Ausland, und diese nicht allein der teuren Arbeitskraft wegen. In der EU beginnt unsere Wirtschaft durch die Ablehnung des EWR-Abkommens zu leiden. Dazu kommt das stetige Anziehen des Schweizer Frankens, das den Unternehmern die Aufgaben nicht erleichtert. 1994 wurde zum ersten Mal ein Negativsaldo bei den Investitionen in der Schweiz festgestellt. Auch Forschung und Entwicklung werden mehr und mehr ins Ausland verlagert, wo also die Arbeitsplätze der Zukunft geschaffen werden. Wir haben noch ein paar gute Karten, aber wir müssen unsere Rahmenbedingungen schnell verbessern, damit wir mit dem Ausland weiterhin konkurrieren können. Die Politik muss rascher handeln in einer Welt, in der wirtschaftliche Veränderungen und Unternehmensentscheide immer häufiger werden und rascher vor sich gehen.</p><p>Die Massnahmen zur Revitalisierung der Wirtschaft müssen unbedingt begleitet werden von einem dringlichen Programm zur Wiederbelebung des Standortes Schweiz und zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in unserem Land und folglich der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Es ist also notwendig, gewisse Gesetze (Steuern, usw.) zu korrigieren und die Gesetzesbestimmungen zu Verordnungen und Reglemente revidieren, die die Grundlage für unnütze und schwere Hindernisse (in den Verfahren) für das Bestehen eines Unternehmens bilden.</p><p>Im Bereich der Steuern gibt es noch viel zu tun, wenn wir in der Schweiz die Schaffung und die Verstärkung der kleinen und mittleren Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, fördern wollen.</p><p>In den Bereichen Forschung und Entwicklung scheint es notwendig, dass die heutigen ziemlich schwerfälligen und komplizierten Strukturen überprüft werden, damit die Finanzmittel für diese Aufgaben wirksamer eingesetzt werden können.</p>
  • <p>Zu Ziffer 1</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach weitere Massnahmen, welche im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung stehen, den Eidg. Räten so rasch als möglich zugeleitet werden sollen. Er ist ebenso der Meinung, wonach es zweckdienlich ist wenn Massnahmen welche eine Einheit bilden, von den Eidg. Räten als Paket diskutiert und behandelt werden können.</p><p></p><p>Dies ist in der zu Ende gegangenen Legislatur verschiedentlich gelungen. Verstrichen seinerzeit vierzehn Jahre zwischen der Einreichung der Motion, welche zur vorletzten Revision des Kartellgesetzes Anlass gab und der Verabschiedung des erneuerten Erlasses durch die Eidg. Räte, betrug bei der letzten Revision das Zeiterfordernis zwischen der Auftragserteilung durch den Bundesrat und der Verabschiedung der Vorlage durch das Parlament nur noch zweieinhalb Jahre. Gleichzeitig gelang es, mit dem Kartellgesetz, dem Binnenmarktgesetz und dem Gesetz über die technischen Handelshemmnisse drei Bundesgesetze, welche eine Einheit bilden, gleichzeitig zu beraten. Einen wesentlichen Anteil an diesem Ergebnis hatten dabei auch die Eidg. Räte.</p><p></p><p>Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen des Möglichen danach trachten, beiden Grundsätzen nachzuleben, demjenigen nach einer beförderlichen Behandlung der Vorlagen durch Verwaltung und Bundesrat sowie jenem nach einer Gruppierung von Vorhaben zu Paketen.</p><p></p><p>Zu Ziffer 2</p><p></p><p>Anliegen des Untemehmersteuerrechts bildeten in den letzten Jahren Gegenstand vieler parlamentarischer Vorstösse. Zum Teil konnte ihnen in der Zwischenzeit entsprochen werden: Mit der Beseitigung der "taxe occulte" gelang es, die Investitionen steuerlich nachhaltig zu entlasten. Die Reduktion der Emissionsabgabe von 3 auf 2 Prozent sowie die Freistellung von kleinen Kapitalien von der Emissionsabgabe fördert die Bildung von Eigenkapital. Auf die vom Bundesrat im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 vorgeschlagene Teilvorlage zur Einführung eines proportionalen Satzes bei der Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie die Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer im Rahmen der direkten Bundessteuer traten die eidg. Räte nicht ein.</p><p></p><p>Zur Zeit ist eine aus Experten der Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe damit befasst, aufzuzeigen, welche Rechtsänderungen erforderlich wären, um einen umfassenden Besteuerungsaufschub für Umstrukturierungen zu verwirklichen. Die Arbeitsgruppe hat ferner den Auftrag, weitere Vorschläge aus dem Bereich des Unternehmenssteuerrechts (Gesetz über die direkte Bundessteuer, Steuerharmonisierungsgesetz, Stempelgesetz und Verrechnungssteuergesetz) zu erarbeiten. Sie wird ihren Bericht voraussichtlich im Frühjahr 1996 abschliessen können. Der Bundesrat ist bereit, sich der in der Motion genannten Punkte anzunehmen und nach Lösungen zu suchen, welche diesen Anliegen Rechnung tragen. Unter der Voraussetzung eines fortgeschrittenen Abbaus des strukturellen Defizites der Finanzrechnung wird er den Eidg. Räten entsprechende Vorlagen unterbreiten.</p><p></p><p>Die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren ist ein wichtiges Anliegen der marktwirtschaftlichen Erneuerung. Erste Ergebnisse sind auch hier zu verzeichnen. Erinnert sei an die von den eidg. Räten am 6. Oktober 1995 verabschiedete Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die sich explizit mit der Beschleunigung, Vereinfachung und besseren Koordination der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen befasst, an die Revision der VO über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 6. September 1995 sowie an die Beschlüsse des Bundesrates vom 13. September 1995 im Zusammenhang mit der Koordination der Bewilligungsverfahren für Grossprojekte, deren Beurteilung in die Zuständigkeit von Bundesbehörden fällt. Das Vernehmlassungsverfahren über die Gesetzesänderungen, die es zur Umsetzung der bundesrätlichen Beschlüsse vom 13. September 1995 braucht, soll im Verlaufe des Sommers 1996 eröffnet werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die verwaltungsintemen Abläufe seiner Politik in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation heute nicht optimal sind. Er wird die bestehenden Strukturen überprüfen und anpassen. Dabei wird er den Empfehlungen der. Geschäftsprüfungskommission des Ständerates sowie den Schlussfolgerungen eines Synthesepapiers zur Technologiepolitik des Bundes Rechnung tragen, das unter dem Vorsitz von alt Nationalrat Bremi erarbeitet wurde.</p><p></p><p>Mit der Anpassung der Ausländerverordnung per 1. Mai 1993 wurde die Anstellung von ausländischen Kadern und Spezialisten erleichtert. Der Vollzug der Bestimmungen obliegt den Kantonen.</p><p></p><p>Zu Ziffer 3</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, wonach rechtliche Auflagen den Unternehmen möglichst keine unnötigen Belastungen bringen sollten. Die Überprüfung sämtlicher Erlasse, soweit sie in die Zuständigkeit des Parlamentes und des Bundesrates fallen, geht als Auftrag allerdings zu weit. Auch kann die Belastung namentlich der Klein- und Mittelbetriebe bei dieser Überprüfung nicht der einzige Beurteilungspunkt sein. Diese Einschränkungen vorbehalten, sieht allerdings auch der Bundesrat vor, eine Überprüfung des Bundesrechts im Sinne des Motionärs an die Hand zu nehmen.</p><p></p><p>Zu Ziffer 4</p><p></p><p>Die Inkraftsetzung dieser Gesetze ist für 1996 vorgesehen. Im Fall des BG über die technischen Handelshemmnisse geht es vor allem darum, gestützt auf dieses Gesetz die vielen Verordnungen anzupassen, welche die Detailbestimmungen enthalten. Dieser Prozess ist bereits im Gange. Im Sinne eines Beispiels sei auf die Liberalisierung der Einfuhr von Personenwagen per 1. Oktober 1995 verwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>1. Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament so rasch wie möglich die Massnahmen zu unterbreiten, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz dringlich und zudem unerlässlich sind. Diese zusätzlichen Massnahmen sollten mit den bereits getroffenen und denen, die zurzeit geprüft werden, wenn möglich zu einem einzigen Paket zusammengefasst werden, damit die Räte sie wie die Gatt-Verträge als Gesamtheit behandeln können. Da unsere Rahmenbedingungen laufend an die Entwicklung der Märkte, des Wettbewerbs und der Gesellschaft angepasst werden müssen, werden je nach Bedarf weitere Massnahmen folgen müssen.</p><p>2. In diesem Sinn erscheinen folgende Massnahmen als vordringlich:</p><p>- Verbesserung der steuerlichen Attraktivität, insbesondere für die Holdinggesellschaften. Weitere steuerliche Massnahmen hat das Parlament bereits mit Motionen gefordert. Bei der Prüfung und Realisierung sind vor allem die positiven Auswirkungen und die schwierige Haushaltlage des Bundes zu berücksichtigen. Vorrang muss den fiskalischen Massnahmen gegeben werden, die die Investitionen belohnen, die Bildung von Eigenkapital stärken und die Schaffung neuer Unternehmen fördern, sowie der Abschaffung der Stempelabgaben auf den Emissionen usw.;</p><p>- Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren;</p><p>- verstärkter politischer Einsatz in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Erneuerung. Im speziellen müssen die Koordination und die Verfahren in der Verwaltung und bei anderen zuständigen Stellen überprüft und verbessert werden; klarere und prioritäre Strategien sind zu umschreiben, damit die Finanzmittel wirksamer eingesetzt werden können;</p><p>- Erleichterungen bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte.</p><p>3. Gleichzeitig wird der Bundesrat ersucht, die Revision von Gesetzen, Verordnungen, Weisungen und Reglementen entsprechend ihrer Dringlichkeit an die Hand zu nehmen; denn diese Erlasse belasten unsere Wirtschaft, insbesondere die kleineren und mittleren Betriebe, ausserordentlich.</p><p>4. Der Bundesrat wird aufgefordert, das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz und das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse so rasch als möglich in Kraft zu setzen, damit der Wettbewerb in der Schweiz angekurbelt und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft verstärkt werden.</p>
  • Erhaltung des Wirtschafts- und Werkplatzes Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Wirtschaft geht es noch einigermassen gut. Doch verliert sie für die Investoren ständig an Attraktivität. Immer mehr Unternehmen verlegen ihre Tätigkeit ins Ausland, und diese nicht allein der teuren Arbeitskraft wegen. In der EU beginnt unsere Wirtschaft durch die Ablehnung des EWR-Abkommens zu leiden. Dazu kommt das stetige Anziehen des Schweizer Frankens, das den Unternehmern die Aufgaben nicht erleichtert. 1994 wurde zum ersten Mal ein Negativsaldo bei den Investitionen in der Schweiz festgestellt. Auch Forschung und Entwicklung werden mehr und mehr ins Ausland verlagert, wo also die Arbeitsplätze der Zukunft geschaffen werden. Wir haben noch ein paar gute Karten, aber wir müssen unsere Rahmenbedingungen schnell verbessern, damit wir mit dem Ausland weiterhin konkurrieren können. Die Politik muss rascher handeln in einer Welt, in der wirtschaftliche Veränderungen und Unternehmensentscheide immer häufiger werden und rascher vor sich gehen.</p><p>Die Massnahmen zur Revitalisierung der Wirtschaft müssen unbedingt begleitet werden von einem dringlichen Programm zur Wiederbelebung des Standortes Schweiz und zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in unserem Land und folglich der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Es ist also notwendig, gewisse Gesetze (Steuern, usw.) zu korrigieren und die Gesetzesbestimmungen zu Verordnungen und Reglemente revidieren, die die Grundlage für unnütze und schwere Hindernisse (in den Verfahren) für das Bestehen eines Unternehmens bilden.</p><p>Im Bereich der Steuern gibt es noch viel zu tun, wenn wir in der Schweiz die Schaffung und die Verstärkung der kleinen und mittleren Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, fördern wollen.</p><p>In den Bereichen Forschung und Entwicklung scheint es notwendig, dass die heutigen ziemlich schwerfälligen und komplizierten Strukturen überprüft werden, damit die Finanzmittel für diese Aufgaben wirksamer eingesetzt werden können.</p>
    • <p>Zu Ziffer 1</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach weitere Massnahmen, welche im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung stehen, den Eidg. Räten so rasch als möglich zugeleitet werden sollen. Er ist ebenso der Meinung, wonach es zweckdienlich ist wenn Massnahmen welche eine Einheit bilden, von den Eidg. Räten als Paket diskutiert und behandelt werden können.</p><p></p><p>Dies ist in der zu Ende gegangenen Legislatur verschiedentlich gelungen. Verstrichen seinerzeit vierzehn Jahre zwischen der Einreichung der Motion, welche zur vorletzten Revision des Kartellgesetzes Anlass gab und der Verabschiedung des erneuerten Erlasses durch die Eidg. Räte, betrug bei der letzten Revision das Zeiterfordernis zwischen der Auftragserteilung durch den Bundesrat und der Verabschiedung der Vorlage durch das Parlament nur noch zweieinhalb Jahre. Gleichzeitig gelang es, mit dem Kartellgesetz, dem Binnenmarktgesetz und dem Gesetz über die technischen Handelshemmnisse drei Bundesgesetze, welche eine Einheit bilden, gleichzeitig zu beraten. Einen wesentlichen Anteil an diesem Ergebnis hatten dabei auch die Eidg. Räte.</p><p></p><p>Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen des Möglichen danach trachten, beiden Grundsätzen nachzuleben, demjenigen nach einer beförderlichen Behandlung der Vorlagen durch Verwaltung und Bundesrat sowie jenem nach einer Gruppierung von Vorhaben zu Paketen.</p><p></p><p>Zu Ziffer 2</p><p></p><p>Anliegen des Untemehmersteuerrechts bildeten in den letzten Jahren Gegenstand vieler parlamentarischer Vorstösse. Zum Teil konnte ihnen in der Zwischenzeit entsprochen werden: Mit der Beseitigung der "taxe occulte" gelang es, die Investitionen steuerlich nachhaltig zu entlasten. Die Reduktion der Emissionsabgabe von 3 auf 2 Prozent sowie die Freistellung von kleinen Kapitalien von der Emissionsabgabe fördert die Bildung von Eigenkapital. Auf die vom Bundesrat im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 vorgeschlagene Teilvorlage zur Einführung eines proportionalen Satzes bei der Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie die Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer im Rahmen der direkten Bundessteuer traten die eidg. Räte nicht ein.</p><p></p><p>Zur Zeit ist eine aus Experten der Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe damit befasst, aufzuzeigen, welche Rechtsänderungen erforderlich wären, um einen umfassenden Besteuerungsaufschub für Umstrukturierungen zu verwirklichen. Die Arbeitsgruppe hat ferner den Auftrag, weitere Vorschläge aus dem Bereich des Unternehmenssteuerrechts (Gesetz über die direkte Bundessteuer, Steuerharmonisierungsgesetz, Stempelgesetz und Verrechnungssteuergesetz) zu erarbeiten. Sie wird ihren Bericht voraussichtlich im Frühjahr 1996 abschliessen können. Der Bundesrat ist bereit, sich der in der Motion genannten Punkte anzunehmen und nach Lösungen zu suchen, welche diesen Anliegen Rechnung tragen. Unter der Voraussetzung eines fortgeschrittenen Abbaus des strukturellen Defizites der Finanzrechnung wird er den Eidg. Räten entsprechende Vorlagen unterbreiten.</p><p></p><p>Die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren ist ein wichtiges Anliegen der marktwirtschaftlichen Erneuerung. Erste Ergebnisse sind auch hier zu verzeichnen. Erinnert sei an die von den eidg. Räten am 6. Oktober 1995 verabschiedete Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die sich explizit mit der Beschleunigung, Vereinfachung und besseren Koordination der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen befasst, an die Revision der VO über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 6. September 1995 sowie an die Beschlüsse des Bundesrates vom 13. September 1995 im Zusammenhang mit der Koordination der Bewilligungsverfahren für Grossprojekte, deren Beurteilung in die Zuständigkeit von Bundesbehörden fällt. Das Vernehmlassungsverfahren über die Gesetzesänderungen, die es zur Umsetzung der bundesrätlichen Beschlüsse vom 13. September 1995 braucht, soll im Verlaufe des Sommers 1996 eröffnet werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die verwaltungsintemen Abläufe seiner Politik in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation heute nicht optimal sind. Er wird die bestehenden Strukturen überprüfen und anpassen. Dabei wird er den Empfehlungen der. Geschäftsprüfungskommission des Ständerates sowie den Schlussfolgerungen eines Synthesepapiers zur Technologiepolitik des Bundes Rechnung tragen, das unter dem Vorsitz von alt Nationalrat Bremi erarbeitet wurde.</p><p></p><p>Mit der Anpassung der Ausländerverordnung per 1. Mai 1993 wurde die Anstellung von ausländischen Kadern und Spezialisten erleichtert. Der Vollzug der Bestimmungen obliegt den Kantonen.</p><p></p><p>Zu Ziffer 3</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, wonach rechtliche Auflagen den Unternehmen möglichst keine unnötigen Belastungen bringen sollten. Die Überprüfung sämtlicher Erlasse, soweit sie in die Zuständigkeit des Parlamentes und des Bundesrates fallen, geht als Auftrag allerdings zu weit. Auch kann die Belastung namentlich der Klein- und Mittelbetriebe bei dieser Überprüfung nicht der einzige Beurteilungspunkt sein. Diese Einschränkungen vorbehalten, sieht allerdings auch der Bundesrat vor, eine Überprüfung des Bundesrechts im Sinne des Motionärs an die Hand zu nehmen.</p><p></p><p>Zu Ziffer 4</p><p></p><p>Die Inkraftsetzung dieser Gesetze ist für 1996 vorgesehen. Im Fall des BG über die technischen Handelshemmnisse geht es vor allem darum, gestützt auf dieses Gesetz die vielen Verordnungen anzupassen, welche die Detailbestimmungen enthalten. Dieser Prozess ist bereits im Gange. Im Sinne eines Beispiels sei auf die Liberalisierung der Einfuhr von Personenwagen per 1. Oktober 1995 verwiesen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>1. Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament so rasch wie möglich die Massnahmen zu unterbreiten, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz dringlich und zudem unerlässlich sind. Diese zusätzlichen Massnahmen sollten mit den bereits getroffenen und denen, die zurzeit geprüft werden, wenn möglich zu einem einzigen Paket zusammengefasst werden, damit die Räte sie wie die Gatt-Verträge als Gesamtheit behandeln können. Da unsere Rahmenbedingungen laufend an die Entwicklung der Märkte, des Wettbewerbs und der Gesellschaft angepasst werden müssen, werden je nach Bedarf weitere Massnahmen folgen müssen.</p><p>2. In diesem Sinn erscheinen folgende Massnahmen als vordringlich:</p><p>- Verbesserung der steuerlichen Attraktivität, insbesondere für die Holdinggesellschaften. Weitere steuerliche Massnahmen hat das Parlament bereits mit Motionen gefordert. Bei der Prüfung und Realisierung sind vor allem die positiven Auswirkungen und die schwierige Haushaltlage des Bundes zu berücksichtigen. Vorrang muss den fiskalischen Massnahmen gegeben werden, die die Investitionen belohnen, die Bildung von Eigenkapital stärken und die Schaffung neuer Unternehmen fördern, sowie der Abschaffung der Stempelabgaben auf den Emissionen usw.;</p><p>- Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren;</p><p>- verstärkter politischer Einsatz in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Erneuerung. Im speziellen müssen die Koordination und die Verfahren in der Verwaltung und bei anderen zuständigen Stellen überprüft und verbessert werden; klarere und prioritäre Strategien sind zu umschreiben, damit die Finanzmittel wirksamer eingesetzt werden können;</p><p>- Erleichterungen bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte.</p><p>3. Gleichzeitig wird der Bundesrat ersucht, die Revision von Gesetzen, Verordnungen, Weisungen und Reglementen entsprechend ihrer Dringlichkeit an die Hand zu nehmen; denn diese Erlasse belasten unsere Wirtschaft, insbesondere die kleineren und mittleren Betriebe, ausserordentlich.</p><p>4. Der Bundesrat wird aufgefordert, das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz und das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse so rasch als möglich in Kraft zu setzen, damit der Wettbewerb in der Schweiz angekurbelt und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft verstärkt werden.</p>
    • Erhaltung des Wirtschafts- und Werkplatzes Schweiz

Back to List