Mehr Kompetenzen für die Kantone

ShortId
95.3528
Id
19953528
Updated
10.04.2024 10:39
Language
de
Title
Mehr Kompetenzen für die Kantone
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Überprüfung der Zuordnung der Kompetenzen auf Bund und Kantone. Unbestritten ist, dass Regelungen, welche auf dezentraler Ebene erlassen werden, häufig den Vorteil aufweisen, dass diese den regionalen Verhältnissen und Bedürfnissen besser gerecht werden und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen besser fördern. In diesem Sinne begrüsst der Bundesrat die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie im Rahmen der Neuorientierung der Regionalpolitik im Gange ist und im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs vorgesehen ist.</p><p>Zu den vom Motionär unterbreiteten Vorschlägen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Kantonalisierung der Lex Friedrich: In der Volksabstimmung vom 25. Juni 1995 wurde bekanntlich die Revision des Gesetzes über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) und die damit zusammenhängende kontrollierte Öffnung des Immobilienmarktes für Personen im Ausland vorn Volk abgelehnt, wobei allerdings stark regional divergierende Standpunkte zum Vorschein kamen. In dieser Ausgangslage scheint sich die Kantonalisierung der Erwerbsbeschränkungen auf den ersten Blick tatsächlich als politischer Ausweg anzubieten. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich aber verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Die Expertenkommission Füeg kommt in ihrem im April 1995 abgelieferten Schlussbericht zum Ergebnis, dass die Kantonalisierung der Lex Friedrich mit der Idee der Einheit des Bundesprivatrechts, zu dem auch die Lex Friedrich zählt, nicht vereinbar ist und somit geltendem Recht widerspricht. Der Bundesrat wird abklären, wie weit die bestehenden kantonalen Entscheidungsbefugnisse noch erweitert werden können. Was aber die Opportunität einer erneuten Gesetzesrevision anbelangt, bedarf es dazu vorerst vertiefter rechtlicher und politischer Abklärungen. Nach Auffassung des Bundesrates muss ein demokratisch zustande gekommener Entscheid respektiert werden. Dem Umstand, dass die Vorschriften über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland ein entscheidendes Element im Positionsbezug unseres Landes gegenüber der EU stellen, muss auch Rechnung getragen werden. Zur Zeit wird die Verteilung der Ferienwohnungskontingente auf die Kantone überprüft, weil der Verteilschlüssel nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat das zuständige Bundesamt für Justiz beauftragt, zusammen mit Vertretern der Kantone in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Neuverteilung der Kontingente auszuarbeiten. Eine konsensfähige Lösung auf Verordnungsebene ist in Sicht.</p><p>2. Lockerung der 28-Tonnen-Limite in Grenzkantonen: Die Freigabe von Transporten mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen in den Grenzkantonen würde die 28-Tonnen-Grenze insgesamt in Frage stellen, weil eine Kontrolle an den Kantonsgrenzen nicht möglich ist. Aber auch die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des gesamtschweizerischen Transportgewerbes würden dadurch verzerrt, was mit der Forderung nach Gleichbehandlung der Marktteilnehmer unvereinbar ist. Heute können bereits im grenzüberschreitenden Verkehr in den grenznahen Gebieten Transporte mit den im Ausland bewilligten Massen und Gewichten durchgeführt werden. Mit dieser flexiblen Lösung wurden insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Sie hat zum Beispiel erlaubt, dem Kanton Tessin das grösste grenznahe Gebiet in der Schweiz zuzugestehen. Die Frage der allfälligen Zulassung von 40-Tönnern ist Gegenstand der bilateralen Verhandlungen mit der EU. Eine Ausdehnung der Grenzzonenregelung für 40-Tönner wäre mitten im Verhandlungsprozess ein falsches Signal an die EU und würde die Verhandlungsposition der Schweiz schwächen.</p><p>3. Ausländerpolitik: Die Ausländerpolitik muss sich nach Ansicht des Bundesrates im übergeordneten Landesinteresse nach einheitlichen Grundsätzen richten. Die geltende Ausländerregelung belässt den Kantonen bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen der allgemeingültigen Hauptkriterien (Kontingente, Vorrang der inländischen Arbeitnehmer, Prioritäten für die Rekrutierung, gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen) trotzdem weitgehende Vollzugskompetenzen. Der Bundesrat beabsichtigt die Umsetzung einer Ausländerpolitik nach dem Prinzip des Drei-Kreise-Modells. Zu diesem Zweck versucht er - unter gleichzeitigem Beizug der Kantone - mit autonomen Schritten sowie im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU, die störenden Einschränkungen abzubauen. Im übrigen plant er eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG).</p><p>4. Mehr kantonale Kompetenz in der Berggebietsförderung: Im Rahmen der gegenwärtig laufenden Neuorientierung der Regionalpolitik ist u. a. auch eine Revision des Bundesgesetzes über Investitionshilfen für Berggebiete (IHG) beabsichtigt. In diesem Zusammenhang ist eine Dezentralisierung des Vollzugs auf die Kantone und Regionen beabsichtigt, wie sie vom Motionär vorgeschlagen wird.</p><p>5. Mehr kantonale Kompetenzen bei aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen: Im Rahmen der zweiten Teilrevision der Arbeitslosenversicherung vom 23. Juni 1995 sind die Kompetenzen der Kantone im Bereich der aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen ausgeweitet worden. Grundlage für die Durchführung von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen ist ab Anfang 1996 das jährliche kantonale Rahmenprojekt, das dem BIGA durch die zuständigen kantonalen Behörden einzureichen ist. Dieses umfasst eine Prognose des Kantons über den kantonalen Arbeitsmarkt im kommenden Jahr und darauf basierend eine Einschätzung des Bedarfs an aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen sowie ein Budget für die geplanten Massnahmen in Jahresplätzen und Franken. Nach Zustimmung der Aufsichtskommission können die Beitragsgesuche in kantonaler Kompetenz bewilligt werden. Diese neue Regelung erlaubt es, ganz im Sinne des Motionärs, den regionalen Besonderheiten auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung zu tragen.</p><p>Verlagerung von Bundesaufgaben auf die Kantone im Bildungsbereich: Sowohl die Kultur als auch die in der Motion spezifisch erwähnten Bildungsbereiche (Stipendien, Berufsbildung) werden im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs einer Überprüfung unterzogen. Daraus können sich Änderungen im Sinne einer vergrösserten finanziellen Kompetenz der Kantone ergeben. Allerdings sind bereits heute weite Teile des Bildungswesens stark föderalistisch geprägt. Bei den vom Motionär erwähnten Stipendien beispielsweise sieht das Bundesgesetz lediglich die Ausrichtung von Beiträgen an die Kantone vor, während die kantonalen Stipendiengesetze die Voraussetzungen, welche die Stipendiaten erfüllen müssen und den Umfang der kantonalen Leistungen im Detail regeln. Einheitliche Regelungen im Bildungswesen, sei es auf Bundesebene, wie beispielsweise in der Berufsbildung, oder aufgrund von interkantonalen Konkordaten, sind zudem wichtig, da sie den Anforderungen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes gerecht werden und damit die geografische Mobilität der Berufsleute fördern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in den Punkten 1, 2 und 6 in ein Postulat umzuwandeln, den Punkt 3 abzulehnen, die Punkte 4 und 5 abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die wichtigsten Gesetze und Ausführungsverordnungen zu überprüfen und dem Parlament Änderungsvorschläge zu unterbreiten, wonach den Kantonen mehr Kompetenzen und Verantwortung gegeben werden. Dies ist für die Erhaltung des schweizerischen Föderalismus und des nationalen Zusammenhaltes unentbehrlich. Die schwierige Konsensfindung in verschiedenen Bereichen führt nämlich zu Erstarrung, auch in den Kantonen, die Veränderungen befürworten. Indem den Kantonen zusätzliche Kompetenzen übertragen werden, lassen sich in anderen Bereichen gewisse Verfahren vereinfachen und die Bundesgelder rationeller einsetzen.</p><p>Insbesondere in den folgenden Bereichen sind den Kantonen mehr Kompetenzen zu übertragen:</p><p>1. Erwerb von Liegenschaften durch Personen im Ausland: Ein Rahmengesetz soll es den Kantonen erlauben, diesen Bereich auf ihrem Gebiet selbst zu regeln, sofern sie z. B. planerische Massnahmen getroffen haben (wie dies im Tessin und in zahlreichen Gemeinden bereits mit einer prozentualen Begrenzung der Zweitwohnungen der Fall ist).</p><p>2. Zulassung einer begrenzten Anzahl von 40-Tonnen-Lastwagen auf dem Gebiet der Grenzkantone: Durch diese Massnahme würden Tätigkeit und Niederlassung von Unternehmen begünstigt, fielen doch die von Bern auferlegten Einschränkungen weg.</p><p>3. Arbeitsmarkt: Den Kantonen soll bei der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte mehr Freiheit gewährt werden.</p><p>4. Investitionen in Berggebieten: Die Kantone sollen mehr Entscheidungs- und Finanzautonomie erhalten, z. B. mittels Gewährung einer Jahrespauschale.</p><p>5. Arbeitslosigkeit: Die Kantone sollten allein Interventionsmassnahmen auf dem Arbeitsmarkt ergreifen können, weil sie diese den eigenen Bedürfnissen und den regionalen Besonderheiten besser anpassen können. Ausserdem würden die Bundesgelder auf diese Weise sparsamer eingesetzt werden.</p><p>6. Ausbildung und Kultur: Mit einer sinnvolleren Verteilung der Kompetenzen an die Kantone könnte auf die komplexen, detaillierten und oft kostspieligen Weisungen des Bundes verzichtet werden (z. B. Stipendien, Berufsbildung usw.).</p>
  • Mehr Kompetenzen für die Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Überprüfung der Zuordnung der Kompetenzen auf Bund und Kantone. Unbestritten ist, dass Regelungen, welche auf dezentraler Ebene erlassen werden, häufig den Vorteil aufweisen, dass diese den regionalen Verhältnissen und Bedürfnissen besser gerecht werden und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen besser fördern. In diesem Sinne begrüsst der Bundesrat die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie im Rahmen der Neuorientierung der Regionalpolitik im Gange ist und im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs vorgesehen ist.</p><p>Zu den vom Motionär unterbreiteten Vorschlägen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Kantonalisierung der Lex Friedrich: In der Volksabstimmung vom 25. Juni 1995 wurde bekanntlich die Revision des Gesetzes über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) und die damit zusammenhängende kontrollierte Öffnung des Immobilienmarktes für Personen im Ausland vorn Volk abgelehnt, wobei allerdings stark regional divergierende Standpunkte zum Vorschein kamen. In dieser Ausgangslage scheint sich die Kantonalisierung der Erwerbsbeschränkungen auf den ersten Blick tatsächlich als politischer Ausweg anzubieten. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich aber verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Die Expertenkommission Füeg kommt in ihrem im April 1995 abgelieferten Schlussbericht zum Ergebnis, dass die Kantonalisierung der Lex Friedrich mit der Idee der Einheit des Bundesprivatrechts, zu dem auch die Lex Friedrich zählt, nicht vereinbar ist und somit geltendem Recht widerspricht. Der Bundesrat wird abklären, wie weit die bestehenden kantonalen Entscheidungsbefugnisse noch erweitert werden können. Was aber die Opportunität einer erneuten Gesetzesrevision anbelangt, bedarf es dazu vorerst vertiefter rechtlicher und politischer Abklärungen. Nach Auffassung des Bundesrates muss ein demokratisch zustande gekommener Entscheid respektiert werden. Dem Umstand, dass die Vorschriften über den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland ein entscheidendes Element im Positionsbezug unseres Landes gegenüber der EU stellen, muss auch Rechnung getragen werden. Zur Zeit wird die Verteilung der Ferienwohnungskontingente auf die Kantone überprüft, weil der Verteilschlüssel nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat das zuständige Bundesamt für Justiz beauftragt, zusammen mit Vertretern der Kantone in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Neuverteilung der Kontingente auszuarbeiten. Eine konsensfähige Lösung auf Verordnungsebene ist in Sicht.</p><p>2. Lockerung der 28-Tonnen-Limite in Grenzkantonen: Die Freigabe von Transporten mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen in den Grenzkantonen würde die 28-Tonnen-Grenze insgesamt in Frage stellen, weil eine Kontrolle an den Kantonsgrenzen nicht möglich ist. Aber auch die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des gesamtschweizerischen Transportgewerbes würden dadurch verzerrt, was mit der Forderung nach Gleichbehandlung der Marktteilnehmer unvereinbar ist. Heute können bereits im grenzüberschreitenden Verkehr in den grenznahen Gebieten Transporte mit den im Ausland bewilligten Massen und Gewichten durchgeführt werden. Mit dieser flexiblen Lösung wurden insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Sie hat zum Beispiel erlaubt, dem Kanton Tessin das grösste grenznahe Gebiet in der Schweiz zuzugestehen. Die Frage der allfälligen Zulassung von 40-Tönnern ist Gegenstand der bilateralen Verhandlungen mit der EU. Eine Ausdehnung der Grenzzonenregelung für 40-Tönner wäre mitten im Verhandlungsprozess ein falsches Signal an die EU und würde die Verhandlungsposition der Schweiz schwächen.</p><p>3. Ausländerpolitik: Die Ausländerpolitik muss sich nach Ansicht des Bundesrates im übergeordneten Landesinteresse nach einheitlichen Grundsätzen richten. Die geltende Ausländerregelung belässt den Kantonen bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen der allgemeingültigen Hauptkriterien (Kontingente, Vorrang der inländischen Arbeitnehmer, Prioritäten für die Rekrutierung, gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen) trotzdem weitgehende Vollzugskompetenzen. Der Bundesrat beabsichtigt die Umsetzung einer Ausländerpolitik nach dem Prinzip des Drei-Kreise-Modells. Zu diesem Zweck versucht er - unter gleichzeitigem Beizug der Kantone - mit autonomen Schritten sowie im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU, die störenden Einschränkungen abzubauen. Im übrigen plant er eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG).</p><p>4. Mehr kantonale Kompetenz in der Berggebietsförderung: Im Rahmen der gegenwärtig laufenden Neuorientierung der Regionalpolitik ist u. a. auch eine Revision des Bundesgesetzes über Investitionshilfen für Berggebiete (IHG) beabsichtigt. In diesem Zusammenhang ist eine Dezentralisierung des Vollzugs auf die Kantone und Regionen beabsichtigt, wie sie vom Motionär vorgeschlagen wird.</p><p>5. Mehr kantonale Kompetenzen bei aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen: Im Rahmen der zweiten Teilrevision der Arbeitslosenversicherung vom 23. Juni 1995 sind die Kompetenzen der Kantone im Bereich der aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen ausgeweitet worden. Grundlage für die Durchführung von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen ist ab Anfang 1996 das jährliche kantonale Rahmenprojekt, das dem BIGA durch die zuständigen kantonalen Behörden einzureichen ist. Dieses umfasst eine Prognose des Kantons über den kantonalen Arbeitsmarkt im kommenden Jahr und darauf basierend eine Einschätzung des Bedarfs an aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen sowie ein Budget für die geplanten Massnahmen in Jahresplätzen und Franken. Nach Zustimmung der Aufsichtskommission können die Beitragsgesuche in kantonaler Kompetenz bewilligt werden. Diese neue Regelung erlaubt es, ganz im Sinne des Motionärs, den regionalen Besonderheiten auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung zu tragen.</p><p>Verlagerung von Bundesaufgaben auf die Kantone im Bildungsbereich: Sowohl die Kultur als auch die in der Motion spezifisch erwähnten Bildungsbereiche (Stipendien, Berufsbildung) werden im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs einer Überprüfung unterzogen. Daraus können sich Änderungen im Sinne einer vergrösserten finanziellen Kompetenz der Kantone ergeben. Allerdings sind bereits heute weite Teile des Bildungswesens stark föderalistisch geprägt. Bei den vom Motionär erwähnten Stipendien beispielsweise sieht das Bundesgesetz lediglich die Ausrichtung von Beiträgen an die Kantone vor, während die kantonalen Stipendiengesetze die Voraussetzungen, welche die Stipendiaten erfüllen müssen und den Umfang der kantonalen Leistungen im Detail regeln. Einheitliche Regelungen im Bildungswesen, sei es auf Bundesebene, wie beispielsweise in der Berufsbildung, oder aufgrund von interkantonalen Konkordaten, sind zudem wichtig, da sie den Anforderungen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes gerecht werden und damit die geografische Mobilität der Berufsleute fördern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in den Punkten 1, 2 und 6 in ein Postulat umzuwandeln, den Punkt 3 abzulehnen, die Punkte 4 und 5 abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die wichtigsten Gesetze und Ausführungsverordnungen zu überprüfen und dem Parlament Änderungsvorschläge zu unterbreiten, wonach den Kantonen mehr Kompetenzen und Verantwortung gegeben werden. Dies ist für die Erhaltung des schweizerischen Föderalismus und des nationalen Zusammenhaltes unentbehrlich. Die schwierige Konsensfindung in verschiedenen Bereichen führt nämlich zu Erstarrung, auch in den Kantonen, die Veränderungen befürworten. Indem den Kantonen zusätzliche Kompetenzen übertragen werden, lassen sich in anderen Bereichen gewisse Verfahren vereinfachen und die Bundesgelder rationeller einsetzen.</p><p>Insbesondere in den folgenden Bereichen sind den Kantonen mehr Kompetenzen zu übertragen:</p><p>1. Erwerb von Liegenschaften durch Personen im Ausland: Ein Rahmengesetz soll es den Kantonen erlauben, diesen Bereich auf ihrem Gebiet selbst zu regeln, sofern sie z. B. planerische Massnahmen getroffen haben (wie dies im Tessin und in zahlreichen Gemeinden bereits mit einer prozentualen Begrenzung der Zweitwohnungen der Fall ist).</p><p>2. Zulassung einer begrenzten Anzahl von 40-Tonnen-Lastwagen auf dem Gebiet der Grenzkantone: Durch diese Massnahme würden Tätigkeit und Niederlassung von Unternehmen begünstigt, fielen doch die von Bern auferlegten Einschränkungen weg.</p><p>3. Arbeitsmarkt: Den Kantonen soll bei der Anstellung ausländischer Arbeitskräfte mehr Freiheit gewährt werden.</p><p>4. Investitionen in Berggebieten: Die Kantone sollen mehr Entscheidungs- und Finanzautonomie erhalten, z. B. mittels Gewährung einer Jahrespauschale.</p><p>5. Arbeitslosigkeit: Die Kantone sollten allein Interventionsmassnahmen auf dem Arbeitsmarkt ergreifen können, weil sie diese den eigenen Bedürfnissen und den regionalen Besonderheiten besser anpassen können. Ausserdem würden die Bundesgelder auf diese Weise sparsamer eingesetzt werden.</p><p>6. Ausbildung und Kultur: Mit einer sinnvolleren Verteilung der Kompetenzen an die Kantone könnte auf die komplexen, detaillierten und oft kostspieligen Weisungen des Bundes verzichtet werden (z. B. Stipendien, Berufsbildung usw.).</p>
    • Mehr Kompetenzen für die Kantone

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