Langfristige Finanzierung der AHV
- ShortId
-
95.3534
- Id
-
19953534
- Updated
-
14.11.2025 08:49
- Language
-
de
- Title
-
Langfristige Finanzierung der AHV
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der 10. AHV-Revision hat es nicht an warnenden Stimmen gefehlt, die auf die beträchtlichen Defizite der AHV-Rechnung nach dem Jahr 2000 als Folge der demographischen Entwicklungen hingewiesen haben.</p><p>Auf eine grosse Resonanz sind diese Stimmen nicht gestossen. In ihrem berühmten "Offenen Brief" vom 10. Mai 1994 wandte sich die Vorsteherin des EDI gegen den "Missbrauch der Angst in der Politik". Frau Bundesrätin Dreifuss führte u. a. aus: "Unsere AHV steht auf einem soliden Fundament .... ihre Finanzierung ist gesichert .... Bis ins Jahr 2000 werden die Einnahmen die Ausgaben der AHV übersteigen und der AHV-Fonds damit weiter geäufnet .... Erst nach dem Jahr 2000 werden wir Mittel aus den bedeutenden Reserven des AHV-Fonds einsetzen müssen ...."</p><p>Mittlerweile hat das Schweizervolk mit grosser Mehrheit der 10. AHV-Revision zugestimmt, die vorerst Mehrausgaben von mehr als 700 Millionen Franken pro Jahr mit sich bringt. Allfällige Minderausgaben infolge des anzuhebenden Frauenrentenalters fallen angesichts verschiedener Volksinitiativen einstweilen ausser Betracht.</p><p>In der Zwischenzeit scheint sich das Blatt gewendet zu haben. Die AHV-Rechnung 1995, für die vor Jahresfrist noch ein Überschuss von rund 350 Millionen Franken vorausgesagt wurde, wird voraussichtlich nur noch ganz knapp positiv ausfallen, und dies auch nur dank entsprechender Zinseinnahmen des AHV-Fonds. Selbst in einem Wachstumsszenario wird der AHV-Fonds im besten Fall bis zum Jahr 2000 nur noch um knapp 600 Millionen Franken anwachsen, was in etwa einem halben Jahreszins entspricht. Fehlt ein Wachstum oder fällt es wesentlich geringer aus als angenommen, nimmt der Fonds im gleichen Zeitraum um rund 1 Milliarde Franken ab. Selbst bei Einrechnung des Zusatzprozentes auf der Mehrwertsteuer ab dem Jahre 2000 wird der AHV-Fonds im Jahre 2005 nur noch eine halbe Jahresausgabe decken, was eine klare Verletzung von Artikel 107 Absatz 3 AHVG darstellt. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung noch ungünstiger ausfallen, würde der AHV-Fonds noch in viel stärkerem Masse schrumpfen.</p><p>Die 10. AHV-Revision hat mehr als zehn Jahre gedauert. Angesichts der sich rasch abzeichnenden Verschlechterung der finanziellen Lage der AHV und der damit verbundenen schwierigen Probleme ist zügiges Handeln geboten. Die Motion will deshalb auch einen klaren Termin für die Aufnahme der parlamentarischen Beratungen setzen, damit das Parlament nicht unter Zeitdruck handeln muss.</p>
- <p>Die Vermeidung von regelmässigen Ausgabenüberschüssen sowie die langfristige Finanzierung der AHV sind zentrale Punkte der 11. AHV-Revision. Der Bundesrat beabsichtigt, in der Legislaturperiode 1995-1999 eine entsprechende Vorlage dem Parlament zu unterbreiten. Ebenfalls in dieser Legislaturperiode soll dem Parlament eine Vorlage zugeleitet werden, welche die demographiebedingte Heranziehung eines Mehrwertsteuerprozentes für die AHV vorsieht. Vor diesen beiden Vorlagen wird der Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Sozialversicherung vorliegen, dessen Ergebnisse ebenfalls in die 11. AHV-Revision einfliessen werden. Zum Rahmen dieser Vorlagen gehören auch die Auswirkungen der Revision auf den Stand des AHV-Fonds. Artikel 107 Absatz 3 AHVG hält fest, dass der Fondsstand eine AHV-Jahresausgabe in der Regel nicht unterschreiten darf (ausser in den Jahren 1978-90 hat der Fondsstand regelmässig die Höhe einer Jahresausgabe ausgewiesen). Das geltende Gesetz sieht aber keine Massnahmen vor, die bei Unterschreiten dieser Grenze getroffen werden müssen. Der gesetzliche Zustand muss daher entweder auf dem Weg des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens oder mit Dringlichkeitsrecht wieder hergestellt werden. Für letzteres besteht allerdings kein Grund. Der Bundesrat beabsichtigt, den Ausgleichsfonds der AHV durch die Einführung des Mehrwertsteuerprozentes und die 11. AHV-Revision auf einem Stand zu halten, der sowohl in bezug auf die Höhe des Fonds als auch im Hinblick auf die zeitliche Dauer der zu erwartenden Unterschreitung der gesetzlichen Reserve den Anforderungen von Artikel 107 Absatz 3 AHVG möglichst weitgehend entspricht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten spätestens auf die Sommersession 1998 eine Vorlage zu unterbreiten, die:</p><p>1. sicherstellt, dass die mittel- und langfristig sich abzeichnenden sehr hohen Ausgabenüberschüsse in der AHV-Rechnung möglichst von Anfang an aufgefangen werden können;</p><p>2. die langfristige Leistungsfähigkeit der AHV trotz starker Belastung durch die demographische Entwicklung gewährleistet; und</p><p>3. garantiert, dass der Ausgleichsfonds der AHV im Sinne von Artikel 107ff. AHVG (derzeit rund 25 Milliarden Franken), von kurzfristigen und geringfügigen Ausnahmen abgesehen, erhalten bleibt und den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von einer Jahresausgabe auch in Zukunft erreicht.</p>
- Langfristige Finanzierung der AHV
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der 10. AHV-Revision hat es nicht an warnenden Stimmen gefehlt, die auf die beträchtlichen Defizite der AHV-Rechnung nach dem Jahr 2000 als Folge der demographischen Entwicklungen hingewiesen haben.</p><p>Auf eine grosse Resonanz sind diese Stimmen nicht gestossen. In ihrem berühmten "Offenen Brief" vom 10. Mai 1994 wandte sich die Vorsteherin des EDI gegen den "Missbrauch der Angst in der Politik". Frau Bundesrätin Dreifuss führte u. a. aus: "Unsere AHV steht auf einem soliden Fundament .... ihre Finanzierung ist gesichert .... Bis ins Jahr 2000 werden die Einnahmen die Ausgaben der AHV übersteigen und der AHV-Fonds damit weiter geäufnet .... Erst nach dem Jahr 2000 werden wir Mittel aus den bedeutenden Reserven des AHV-Fonds einsetzen müssen ...."</p><p>Mittlerweile hat das Schweizervolk mit grosser Mehrheit der 10. AHV-Revision zugestimmt, die vorerst Mehrausgaben von mehr als 700 Millionen Franken pro Jahr mit sich bringt. Allfällige Minderausgaben infolge des anzuhebenden Frauenrentenalters fallen angesichts verschiedener Volksinitiativen einstweilen ausser Betracht.</p><p>In der Zwischenzeit scheint sich das Blatt gewendet zu haben. Die AHV-Rechnung 1995, für die vor Jahresfrist noch ein Überschuss von rund 350 Millionen Franken vorausgesagt wurde, wird voraussichtlich nur noch ganz knapp positiv ausfallen, und dies auch nur dank entsprechender Zinseinnahmen des AHV-Fonds. Selbst in einem Wachstumsszenario wird der AHV-Fonds im besten Fall bis zum Jahr 2000 nur noch um knapp 600 Millionen Franken anwachsen, was in etwa einem halben Jahreszins entspricht. Fehlt ein Wachstum oder fällt es wesentlich geringer aus als angenommen, nimmt der Fonds im gleichen Zeitraum um rund 1 Milliarde Franken ab. Selbst bei Einrechnung des Zusatzprozentes auf der Mehrwertsteuer ab dem Jahre 2000 wird der AHV-Fonds im Jahre 2005 nur noch eine halbe Jahresausgabe decken, was eine klare Verletzung von Artikel 107 Absatz 3 AHVG darstellt. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung noch ungünstiger ausfallen, würde der AHV-Fonds noch in viel stärkerem Masse schrumpfen.</p><p>Die 10. AHV-Revision hat mehr als zehn Jahre gedauert. Angesichts der sich rasch abzeichnenden Verschlechterung der finanziellen Lage der AHV und der damit verbundenen schwierigen Probleme ist zügiges Handeln geboten. Die Motion will deshalb auch einen klaren Termin für die Aufnahme der parlamentarischen Beratungen setzen, damit das Parlament nicht unter Zeitdruck handeln muss.</p>
- <p>Die Vermeidung von regelmässigen Ausgabenüberschüssen sowie die langfristige Finanzierung der AHV sind zentrale Punkte der 11. AHV-Revision. Der Bundesrat beabsichtigt, in der Legislaturperiode 1995-1999 eine entsprechende Vorlage dem Parlament zu unterbreiten. Ebenfalls in dieser Legislaturperiode soll dem Parlament eine Vorlage zugeleitet werden, welche die demographiebedingte Heranziehung eines Mehrwertsteuerprozentes für die AHV vorsieht. Vor diesen beiden Vorlagen wird der Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Sozialversicherung vorliegen, dessen Ergebnisse ebenfalls in die 11. AHV-Revision einfliessen werden. Zum Rahmen dieser Vorlagen gehören auch die Auswirkungen der Revision auf den Stand des AHV-Fonds. Artikel 107 Absatz 3 AHVG hält fest, dass der Fondsstand eine AHV-Jahresausgabe in der Regel nicht unterschreiten darf (ausser in den Jahren 1978-90 hat der Fondsstand regelmässig die Höhe einer Jahresausgabe ausgewiesen). Das geltende Gesetz sieht aber keine Massnahmen vor, die bei Unterschreiten dieser Grenze getroffen werden müssen. Der gesetzliche Zustand muss daher entweder auf dem Weg des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens oder mit Dringlichkeitsrecht wieder hergestellt werden. Für letzteres besteht allerdings kein Grund. Der Bundesrat beabsichtigt, den Ausgleichsfonds der AHV durch die Einführung des Mehrwertsteuerprozentes und die 11. AHV-Revision auf einem Stand zu halten, der sowohl in bezug auf die Höhe des Fonds als auch im Hinblick auf die zeitliche Dauer der zu erwartenden Unterschreitung der gesetzlichen Reserve den Anforderungen von Artikel 107 Absatz 3 AHVG möglichst weitgehend entspricht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten spätestens auf die Sommersession 1998 eine Vorlage zu unterbreiten, die:</p><p>1. sicherstellt, dass die mittel- und langfristig sich abzeichnenden sehr hohen Ausgabenüberschüsse in der AHV-Rechnung möglichst von Anfang an aufgefangen werden können;</p><p>2. die langfristige Leistungsfähigkeit der AHV trotz starker Belastung durch die demographische Entwicklung gewährleistet; und</p><p>3. garantiert, dass der Ausgleichsfonds der AHV im Sinne von Artikel 107ff. AHVG (derzeit rund 25 Milliarden Franken), von kurzfristigen und geringfügigen Ausnahmen abgesehen, erhalten bleibt und den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von einer Jahresausgabe auch in Zukunft erreicht.</p>
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