Reduktion des CO2-Ausstosses und Kernenergie

ShortId
95.3546
Id
19953546
Updated
25.06.2025 02:06
Language
de
Title
Reduktion des CO2-Ausstosses und Kernenergie
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kernenergie stellt neben der Wasserkraft die einzige Möglichkeit dar, in grösserem Masse Strom ohne CO2-Ausstoss zu produzieren, weil dies ohne Verbrennungsprozess erfolgen kann. Dank dem Einsatz der Kernenergie ist es Frankreich beispielsweise gelungen, von 1978 bis 1988, also innert zehn Jahren, den gesamten, alle Energieanwendungen umfassenden Ausstoss von CO2 um einen Drittel zu verringern. Überdies sorgte Frankreich mit seinem Export von in Kernkraftwerken erzeugter Elektrizität dafür, dass sich auch in den Abnehmerstaaten dank Verzicht auf Stromerzeugung auf fossiler Basis die CO2-Bilanz erheblich verbesserte. In der Schweiz wird dank Wasserkraft und Kernenergie praktisch kein Strom auf fossil-thermischer Basis erzeugt, womit unser Land über eine fast CO2-freie Stromproduktion verfügt. Der Ersatz der schweizerischen Kernkraftwerke durch mit Öl gefeuerte Kraftwerke würde den CO2-Ausstoss in der Schweiz um jene Menge erhöhen, welche von allen in der Schweiz mit Benzin betriebenen Autos verursacht wird. Es liegt deshalb auf der Hand, dass der Einsatz der Kernenergie entscheidend zur Vermeidung bzw. Reduktion der CO2-Emissionen in unserem Land beiträgt und dafür verantwortlich ist, dass unser Land hinsichtlich CO2-Emissionen die Spitzenposition aller Industrieländer einnimmt.</p><p>Am 31. März 1995 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, ein umfassendes Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen auszuarbeiten und die entsprechende Botschaft bis Mitte 1996 vorzulegen. Dabei ist zwar von der CO2-Abgabe als Instrument zur Reduktion der CO2-Emissionen in der Hoffnung die Rede, diese Massnahme sei zur CO2-Reduktion besonders wirksam. Trotz der positiven Erfahrung in Frankreich fehlt indessen im Auftrag des Bundesrates jeglicher Hinweis auf die entscheidende Rolle der Kernenergie zur Erreichung dieses übergeordneten Ziels. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Kernenergie in diesem Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen die ihr gebührende Rolle zugewiesen und deren künftiger Einsatz vor allem durch Massnahmen auf dem Gebiet der administrativen Verfahren erleichtert wird. Der Bundesrat kann sich nicht mehr mit der allgemeinen Feststellung begnügen, wie er dies in der Beantwortung der Interpellation Spoerry am 30. Januar 1995 tat, als er feststellte, dass "auch der Einsatz der Kernenergie, der Wasserkraft und längerfristig der neuen erneuerbaren Energien zur Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen beitragen" könne. Vielmehr muss er nun endlich Farbe bekennen und sich dazu äussern, wie der künftige Strombedarf der Schweiz angesichts des in absehbarer Zeit eintretenden Erreichens des Endes der Lebensdauer der bestehenden Kernkraftwerke gedeckt werden soll.</p><p>Im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 fehlen Aussagen über die künftige Stromversorgung der Schweiz. Der Bundesrat hat sich in diesem Dokument darauf beschränkt, als Ziel die Stabilisierung des Endverbrauches durch rationelle Energieverwendung sowie verstärkte Energieerzeugung bei einheimischen und erneuerbaren Energien zu nennen. Nachdem ab 2010 die bestehenden Kernkraftwerke, die gegen 40 Prozent zur Stromversorgung unseres Landes beitragen, das Ende ihrer Lebensdauer sukzessive erreichen werden, stellt sich die Frage, wie diese ersetzt werden sollen und wie ein allfälliger Mehrverbrauch gedeckt werden kann. Dessen ist sich der Bundesrat offenbar auch bewusst, indem beispielsweise Bundespräsident Villiger am 4. Mai 1995 klar zum Ausdruck brachte, dass "insbesondere die Art und Weise der Sicherstellung unserer Stromversorgung, speziell in bezug auf die nukleare Option nach Ablauf des jetzigen Moratoriums" geklärt werden müsse. Nachdem der Bundesrat diese Klärung anlässlich der Beantwortung der Interpellationen Cavadini/Spoerry unterlassen hat, muss er nun spätestens im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 sein Konzept bekanntgeben und entsprechende Massnahmen aufzeigen, wobei er dem Vorteil einer weiterhin CO2-freien Stromerzeugung besondere Beachtung schenken sollte.</p><p>Aus dem Bericht der Schweizer Delegation über die Klimakonferenz in Berlin 1995 geht hervor, dass sich die Schweiz verpflichtet hat, bis zum 15. April 1997 einen zweiten nationalen Bericht zu erstellen, in welchem aufgezeigt werden soll, wie unser Land beabsichtigt, die Ziele der Klimakonferenz hinsichtlich Stabilisierung und Reduktion des CO2-Ausstosses zu erreichen. Nachdem - wie festgestellt - die Kernenergie zur Reduktion des CO2-Ausstosses entscheidende Beiträge leisten kann, erscheint es angezeigt, dass dieser Aspekt im Bericht der Schweizer Delegation ihren gebührenden Niederschlag findet. Weil der Einsatz der Kernenergie in der Schweiz nach wie vor umstritten ist, erscheint es auch notwendig, diesen Bericht vor dessen Einreichung in den eidgenössischen Räten zu diskutieren, was auch die Möglichkeit beinhaltet, die künftige Marschrichtung der Schweiz hinsichtlich Einsatz dieser Energieform festzulegen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat lehnt es ab, im Entwurf des Gesetzes zur Reduktion der CO2-Emissionen Massnahmen zur Förderung der Stromproduktion aus Kernenergie zu verankern. Er verweist dabei auf den Volksentscheid für ein Moratorium bei der Erstellung neuer Kernkraftwerke und auf die nach wie vor offene Frage der Entsorgung der radioaktiven Abfälle.</p><p>Die Schweiz hat sich u. a. an der Klimakonferenz in Rio de Janeiro 1992 sowie im Rahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000" klare quantitative Ziele zur Verminderung der CO2-Emissionen gesetzt. Das bundesrätliche Aktionsprogramm "Energie 2000" zeigt den zur Erreichung dieser Ziele einzuschlagenden Weg auf. Priorität haben dabei die rationelle Energieverwendung und die Förderung der erneuerbaren Energien; doch soll auch die Leistung der bestehenden Kernkraftwerke bis zum Jahre 2000 um 10 Prozent gesteigert werden. Die kürzlich veröffentlichte Halbzeitbilanz zu "Energie 2000" zeigt, dass dieses Programm entschlossen weiter zu verfolgen ist und angesichts der Klimaproblematik und der langfristigen Probleme bei der Elektrizitätsversorgung mit einem in den nächsten Jahren zu definierenden Anschlussprogramm "Energie 2000 plus" weiter verstärkt, verbessert und verbreitert werden muss.</p><p>2. In der Schweiz ergibt sich aufgrund der 1994 veröffentlichten Perspektiven ab 2010 eine zunehmende Versorgungslücke, falls die bestehenden Kernkraftwerke nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden und die bestehenden Importverträge nicht erneuert werden können. Es besteht also im Hinblick auf die Zeit nach 2010 ein versorgungspolitischer Handlungsbedarf. Priorität muss weiterhin der mit "Energie 2000" eingeschlagene Weg der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien haben.</p><p>Verschiedene Entscheidungsgrundlagen sind noch in Bearbeitung. So werden beispielsweise die Energieperspektiven des BEW gegenwärtig neu überarbeitet, und die Verbesserung des elektrizitätswirtschaftlichen Ordnungsrahmens wird geprüft. Der Bundesrat wird nach Abschluss der laufenden Abklärungen, voraussichtlich bereits 1996/97, Entscheide über den zu beschreitenden Weg treffen und dabei auch die Rolle der Kernenergie unter Berücksichtigung der CO2-Problematik bewerten. Dies kann aber aus zeitlichen Gründen nicht im Rahmen des Berichtes des Bundesrates über die Legislaturplanung 1995-1999 erfolgen.</p><p>3. Die Schweiz hat bis April 1997 den zweiten nationalen Klimabericht zuhanden der Uno zu erstellen. Wie der erste Bericht wird er aufzeigen, wo die Schweiz auf dem Weg zur Stabilisierung und Reduktion der klimarelevanten Gase steht (Inventar) und wie die Perspektiven unter Berücksichtigung der beschlossenen und eingeleiteten Massnahmen aussehen. Dabei soll nach Auffassung des Bundesrates auch die Problematik der Elektrizitätsversorgung nach dem Jahre 2010 mit den möglichen Konsequenzen für die CO2-Emissionen dargestellt werden.</p><p>Das Parlament wird in den kommenden Jahren verschiedentlich Gelegenheit haben, über die Rolle der Kernenergie zu diskutieren. Insbesondere wird es mit der Gesamtrevision des Atomgesetzes die Rahmenbedingungen für die Kernenergie neu festlegen können. Darüber hinaus wird auch bei der Beratung des neuen Energiegesetzes, des CO2-Gesetzes, der Energie-Umwelt-Initiative und der Solar-Initiative, welche alle im nächsten Jahr vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden sollen, die Bedeutung der Kernenergie für die Klimapolitik zu würdigen sein. Dagegen erachtet der Bundesrat den nächsten Klimabericht zuhanden der Uno nicht als das geeignete Instrument für eine parlamentarische Diskussion dieser Frage.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in den Punkten 1 + 3 abzulehnen und Punkt 2 in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten im Rahmen seines Entwurfes zu einem Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen auch gesetzliche Massnahmen zur Förderung der CO2-freien Stromproduktion aus Kernenergie zu unterbreiten.</p><p>2. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten im Bericht über die Legislaturplanung die Massnahmen darzulegen, die er als nötig erachtet, um die sich ab 2010 abzeichnende Stromversorgungslücke zu schliessen, und auch darzulegen, welche Rolle er dabei der Kernenergie unter besonderer Berücksichtigung der CO2-Problematik zuordnet.</p><p>3. Der Bundesrat wird eingeladen, in seinem zweiten (bis zum 15. April 1997 zu erstellenden) nationalen Bericht über die Zielerreichung hinsichtlich der CO2-Emissionen in der Schweiz zuhanden der Internationalen Klimakonferenz auch die Rolle der Kernenergie umfassend darzustellen und diesen Bericht den eidgenössischen Räten vor dessen definitiver Verabschiedung zur Diskussion vorzulegen.</p>
  • Reduktion des CO2-Ausstosses und Kernenergie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kernenergie stellt neben der Wasserkraft die einzige Möglichkeit dar, in grösserem Masse Strom ohne CO2-Ausstoss zu produzieren, weil dies ohne Verbrennungsprozess erfolgen kann. Dank dem Einsatz der Kernenergie ist es Frankreich beispielsweise gelungen, von 1978 bis 1988, also innert zehn Jahren, den gesamten, alle Energieanwendungen umfassenden Ausstoss von CO2 um einen Drittel zu verringern. Überdies sorgte Frankreich mit seinem Export von in Kernkraftwerken erzeugter Elektrizität dafür, dass sich auch in den Abnehmerstaaten dank Verzicht auf Stromerzeugung auf fossiler Basis die CO2-Bilanz erheblich verbesserte. In der Schweiz wird dank Wasserkraft und Kernenergie praktisch kein Strom auf fossil-thermischer Basis erzeugt, womit unser Land über eine fast CO2-freie Stromproduktion verfügt. Der Ersatz der schweizerischen Kernkraftwerke durch mit Öl gefeuerte Kraftwerke würde den CO2-Ausstoss in der Schweiz um jene Menge erhöhen, welche von allen in der Schweiz mit Benzin betriebenen Autos verursacht wird. Es liegt deshalb auf der Hand, dass der Einsatz der Kernenergie entscheidend zur Vermeidung bzw. Reduktion der CO2-Emissionen in unserem Land beiträgt und dafür verantwortlich ist, dass unser Land hinsichtlich CO2-Emissionen die Spitzenposition aller Industrieländer einnimmt.</p><p>Am 31. März 1995 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, ein umfassendes Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen auszuarbeiten und die entsprechende Botschaft bis Mitte 1996 vorzulegen. Dabei ist zwar von der CO2-Abgabe als Instrument zur Reduktion der CO2-Emissionen in der Hoffnung die Rede, diese Massnahme sei zur CO2-Reduktion besonders wirksam. Trotz der positiven Erfahrung in Frankreich fehlt indessen im Auftrag des Bundesrates jeglicher Hinweis auf die entscheidende Rolle der Kernenergie zur Erreichung dieses übergeordneten Ziels. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Kernenergie in diesem Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen die ihr gebührende Rolle zugewiesen und deren künftiger Einsatz vor allem durch Massnahmen auf dem Gebiet der administrativen Verfahren erleichtert wird. Der Bundesrat kann sich nicht mehr mit der allgemeinen Feststellung begnügen, wie er dies in der Beantwortung der Interpellation Spoerry am 30. Januar 1995 tat, als er feststellte, dass "auch der Einsatz der Kernenergie, der Wasserkraft und längerfristig der neuen erneuerbaren Energien zur Stabilisierung und Reduktion der CO2-Emissionen beitragen" könne. Vielmehr muss er nun endlich Farbe bekennen und sich dazu äussern, wie der künftige Strombedarf der Schweiz angesichts des in absehbarer Zeit eintretenden Erreichens des Endes der Lebensdauer der bestehenden Kernkraftwerke gedeckt werden soll.</p><p>Im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 fehlen Aussagen über die künftige Stromversorgung der Schweiz. Der Bundesrat hat sich in diesem Dokument darauf beschränkt, als Ziel die Stabilisierung des Endverbrauches durch rationelle Energieverwendung sowie verstärkte Energieerzeugung bei einheimischen und erneuerbaren Energien zu nennen. Nachdem ab 2010 die bestehenden Kernkraftwerke, die gegen 40 Prozent zur Stromversorgung unseres Landes beitragen, das Ende ihrer Lebensdauer sukzessive erreichen werden, stellt sich die Frage, wie diese ersetzt werden sollen und wie ein allfälliger Mehrverbrauch gedeckt werden kann. Dessen ist sich der Bundesrat offenbar auch bewusst, indem beispielsweise Bundespräsident Villiger am 4. Mai 1995 klar zum Ausdruck brachte, dass "insbesondere die Art und Weise der Sicherstellung unserer Stromversorgung, speziell in bezug auf die nukleare Option nach Ablauf des jetzigen Moratoriums" geklärt werden müsse. Nachdem der Bundesrat diese Klärung anlässlich der Beantwortung der Interpellationen Cavadini/Spoerry unterlassen hat, muss er nun spätestens im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 sein Konzept bekanntgeben und entsprechende Massnahmen aufzeigen, wobei er dem Vorteil einer weiterhin CO2-freien Stromerzeugung besondere Beachtung schenken sollte.</p><p>Aus dem Bericht der Schweizer Delegation über die Klimakonferenz in Berlin 1995 geht hervor, dass sich die Schweiz verpflichtet hat, bis zum 15. April 1997 einen zweiten nationalen Bericht zu erstellen, in welchem aufgezeigt werden soll, wie unser Land beabsichtigt, die Ziele der Klimakonferenz hinsichtlich Stabilisierung und Reduktion des CO2-Ausstosses zu erreichen. Nachdem - wie festgestellt - die Kernenergie zur Reduktion des CO2-Ausstosses entscheidende Beiträge leisten kann, erscheint es angezeigt, dass dieser Aspekt im Bericht der Schweizer Delegation ihren gebührenden Niederschlag findet. Weil der Einsatz der Kernenergie in der Schweiz nach wie vor umstritten ist, erscheint es auch notwendig, diesen Bericht vor dessen Einreichung in den eidgenössischen Räten zu diskutieren, was auch die Möglichkeit beinhaltet, die künftige Marschrichtung der Schweiz hinsichtlich Einsatz dieser Energieform festzulegen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat lehnt es ab, im Entwurf des Gesetzes zur Reduktion der CO2-Emissionen Massnahmen zur Förderung der Stromproduktion aus Kernenergie zu verankern. Er verweist dabei auf den Volksentscheid für ein Moratorium bei der Erstellung neuer Kernkraftwerke und auf die nach wie vor offene Frage der Entsorgung der radioaktiven Abfälle.</p><p>Die Schweiz hat sich u. a. an der Klimakonferenz in Rio de Janeiro 1992 sowie im Rahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000" klare quantitative Ziele zur Verminderung der CO2-Emissionen gesetzt. Das bundesrätliche Aktionsprogramm "Energie 2000" zeigt den zur Erreichung dieser Ziele einzuschlagenden Weg auf. Priorität haben dabei die rationelle Energieverwendung und die Förderung der erneuerbaren Energien; doch soll auch die Leistung der bestehenden Kernkraftwerke bis zum Jahre 2000 um 10 Prozent gesteigert werden. Die kürzlich veröffentlichte Halbzeitbilanz zu "Energie 2000" zeigt, dass dieses Programm entschlossen weiter zu verfolgen ist und angesichts der Klimaproblematik und der langfristigen Probleme bei der Elektrizitätsversorgung mit einem in den nächsten Jahren zu definierenden Anschlussprogramm "Energie 2000 plus" weiter verstärkt, verbessert und verbreitert werden muss.</p><p>2. In der Schweiz ergibt sich aufgrund der 1994 veröffentlichten Perspektiven ab 2010 eine zunehmende Versorgungslücke, falls die bestehenden Kernkraftwerke nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden und die bestehenden Importverträge nicht erneuert werden können. Es besteht also im Hinblick auf die Zeit nach 2010 ein versorgungspolitischer Handlungsbedarf. Priorität muss weiterhin der mit "Energie 2000" eingeschlagene Weg der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien haben.</p><p>Verschiedene Entscheidungsgrundlagen sind noch in Bearbeitung. So werden beispielsweise die Energieperspektiven des BEW gegenwärtig neu überarbeitet, und die Verbesserung des elektrizitätswirtschaftlichen Ordnungsrahmens wird geprüft. Der Bundesrat wird nach Abschluss der laufenden Abklärungen, voraussichtlich bereits 1996/97, Entscheide über den zu beschreitenden Weg treffen und dabei auch die Rolle der Kernenergie unter Berücksichtigung der CO2-Problematik bewerten. Dies kann aber aus zeitlichen Gründen nicht im Rahmen des Berichtes des Bundesrates über die Legislaturplanung 1995-1999 erfolgen.</p><p>3. Die Schweiz hat bis April 1997 den zweiten nationalen Klimabericht zuhanden der Uno zu erstellen. Wie der erste Bericht wird er aufzeigen, wo die Schweiz auf dem Weg zur Stabilisierung und Reduktion der klimarelevanten Gase steht (Inventar) und wie die Perspektiven unter Berücksichtigung der beschlossenen und eingeleiteten Massnahmen aussehen. Dabei soll nach Auffassung des Bundesrates auch die Problematik der Elektrizitätsversorgung nach dem Jahre 2010 mit den möglichen Konsequenzen für die CO2-Emissionen dargestellt werden.</p><p>Das Parlament wird in den kommenden Jahren verschiedentlich Gelegenheit haben, über die Rolle der Kernenergie zu diskutieren. Insbesondere wird es mit der Gesamtrevision des Atomgesetzes die Rahmenbedingungen für die Kernenergie neu festlegen können. Darüber hinaus wird auch bei der Beratung des neuen Energiegesetzes, des CO2-Gesetzes, der Energie-Umwelt-Initiative und der Solar-Initiative, welche alle im nächsten Jahr vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden sollen, die Bedeutung der Kernenergie für die Klimapolitik zu würdigen sein. Dagegen erachtet der Bundesrat den nächsten Klimabericht zuhanden der Uno nicht als das geeignete Instrument für eine parlamentarische Diskussion dieser Frage.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in den Punkten 1 + 3 abzulehnen und Punkt 2 in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten im Rahmen seines Entwurfes zu einem Gesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen auch gesetzliche Massnahmen zur Förderung der CO2-freien Stromproduktion aus Kernenergie zu unterbreiten.</p><p>2. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten im Bericht über die Legislaturplanung die Massnahmen darzulegen, die er als nötig erachtet, um die sich ab 2010 abzeichnende Stromversorgungslücke zu schliessen, und auch darzulegen, welche Rolle er dabei der Kernenergie unter besonderer Berücksichtigung der CO2-Problematik zuordnet.</p><p>3. Der Bundesrat wird eingeladen, in seinem zweiten (bis zum 15. April 1997 zu erstellenden) nationalen Bericht über die Zielerreichung hinsichtlich der CO2-Emissionen in der Schweiz zuhanden der Internationalen Klimakonferenz auch die Rolle der Kernenergie umfassend darzustellen und diesen Bericht den eidgenössischen Räten vor dessen definitiver Verabschiedung zur Diskussion vorzulegen.</p>
    • Reduktion des CO2-Ausstosses und Kernenergie

Back to List