Uebertragung der gesamten Durchführung der Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge an eine private Organisation
- ShortId
-
95.3555
- Id
-
19953555
- Updated
-
25.06.2025 02:26
- Language
-
de
- Title
-
Uebertragung der gesamten Durchführung der Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge an eine private Organisation
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Rettungswesen;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Privatisierung;Flugzeug
- 1
-
- L05K1804010301, Flugzeug
- L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
- L04K05070115, Privatisierung
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach dem Bundesratsbeschluss vom 11. März 1955 (SR 748.126.1) ist es Sache des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die Such- und Rettungsmassnahmen für die schweizerischen zivilen und die ausländischen zivilen und militärischen Luftfahrzeuge, die auf schweizerischem Staatsgebiet vermisst werden, durchzuführen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann das Bundesamt die Mitwirkung anderer Dienste der Bundesverwaltung in Anspruch nehmen und die Durchführung von Such- und Rettungsmassnahmen geeigneten Organisationen übertragen (Änderung vom 23.11.1994, AS 1994 3028).</p><p>Heute werden die Suchmassnahmen vom BAZL durchgeführt, das dafür über einen Pikettdienst und eine entsprechende Organisation verfügt. Wird dem BAZL gemeldet, dass sich ein Luftfahrzeug in Not befinden könnte, so klärt der Pikettbeamte zuerst ab, ob es sich um einen Ernstfall oder um einen Fehlalarm handelt. Liegt ein Ernstfall vor, so unternimmt das Bundesamt die erforderlichen Suchaktionen. Es setzt dafür meistens eigene Mittel ein (Einsatz von Suchflugzeugen oder Suchhelikoptern ab dem Flugplatz Bern-Belp, Registrierung der Ausstrahlungen von Notsendern, Ortung mit Hilfe von Satelliten). 1994 hat das BAZL 6 Suchaktionen für vermisste Flugzeuge durchgeführt. 36 weitere Fälle konnten ohne den Einsatz von Suchflugzeugen oder Suchhelikoptern aufgeklärt werden.</p><p>Sobald das Wrack geortet ist, tritt der Rettungsdienst in Aktion. Dieser wird ausschliesslich von einer privaten Organisation sichergestellt. In der Tat führt heute die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) für das BAZL sämtliche Rettungsmassnahmen durch. Das gleiche gilt in bezug auf die Armee.Man kann sich dabei fragen, ob es sinnvoll ist, dass die Such- und die Rettungsmassnahmen von zwei verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, zumal sich das EMD zum Teil noch an der Suche beteiligt und das Büro für Flugunfalluntersuchungen auch noch aufgeboten wird.</p><p>Es wäre nur folgerichtig, wenn die Organisation, welche die Rettungsmassnahmen durchführt, auch die Suchmassnahmen übernehmen würde. Dies würde es erlauben, die Hilfskette zu vereinfachen und Doppelspurigkeiten (zwei Luftfahrzeugflotten für Such- und Rettungsaktionen, zwei Pikettdienste usw.) zu beseitigen. Hinzu kommt, dass die Rettungsflugwacht gegenüber dem BAZL einige Vorteile aufweist. Sie verfügt über Basen, die über die ganze Schweiz (exklusive das Wallis) verteilt sind. Ihre Alarmzentrale ist in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt. Ihre Piloten kennen ihre Einsatzgebiete besonders gut. Sie sind in der Lage, sowohl in der Nacht als auch am Tag sowie bei allen Wetterlagen zu fliegen.</p><p>Im Interesse einer rationellen Aufgabenerfüllung erscheint es zweckmässig, dass sämtliche Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge von einer einzigen und gleichen privaten Organisation durchgeführt werden. Die Oberaufsicht über die Einsätze soll jedoch bei der öffentlichen Behörde bleiben.</p>
- <p>Auf den ersten Blick scheint die Forderung nach einer Zusammenlegung des Such- und des Rettungsdienstes für zivile Luftfahrzeuge in einer einzigen (privaten) Organisation durchaus einleuchtend. Konsequenterweise müsste dann aber auch der militärische Such- und Rettungsdienst in diese einzige Organisation mit einbezogen werden, da bei diesem ebenfalls die von den Motionären als unzweckmässig bezeichnete Aufteilung in Suche und Rettung besteht.</p><p>Bei näherer Betrachtungsweise zeigt es sich aber, dass die geforderte Zusammenlegung in der Praxis wesentlich mehr Nach- als Vorteile hätte, und dies aus folgenden Gründen:</p><p>1. Die Rega-Luftfahrzeugflotte besteht aus speziell für Rettungs- und Verlegungsflüge mit medizinischer Versorgung ausgerüsteten Helikoptern und Düsenflugzeugen. Die Besatzungen (Piloten, Ärzte, Flughelfer) sind für diese anspruchsvolle Aufgabe hervorragend ausgebildet und hochqualifiziert. Der Einsatz dieses äusserst spezialisierten Rettungsmittels ist entsprechend kostenintensiv. Sein Einsatz bei reinen Suchflügen wäre deshalb schon unter ökonomischen Gesichtspunkten kaum zu rechtfertigen.</p><p>2. Die Rega-Helikopter haben durch ihre aufgabenspezifische, umfangreiche Ausrüstung und ihre Ausrichtung auf Rettungen und Verlegungen von kurzer bis mittlerer Dauer eine für Suchflüge in der Regel ungenügende Flugzeitautonomie; häufige Rückkehr aus dem Suchgebiet zwecks Treibstoffaufnahme wäre u. a. die Folge.</p><p>3. Sucheinsätze können sich über Tage oder - in reduziertem Umfang - über Wochen erstrecken. Während dieser Zeit wären die Rega-Helikopter blockiert und für ihren Primärauftrag nicht mehr verfügbar. Um ihre eigene Einsatzbereitschaft nicht in unverantwortlicher Weise zu gefährden bzw. die erwähnten übrigen Nachteile zu kompensieren, müsste die Rega ihrerseits wieder auf Fremdmittel (BAZL/Luftwaffe/kommerzielle Heliunternehmen) zurückgreifen oder aber selber neues, geeignetes Flugmaterial beschaffen, was im Hinblick auf dessen Auslastungsgrad für Suchflüge wirtschaftlich jedoch nicht vertretbar wäre.</p><p>4. Die Kosten von Suchaktionen haben in der Regel die Luftfahrzeughalter zu tragen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, bei denen der Bund diese Kosten entweder aufgrund internationaler (Gegenseitigkeits-)Vereinbarungen oder wegen Fehlens eines Halters nicht überwälzen kann (z. B. Suche nach ausländischen Luftfahrzeugen, Suche aufgrund nicht eruierbarer Fehlalarme, Durchführung von nationalen oder Teilnahme an internationalen Suchübungen mit den staatlichen Suchdiensten unserer Nachbarländer usw.). Durchschnittlich 70 Prozent der jährlich mit zivilen und militärischen Bundesmitteln geleisteten SAR-Flugstunden entfallen auf diese Kategorie. Diese Flugstunden müsste der Bund in Zukunft der Rega (oder anderen Privaten) nach kommerziellen Tarifen abgelten. Für die letzten beiden Jahre wären das Grössenordnungen zwischen 400 000 und 600 000 Franken gewesen. Hinzu käme, dass bei Durchführung der Suchflüge durch eine private Organisation die Gefahr besteht, dass die ausländischen staatlichen SAR-Stellen für ihre in unserem Auftrag geflogenen Stunden (1994: 98 Std., 1995: 92 Std.) der Schweiz in Zukunft ebenfalls Rechnung stellen würden, was bis heute nicht der Fall ist! Die Millionengrenze an Zusatzausgaben wäre dann rasch einmal überschritten.</p><p>Auf der anderen Seite könnten mit Wegfall der Suchflüge beim Bund praktisch keine ins Gewicht fallenden Einsparungen erzielt werden, da in diesem Fall weder das BAZL noch die Luftwaffe auf ihre Luftfahrzeugflotten verzichten oder sie verkleinern könnten; diese werden für zahlreiche andere Primär- und Aufsichtsaufgaben benötigt (die SAR-Flüge machen z. B. an der jährlichen Heli-Flugstundenproduktion des BAZL durchschnittlich lediglich etwa 8 Prozent aus).</p><p>Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass dem Bund mit der Übertragung der Suchflüge an Private unter dem Strich zweifellos beträchtliche Zusatzausgaben erwachsen würden.</p><p>5. Die Auslösung einer Suchaktion erfolgt fast ausschliesslich über die Flugsicherungsdienste, die Flugplatzbehörden oder durch Luftfahrtunternehmen. Der geltend gemachte Vorteil, wonach die Alarmzentrale der Rega in den Bevölkerungskreisen besser bekannt sei als der BAZL-Pikettdienst, ist somit in der Praxis nicht von Bedeutung. Das BAZL stellt diesen Pikett übrigens mit einem effizienten und kostengünstigen Milizsystem sicher. Die eingeteilten Mitarbeiter leisten diesen Dienst ohne Abgeltung; pro Pikettwoche wird ihnen lediglich eine Zeitgutschrift von vier Stunden ausgerichtet.</p><p>Die Organisation einer Suchaktion setzt u. a. auch einen raschen Zugriff auf verschiedene - zum Teil sensible - Flugplan-, Piloten-, Luftfahrzeug-, Radar- und Satellitendaten voraus. Diesen umfassenden Zugriff hat nur das BAZL. Im Falle einer Übertragung der Einsatzleitung bzw. der Suchflüge an private Dritte müsste das BAZL also gleichwohl wieder einen Pikettdienst einrichten, um die entsprechenden Daten zu ermitteln und weiterzuleiten.</p><p>6. Die Suche nach einem vermissten Luftfahrzeug erfolgt grösstenteils - und in der Schlussphase immer - visuell. Der geltend gemachte Vorteil, wonach die Rega dank elektronischer Hilfsmittel auch in der Nacht oder bei schlechtestem Wetter, also ohne Sicht, fliegen könne, ist deshalb bei Suchflügen nicht relevant.</p><p>7. Die Oberaufsicht über die Suchflüge, welche u. a. auch eine Zweckmässigkeitskontrolle über die geleisteten und dem Bund verrechneten Flugstunden oder die Zusammenarbeit mit den staatlichen Such- und Rettungsdiensten unserer Nachbarländer umfassen müsste, soll auch nach den Vorstellungen der Motionäre nach wie vor beim BAZL bleiben. Eine glaubwürdige und sachgerechte Aufsicht ohne Praxiskenntnis und Praxisbezug ist aber nicht möglich. Somit müsste das BAZL auf andere Weise und mit zusätzlichem (Kosten-)Aufwand sein Know-how auf diesem Gebiet erhalten.</p><p>Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass die heute bestehende Arbeitsteilung und Zusammenarbeit zwischen Rega, BAZL, Luftwaffe und bedarfsweise auch mit privaten Heliunternehmungen für alle Beteiligten und für schweizerische Verhältnisse die optimale und auch kostengünstigste Lösung darstellt.</p><p>Für die (zeitaufwendigen) Suchflüge werden polyvalente und einfache Mittel eingesetzt; eine allfällige Rettung und Bergung erfolgt dann gezielt und mit kurzen Flugzeiten durch die mit modernstem Material ausgerüsteten Spezialisten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Organisation des Such- und Rettungsdienstes des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu ändern und mit der gesamten Durchführung der Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge eine private Organisation zu betrauen.</p>
- Uebertragung der gesamten Durchführung der Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge an eine private Organisation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach dem Bundesratsbeschluss vom 11. März 1955 (SR 748.126.1) ist es Sache des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die Such- und Rettungsmassnahmen für die schweizerischen zivilen und die ausländischen zivilen und militärischen Luftfahrzeuge, die auf schweizerischem Staatsgebiet vermisst werden, durchzuführen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann das Bundesamt die Mitwirkung anderer Dienste der Bundesverwaltung in Anspruch nehmen und die Durchführung von Such- und Rettungsmassnahmen geeigneten Organisationen übertragen (Änderung vom 23.11.1994, AS 1994 3028).</p><p>Heute werden die Suchmassnahmen vom BAZL durchgeführt, das dafür über einen Pikettdienst und eine entsprechende Organisation verfügt. Wird dem BAZL gemeldet, dass sich ein Luftfahrzeug in Not befinden könnte, so klärt der Pikettbeamte zuerst ab, ob es sich um einen Ernstfall oder um einen Fehlalarm handelt. Liegt ein Ernstfall vor, so unternimmt das Bundesamt die erforderlichen Suchaktionen. Es setzt dafür meistens eigene Mittel ein (Einsatz von Suchflugzeugen oder Suchhelikoptern ab dem Flugplatz Bern-Belp, Registrierung der Ausstrahlungen von Notsendern, Ortung mit Hilfe von Satelliten). 1994 hat das BAZL 6 Suchaktionen für vermisste Flugzeuge durchgeführt. 36 weitere Fälle konnten ohne den Einsatz von Suchflugzeugen oder Suchhelikoptern aufgeklärt werden.</p><p>Sobald das Wrack geortet ist, tritt der Rettungsdienst in Aktion. Dieser wird ausschliesslich von einer privaten Organisation sichergestellt. In der Tat führt heute die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) für das BAZL sämtliche Rettungsmassnahmen durch. Das gleiche gilt in bezug auf die Armee.Man kann sich dabei fragen, ob es sinnvoll ist, dass die Such- und die Rettungsmassnahmen von zwei verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, zumal sich das EMD zum Teil noch an der Suche beteiligt und das Büro für Flugunfalluntersuchungen auch noch aufgeboten wird.</p><p>Es wäre nur folgerichtig, wenn die Organisation, welche die Rettungsmassnahmen durchführt, auch die Suchmassnahmen übernehmen würde. Dies würde es erlauben, die Hilfskette zu vereinfachen und Doppelspurigkeiten (zwei Luftfahrzeugflotten für Such- und Rettungsaktionen, zwei Pikettdienste usw.) zu beseitigen. Hinzu kommt, dass die Rettungsflugwacht gegenüber dem BAZL einige Vorteile aufweist. Sie verfügt über Basen, die über die ganze Schweiz (exklusive das Wallis) verteilt sind. Ihre Alarmzentrale ist in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt. Ihre Piloten kennen ihre Einsatzgebiete besonders gut. Sie sind in der Lage, sowohl in der Nacht als auch am Tag sowie bei allen Wetterlagen zu fliegen.</p><p>Im Interesse einer rationellen Aufgabenerfüllung erscheint es zweckmässig, dass sämtliche Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge von einer einzigen und gleichen privaten Organisation durchgeführt werden. Die Oberaufsicht über die Einsätze soll jedoch bei der öffentlichen Behörde bleiben.</p>
- <p>Auf den ersten Blick scheint die Forderung nach einer Zusammenlegung des Such- und des Rettungsdienstes für zivile Luftfahrzeuge in einer einzigen (privaten) Organisation durchaus einleuchtend. Konsequenterweise müsste dann aber auch der militärische Such- und Rettungsdienst in diese einzige Organisation mit einbezogen werden, da bei diesem ebenfalls die von den Motionären als unzweckmässig bezeichnete Aufteilung in Suche und Rettung besteht.</p><p>Bei näherer Betrachtungsweise zeigt es sich aber, dass die geforderte Zusammenlegung in der Praxis wesentlich mehr Nach- als Vorteile hätte, und dies aus folgenden Gründen:</p><p>1. Die Rega-Luftfahrzeugflotte besteht aus speziell für Rettungs- und Verlegungsflüge mit medizinischer Versorgung ausgerüsteten Helikoptern und Düsenflugzeugen. Die Besatzungen (Piloten, Ärzte, Flughelfer) sind für diese anspruchsvolle Aufgabe hervorragend ausgebildet und hochqualifiziert. Der Einsatz dieses äusserst spezialisierten Rettungsmittels ist entsprechend kostenintensiv. Sein Einsatz bei reinen Suchflügen wäre deshalb schon unter ökonomischen Gesichtspunkten kaum zu rechtfertigen.</p><p>2. Die Rega-Helikopter haben durch ihre aufgabenspezifische, umfangreiche Ausrüstung und ihre Ausrichtung auf Rettungen und Verlegungen von kurzer bis mittlerer Dauer eine für Suchflüge in der Regel ungenügende Flugzeitautonomie; häufige Rückkehr aus dem Suchgebiet zwecks Treibstoffaufnahme wäre u. a. die Folge.</p><p>3. Sucheinsätze können sich über Tage oder - in reduziertem Umfang - über Wochen erstrecken. Während dieser Zeit wären die Rega-Helikopter blockiert und für ihren Primärauftrag nicht mehr verfügbar. Um ihre eigene Einsatzbereitschaft nicht in unverantwortlicher Weise zu gefährden bzw. die erwähnten übrigen Nachteile zu kompensieren, müsste die Rega ihrerseits wieder auf Fremdmittel (BAZL/Luftwaffe/kommerzielle Heliunternehmen) zurückgreifen oder aber selber neues, geeignetes Flugmaterial beschaffen, was im Hinblick auf dessen Auslastungsgrad für Suchflüge wirtschaftlich jedoch nicht vertretbar wäre.</p><p>4. Die Kosten von Suchaktionen haben in der Regel die Luftfahrzeughalter zu tragen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, bei denen der Bund diese Kosten entweder aufgrund internationaler (Gegenseitigkeits-)Vereinbarungen oder wegen Fehlens eines Halters nicht überwälzen kann (z. B. Suche nach ausländischen Luftfahrzeugen, Suche aufgrund nicht eruierbarer Fehlalarme, Durchführung von nationalen oder Teilnahme an internationalen Suchübungen mit den staatlichen Suchdiensten unserer Nachbarländer usw.). Durchschnittlich 70 Prozent der jährlich mit zivilen und militärischen Bundesmitteln geleisteten SAR-Flugstunden entfallen auf diese Kategorie. Diese Flugstunden müsste der Bund in Zukunft der Rega (oder anderen Privaten) nach kommerziellen Tarifen abgelten. Für die letzten beiden Jahre wären das Grössenordnungen zwischen 400 000 und 600 000 Franken gewesen. Hinzu käme, dass bei Durchführung der Suchflüge durch eine private Organisation die Gefahr besteht, dass die ausländischen staatlichen SAR-Stellen für ihre in unserem Auftrag geflogenen Stunden (1994: 98 Std., 1995: 92 Std.) der Schweiz in Zukunft ebenfalls Rechnung stellen würden, was bis heute nicht der Fall ist! Die Millionengrenze an Zusatzausgaben wäre dann rasch einmal überschritten.</p><p>Auf der anderen Seite könnten mit Wegfall der Suchflüge beim Bund praktisch keine ins Gewicht fallenden Einsparungen erzielt werden, da in diesem Fall weder das BAZL noch die Luftwaffe auf ihre Luftfahrzeugflotten verzichten oder sie verkleinern könnten; diese werden für zahlreiche andere Primär- und Aufsichtsaufgaben benötigt (die SAR-Flüge machen z. B. an der jährlichen Heli-Flugstundenproduktion des BAZL durchschnittlich lediglich etwa 8 Prozent aus).</p><p>Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass dem Bund mit der Übertragung der Suchflüge an Private unter dem Strich zweifellos beträchtliche Zusatzausgaben erwachsen würden.</p><p>5. Die Auslösung einer Suchaktion erfolgt fast ausschliesslich über die Flugsicherungsdienste, die Flugplatzbehörden oder durch Luftfahrtunternehmen. Der geltend gemachte Vorteil, wonach die Alarmzentrale der Rega in den Bevölkerungskreisen besser bekannt sei als der BAZL-Pikettdienst, ist somit in der Praxis nicht von Bedeutung. Das BAZL stellt diesen Pikett übrigens mit einem effizienten und kostengünstigen Milizsystem sicher. Die eingeteilten Mitarbeiter leisten diesen Dienst ohne Abgeltung; pro Pikettwoche wird ihnen lediglich eine Zeitgutschrift von vier Stunden ausgerichtet.</p><p>Die Organisation einer Suchaktion setzt u. a. auch einen raschen Zugriff auf verschiedene - zum Teil sensible - Flugplan-, Piloten-, Luftfahrzeug-, Radar- und Satellitendaten voraus. Diesen umfassenden Zugriff hat nur das BAZL. Im Falle einer Übertragung der Einsatzleitung bzw. der Suchflüge an private Dritte müsste das BAZL also gleichwohl wieder einen Pikettdienst einrichten, um die entsprechenden Daten zu ermitteln und weiterzuleiten.</p><p>6. Die Suche nach einem vermissten Luftfahrzeug erfolgt grösstenteils - und in der Schlussphase immer - visuell. Der geltend gemachte Vorteil, wonach die Rega dank elektronischer Hilfsmittel auch in der Nacht oder bei schlechtestem Wetter, also ohne Sicht, fliegen könne, ist deshalb bei Suchflügen nicht relevant.</p><p>7. Die Oberaufsicht über die Suchflüge, welche u. a. auch eine Zweckmässigkeitskontrolle über die geleisteten und dem Bund verrechneten Flugstunden oder die Zusammenarbeit mit den staatlichen Such- und Rettungsdiensten unserer Nachbarländer umfassen müsste, soll auch nach den Vorstellungen der Motionäre nach wie vor beim BAZL bleiben. Eine glaubwürdige und sachgerechte Aufsicht ohne Praxiskenntnis und Praxisbezug ist aber nicht möglich. Somit müsste das BAZL auf andere Weise und mit zusätzlichem (Kosten-)Aufwand sein Know-how auf diesem Gebiet erhalten.</p><p>Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass die heute bestehende Arbeitsteilung und Zusammenarbeit zwischen Rega, BAZL, Luftwaffe und bedarfsweise auch mit privaten Heliunternehmungen für alle Beteiligten und für schweizerische Verhältnisse die optimale und auch kostengünstigste Lösung darstellt.</p><p>Für die (zeitaufwendigen) Suchflüge werden polyvalente und einfache Mittel eingesetzt; eine allfällige Rettung und Bergung erfolgt dann gezielt und mit kurzen Flugzeiten durch die mit modernstem Material ausgerüsteten Spezialisten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Organisation des Such- und Rettungsdienstes des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu ändern und mit der gesamten Durchführung der Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge eine private Organisation zu betrauen.</p>
- Uebertragung der gesamten Durchführung der Such- und Rettungsmassnahmen für zivile Luftfahrzeuge an eine private Organisation
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