Hilfe für Osteuropa. Verteilung der Mittel

ShortId
95.3566
Id
19953566
Updated
10.04.2024 11:30
Language
de
Title
Hilfe für Osteuropa. Verteilung der Mittel
AdditionalIndexing
Finanzhilfe;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Minderheitenschutz
1
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L04K05020406, Minderheitenschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die wirtschaftliche und konjunkturelle Lage des Tessins, auf die bereits mehrmals hingewiesen wurde, darf nicht mehr übersehen und auch nicht unterschätzt werden. Und somit auch nicht in diesem spezifischen Bereich der Entwicklungshilfe für Osteuropa. Wenn nun unsere Hilfe praktisch wieder in die "Kassen" der schweizerischen Vertragspartner und demnach (offenbar!) nichts in die Länder Mittel- und Osteuropas fliesst, dann müssen die Aufträge umso eher wenigstens gleichmässig auf die 3 Sprachregionen der Schweiz aufgeteilt werden. Dies ist derzeit nicht der Fall, da die Aufträge zu 100 Prozent an Firmen aus der deutschen und der französischen Schweiz vergeben werden. Diese Verteilung ist ungerecht, denn dabei wird das dritte Gebiet der Schweiz, die italienische Schweiz, ausgeklammert. Mit dieser Motion wird nun die Herstellung des Gleichgewichts und eine bessere Koordination der Funktionen der einzelnen Ämter, insbesondere von BZO und BAWI, verlangt. Wenn die Mittel fehlen, wie dies die Experten der Geschäftsprüfungskommission festgestellt haben, müssen sie aufgestockt werden, so dass sie den genau festgelegten Anforderungen im Bereich der Hilfe an Länder des ehemals kommunistischen Blocks entsprechen. Um die Verteilung der Aufträge im Rahmen der Hilfe für Ost- und Mitteleuropa auf die drei Sprach-, Wirtschafts- und Kulturgebiete der Schweiz besser zu gewährleisten, wird mit dieser Motion die Schaffung einer Kontrollinstanz beantragt, die im speziellen Fall das EDA, das EVD oder eine interregionale Kommission, bestehend aus hohen Beamten von EDA und EVD und einer gleich grossen Anzahl von Vertretern aus Industrie, Handel und Wirtschaft der drei unmittelbar betroffenen Regionen der Schweiz sein könnte. Somit könnte das regionale Ungleichgewicht, wie es im Bericht der Geschäftsprüfungskommission nachzulesen ist, vermieden werden. Es ist eigenartig, dass angesichts dieser augenfälligen regionalen Unausgewogenheit die erwähnte Kommission nicht einen entsprechenden Antrag gestellt hat.</p>
  • <p>Die durch den Motionär aufgeworfene Frage ist im allgemeinen Kontext der Beschaffungen und Aufträge des Bundes in allen Regionen des Landes zu betrachten. Nach den Statistiken ist die regionale Verteilung der Beschaffungen und Aufträge nicht ausgeglichen und bestimmte Randregionen (z. B. der Kanton Jura und die italienische Schweiz) sind davon fast ausgeschlossen.</p><p>Die schweizerische Osthilfe bedient sich insbesondere der beiden Instrumente der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe, wobei die erste durch die Abteilung für Zusammenarbeit für Osteuropa und der GUS (AZO) der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA und die zweite durch den Dienst Wirtschaftsmassnahmen für Mittel- und Osteuropa des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD durchgeführt wird. Beide Instrumente sind in erster Linie auf die Bedürfnisse der Transitionsländer zugeschnitten, haben aber ihre Besonderheiten in bezug auf die Erteilung von Aufträgen an die Wirtschaft, sei dies nun in Form von Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Während die technische Zusammenarbeit unseren Partnern in Osteuropa und in der GUS grundsätzlich in ungebundener Form gewährt wird, ist dies bei der Finanzhilfe nicht der Fall. Hier sind in der Regel, allerdings nicht ausschliesslich, Warenlieferungen und Dienstleistungen an schweizerische Auftragnehmer gebunden. Die Schweiz folgt dabei der Praxis anderer Geberländer.</p><p>Der Bundesrat wacht ständig darüber, dass das wichtigste Vergabekriterium die Zielsetzung der Hilfe bildet und dass das Prinzip der Wettbewerbsfähigkeit der Güter und Dienstleistungen, welche in der Schweiz beschafft werden sollen, eingehalten wird. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat im übrigen in ihrem Inspektionsbericht die Korrektheit der Verfahren aller Bundesstellen, welche beim Einsatz der Finanzmittel zur Anwendung kommen, bestätigt. Die den Firmen zugeschlagenen Aufträge sind somit das Resultat einerseits der mit unseren Partnern vor Ort gemeinsam bestimmten prioritären Projekte und andererseits der in der Regel offenen und in der Schweiz erfolgten Ausschreibungen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Osthilfe als solche nicht ein Instrument der Regionalpolitik ist, erachtet es aber als wünschenswert, dass eine Vielzahl von Unternehmen der verschiedenen Regionen an den Ausschreibungen und damit am Wettbewerb teilnehmen und keine Konzentration auf einige wenige Firmen erfolgt. Eine Anpassung oder gar Unterordnung der schweizerischen Hilfe an die Exportmöglichkeiten einer bestimmten Region ist weder denk- noch machbar. Dies würde zu einer Ausserkraftsetzung des Wettbewerbsprinzips führen und ginge gegen die vom Parlament ,beschlossenen Grundsätze der Osthilfe Zudem widerspräche eine Aufteilung der öffentlichen Aufträge nach regionalen Kriterien auch dem Grundgedanken des im Dezember 1995 durch den Bundesrat ratifizierten WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Das Parlament und der Bundesrat haben für die Korrektur von regionalen Ungleichgewichten andere Instrumente geschaffen (Beschluss Bonny).</p><p>Tessiner Unternehmen blieben, wenn auch beträchtlich untervertreten, bei den erfolgten Auftragsvergaben nicht vollständig unberücksichtigt. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass in Form von Zulieferungen an Grossfirmen indirekt Mittel in die Tessiner Wirtschaft flossen. Das BAWI hat z.B. im März und Oktober 1995 zwei Kreditgarantien für Exportaufträge nach Kroatien und Weissrussland (im Wert von ca. 1.6 Mio. Franken) erteilt, welche es Tessiner Firmen ermöglichen sollen, ihre Produkte exportieren zu können. Ein Geschäft ist in Ausführung (0,3 Mio. Franken), das andere (1,3 Mio. Franken) konnte bisher noch nicht verwirklicht werden. Es hat auch die Dienste von Tessiner Konsulenten, welche gemeinsam mit Firmen aus der Deutschen Schweiz arbeiteten, für zwei Einsätze in Weissrussland in Anspruch genommen (für ungefähr 0.3 Mio. Franken). Auch in der technischen Zusammenarbeit gingen einzelne kleinere Aufträge an im Tessin niedergelassene Firmen. Die Erfahrung zeigt, dass bisher die Reaktionen aus der italienischen Schweiz auf Ausschreibungen (Waren und Dienstleistungen) recht begrenzt ausgefallen sind. Am 26. Januar 1996 hat deshalb ein von der Schweizerischen Gesellschaft der Ingenieure und Architekten (SIA) zusammen mit der DEZA und dem BAWI organisiertes Seminar in Lugano die interessierte Tessiner Unternehmerschaft, eingehend über die Möglichkeiten und Modalitäten der Vergabe von Bundesaufträgen im Ausland informiert.</p><p>Zu den Anträgen des Motionärs ist folgendes festzuhalten:</p><p>- zu 1. Die Bestellungen aus osteuropäischen Staaten, welche durch die schweizerische Finanzhilfe finanziert werden, erfolgen grundsätzlich nach den Prinzipien des Wettbewerbs, der Transparenz, der wirtschaftlichen Mittelverwendung und der Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter. Das am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Ausführungsverordnung sollen wegleitend sein, dass diese Kriterien eingehalten werden. Für alle Produzenten in der Schweiz sind damit die Bedingungen gleich und eine regionale Bevorzugung ist ausgeschlossen. Der Bundesrat hat das BAWI und die DEZA angewiesen, Mittel und Wege zu finden, wie über die Wirtschaftsverbände des Kantons Tessin die Information an die interessierten Unternehmen über Liefermöglichkeiten nach Osteuropa im Rahmen der schweizerischen Osthilfe verbessert werden kann.</p><p>- zu 2. Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem, vom Motionär zitierten Bericht über die Osteuropahilfe vom 21. November 1995 festgehalten, dass die Zusammenarbeit und Koordination zwischen der Abteilung für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS (AZO)/DEZA und dem BAWI verstärkt werden könnte. Entsprechende Massnahmen wurden bereits ergriffen. Der Bundesrat wird im Rahmen der Berichterstattung an die GPK vertieft auf diesen Aspekt eingehen. Die vom Motionär gewünschte bedeutende Aufstockung der Mittel kann nach Meinung des Bundesrates im jetzigen Zeitpunkt wegen der finanziellen Lage der Eidgenossenschaft nicht in Betracht gezogen werden.</p><p>- zu 3. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen hat, soweit anwendbar, mit Artikel 26ff. neu einen wirksamen Kontrollmechanismus in Form von Rechtsmittelverfahren eingeführt. Es wird damit in den vom Gesetz geregelten Fällen die Beschwerdemöglichkeit an eine unabhängige Rekurskommission, geschaffen. Die Aufteilung der Aufträge unter den Regionen hat somit über den Wettbewerb und die Sicherstellung der gleichen Chancen jedes Wettbewerbers zu geschehen. Angesichts der parlamentarischen Oberaufsicht über die Tätigkeit der Verwaltung und damit auch den Einsatz der für die Osteuropazusammenarbeit verfügbaren Mittel, der im Bundesbeschluss vom 24. März 1995 geforderten jährlichen Berichterstattung an den Bundesrat und das Parlament und der im Rahmen des genannten Gesetzes geschaffenen unabhängigen Rekurskommission ist die Schaffung einer weiteren Kontrollinstanz weder nötig noch sinnvoll. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass es nichtig ist, dass sich Anbieter ausserhalb der traditionellen Zulieferkreise an den Ausschreibungen beteiligen und sich dem Wettbewerb stellen. Eine ausgeglichenere Verteilung der Aufträge kann aber nur über eine verbesserte Information und eine konsequente Teilnahme am Wettbewerb erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 als Postulat entgegenzunehmen und den Punkt 3 abzulehnen.
  • <p>Im sehr guten Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über die Osteuropahilfe steht auf Seite 23 (italienischer Text), dass bis zum 31. Oktober 1994 von 52 Firmen aus der deutschen (80 Prozent) und der französischen Schweiz (20 Prozent) Waren im Gegenwert von 160 Millionen Franken geliefert wurden und sie dabei vom Bawi Finanzhilfe aus dem zweiten Rahmenkredit erhalten haben. Die "bestplazierte" Firma allein hat 19 Prozent aller vom Bawi vergebenen Kredite erhalten. Angesichts der Tatsache, dass die gesamten 100 Prozent der Bestellungen unter der deutschen und der französischen Schweiz aufgeteilt sind, frage ich mich: Welche Rolle spielt dabei die italienischsprachige Schweiz (insbesondere das Tessin)?</p><p>Unter Punkt 10.2 "Finanzpolitische Realität" (S. 26 der italienischen Fassung) des Berichtes hebt die Geschäftsprüfungskommission hervor, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen beantrage ich dem Bundesrat:</p><p>1. zu gewährleisten, dass die Bestellungen aus den osteuropäischen Ländern, oder besser, ihre Aufträge, ausgewogen auf die drei Sprachregionen der Schweiz (deutsch, französisch und italienisch) verteilt werden;</p><p>2. die Funktionen von Bawi und BZO zu erweitern und ihre Zusammenarbeit besser aufeinander abzustimmen und die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aufzustocken;</p><p>3. eine Kontrollinstanz für eine gerechte Verteilung der Aufträge zu schaffen.</p>
  • Hilfe für Osteuropa. Verteilung der Mittel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die wirtschaftliche und konjunkturelle Lage des Tessins, auf die bereits mehrmals hingewiesen wurde, darf nicht mehr übersehen und auch nicht unterschätzt werden. Und somit auch nicht in diesem spezifischen Bereich der Entwicklungshilfe für Osteuropa. Wenn nun unsere Hilfe praktisch wieder in die "Kassen" der schweizerischen Vertragspartner und demnach (offenbar!) nichts in die Länder Mittel- und Osteuropas fliesst, dann müssen die Aufträge umso eher wenigstens gleichmässig auf die 3 Sprachregionen der Schweiz aufgeteilt werden. Dies ist derzeit nicht der Fall, da die Aufträge zu 100 Prozent an Firmen aus der deutschen und der französischen Schweiz vergeben werden. Diese Verteilung ist ungerecht, denn dabei wird das dritte Gebiet der Schweiz, die italienische Schweiz, ausgeklammert. Mit dieser Motion wird nun die Herstellung des Gleichgewichts und eine bessere Koordination der Funktionen der einzelnen Ämter, insbesondere von BZO und BAWI, verlangt. Wenn die Mittel fehlen, wie dies die Experten der Geschäftsprüfungskommission festgestellt haben, müssen sie aufgestockt werden, so dass sie den genau festgelegten Anforderungen im Bereich der Hilfe an Länder des ehemals kommunistischen Blocks entsprechen. Um die Verteilung der Aufträge im Rahmen der Hilfe für Ost- und Mitteleuropa auf die drei Sprach-, Wirtschafts- und Kulturgebiete der Schweiz besser zu gewährleisten, wird mit dieser Motion die Schaffung einer Kontrollinstanz beantragt, die im speziellen Fall das EDA, das EVD oder eine interregionale Kommission, bestehend aus hohen Beamten von EDA und EVD und einer gleich grossen Anzahl von Vertretern aus Industrie, Handel und Wirtschaft der drei unmittelbar betroffenen Regionen der Schweiz sein könnte. Somit könnte das regionale Ungleichgewicht, wie es im Bericht der Geschäftsprüfungskommission nachzulesen ist, vermieden werden. Es ist eigenartig, dass angesichts dieser augenfälligen regionalen Unausgewogenheit die erwähnte Kommission nicht einen entsprechenden Antrag gestellt hat.</p>
    • <p>Die durch den Motionär aufgeworfene Frage ist im allgemeinen Kontext der Beschaffungen und Aufträge des Bundes in allen Regionen des Landes zu betrachten. Nach den Statistiken ist die regionale Verteilung der Beschaffungen und Aufträge nicht ausgeglichen und bestimmte Randregionen (z. B. der Kanton Jura und die italienische Schweiz) sind davon fast ausgeschlossen.</p><p>Die schweizerische Osthilfe bedient sich insbesondere der beiden Instrumente der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe, wobei die erste durch die Abteilung für Zusammenarbeit für Osteuropa und der GUS (AZO) der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA und die zweite durch den Dienst Wirtschaftsmassnahmen für Mittel- und Osteuropa des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD durchgeführt wird. Beide Instrumente sind in erster Linie auf die Bedürfnisse der Transitionsländer zugeschnitten, haben aber ihre Besonderheiten in bezug auf die Erteilung von Aufträgen an die Wirtschaft, sei dies nun in Form von Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Während die technische Zusammenarbeit unseren Partnern in Osteuropa und in der GUS grundsätzlich in ungebundener Form gewährt wird, ist dies bei der Finanzhilfe nicht der Fall. Hier sind in der Regel, allerdings nicht ausschliesslich, Warenlieferungen und Dienstleistungen an schweizerische Auftragnehmer gebunden. Die Schweiz folgt dabei der Praxis anderer Geberländer.</p><p>Der Bundesrat wacht ständig darüber, dass das wichtigste Vergabekriterium die Zielsetzung der Hilfe bildet und dass das Prinzip der Wettbewerbsfähigkeit der Güter und Dienstleistungen, welche in der Schweiz beschafft werden sollen, eingehalten wird. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat im übrigen in ihrem Inspektionsbericht die Korrektheit der Verfahren aller Bundesstellen, welche beim Einsatz der Finanzmittel zur Anwendung kommen, bestätigt. Die den Firmen zugeschlagenen Aufträge sind somit das Resultat einerseits der mit unseren Partnern vor Ort gemeinsam bestimmten prioritären Projekte und andererseits der in der Regel offenen und in der Schweiz erfolgten Ausschreibungen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Osthilfe als solche nicht ein Instrument der Regionalpolitik ist, erachtet es aber als wünschenswert, dass eine Vielzahl von Unternehmen der verschiedenen Regionen an den Ausschreibungen und damit am Wettbewerb teilnehmen und keine Konzentration auf einige wenige Firmen erfolgt. Eine Anpassung oder gar Unterordnung der schweizerischen Hilfe an die Exportmöglichkeiten einer bestimmten Region ist weder denk- noch machbar. Dies würde zu einer Ausserkraftsetzung des Wettbewerbsprinzips führen und ginge gegen die vom Parlament ,beschlossenen Grundsätze der Osthilfe Zudem widerspräche eine Aufteilung der öffentlichen Aufträge nach regionalen Kriterien auch dem Grundgedanken des im Dezember 1995 durch den Bundesrat ratifizierten WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Das Parlament und der Bundesrat haben für die Korrektur von regionalen Ungleichgewichten andere Instrumente geschaffen (Beschluss Bonny).</p><p>Tessiner Unternehmen blieben, wenn auch beträchtlich untervertreten, bei den erfolgten Auftragsvergaben nicht vollständig unberücksichtigt. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass in Form von Zulieferungen an Grossfirmen indirekt Mittel in die Tessiner Wirtschaft flossen. Das BAWI hat z.B. im März und Oktober 1995 zwei Kreditgarantien für Exportaufträge nach Kroatien und Weissrussland (im Wert von ca. 1.6 Mio. Franken) erteilt, welche es Tessiner Firmen ermöglichen sollen, ihre Produkte exportieren zu können. Ein Geschäft ist in Ausführung (0,3 Mio. Franken), das andere (1,3 Mio. Franken) konnte bisher noch nicht verwirklicht werden. Es hat auch die Dienste von Tessiner Konsulenten, welche gemeinsam mit Firmen aus der Deutschen Schweiz arbeiteten, für zwei Einsätze in Weissrussland in Anspruch genommen (für ungefähr 0.3 Mio. Franken). Auch in der technischen Zusammenarbeit gingen einzelne kleinere Aufträge an im Tessin niedergelassene Firmen. Die Erfahrung zeigt, dass bisher die Reaktionen aus der italienischen Schweiz auf Ausschreibungen (Waren und Dienstleistungen) recht begrenzt ausgefallen sind. Am 26. Januar 1996 hat deshalb ein von der Schweizerischen Gesellschaft der Ingenieure und Architekten (SIA) zusammen mit der DEZA und dem BAWI organisiertes Seminar in Lugano die interessierte Tessiner Unternehmerschaft, eingehend über die Möglichkeiten und Modalitäten der Vergabe von Bundesaufträgen im Ausland informiert.</p><p>Zu den Anträgen des Motionärs ist folgendes festzuhalten:</p><p>- zu 1. Die Bestellungen aus osteuropäischen Staaten, welche durch die schweizerische Finanzhilfe finanziert werden, erfolgen grundsätzlich nach den Prinzipien des Wettbewerbs, der Transparenz, der wirtschaftlichen Mittelverwendung und der Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter. Das am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Ausführungsverordnung sollen wegleitend sein, dass diese Kriterien eingehalten werden. Für alle Produzenten in der Schweiz sind damit die Bedingungen gleich und eine regionale Bevorzugung ist ausgeschlossen. Der Bundesrat hat das BAWI und die DEZA angewiesen, Mittel und Wege zu finden, wie über die Wirtschaftsverbände des Kantons Tessin die Information an die interessierten Unternehmen über Liefermöglichkeiten nach Osteuropa im Rahmen der schweizerischen Osthilfe verbessert werden kann.</p><p>- zu 2. Die Geschäftsprüfungskommission hat in ihrem, vom Motionär zitierten Bericht über die Osteuropahilfe vom 21. November 1995 festgehalten, dass die Zusammenarbeit und Koordination zwischen der Abteilung für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS (AZO)/DEZA und dem BAWI verstärkt werden könnte. Entsprechende Massnahmen wurden bereits ergriffen. Der Bundesrat wird im Rahmen der Berichterstattung an die GPK vertieft auf diesen Aspekt eingehen. Die vom Motionär gewünschte bedeutende Aufstockung der Mittel kann nach Meinung des Bundesrates im jetzigen Zeitpunkt wegen der finanziellen Lage der Eidgenossenschaft nicht in Betracht gezogen werden.</p><p>- zu 3. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen hat, soweit anwendbar, mit Artikel 26ff. neu einen wirksamen Kontrollmechanismus in Form von Rechtsmittelverfahren eingeführt. Es wird damit in den vom Gesetz geregelten Fällen die Beschwerdemöglichkeit an eine unabhängige Rekurskommission, geschaffen. Die Aufteilung der Aufträge unter den Regionen hat somit über den Wettbewerb und die Sicherstellung der gleichen Chancen jedes Wettbewerbers zu geschehen. Angesichts der parlamentarischen Oberaufsicht über die Tätigkeit der Verwaltung und damit auch den Einsatz der für die Osteuropazusammenarbeit verfügbaren Mittel, der im Bundesbeschluss vom 24. März 1995 geforderten jährlichen Berichterstattung an den Bundesrat und das Parlament und der im Rahmen des genannten Gesetzes geschaffenen unabhängigen Rekurskommission ist die Schaffung einer weiteren Kontrollinstanz weder nötig noch sinnvoll. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass es nichtig ist, dass sich Anbieter ausserhalb der traditionellen Zulieferkreise an den Ausschreibungen beteiligen und sich dem Wettbewerb stellen. Eine ausgeglichenere Verteilung der Aufträge kann aber nur über eine verbesserte Information und eine konsequente Teilnahme am Wettbewerb erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 als Postulat entgegenzunehmen und den Punkt 3 abzulehnen.
    • <p>Im sehr guten Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über die Osteuropahilfe steht auf Seite 23 (italienischer Text), dass bis zum 31. Oktober 1994 von 52 Firmen aus der deutschen (80 Prozent) und der französischen Schweiz (20 Prozent) Waren im Gegenwert von 160 Millionen Franken geliefert wurden und sie dabei vom Bawi Finanzhilfe aus dem zweiten Rahmenkredit erhalten haben. Die "bestplazierte" Firma allein hat 19 Prozent aller vom Bawi vergebenen Kredite erhalten. Angesichts der Tatsache, dass die gesamten 100 Prozent der Bestellungen unter der deutschen und der französischen Schweiz aufgeteilt sind, frage ich mich: Welche Rolle spielt dabei die italienischsprachige Schweiz (insbesondere das Tessin)?</p><p>Unter Punkt 10.2 "Finanzpolitische Realität" (S. 26 der italienischen Fassung) des Berichtes hebt die Geschäftsprüfungskommission hervor, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen beantrage ich dem Bundesrat:</p><p>1. zu gewährleisten, dass die Bestellungen aus den osteuropäischen Ländern, oder besser, ihre Aufträge, ausgewogen auf die drei Sprachregionen der Schweiz (deutsch, französisch und italienisch) verteilt werden;</p><p>2. die Funktionen von Bawi und BZO zu erweitern und ihre Zusammenarbeit besser aufeinander abzustimmen und die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aufzustocken;</p><p>3. eine Kontrollinstanz für eine gerechte Verteilung der Aufträge zu schaffen.</p>
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