Beziehungen Schweiz - Nigeria
- ShortId
-
95.3573
- Id
-
19953573
- Updated
-
10.04.2024 14:48
- Language
-
de
- Title
-
Beziehungen Schweiz - Nigeria
- AdditionalIndexing
-
politische Gewalt;politisches Asyl;Aussenwirtschaft;Exportrisikoversicherung;Nigeria;ethnische Diskriminierung;Menschenrechte;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0704010203, Aussenwirtschaft
- L04K03040510, Nigeria
- L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L03K050202, Menschenrechte
- L03K040301, politische Gewalt
- L04K05020404, ethnische Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die schweizerischen Exporte nach Nigeria beliefen sich 1994 auf 110 Millionen Franken. Davon entfielen 37,8 Prozent auf chemische Produkte und Pharmazeutika, 20,4 Prozent auf Maschinen und 14,1 Prozent auf Textilien. Die Einfuhren aus Nigeria betrugen 166 Millionen Schweizerfranken und bestanden vorwiegend aus Rohöl. In den ersten elf Monaten des Jahres 1995 sanken die Ausfuhren auf 81 Millionen Franken, und die Einfuhren stiegen auf 190 Millionen Schweizerfranken.</p><p>2. In den letzten zehn Jahren wurde Kriegsmaterial im Wert von insgesamt rund 271 Millionen Franken nach Nigeria exportiert. Dabei gilt es aber zu beachten, dass diese Exporte zur Hauptsache in den Jahren 1985 bis 1988 erfolgten; für insgesamt rund 270,5 Millionen Franken wurden vor allem Flab-Geschütze, die entsprechende Munition, Ziel- und Feuerleitgeräte sowie Panzerfahrzeuge ausgeführt. Nach einem Jahr ohne jegliche Exporte erfolgten in den Jahren 1990/91 noch Ersatzteillieferungen von je ungefähr 0,25 Millionen Franken. Seither sind bis Ende 1994 nur noch Waffen von Privatpersonen im Umfang von total 3424 Franken nach Nigeria exportiert worden.</p><p>Im Jahre 1995 sind keine Bewilligungsgesuche eingegangen, und es sind auch keine Anfragen oder Vorabklärungen hängig.</p><p>3. Bedingt durch die finanzielle und politische Risikolage und Perspektive Nigerias werden für dieses Land seit Jahren keine Geschäfte durch die ERG gedeckt.</p><p>4. Die Prüfung der umwelt- und entwicklungspolitischen Auswirkungen grösserer Projekte wird durch die ERG, soweit relevant, bereits vorgenommen. Die Frage, Zusagen gegebenenfalls zu stoppen, stellt sich im Falle von Nigeria in Anbetracht der fehlenden Deckungsmöglichkeit nicht.</p><p>5. Die Armee bezieht ihre Treibstoffe über die Carbura von den bevollmächtigten Mineralölimporteuren. Es handelt sich ausschliesslich um Fertigprodukte (Benzin, Diesel, Heizöl und Flugpetrol), deren Rohstoff-Ursprungsländer uns unbekannt sind.</p><p>Im übrigen werden etwa zwei Drittel der oben erwähnten Produkte in ausländischen Raffinerien hergestellt, so dass deren Ursprung (Rohstoff) selbst für Importeure unbekannt sein dürfte.</p><p>6. Die Asylgesuche nigerianischer Gesuchsteller werden einzelfallweise geprüft. Die Mehrzahl der Gesuche erfüllen die im gültigen Asylgesetz vorgesehenen Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht. Die Frage der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs in den Heimatstaat wird ebenfalls sorgfältig und einzelfallweise geprüft.</p><p>Der Bundesrat kann keinen generellen Verzicht auf den Wegweisungsvollzug von nigerianischen Gesuchstellern, die kein Asyl erhalten, beschliessen. Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern verlangt für die Anordnung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme im betreffenden Heimatstaat eine in dieser Hinsicht schwierige und gewalttätige Situation, die einer Rückkehr für unbestimmte Zeit entgegensteht. Im Falle von Nigeria ist eine derartige Massnahme trotz der dort schwierigen Situation, die der Bundesrat mit Aufmerksamkeit verfolgt, nicht gerechtfertigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Rasch und konsequent hat der Bundesrat auf die Ermordung des nigerianischen Schriftstellers und Menschenrechtlers Ken Saro-Wiwa reagiert, indem er mit der Rückberufung des schweizerischen Botschafters den schärfstmöglichen diplomatischen Akt vollzogen hat. Trotzdem ist es absehbar, dass solche diplomatischen Aktionen nicht zu einem Umdenken des Militärregimes in Nigeria führen werden - die Verhandlungen der Commonwealth-Konferenz in Neuseeland haben den Beweis dafür geliefert. Nach der Empörung über die Ermordung des Schriftstellers Ken Saro-Wiwa muss die Situation weiterhin genauestens verfolgt werden. Es geht um den Überlebenskampf des Ogoni-Volkes und aller anderen Demokraten und Demokratinnen in Nigeria.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Wie gross ist der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und Nigeria?</p><p>2. Welche Höhe und welches Material umfasste in den letzten zehn Jahren der vom Bund bewilligte Waffenexport nach Nigeria? Werden solche Exporte immer noch bewilligt?</p><p>3. Wie viele privatwirtschaftliche Geschäfte werden durch die vom Bund vorsubventionierte ERG zugunsten der in Nigeria geschäftenden Schweizer Firmen versichert?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, für Geschäfte, die zugunsten der Exportunternehmen über die ERG abgesichert werden, in Zukunft eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung zu erstellen? Ist er bereit, entsprechende Zusagen für Geschäfte in Nigeria zu stoppen?</p><p>5. In welchem Umfang bezieht der Bund direkt oder über Mittelfirmen Rohöl oder entsprechende Derivate von Shell oder aus Nigeria für seinen Fuhrpark oder für die Armee?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, den vor dem nigerianischen Militärregime Flüchtenden die vorläufige Aufnahme zu gewähren?</p>
- Beziehungen Schweiz - Nigeria
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die schweizerischen Exporte nach Nigeria beliefen sich 1994 auf 110 Millionen Franken. Davon entfielen 37,8 Prozent auf chemische Produkte und Pharmazeutika, 20,4 Prozent auf Maschinen und 14,1 Prozent auf Textilien. Die Einfuhren aus Nigeria betrugen 166 Millionen Schweizerfranken und bestanden vorwiegend aus Rohöl. In den ersten elf Monaten des Jahres 1995 sanken die Ausfuhren auf 81 Millionen Franken, und die Einfuhren stiegen auf 190 Millionen Schweizerfranken.</p><p>2. In den letzten zehn Jahren wurde Kriegsmaterial im Wert von insgesamt rund 271 Millionen Franken nach Nigeria exportiert. Dabei gilt es aber zu beachten, dass diese Exporte zur Hauptsache in den Jahren 1985 bis 1988 erfolgten; für insgesamt rund 270,5 Millionen Franken wurden vor allem Flab-Geschütze, die entsprechende Munition, Ziel- und Feuerleitgeräte sowie Panzerfahrzeuge ausgeführt. Nach einem Jahr ohne jegliche Exporte erfolgten in den Jahren 1990/91 noch Ersatzteillieferungen von je ungefähr 0,25 Millionen Franken. Seither sind bis Ende 1994 nur noch Waffen von Privatpersonen im Umfang von total 3424 Franken nach Nigeria exportiert worden.</p><p>Im Jahre 1995 sind keine Bewilligungsgesuche eingegangen, und es sind auch keine Anfragen oder Vorabklärungen hängig.</p><p>3. Bedingt durch die finanzielle und politische Risikolage und Perspektive Nigerias werden für dieses Land seit Jahren keine Geschäfte durch die ERG gedeckt.</p><p>4. Die Prüfung der umwelt- und entwicklungspolitischen Auswirkungen grösserer Projekte wird durch die ERG, soweit relevant, bereits vorgenommen. Die Frage, Zusagen gegebenenfalls zu stoppen, stellt sich im Falle von Nigeria in Anbetracht der fehlenden Deckungsmöglichkeit nicht.</p><p>5. Die Armee bezieht ihre Treibstoffe über die Carbura von den bevollmächtigten Mineralölimporteuren. Es handelt sich ausschliesslich um Fertigprodukte (Benzin, Diesel, Heizöl und Flugpetrol), deren Rohstoff-Ursprungsländer uns unbekannt sind.</p><p>Im übrigen werden etwa zwei Drittel der oben erwähnten Produkte in ausländischen Raffinerien hergestellt, so dass deren Ursprung (Rohstoff) selbst für Importeure unbekannt sein dürfte.</p><p>6. Die Asylgesuche nigerianischer Gesuchsteller werden einzelfallweise geprüft. Die Mehrzahl der Gesuche erfüllen die im gültigen Asylgesetz vorgesehenen Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht. Die Frage der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs in den Heimatstaat wird ebenfalls sorgfältig und einzelfallweise geprüft.</p><p>Der Bundesrat kann keinen generellen Verzicht auf den Wegweisungsvollzug von nigerianischen Gesuchstellern, die kein Asyl erhalten, beschliessen. Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern verlangt für die Anordnung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme im betreffenden Heimatstaat eine in dieser Hinsicht schwierige und gewalttätige Situation, die einer Rückkehr für unbestimmte Zeit entgegensteht. Im Falle von Nigeria ist eine derartige Massnahme trotz der dort schwierigen Situation, die der Bundesrat mit Aufmerksamkeit verfolgt, nicht gerechtfertigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Rasch und konsequent hat der Bundesrat auf die Ermordung des nigerianischen Schriftstellers und Menschenrechtlers Ken Saro-Wiwa reagiert, indem er mit der Rückberufung des schweizerischen Botschafters den schärfstmöglichen diplomatischen Akt vollzogen hat. Trotzdem ist es absehbar, dass solche diplomatischen Aktionen nicht zu einem Umdenken des Militärregimes in Nigeria führen werden - die Verhandlungen der Commonwealth-Konferenz in Neuseeland haben den Beweis dafür geliefert. Nach der Empörung über die Ermordung des Schriftstellers Ken Saro-Wiwa muss die Situation weiterhin genauestens verfolgt werden. Es geht um den Überlebenskampf des Ogoni-Volkes und aller anderen Demokraten und Demokratinnen in Nigeria.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Wie gross ist der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und Nigeria?</p><p>2. Welche Höhe und welches Material umfasste in den letzten zehn Jahren der vom Bund bewilligte Waffenexport nach Nigeria? Werden solche Exporte immer noch bewilligt?</p><p>3. Wie viele privatwirtschaftliche Geschäfte werden durch die vom Bund vorsubventionierte ERG zugunsten der in Nigeria geschäftenden Schweizer Firmen versichert?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, für Geschäfte, die zugunsten der Exportunternehmen über die ERG abgesichert werden, in Zukunft eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung zu erstellen? Ist er bereit, entsprechende Zusagen für Geschäfte in Nigeria zu stoppen?</p><p>5. In welchem Umfang bezieht der Bund direkt oder über Mittelfirmen Rohöl oder entsprechende Derivate von Shell oder aus Nigeria für seinen Fuhrpark oder für die Armee?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, den vor dem nigerianischen Militärregime Flüchtenden die vorläufige Aufnahme zu gewähren?</p>
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