Gesetzliche Verankerung eines Bankeneinlegerschutzes

ShortId
95.3574
Id
19953574
Updated
25.06.2025 02:04
Language
de
Title
Gesetzliche Verankerung eines Bankeneinlegerschutzes
AdditionalIndexing
Bankeinlage;Bank;Konsumentenschutz
1
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L04K11040101, Bank
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bereich des Einlegerschutzes fehlen in der Schweiz ausreichende gesetzliche Bestimmungen, welche den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Falle einer Bankenliquidation sicherstellen. Ein freiwilliges Branchensystem, wie es heute im Bankensektor existiert, umfasst weder alle Banken, noch enthält es die Garantie einer Rückzahlung der Kundenforderungen. Mit einem gesetzlichen Bankeneinlegerschutz könnten in diesem Bereich auch die heutigen Benachteiligungen der schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber dem europäischen Schutzniveau beseitigt werden. Der Bundesrat hat nicht zuletzt in seiner kürzlichen Antwort auf eine Einfache Anfrage Seiler Hanspeter im Zusammenhang mit der Liquidation der Spar- und Leihkasse Thun selber den ungenügenden gesetzlichen Verbraucherschutz anerkannt.</p>
  • <p>Der Schutz der Bankeneinleger ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass die Schweiz mit der Vereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 1. Juli 1993 über den Einlegerschutz bereits heute grundsätzlich über ein taugliches Einlegerschutzsystem verfügt. Er verkennt jedoch nicht, dass gewisse Lücken (z. B. Anschlusszwang der Bankinstitute, Finanzierung der Garantiebeträge) noch zu schliessen sind.</p><p>Seitens des Bundes hat sich namentlich die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen bereits mit diesem Problem befasst. In einer Eingabe vom April 1995 hat sie dem Bundesrat empfohlen, den Schutz der Einleger durch Erlass gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen und diesem Anliegen in den Schwerpunkten der Regierungspolitik in der kommenden Legislatur Rechnung zu tragen. In Beantwortung der Eingabe hat sich der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes dem Anliegen gegenüber offen gezeigt und der Kommission in Aussicht gestellt, eine allfällige Regelung des Einlegerschutzes auf Gesetzesstufe in naher Zukunft zu prüfen.</p><p>Auch in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Seiler Hanspeter vom 23. Juni 1995 (95.1093; AB 1995 N 2320) hat der Bundesrat ausgeführt, er beabsichtige, die Verwaltung mit den Arbeiten an einem Bundesgesetz über die Bankenliquidation oder mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen zu beauftragen. Im Rahmen dieser Arbeiten sollen neben der Problematik des Bankenliquidationsverfahrens auch die damit in engem Zusammenhang stehenden offenen Fragen des Einlegerschutzes geklärt werden.</p><p>Bezüglich des Einlegerschutzes wird zu prüfen sein, inwiefern die bestehende Kombination privatautonom vereinbarter Einlegerschutzbestimmungen und gesetzlicher Konkursprivilegien ergänzt oder geändert werden muss. Dabei ist sowohl der Verantwortung der Banken als auch der Eigenverantwortung der Anleger Rechnung zu tragen. Aus heutiger Sicht kann somit noch nicht gesagt werden, ob sich die Übernahme der europäischen Regelung für die Schweiz als zweckmässig erweist.</p><p>Auch wenn er der Stossrichtung der Motion an sich positiv gegenübersteht, möchte sich der Bundesrat heute nicht auf die europäische Regelung festlegen, weshalb er die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mittels einer Revision des Bankengesetzes einen ausreichenden Einlegerschutz im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten - in Anlehnung an die Mindestvorgaben der Richtlinie 1994/19/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme - zu verwirklichen.</p>
  • Gesetzliche Verankerung eines Bankeneinlegerschutzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bereich des Einlegerschutzes fehlen in der Schweiz ausreichende gesetzliche Bestimmungen, welche den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Falle einer Bankenliquidation sicherstellen. Ein freiwilliges Branchensystem, wie es heute im Bankensektor existiert, umfasst weder alle Banken, noch enthält es die Garantie einer Rückzahlung der Kundenforderungen. Mit einem gesetzlichen Bankeneinlegerschutz könnten in diesem Bereich auch die heutigen Benachteiligungen der schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber dem europäischen Schutzniveau beseitigt werden. Der Bundesrat hat nicht zuletzt in seiner kürzlichen Antwort auf eine Einfache Anfrage Seiler Hanspeter im Zusammenhang mit der Liquidation der Spar- und Leihkasse Thun selber den ungenügenden gesetzlichen Verbraucherschutz anerkannt.</p>
    • <p>Der Schutz der Bankeneinleger ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass die Schweiz mit der Vereinbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 1. Juli 1993 über den Einlegerschutz bereits heute grundsätzlich über ein taugliches Einlegerschutzsystem verfügt. Er verkennt jedoch nicht, dass gewisse Lücken (z. B. Anschlusszwang der Bankinstitute, Finanzierung der Garantiebeträge) noch zu schliessen sind.</p><p>Seitens des Bundes hat sich namentlich die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen bereits mit diesem Problem befasst. In einer Eingabe vom April 1995 hat sie dem Bundesrat empfohlen, den Schutz der Einleger durch Erlass gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen und diesem Anliegen in den Schwerpunkten der Regierungspolitik in der kommenden Legislatur Rechnung zu tragen. In Beantwortung der Eingabe hat sich der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes dem Anliegen gegenüber offen gezeigt und der Kommission in Aussicht gestellt, eine allfällige Regelung des Einlegerschutzes auf Gesetzesstufe in naher Zukunft zu prüfen.</p><p>Auch in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Seiler Hanspeter vom 23. Juni 1995 (95.1093; AB 1995 N 2320) hat der Bundesrat ausgeführt, er beabsichtige, die Verwaltung mit den Arbeiten an einem Bundesgesetz über die Bankenliquidation oder mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen zu beauftragen. Im Rahmen dieser Arbeiten sollen neben der Problematik des Bankenliquidationsverfahrens auch die damit in engem Zusammenhang stehenden offenen Fragen des Einlegerschutzes geklärt werden.</p><p>Bezüglich des Einlegerschutzes wird zu prüfen sein, inwiefern die bestehende Kombination privatautonom vereinbarter Einlegerschutzbestimmungen und gesetzlicher Konkursprivilegien ergänzt oder geändert werden muss. Dabei ist sowohl der Verantwortung der Banken als auch der Eigenverantwortung der Anleger Rechnung zu tragen. Aus heutiger Sicht kann somit noch nicht gesagt werden, ob sich die Übernahme der europäischen Regelung für die Schweiz als zweckmässig erweist.</p><p>Auch wenn er der Stossrichtung der Motion an sich positiv gegenübersteht, möchte sich der Bundesrat heute nicht auf die europäische Regelung festlegen, weshalb er die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mittels einer Revision des Bankengesetzes einen ausreichenden Einlegerschutz im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten - in Anlehnung an die Mindestvorgaben der Richtlinie 1994/19/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme - zu verwirklichen.</p>
    • Gesetzliche Verankerung eines Bankeneinlegerschutzes

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