Mehrwertsteuer für Spitex-Dienste

ShortId
95.3577
Id
19953577
Updated
25.06.2025 02:11
Language
de
Title
Mehrwertsteuer für Spitex-Dienste
AdditionalIndexing
Spitex;Mehrwertsteuer
1
  • L05K0105051105, Spitex
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer setzte die kantonalen Stellen davon in Kenntnis, dass die Spitex-Dienste für den nicht der Heilbehandlung und Pflege zugeordneten Tätigkeitsanteil ab dem 1. Januar 1996 der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollen.</p><p>Nachdem die Pflegeheime sinnvollerweise von der Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ausgenommen sind, und die Leistungen im Falle der Betreuung durch Spitex-Dienste dieselben sind wie jene für die Betreuung in Pflegeheimen, macht diese Ungleichbehandlung wenig Sinn.</p><p>In den Kommentaren und Broschüren zur Mehrwertsteuer wurde immer ganz eindeutig festgehalten, dass die Spitex-Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterstellt würden. Die gemachte Kehrtwendung verstösst wider Treu und Glauben, zumal die Ziffern 3 und 7 von Artikel 14 der Mehrwertsteuerverordnung eine durchaus ausreichende Grundlage für die Befreiung der Spitex-Dienste von der Mehrwertsteuer bieten.</p><p>Wir alle, an der Front mit den vielen sozialmedizinischen Regionalzentren, wollen uns einsetzen, durch die Durchsetzung eines wirksamen und koordinierten Pflegeleistungsnetzes zur Kostendämmung im Gesundheitswesen beizutragen. Die Spitex-Dienste sind ein wichtiges Glied in dieser Kette und verdienen keine Schlechterbehandlung als die übrigen Dienste im Dienste der Kranken und Pflegebedürftigen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Dieses kann im Rahmen der Vorarbeiten für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer geprüft werden.
  • <p>Ich lade den Bundesrat ein zu prüfen, ob beim Vollzug der Mehrwertsteuer nicht auf die Unterstellung der Spitex-Dienste unter die Mehrwertsteuer verzichtet werden soll.</p>
  • Mehrwertsteuer für Spitex-Dienste
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer setzte die kantonalen Stellen davon in Kenntnis, dass die Spitex-Dienste für den nicht der Heilbehandlung und Pflege zugeordneten Tätigkeitsanteil ab dem 1. Januar 1996 der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollen.</p><p>Nachdem die Pflegeheime sinnvollerweise von der Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ausgenommen sind, und die Leistungen im Falle der Betreuung durch Spitex-Dienste dieselben sind wie jene für die Betreuung in Pflegeheimen, macht diese Ungleichbehandlung wenig Sinn.</p><p>In den Kommentaren und Broschüren zur Mehrwertsteuer wurde immer ganz eindeutig festgehalten, dass die Spitex-Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterstellt würden. Die gemachte Kehrtwendung verstösst wider Treu und Glauben, zumal die Ziffern 3 und 7 von Artikel 14 der Mehrwertsteuerverordnung eine durchaus ausreichende Grundlage für die Befreiung der Spitex-Dienste von der Mehrwertsteuer bieten.</p><p>Wir alle, an der Front mit den vielen sozialmedizinischen Regionalzentren, wollen uns einsetzen, durch die Durchsetzung eines wirksamen und koordinierten Pflegeleistungsnetzes zur Kostendämmung im Gesundheitswesen beizutragen. Die Spitex-Dienste sind ein wichtiges Glied in dieser Kette und verdienen keine Schlechterbehandlung als die übrigen Dienste im Dienste der Kranken und Pflegebedürftigen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Dieses kann im Rahmen der Vorarbeiten für ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer geprüft werden.
    • <p>Ich lade den Bundesrat ein zu prüfen, ob beim Vollzug der Mehrwertsteuer nicht auf die Unterstellung der Spitex-Dienste unter die Mehrwertsteuer verzichtet werden soll.</p>
    • Mehrwertsteuer für Spitex-Dienste

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