Revision des Fernmeldewesens
- ShortId
-
95.3580
- Id
-
19953580
- Updated
-
10.04.2024 13:18
- Language
-
de
- Title
-
Revision des Fernmeldewesens
- AdditionalIndexing
-
Post;Übertragungsnetz;Aktiengesellschaft;Privatisierung;Telecom;Marktzugang;Telekommunikation;Gesetz
- 1
-
- L04K12020201, Telekommunikation
- L04K05070115, Privatisierung
- L06K120202010701, Telecom
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L04K12020202, Post
- L05K0701030311, Marktzugang
- L06K070303010101, Aktiengesellschaft
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im umliegenden Europa werden die nationalen Telekommunikationsnetze am 1. Januar 1998 vollständig liberalisiert. Für die Schweiz bietet sich hier eine grosse Chance, die Liberalisierung der Telekommunikationsnetze früher zu vollziehen und so einen echten Standort- und Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Damit werden optimale Voraussetzungen für neue, qualitativ anspruchsvolle Arbeitsplätze geschaffen, die dank der Schweizer Netzqualität in allen Landesteilen entstehen können.</p><p>Um zeitliche Verzögerungen auszuschliessen, ist das FMG getrennt vom Postgesetz vorgezogen zu behandeln. Damit gleichzeitig auch die Telecom PTT mit der nötigen unternehmerischen Freiheit versehen werden kann, ist ein separates OG für die Telecom AG zu erfassen, welches den Besonderheiten der Schaffung einer gemischt-wirtschaftlichen Telecom AG gerecht wird.</p><p>2. Damit freier Wettbewerb entstehen und die Telecom konkurrenzfähig bleiben kann, muss sie von den PTT vorzeitig getrennt und in eine Aktiengesellschaft überführt werden. England wie Deutschland verfügen bezüglich der Privatisierung ihrer Telecom-Unternehmen über einschlägige Erfahrungen, die den Vollzugsbehörden als Orientierungshilfe dienen können.</p><p>Eine rasche Ueberführung in eine gemischt-wirtschaftliche AG im Rahmen der bestehenden Verfassung ist die beste Ausgangssituation für die neue Telecom AG, um im neuen Wettbewerbsumfeld angesichts des hohen Wachstumspotentials des Telekommunikations-Sektors nicht nur die Zahl der Arbeitsplätze zu erhalten, sondern gezielt auszubauen. Die Herauslösung der Pensionskasse der Telecom AG aus der Eidg. Versicherungskasse sowie die Regelung der Anstellungsverhältnisse (z.B. über einen Gesamtarbeitsvertrag) kann hierbei als technisches Problem angesehen werden, welches auf privatwirtschaftliche Weise gelöst werden kann. Dabei sind die sozialen Rechte des Personals nach den landesüblichen privatwirtschaftlichen Prinzipien abzusichern; eine intensive unterstützende Begleitung des Personals und die entsprechende Weiterbildung in diesem Transformationsprozess ist unabdingbar.</p><p>3. Im Gleichschritt sollen auch die anderen Telekommunikationsnetze, wie SBB, EW's, CATV etc., für öffentliche Telematik-Dienstleistungen freigegeben werden. Damit kann auch hier zusätzlich Wettbewerb mit Marktpreisen zum Vorteil aller Benützer entstehen. Dabei ist die flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten.</p>
- <p>Die Revision der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Fernmeldewesen in der Schweiz ist dringend. Der Bundesrat hat deshalb im August 1995 das EVED ermächtigt, eine Vernehmlassung zu den Entwürfen für ein neues Fernmeldegesetz (FMG) und für ein neues Bundesgesetz über die Organisation der Post- und Telekommunikationsunternehmungen des Bundes (PTOG) durchzuführen. Gleichzeitig wurde auch eine Vernehmlassung zu einem neuen Postgesetz durchgeführt. Die Vernehmlassungsfristen sind nun abgelaufen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Er plant, die entsprechenden Botschaften bis zum Sommer 1996 den Eidgenössischen Räten vorzulegen. Eingedenk der grossen Dringlichkeit wählt der Bundesrat das schnellstmögliche Verfahren, um dem Parlament die entsprechenden Botschaften formgerecht vorlegen zu können.</p><p></p><p>1.Der Bundesrat geht davon aus, dass die neue Post- und die neue Fernmeldeordnung sowie die Organisation je der beiden Unternehmen Post und Telecom inhaltlich zusammenhängen. Er will deshalb die Botschaften dem Parlament auch zusammen vorlegen. Es wird dann an den Räten liegen, die Beratungen zu organisieren und möglichst zügig durchzuführen.</p><p></p><p>2.Der Vernehmlassungsentwurf zum PTOG schlägt vor, die Telecom als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft auszugestalten. Aufgrund des Vernehmlassungsresultates wird der Bundesrat entscheiden, was er dem Parlament hierzu beantragen wird.</p><p></p><p>3.Der Vernehmlassungsentwurf zum FMG sieht die Liberalisierung der Nutzung aller Netzinfrastrukturen für die Fernmeldedienste vor. Ausgehend vom Vernehmlassungsresultat wird der Bundesrat auch hier entscheiden, was er dem Parlament beantragen wird.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Anliegen des Motionärs im Rahmen der Überarbeitung der Vernehmlassungsentwürfe nach Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen. Er möchte jedoch keine Vorentscheide inhaltlicher Art treffen, bevor er die Vernehmlassungsresultate nicht eingehend analysiert hat. Die entsprechenden Berichte werden demnächst veröffentlicht. Er ist deshalb bereit, die Motion in der Form eines Postulats entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die Telekommunikation stellt mit ihren wachsenden Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten für die Schweiz einen wichtigen Produktionsfaktor dar. Ihre freie Entwicklung ist mitentscheidend für die zukünftige internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. In Anbetracht des von der Telekommunikation ausgehenden grossen Wachstumsimpulses für die Schweizer Wirtschaft ersuche ich den Bundesrat,</p><p>1. die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) in den Räten vorzuziehen und losgelöst von den beiden anderen Gesetzen (Postverkehrs- und PTT-Organisationsgesetz) vordringlich zu behandeln. Gleichzeitig sollen das PTT-Organisationsgesetz (PTT-OG) in ein OG Telecom und ein OG Post aufgegliedert und das OG Telecom zusammen mit dem FMG vordringlich behandelt werden;</p><p>2. die Telecom gleichzeitig in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts überzuführen;</p><p>3. gleichzeitig die weiteren verfügbaren Netze in der Schweiz für die öffentliche Benützung zuzulassen.</p>
- Revision des Fernmeldewesens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im umliegenden Europa werden die nationalen Telekommunikationsnetze am 1. Januar 1998 vollständig liberalisiert. Für die Schweiz bietet sich hier eine grosse Chance, die Liberalisierung der Telekommunikationsnetze früher zu vollziehen und so einen echten Standort- und Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Damit werden optimale Voraussetzungen für neue, qualitativ anspruchsvolle Arbeitsplätze geschaffen, die dank der Schweizer Netzqualität in allen Landesteilen entstehen können.</p><p>Um zeitliche Verzögerungen auszuschliessen, ist das FMG getrennt vom Postgesetz vorgezogen zu behandeln. Damit gleichzeitig auch die Telecom PTT mit der nötigen unternehmerischen Freiheit versehen werden kann, ist ein separates OG für die Telecom AG zu erfassen, welches den Besonderheiten der Schaffung einer gemischt-wirtschaftlichen Telecom AG gerecht wird.</p><p>2. Damit freier Wettbewerb entstehen und die Telecom konkurrenzfähig bleiben kann, muss sie von den PTT vorzeitig getrennt und in eine Aktiengesellschaft überführt werden. England wie Deutschland verfügen bezüglich der Privatisierung ihrer Telecom-Unternehmen über einschlägige Erfahrungen, die den Vollzugsbehörden als Orientierungshilfe dienen können.</p><p>Eine rasche Ueberführung in eine gemischt-wirtschaftliche AG im Rahmen der bestehenden Verfassung ist die beste Ausgangssituation für die neue Telecom AG, um im neuen Wettbewerbsumfeld angesichts des hohen Wachstumspotentials des Telekommunikations-Sektors nicht nur die Zahl der Arbeitsplätze zu erhalten, sondern gezielt auszubauen. Die Herauslösung der Pensionskasse der Telecom AG aus der Eidg. Versicherungskasse sowie die Regelung der Anstellungsverhältnisse (z.B. über einen Gesamtarbeitsvertrag) kann hierbei als technisches Problem angesehen werden, welches auf privatwirtschaftliche Weise gelöst werden kann. Dabei sind die sozialen Rechte des Personals nach den landesüblichen privatwirtschaftlichen Prinzipien abzusichern; eine intensive unterstützende Begleitung des Personals und die entsprechende Weiterbildung in diesem Transformationsprozess ist unabdingbar.</p><p>3. Im Gleichschritt sollen auch die anderen Telekommunikationsnetze, wie SBB, EW's, CATV etc., für öffentliche Telematik-Dienstleistungen freigegeben werden. Damit kann auch hier zusätzlich Wettbewerb mit Marktpreisen zum Vorteil aller Benützer entstehen. Dabei ist die flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten.</p>
- <p>Die Revision der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Fernmeldewesen in der Schweiz ist dringend. Der Bundesrat hat deshalb im August 1995 das EVED ermächtigt, eine Vernehmlassung zu den Entwürfen für ein neues Fernmeldegesetz (FMG) und für ein neues Bundesgesetz über die Organisation der Post- und Telekommunikationsunternehmungen des Bundes (PTOG) durchzuführen. Gleichzeitig wurde auch eine Vernehmlassung zu einem neuen Postgesetz durchgeführt. Die Vernehmlassungsfristen sind nun abgelaufen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Er plant, die entsprechenden Botschaften bis zum Sommer 1996 den Eidgenössischen Räten vorzulegen. Eingedenk der grossen Dringlichkeit wählt der Bundesrat das schnellstmögliche Verfahren, um dem Parlament die entsprechenden Botschaften formgerecht vorlegen zu können.</p><p></p><p>1.Der Bundesrat geht davon aus, dass die neue Post- und die neue Fernmeldeordnung sowie die Organisation je der beiden Unternehmen Post und Telecom inhaltlich zusammenhängen. Er will deshalb die Botschaften dem Parlament auch zusammen vorlegen. Es wird dann an den Räten liegen, die Beratungen zu organisieren und möglichst zügig durchzuführen.</p><p></p><p>2.Der Vernehmlassungsentwurf zum PTOG schlägt vor, die Telecom als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft auszugestalten. Aufgrund des Vernehmlassungsresultates wird der Bundesrat entscheiden, was er dem Parlament hierzu beantragen wird.</p><p></p><p>3.Der Vernehmlassungsentwurf zum FMG sieht die Liberalisierung der Nutzung aller Netzinfrastrukturen für die Fernmeldedienste vor. Ausgehend vom Vernehmlassungsresultat wird der Bundesrat auch hier entscheiden, was er dem Parlament beantragen wird.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Anliegen des Motionärs im Rahmen der Überarbeitung der Vernehmlassungsentwürfe nach Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen. Er möchte jedoch keine Vorentscheide inhaltlicher Art treffen, bevor er die Vernehmlassungsresultate nicht eingehend analysiert hat. Die entsprechenden Berichte werden demnächst veröffentlicht. Er ist deshalb bereit, die Motion in der Form eines Postulats entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die Telekommunikation stellt mit ihren wachsenden Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten für die Schweiz einen wichtigen Produktionsfaktor dar. Ihre freie Entwicklung ist mitentscheidend für die zukünftige internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. In Anbetracht des von der Telekommunikation ausgehenden grossen Wachstumsimpulses für die Schweizer Wirtschaft ersuche ich den Bundesrat,</p><p>1. die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) in den Räten vorzuziehen und losgelöst von den beiden anderen Gesetzen (Postverkehrs- und PTT-Organisationsgesetz) vordringlich zu behandeln. Gleichzeitig sollen das PTT-Organisationsgesetz (PTT-OG) in ein OG Telecom und ein OG Post aufgegliedert und das OG Telecom zusammen mit dem FMG vordringlich behandelt werden;</p><p>2. die Telecom gleichzeitig in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts überzuführen;</p><p>3. gleichzeitig die weiteren verfügbaren Netze in der Schweiz für die öffentliche Benützung zuzulassen.</p>
- Revision des Fernmeldewesens
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