Velotransport durch konzessionierte Bahnen
- ShortId
-
95.3581
- Id
-
19953581
- Updated
-
25.06.2025 02:08
- Language
-
de
- Title
-
Velotransport durch konzessionierte Bahnen
- AdditionalIndexing
-
öffentlicher Verkehr;Schienenverkehr;Beförderungsart;Velo;Gesetz
- 1
-
- L05K1803010501, Velo
- L03K180302, Schienenverkehr
- L03K180103, Beförderungsart
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zunahme des Veloverkehrs ist unter verschiedensten Gesichtspunkten positiv zu bewerten. Staatliche wie auch auf privater Initiative aufbauende Förderungsmassnahmen beginnen Früchte zu tragen. Um so bedauerlicher ist es, dass sich seit einiger Zeit einzelne Betreiber von Bahnen weigern, Fahrräder zu transportieren, obwohl keine transporttechnischen Gründe geltend gemacht werden könnten. Vielmehr wird argumentiert, dass Velofahrer beispielsweise auf dem Bürgenstock oder dem Luzerner Sonnenberg stören. Diese negative Einstellung gegenüber dem Velo und die als Willkür zu bezeichnende Weigerung des Transportes von Fahrrädern ist befremdend angesichts der Tatsache, dass bei beiden angeführten Beispielen Hunderte von Autos mit entsprechender Umweltbelastung diese Ausflugsziele ansteuern und als weniger störend eingestuft werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bund erteilt Bahngesellschaften Konzessionen für Bau und Betrieb von Bahnen. Die nach Eisenbahngesetz erteilten Konzessionen, beispielsweise für Standseilbahnen, enthalten eine Beförderungspflicht für Personen und Reisegepäck. Gemäss der Definition "Reisegepäck" aus dem "Allgemeinen Gepäcktarif" der schweizerischen Transportunternehmungen fallen auch Fahrräder darunter. Obwohl keine technischen Hemmnisse vorliegen, weigern sich bestimmte Betreiber, Fahrräder zu transportieren. Ich bitte den Bundesrat bzw. das Bundesamt für Verkehr, diesen Konzessionsverletzungen nachzugehen und die in den Konzessionen verankerte Beförderungspflicht durchzusetzen.</p>
- Velotransport durch konzessionierte Bahnen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zunahme des Veloverkehrs ist unter verschiedensten Gesichtspunkten positiv zu bewerten. Staatliche wie auch auf privater Initiative aufbauende Förderungsmassnahmen beginnen Früchte zu tragen. Um so bedauerlicher ist es, dass sich seit einiger Zeit einzelne Betreiber von Bahnen weigern, Fahrräder zu transportieren, obwohl keine transporttechnischen Gründe geltend gemacht werden könnten. Vielmehr wird argumentiert, dass Velofahrer beispielsweise auf dem Bürgenstock oder dem Luzerner Sonnenberg stören. Diese negative Einstellung gegenüber dem Velo und die als Willkür zu bezeichnende Weigerung des Transportes von Fahrrädern ist befremdend angesichts der Tatsache, dass bei beiden angeführten Beispielen Hunderte von Autos mit entsprechender Umweltbelastung diese Ausflugsziele ansteuern und als weniger störend eingestuft werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bund erteilt Bahngesellschaften Konzessionen für Bau und Betrieb von Bahnen. Die nach Eisenbahngesetz erteilten Konzessionen, beispielsweise für Standseilbahnen, enthalten eine Beförderungspflicht für Personen und Reisegepäck. Gemäss der Definition "Reisegepäck" aus dem "Allgemeinen Gepäcktarif" der schweizerischen Transportunternehmungen fallen auch Fahrräder darunter. Obwohl keine technischen Hemmnisse vorliegen, weigern sich bestimmte Betreiber, Fahrräder zu transportieren. Ich bitte den Bundesrat bzw. das Bundesamt für Verkehr, diesen Konzessionsverletzungen nachzugehen und die in den Konzessionen verankerte Beförderungspflicht durchzusetzen.</p>
- Velotransport durch konzessionierte Bahnen
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