Berücksichtigung der Amtssprachen der Minderheiten im Asylverfahren

ShortId
95.3582
Id
19953582
Updated
10.04.2024 13:30
Language
de
Title
Berücksichtigung der Amtssprachen der Minderheiten im Asylverfahren
AdditionalIndexing
Amtssprache;Asylverfahren;Asylrekurskommission;Bundesamt für Flüchtlinge
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L05K0804040102, Bundesamt für Flüchtlinge
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L06K010801020101, Asylrekurskommission
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im September 1995 wurden Proteste gegen die Praxis der Asylrekurskommission (ARK) laut, weil sie das Verfahren zu zahlreichen auf französisch eingereichten Beschwerden auf deutsch durchführte, und die Entscheide ebenfalls auf deutsch ergingen.</p><p>Da auch die ARK Artikel 37 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) anwenden muss, hat sie ihre Praxis kürzlich teilweise geändert und legt ihre Entscheide nun auf französisch übersetzt vor.</p><p>Doch will die ARK weiterhin Hunderte von Dossiers zur Vorbereitung und Ausfertigung der Entscheide Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Richterinnen und Richtern deutscher Muttersprache zuweisen, wobei die Texte nachträglich ins Französische übersetzt werden müssen.</p><p>Dieses Vorgehen erschwert das Verfahren und die Arbeit der ARK und dürfte das Verständnis behindern sowie unweigerlich zu Missverständnissen und einer allgemein geringeren Qualität der Entscheide führen.</p><p>Zudem sehen sich in der Westschweiz lebende Asylsuchende gezwungen, als Vertretung eine Person zu suchen, die Deutsch beherrscht. Denn diese Person muss in der Lage sein, mit deutschsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARK zu reden, die Französisch nicht sprechen, aber auf französisch eingereichte Beschwerden bearbeiten. Dies kommt im Arbeitsalltag vor, auch wenn es seltsam klingen mag.</p><p>Das Problem stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit der Tätigkeit der ARK, sondern auch beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), wo deutschsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gesuche bearbeiten, die auf französisch gestellt worden sind.</p><p>Weiter ist festzuhalten, dass diese Verhaltensweise nur von der deutschsprachigen Mehrheit ausgeht, d.h. die französischsprachige Minderheit benachteiligt wird. Es sind keine Fälle bekannt, in denen ein Gesuch oder eine Beschwerde auf deutsch eingereicht und von französischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Richterinnen und Richtern untersucht wurde.</p><p>In Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Schweizerische Asylrekurskommission wird der Bundesrat beauftragt, für eine den Bedürfnissen der Kommission entsprechende sprachliche Zusammensetzung zu sorgen. Die Zusammensetzung der ARK ist in dieser Hinsicht eindeutig unausgeglichen.</p><p>In zwei deutschsprachige Kammern, die für ihre schnellen Verfahren und qualitativ schlechten Entscheide bekannt sind, ist der Arbeitsanfall gering.</p><p>In den französischsprachigen Kammern kann der Arbeitsanfall als normal bezeichnet werden, und die Arbeit wird fristgerecht erledigt.</p><p>Zudem ist eine angemessene Vertretung der Sprachgruppen für das gute Funktionieren des BFF notwendig.</p>
  • Antwort des Bundesrates.
  • <p>Angesichts der Probleme, die innerhalb der ARK und des BFF bei der Organisation und der Zuteilung der Dossiers auftreten, bitte ich den Bundesrat um eine ausführliche Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es im BFF und in der ARK in jeder Amtssprache?</p><p>2. Wie viele Dossiers sind in jeder Sprachregion in erster und zweiter Instanz hängig? Hat die Zahl der Dossiers seit der Schaffung der ARK zu- oder abgenommen?</p><p>3. Wie viele Asylsuchende (sollten keine genauen Zahlen vorliegen, eine Schätzung) drücken sich aufgrund ihrer Herkunft oder Bildung auf deutsch, französisch oder italienisch aus?</p><p>4. Trifft es zu, dass Asylsuchende (aus Algerien, Zaire, Angola usw.), deren Muttersprache Französisch ist oder die diese Sprache beherrschen, nicht automatisch Beamtinnen oder Beamten französischer Muttersprache zugewiesen werden? Wie kam es dazu, und wie viele Asylsuchende sind in etwa davon betroffen?</p><p>5. Trifft es zu, dass Asylsuchende selbst dann kaum Rechtshilfe erhalten, wenn sie sich wegen sprachlicher Schwierigkeiten nicht selber für sich einsetzen können? Wie oft wurde im Vergleich zur Gesamtzahl der Verfahren der Jahre 1994 und 1995 Rechtshilfe gewährt?</p><p>6. Weshalb werden innerhalb des BFF und der ARK die Dossiers von in der Westschweiz lebenden Asylsuchenden nicht durchwegs auf französisch abgewickelt, wenn die Asylsuchenden nur der Amtssprache Französisch mächtig sind oder von einer französischsprachigen Person vertreten werden? Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise soll diese Situation verändert werden?</p><p>7. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Verhaltensweisen einer Art Bevormundung durch die Deutschschweiz auf einem Gebiet gleichkommen, das in direktem Zusammenhang mit den Menschenrechten steht? Ist er sich weiter bewusst, dass diese Situation rasch verändert werden sollte?</p>
  • Berücksichtigung der Amtssprachen der Minderheiten im Asylverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im September 1995 wurden Proteste gegen die Praxis der Asylrekurskommission (ARK) laut, weil sie das Verfahren zu zahlreichen auf französisch eingereichten Beschwerden auf deutsch durchführte, und die Entscheide ebenfalls auf deutsch ergingen.</p><p>Da auch die ARK Artikel 37 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) anwenden muss, hat sie ihre Praxis kürzlich teilweise geändert und legt ihre Entscheide nun auf französisch übersetzt vor.</p><p>Doch will die ARK weiterhin Hunderte von Dossiers zur Vorbereitung und Ausfertigung der Entscheide Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Richterinnen und Richtern deutscher Muttersprache zuweisen, wobei die Texte nachträglich ins Französische übersetzt werden müssen.</p><p>Dieses Vorgehen erschwert das Verfahren und die Arbeit der ARK und dürfte das Verständnis behindern sowie unweigerlich zu Missverständnissen und einer allgemein geringeren Qualität der Entscheide führen.</p><p>Zudem sehen sich in der Westschweiz lebende Asylsuchende gezwungen, als Vertretung eine Person zu suchen, die Deutsch beherrscht. Denn diese Person muss in der Lage sein, mit deutschsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARK zu reden, die Französisch nicht sprechen, aber auf französisch eingereichte Beschwerden bearbeiten. Dies kommt im Arbeitsalltag vor, auch wenn es seltsam klingen mag.</p><p>Das Problem stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit der Tätigkeit der ARK, sondern auch beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), wo deutschsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gesuche bearbeiten, die auf französisch gestellt worden sind.</p><p>Weiter ist festzuhalten, dass diese Verhaltensweise nur von der deutschsprachigen Mehrheit ausgeht, d.h. die französischsprachige Minderheit benachteiligt wird. Es sind keine Fälle bekannt, in denen ein Gesuch oder eine Beschwerde auf deutsch eingereicht und von französischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Richterinnen und Richtern untersucht wurde.</p><p>In Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Schweizerische Asylrekurskommission wird der Bundesrat beauftragt, für eine den Bedürfnissen der Kommission entsprechende sprachliche Zusammensetzung zu sorgen. Die Zusammensetzung der ARK ist in dieser Hinsicht eindeutig unausgeglichen.</p><p>In zwei deutschsprachige Kammern, die für ihre schnellen Verfahren und qualitativ schlechten Entscheide bekannt sind, ist der Arbeitsanfall gering.</p><p>In den französischsprachigen Kammern kann der Arbeitsanfall als normal bezeichnet werden, und die Arbeit wird fristgerecht erledigt.</p><p>Zudem ist eine angemessene Vertretung der Sprachgruppen für das gute Funktionieren des BFF notwendig.</p>
    • Antwort des Bundesrates.
    • <p>Angesichts der Probleme, die innerhalb der ARK und des BFF bei der Organisation und der Zuteilung der Dossiers auftreten, bitte ich den Bundesrat um eine ausführliche Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es im BFF und in der ARK in jeder Amtssprache?</p><p>2. Wie viele Dossiers sind in jeder Sprachregion in erster und zweiter Instanz hängig? Hat die Zahl der Dossiers seit der Schaffung der ARK zu- oder abgenommen?</p><p>3. Wie viele Asylsuchende (sollten keine genauen Zahlen vorliegen, eine Schätzung) drücken sich aufgrund ihrer Herkunft oder Bildung auf deutsch, französisch oder italienisch aus?</p><p>4. Trifft es zu, dass Asylsuchende (aus Algerien, Zaire, Angola usw.), deren Muttersprache Französisch ist oder die diese Sprache beherrschen, nicht automatisch Beamtinnen oder Beamten französischer Muttersprache zugewiesen werden? Wie kam es dazu, und wie viele Asylsuchende sind in etwa davon betroffen?</p><p>5. Trifft es zu, dass Asylsuchende selbst dann kaum Rechtshilfe erhalten, wenn sie sich wegen sprachlicher Schwierigkeiten nicht selber für sich einsetzen können? Wie oft wurde im Vergleich zur Gesamtzahl der Verfahren der Jahre 1994 und 1995 Rechtshilfe gewährt?</p><p>6. Weshalb werden innerhalb des BFF und der ARK die Dossiers von in der Westschweiz lebenden Asylsuchenden nicht durchwegs auf französisch abgewickelt, wenn die Asylsuchenden nur der Amtssprache Französisch mächtig sind oder von einer französischsprachigen Person vertreten werden? Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise soll diese Situation verändert werden?</p><p>7. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Verhaltensweisen einer Art Bevormundung durch die Deutschschweiz auf einem Gebiet gleichkommen, das in direktem Zusammenhang mit den Menschenrechten steht? Ist er sich weiter bewusst, dass diese Situation rasch verändert werden sollte?</p>
    • Berücksichtigung der Amtssprachen der Minderheiten im Asylverfahren

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