Ratifizierung der Alpenkonvention
- ShortId
-
95.3583
- Id
-
19953583
- Updated
-
10.04.2024 12:41
- Language
-
de
- Title
-
Ratifizierung der Alpenkonvention
- AdditionalIndexing
-
nachhaltige Nutzung;Berggebiet;internationales Abkommen;Alpen
- 1
-
- L05K0603010201, Alpen
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K06030102, Berggebiet
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu Ziffer 1: Den Gebirgskantonen geht es primär um die Erhaltung und Stärkung ihrer Entscheidungsautonomie und die Berücksichtigung regionalpolitischer Anliegen, insbesondere um die wirtschaftliche Förderung und um finanzielle Abgeltungen.</p><p>Diese Anliegen haben die Vertreter der Gebirgskantone im Sommer 1993 in die vom EDI eingesetzte Expertengruppe "Sozio-ökonomische Aspekte der Alpenkonvention und ihrer Protokolle" eingebracht. Die Schweizer Delegation hat hernach in den internationalen Verhandlungen erreicht, dass "der Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung" gewahrt bleibt und zahlreiche Bestimmungen zu Mitsprache, regionaler Förderung und Abgeltung in die bisher zu einem Abschluss gekommenen Protokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft" sowie "Naturschutz und Landschaftspflege" Eingang gefunden haben.</p><p>Mit der Aufnahme der erwähnten Bestimmungen sind die Forderungen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone qualitativ und quantitativ weitestgehend erfüllt worden, auch wenn heute kein separates Protokoll "Wirtschaft und Gesellschaft" vorliegt. Das von der Schweizer Delegation erreichte Verhandlungsergebnis ist als Erfolg für unser Land und als wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums im Rahmen der Alpenkonvention zu betrachten. Mehr kann von einem einzelnen Partner in einem multilateralen Vertragswerk kaum erreicht werden. Im übrigen ist es jedem Vertragsstaat überlassen, die als Rahmenbedingungen abgefassten Bestimmungen der Protokolle entsprechend nationalem Recht und den spezifisch nationalen Bedürfnissen und Möglichkeiten zu präzisieren.</p><p>Auch wenn Förderung und Abgeltung nicht überall verpflichtend festgelegt sind, so bilden die Protokolle auf jeden Fall eine nützliche Absicherung für die langfristige Förderung des ganzen Alpenraumes.</p><p>Zu Ziffer 2: Die Alpenkonvention bietet den Alpenländern die Möglichkeit der Zusammenarbeit in allen für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes relevanten Bereichen. Das Übereinkommen bildet eine nicht zu unterschätzende Plattform für Lösungsansätze zu ökonomischen und ökologischen Problemen, die heute sowieso nur noch grenzüberschreitend angegangen werden können. Die Konvention bringt für die Entwicklung der Alpengebiete jenseits unserer Grenzen wichtige Impulse und ist zudem beispielhaft für mögliche weitere Vereinbarungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung anderer Bergregionen in Europa und weltweit. Für den Bundesrat ist ein Mitmachen oder Abseitsstehen in dieser Sache deshalb auch eine Frage der internationalen Solidarität.</p><p>Die Schweiz kann von einer alpenweiten Harmonisierung der Umweltstandards wirtschaftlich nur profitieren, da das von der Alpenkonvention geforderte Schutzniveau bei uns schon erreicht ist. Von längerfristigem Interesse ist für unser Land die Aussicht, dass dem Alpenraum durch die Konvention eine bevorzugte Stellung innerhalb Europas gesichert wird, da neben den Alpenländern auch die EG Vertragspartnerin ist. Für die Schweiz bietet sich die Möglichkeit, im Rahmen der Konvention auf eine Verstärkung der Bedeutung des Alpenraums in Europa hinzuwirken. Beispielsweise hat sich der Beitritt Österreichs zur EU schon heute positiv ausgewirkt, indem zusätzliche Budgetmittel für regionalpolitische Massnahmen im Alpenraum gesprochen worden sind.</p><p>Die Schweiz ist einer der zentralen Partner dieses Übereinkommens. Die substantielle Mitarbeit unseres Landes wird sehr geschätzt, da sie auf einem soliden Erfahrungshintergund sowohl in der Berggebietspolitik als auch im Umweltschutz beruht. Eine Alpenkonvention ohne die Schweiz wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt, ein Umstand, der den Bundesrat verpflichtet, alle Schritte im vollen Bewusstsein seiner Verantwortung zu tun.</p><p>Zu Ziffer 3: Die Schweiz würde sich aus der Diskussion um eine europäische Alpenpolitik, einen Bereich also, der sie ganz unmittelbar betrifft, verabschieden und sich auch die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit erschweren. Ein überregionales übereinkommen sichert den Partnern eines gemeinsamen Projektes dies- und jenseits der Grenze die gleichen rechtlichen und umweltpolitischen Voraussetzungen.</p><p>Die anderen Verhandlungspartner sind den Anliegen unseres Landes sehr weit entgegengekommen. Ein Ausstieg wäre unter anderem aus diesem Grunde mit einem Verlust an aussenpolitischer Glaubwürdigkeit verbunden.</p><p>Zu Ziffer 4: Der Bundesrat steht nach wie vor hinter den Zielen der Alpenkonvention und ist der Meinung, dass Konvention und abgeschlossene Protokolle zu gegebener Zeit ratifiziert werden sollen. Er wird dem Parlament die Ermächtigung dazu aber nicht gegen die Haltung der Alpenkantone beantragen.</p><p>Der von Konvention und Protokollen gebildete Rahmen soll in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Bund und Alpenkantonen präzisiert und, eingebettet in die Gesamtpolitik des Bundes und gemäss vorhandenen Möglichkeiten, umgesetzt werden. Schon vor einem Entscheid über die Ratifikation soll die Umsetzung prospektiv klar geregelt werden, wobei bestehende Politiken, Finanz- und Rechtsgrundlagen sowie vorhandene Strukturen und Regelungen den Rahmen für alle Schritte bilden sollen. Es ist vorgesehen, eine kleine, paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe Bund/Kantone zu bilden, in welcher sowohl Umwelt- als auch sozio-ökonomische Interessen vertreten sein sollen und welche Beispiele für die praxisorientierte Umsetzung der Protokolle in der Schweiz entwickeln - und zu einem späteren Zeitpunkt begleiten - soll.</p><p>Die Schweiz wird auf der internationalen Ebene die Arbeiten im Rahmen der Konvention weiterhin begleiten und dabei insbesondere ihre Interessen in die noch laufenden Protokollverhandlungen in den Bereichen Verkehr, Bodenschutz und Energie einbringen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Ziel der Alpenkonvention ist eine ganzheitliche Berggebietspolitik unter umsichtiger Verwendung und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen in grenzübergreifender Zusammenarbeit. Am 7. November 1991 wurde in Salzburg die Rahmenkonvention unterzeichnet. Die Unterschrift unter das Vertragswerk der Alpenkonvention gaben Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, die Schweiz, Slowenien, Liechtenstein sowie die Europäische Union. 1994 kam noch Monaco hinzu. Die Alpenkonvention trat am 6. März 1995 in Kraft und wurde bisher von Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Slowenien, der Europäischen Union und, am heutigen Tag, auch von Frankreich ratifiziert. Die Schweiz hat das Verfahren für die Ratifizierung sistiert.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang und in welcher Qualität sind die Forderungen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone in den Protokollen der Alpenkonvention verwirklicht?</p><p>2. Welche aussenpolitische Bedeutung misst der Bundesrat der Ratifizierung der Rahmenkonvention für die Schweiz zu?</p><p>3. Welche Konsequenzen sind bei einem Ausstieg aus den Verhandlungen für die Schweiz zu erwarten?</p><p>4. Wie sieht der Bundesrat das weitere Vorgehen?</p>
- Ratifizierung der Alpenkonvention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu Ziffer 1: Den Gebirgskantonen geht es primär um die Erhaltung und Stärkung ihrer Entscheidungsautonomie und die Berücksichtigung regionalpolitischer Anliegen, insbesondere um die wirtschaftliche Förderung und um finanzielle Abgeltungen.</p><p>Diese Anliegen haben die Vertreter der Gebirgskantone im Sommer 1993 in die vom EDI eingesetzte Expertengruppe "Sozio-ökonomische Aspekte der Alpenkonvention und ihrer Protokolle" eingebracht. Die Schweizer Delegation hat hernach in den internationalen Verhandlungen erreicht, dass "der Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung" gewahrt bleibt und zahlreiche Bestimmungen zu Mitsprache, regionaler Förderung und Abgeltung in die bisher zu einem Abschluss gekommenen Protokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft" sowie "Naturschutz und Landschaftspflege" Eingang gefunden haben.</p><p>Mit der Aufnahme der erwähnten Bestimmungen sind die Forderungen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone qualitativ und quantitativ weitestgehend erfüllt worden, auch wenn heute kein separates Protokoll "Wirtschaft und Gesellschaft" vorliegt. Das von der Schweizer Delegation erreichte Verhandlungsergebnis ist als Erfolg für unser Land und als wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums im Rahmen der Alpenkonvention zu betrachten. Mehr kann von einem einzelnen Partner in einem multilateralen Vertragswerk kaum erreicht werden. Im übrigen ist es jedem Vertragsstaat überlassen, die als Rahmenbedingungen abgefassten Bestimmungen der Protokolle entsprechend nationalem Recht und den spezifisch nationalen Bedürfnissen und Möglichkeiten zu präzisieren.</p><p>Auch wenn Förderung und Abgeltung nicht überall verpflichtend festgelegt sind, so bilden die Protokolle auf jeden Fall eine nützliche Absicherung für die langfristige Förderung des ganzen Alpenraumes.</p><p>Zu Ziffer 2: Die Alpenkonvention bietet den Alpenländern die Möglichkeit der Zusammenarbeit in allen für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes relevanten Bereichen. Das Übereinkommen bildet eine nicht zu unterschätzende Plattform für Lösungsansätze zu ökonomischen und ökologischen Problemen, die heute sowieso nur noch grenzüberschreitend angegangen werden können. Die Konvention bringt für die Entwicklung der Alpengebiete jenseits unserer Grenzen wichtige Impulse und ist zudem beispielhaft für mögliche weitere Vereinbarungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung anderer Bergregionen in Europa und weltweit. Für den Bundesrat ist ein Mitmachen oder Abseitsstehen in dieser Sache deshalb auch eine Frage der internationalen Solidarität.</p><p>Die Schweiz kann von einer alpenweiten Harmonisierung der Umweltstandards wirtschaftlich nur profitieren, da das von der Alpenkonvention geforderte Schutzniveau bei uns schon erreicht ist. Von längerfristigem Interesse ist für unser Land die Aussicht, dass dem Alpenraum durch die Konvention eine bevorzugte Stellung innerhalb Europas gesichert wird, da neben den Alpenländern auch die EG Vertragspartnerin ist. Für die Schweiz bietet sich die Möglichkeit, im Rahmen der Konvention auf eine Verstärkung der Bedeutung des Alpenraums in Europa hinzuwirken. Beispielsweise hat sich der Beitritt Österreichs zur EU schon heute positiv ausgewirkt, indem zusätzliche Budgetmittel für regionalpolitische Massnahmen im Alpenraum gesprochen worden sind.</p><p>Die Schweiz ist einer der zentralen Partner dieses Übereinkommens. Die substantielle Mitarbeit unseres Landes wird sehr geschätzt, da sie auf einem soliden Erfahrungshintergund sowohl in der Berggebietspolitik als auch im Umweltschutz beruht. Eine Alpenkonvention ohne die Schweiz wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt, ein Umstand, der den Bundesrat verpflichtet, alle Schritte im vollen Bewusstsein seiner Verantwortung zu tun.</p><p>Zu Ziffer 3: Die Schweiz würde sich aus der Diskussion um eine europäische Alpenpolitik, einen Bereich also, der sie ganz unmittelbar betrifft, verabschieden und sich auch die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit erschweren. Ein überregionales übereinkommen sichert den Partnern eines gemeinsamen Projektes dies- und jenseits der Grenze die gleichen rechtlichen und umweltpolitischen Voraussetzungen.</p><p>Die anderen Verhandlungspartner sind den Anliegen unseres Landes sehr weit entgegengekommen. Ein Ausstieg wäre unter anderem aus diesem Grunde mit einem Verlust an aussenpolitischer Glaubwürdigkeit verbunden.</p><p>Zu Ziffer 4: Der Bundesrat steht nach wie vor hinter den Zielen der Alpenkonvention und ist der Meinung, dass Konvention und abgeschlossene Protokolle zu gegebener Zeit ratifiziert werden sollen. Er wird dem Parlament die Ermächtigung dazu aber nicht gegen die Haltung der Alpenkantone beantragen.</p><p>Der von Konvention und Protokollen gebildete Rahmen soll in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Bund und Alpenkantonen präzisiert und, eingebettet in die Gesamtpolitik des Bundes und gemäss vorhandenen Möglichkeiten, umgesetzt werden. Schon vor einem Entscheid über die Ratifikation soll die Umsetzung prospektiv klar geregelt werden, wobei bestehende Politiken, Finanz- und Rechtsgrundlagen sowie vorhandene Strukturen und Regelungen den Rahmen für alle Schritte bilden sollen. Es ist vorgesehen, eine kleine, paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe Bund/Kantone zu bilden, in welcher sowohl Umwelt- als auch sozio-ökonomische Interessen vertreten sein sollen und welche Beispiele für die praxisorientierte Umsetzung der Protokolle in der Schweiz entwickeln - und zu einem späteren Zeitpunkt begleiten - soll.</p><p>Die Schweiz wird auf der internationalen Ebene die Arbeiten im Rahmen der Konvention weiterhin begleiten und dabei insbesondere ihre Interessen in die noch laufenden Protokollverhandlungen in den Bereichen Verkehr, Bodenschutz und Energie einbringen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Ziel der Alpenkonvention ist eine ganzheitliche Berggebietspolitik unter umsichtiger Verwendung und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen in grenzübergreifender Zusammenarbeit. Am 7. November 1991 wurde in Salzburg die Rahmenkonvention unterzeichnet. Die Unterschrift unter das Vertragswerk der Alpenkonvention gaben Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, die Schweiz, Slowenien, Liechtenstein sowie die Europäische Union. 1994 kam noch Monaco hinzu. Die Alpenkonvention trat am 6. März 1995 in Kraft und wurde bisher von Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Slowenien, der Europäischen Union und, am heutigen Tag, auch von Frankreich ratifiziert. Die Schweiz hat das Verfahren für die Ratifizierung sistiert.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. In welchem Umfang und in welcher Qualität sind die Forderungen der Regierungskonferenz der Gebirgskantone in den Protokollen der Alpenkonvention verwirklicht?</p><p>2. Welche aussenpolitische Bedeutung misst der Bundesrat der Ratifizierung der Rahmenkonvention für die Schweiz zu?</p><p>3. Welche Konsequenzen sind bei einem Ausstieg aus den Verhandlungen für die Schweiz zu erwarten?</p><p>4. Wie sieht der Bundesrat das weitere Vorgehen?</p>
- Ratifizierung der Alpenkonvention
Back to List