Exportrisikogarantie und Klein- und Mittelbetriebe

ShortId
95.3587
Id
19953587
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Exportrisikogarantie und Klein- und Mittelbetriebe
AdditionalIndexing
Klein- und mittleres Unternehmen;Exportrisikoversicherung
1
  • L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1994 wurden im Rahmen der Exportrisikogarantie (ERG) Garantien im Gesamtwert von 6 605,2 Millionen gesprochen. Davon flossen 80,4 Prozent in die Maschinenindustrie. Es ist bekannt, dass vor allen Dingen Grossunternehmen wie die ABB von der ERG profitieren. Zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sind zwar im Aussenhandel tätig, verfügen aber oft weder über das Know-how noch über die logistischen Kapazitäten, um die ERG zu nutzen. Weiter stellen die KMU häufig das Gros der Industriebetriebe einer Region dar. Es liegt daher im Interesse der Schweizer Wirtschaft, dass für die KMU der Zugang zu den Leistungen der ERG erleichtert wird. Zudem deckt sich diese Forderung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung.</p>
  • <p>Die Exportrisikogarantie (ERG) hat zum Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen und den Aussenhandel zu fördern. Sie übernimmt urch die Gewährung einer Garantie Zahlungsrisiken von Exportaufträgen. Die ERG soll langfristig eigenwirtschaftlich sein.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist im Sinne der Motionärin der Auffassung, dass die ERG vor allem auch den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute kommen muss. Es waren hauptsächlich KMU, die in den letzten Jahren neue Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen haben. </p><p></p><p>Die von der Motionärin erwähnte Gleichbehandlung der Unternehmen ist deshalb ein wichtiger Grundsatz der ERG. Dieses Prinzip bedeutet, dass KMU beim Zugang zu den Dienstleistungen der ERG gegenüber Grossunternehmen nicht benachteiligt werden:</p><p></p><p>- Der grösste Teil der ERG-Gesuche stammt von KMU. Grosse Projekte sind die Ausnahme. 1994 betrafen 55 Prozent der erteilten Garantien Aufträge mit einem Lieferwert unter 5 Mio. Franken.</p><p></p><p>58 Prozent der Anzahl (47 Prozent vom Wert) aller Garantien unter 5 Millionen Franken wurden an KMU erteilt;</p><p></p><p>47 Prozent der Anzahl 18 Prozent vom Wert) sämtlicher Garantien über 5 Millionen Franken wurden an KMU ausgestellt.</p><p></p><p>Die Unterstützung an KMU ist demnach ebenso bedeutend wie für Grossunternehmen.</p><p></p><p>- Die ERG offeriert Dienstleistungen für kleinere Lieferungen, welche oft die administrativen Kosten nicht decken. Da die Prämien nach Lieferwert festgesetzt werden und Minimalgebühren fehlen, profitieren KMU mehr als Grossuntemehmen.</p><p></p><p>- Bei einer restriktiven ERG-Politik werden hauptsächlich Grossprojekte zurückgewiesen, kleine Lieferungen hingegen noch bewilligt.</p><p></p><p>- Grössere Aufträge können in der Regel nur von Grossunternehmen eingebracht werden. Bei solchen Projekten partizipieren KMU als Unterlieferanten mit bis zu 50 Prozent des Auftragsvolumens. Dabei müssen sie keinerlei Risiken tragen, die aus der Finanzierung und durch den Selbstkostenvorbehalt der ERG entstehen.</p><p></p><p>Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass insbesondere die manchmal beschränkten administrativen Kapazitäten der KMU ihnen den Zugang zur ERG erschweren können. Er bietet deshalb ERG-Dienstleistungen in Form von Seminarien und Informationsveranstaltungen an, die sich vor allem an KMU richten. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) und die Geschäftsstelle der ERG orientieren an diesen Anlässen über die Benutzungsmöglichkeiten der ERG. Weiter wirken sie an der Ausbildung von Exportfachleuten mit und organisieren Seminare mit Handelskammern, Banken und anderen Unternehmen. Ergänzend wurde eine neue Broschüre verfasst, in der Leistungen und Funktionsweise der ERG dargestellt werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die ERG ein schlagkräftiges Instrument für KMU sein muss. Für KMU, die bei der Beanspruchung der ERG nicht über das Fachwissen und die Praxis der Grossunternehmen mit ihren spezialisierten Exportfinanzierungsabteilungen verfügen, wird deshalb der Bund die Informationsveranstaltungen weiter intensivieren. Zudem wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nach Möglichkeiten gesucht, KMU den Zugang zur ERG weiter zu erleichtern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu ergreifen, damit Klein- und Mittelbetriebe (KMU) leichter von der Exportrisikogarantie (ERG) profitieren können. Er wird weiter eingeladen, das Parlament über die getroffenen Massnahmen zu informieren und, sofern notwendig, Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie zu ergänzen sowie die Gesetzesrevision dem Parlament zu unterbreiten.</p>
  • Exportrisikogarantie und Klein- und Mittelbetriebe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1994 wurden im Rahmen der Exportrisikogarantie (ERG) Garantien im Gesamtwert von 6 605,2 Millionen gesprochen. Davon flossen 80,4 Prozent in die Maschinenindustrie. Es ist bekannt, dass vor allen Dingen Grossunternehmen wie die ABB von der ERG profitieren. Zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sind zwar im Aussenhandel tätig, verfügen aber oft weder über das Know-how noch über die logistischen Kapazitäten, um die ERG zu nutzen. Weiter stellen die KMU häufig das Gros der Industriebetriebe einer Region dar. Es liegt daher im Interesse der Schweizer Wirtschaft, dass für die KMU der Zugang zu den Leistungen der ERG erleichtert wird. Zudem deckt sich diese Forderung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung.</p>
    • <p>Die Exportrisikogarantie (ERG) hat zum Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen und den Aussenhandel zu fördern. Sie übernimmt urch die Gewährung einer Garantie Zahlungsrisiken von Exportaufträgen. Die ERG soll langfristig eigenwirtschaftlich sein.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist im Sinne der Motionärin der Auffassung, dass die ERG vor allem auch den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute kommen muss. Es waren hauptsächlich KMU, die in den letzten Jahren neue Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen haben. </p><p></p><p>Die von der Motionärin erwähnte Gleichbehandlung der Unternehmen ist deshalb ein wichtiger Grundsatz der ERG. Dieses Prinzip bedeutet, dass KMU beim Zugang zu den Dienstleistungen der ERG gegenüber Grossunternehmen nicht benachteiligt werden:</p><p></p><p>- Der grösste Teil der ERG-Gesuche stammt von KMU. Grosse Projekte sind die Ausnahme. 1994 betrafen 55 Prozent der erteilten Garantien Aufträge mit einem Lieferwert unter 5 Mio. Franken.</p><p></p><p>58 Prozent der Anzahl (47 Prozent vom Wert) aller Garantien unter 5 Millionen Franken wurden an KMU erteilt;</p><p></p><p>47 Prozent der Anzahl 18 Prozent vom Wert) sämtlicher Garantien über 5 Millionen Franken wurden an KMU ausgestellt.</p><p></p><p>Die Unterstützung an KMU ist demnach ebenso bedeutend wie für Grossunternehmen.</p><p></p><p>- Die ERG offeriert Dienstleistungen für kleinere Lieferungen, welche oft die administrativen Kosten nicht decken. Da die Prämien nach Lieferwert festgesetzt werden und Minimalgebühren fehlen, profitieren KMU mehr als Grossuntemehmen.</p><p></p><p>- Bei einer restriktiven ERG-Politik werden hauptsächlich Grossprojekte zurückgewiesen, kleine Lieferungen hingegen noch bewilligt.</p><p></p><p>- Grössere Aufträge können in der Regel nur von Grossunternehmen eingebracht werden. Bei solchen Projekten partizipieren KMU als Unterlieferanten mit bis zu 50 Prozent des Auftragsvolumens. Dabei müssen sie keinerlei Risiken tragen, die aus der Finanzierung und durch den Selbstkostenvorbehalt der ERG entstehen.</p><p></p><p>Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass insbesondere die manchmal beschränkten administrativen Kapazitäten der KMU ihnen den Zugang zur ERG erschweren können. Er bietet deshalb ERG-Dienstleistungen in Form von Seminarien und Informationsveranstaltungen an, die sich vor allem an KMU richten. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) und die Geschäftsstelle der ERG orientieren an diesen Anlässen über die Benutzungsmöglichkeiten der ERG. Weiter wirken sie an der Ausbildung von Exportfachleuten mit und organisieren Seminare mit Handelskammern, Banken und anderen Unternehmen. Ergänzend wurde eine neue Broschüre verfasst, in der Leistungen und Funktionsweise der ERG dargestellt werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die ERG ein schlagkräftiges Instrument für KMU sein muss. Für KMU, die bei der Beanspruchung der ERG nicht über das Fachwissen und die Praxis der Grossunternehmen mit ihren spezialisierten Exportfinanzierungsabteilungen verfügen, wird deshalb der Bund die Informationsveranstaltungen weiter intensivieren. Zudem wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nach Möglichkeiten gesucht, KMU den Zugang zur ERG weiter zu erleichtern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu ergreifen, damit Klein- und Mittelbetriebe (KMU) leichter von der Exportrisikogarantie (ERG) profitieren können. Er wird weiter eingeladen, das Parlament über die getroffenen Massnahmen zu informieren und, sofern notwendig, Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie zu ergänzen sowie die Gesetzesrevision dem Parlament zu unterbreiten.</p>
    • Exportrisikogarantie und Klein- und Mittelbetriebe

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