Krankenversicherung. Entlastung der Familien

ShortId
95.3592
Id
19953592
Updated
10.04.2024 13:13
Language
de
Title
Krankenversicherung. Entlastung der Familien
AdditionalIndexing
Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Familienpolitik;Familienunterhalt;reduzierter Preis
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01030305, Familienunterhalt
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050412, reduzierter Preis
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Anstelle der bisherigen Bundesbeiträge sieht das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) individuelle Prämienverbilligungen vor. Diese gezielten Verbilligungen sollen die Auswirkungen des unsozialen Kopfprämiensystems ausgleichen und die Prämien somit auch für wirtschaftlich schwache Haushalte finanziell tragbar machen. Dieses Argument hat entscheidend zur Annahme des Gesetzes in der Volksabstimmung beigetragen. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger jedoch enttäuscht, weil ihnen diese Beiträge nicht zur Gänze ausbezahlt werden.</p><p>Der Bund spart fast 500 Millionen Franken an Bundesbeiträgen ein, die von den Kantonen nicht ausgeschöpft werden; für die Kantone beträgt die Einsparung 190 Millionen Franken. Da gewisse Leistungen jetzt durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen werden, sparen die Kantone zusätzlich 1,04 Milliarden Franken ein. Alle diese Einsparungen erfolgen auf dem Rücken der Versicherten.</p><p>Die den Versicherten vorenthaltenen Bundesbeiträge entsprechen dem Anteil am Mehrwertsteuerertrag, der zweckgebunden für die Verbilligung der Krankenkassenprämien eingesetzt werden sollte. Von den Mehrwertsteuereinnahmen sind 5 Prozent dazu bestimmt, die Mehrbelastung aufzufangen, die für Versicherte mit geringen Einkommen, insbesondere kinderreiche Familien, durch die Einführung der Mehrwertsteuer entstanden ist. Dieser Betrag in Höhe von 500 Millionen Franken müsste eigentlich an die Familien ausbezahlt werden, auch wenn die Kantone ihn nicht geltend machen.</p><p>Mittlere Einkommensschichten, insbesondere Familien mit Kindern, leiden nicht nur unter den Auswirkungen der Mehrwertsteuer, sondern müssen auch noch die zusätzliche Belastung durch die Krankenkassen auf sich nehmen: die Prämien für Kinder wurden ebenfalls kräftig erhöht und die Kinderrabatte, die die Krankenkassen bisher gewährt haben, sind aufgehoben worden. Diese Familien zahlen daher volle Krankenkassenbeiträge ohne von Subventionen profitieren zu können. Dies verringert ihre Kaufkraft massiv.</p><p>Unter diesen Umständen können Familien mit Kindern auch mit einem relativ hohen Einkommen nicht mehr über die Runden kommen. Familienmütter sind zur Berufstätigkeit gezwungen, damit das Geld bis zum Monatsende reicht.</p><p>Man muss daher die Belastung von Familien mit Kindern senken. Wenn man die nicht beanspruchten Bundesbeiträge auf alle Familien, die in der Schweiz leben, aufteilt, indem man einen gleich grossen Betrag für jedes Kind zahlt, kann man - zwar nur teilweise, aber doch spürbar - die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringern (ungefähr 260 Franken pro Kind und Jahr). Nur so kann das Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eingelöst und eine Prämienreduktion erreicht werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für einen dringlichen Bundesbeschluss zur Senkung der Belastung von Familien durch die Krankenversicherung zu unterbreiten. Dabei müssten die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verwendet werden, die von den Kantonen nach Artikel 66 Absatz 5 des Krankenversicherungsgesetzes nicht beansprucht worden sind. Nutzniesser sollten Familien mit Kindern sein, deren Einkommen den Betrag von 90 000 Franken nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer nicht überschreitet. Diese Familien haben Anspruch auf einen Beitrag in gleicher Höhe für alle Kinder bis zum 18. Altersjahr und für jede versicherte Person bis zum 25. Altersjahr, die eine Schule besucht oder ein Studium oder eine Lehre absolviert.</p>
  • Krankenversicherung. Entlastung der Familien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anstelle der bisherigen Bundesbeiträge sieht das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) individuelle Prämienverbilligungen vor. Diese gezielten Verbilligungen sollen die Auswirkungen des unsozialen Kopfprämiensystems ausgleichen und die Prämien somit auch für wirtschaftlich schwache Haushalte finanziell tragbar machen. Dieses Argument hat entscheidend zur Annahme des Gesetzes in der Volksabstimmung beigetragen. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger jedoch enttäuscht, weil ihnen diese Beiträge nicht zur Gänze ausbezahlt werden.</p><p>Der Bund spart fast 500 Millionen Franken an Bundesbeiträgen ein, die von den Kantonen nicht ausgeschöpft werden; für die Kantone beträgt die Einsparung 190 Millionen Franken. Da gewisse Leistungen jetzt durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen werden, sparen die Kantone zusätzlich 1,04 Milliarden Franken ein. Alle diese Einsparungen erfolgen auf dem Rücken der Versicherten.</p><p>Die den Versicherten vorenthaltenen Bundesbeiträge entsprechen dem Anteil am Mehrwertsteuerertrag, der zweckgebunden für die Verbilligung der Krankenkassenprämien eingesetzt werden sollte. Von den Mehrwertsteuereinnahmen sind 5 Prozent dazu bestimmt, die Mehrbelastung aufzufangen, die für Versicherte mit geringen Einkommen, insbesondere kinderreiche Familien, durch die Einführung der Mehrwertsteuer entstanden ist. Dieser Betrag in Höhe von 500 Millionen Franken müsste eigentlich an die Familien ausbezahlt werden, auch wenn die Kantone ihn nicht geltend machen.</p><p>Mittlere Einkommensschichten, insbesondere Familien mit Kindern, leiden nicht nur unter den Auswirkungen der Mehrwertsteuer, sondern müssen auch noch die zusätzliche Belastung durch die Krankenkassen auf sich nehmen: die Prämien für Kinder wurden ebenfalls kräftig erhöht und die Kinderrabatte, die die Krankenkassen bisher gewährt haben, sind aufgehoben worden. Diese Familien zahlen daher volle Krankenkassenbeiträge ohne von Subventionen profitieren zu können. Dies verringert ihre Kaufkraft massiv.</p><p>Unter diesen Umständen können Familien mit Kindern auch mit einem relativ hohen Einkommen nicht mehr über die Runden kommen. Familienmütter sind zur Berufstätigkeit gezwungen, damit das Geld bis zum Monatsende reicht.</p><p>Man muss daher die Belastung von Familien mit Kindern senken. Wenn man die nicht beanspruchten Bundesbeiträge auf alle Familien, die in der Schweiz leben, aufteilt, indem man einen gleich grossen Betrag für jedes Kind zahlt, kann man - zwar nur teilweise, aber doch spürbar - die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringern (ungefähr 260 Franken pro Kind und Jahr). Nur so kann das Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eingelöst und eine Prämienreduktion erreicht werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für einen dringlichen Bundesbeschluss zur Senkung der Belastung von Familien durch die Krankenversicherung zu unterbreiten. Dabei müssten die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verwendet werden, die von den Kantonen nach Artikel 66 Absatz 5 des Krankenversicherungsgesetzes nicht beansprucht worden sind. Nutzniesser sollten Familien mit Kindern sein, deren Einkommen den Betrag von 90 000 Franken nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer nicht überschreitet. Diese Familien haben Anspruch auf einen Beitrag in gleicher Höhe für alle Kinder bis zum 18. Altersjahr und für jede versicherte Person bis zum 25. Altersjahr, die eine Schule besucht oder ein Studium oder eine Lehre absolviert.</p>
    • Krankenversicherung. Entlastung der Familien

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