Zentralstelle für Gesamtverteidigung

ShortId
95.3596
Id
19953596
Updated
14.11.2025 08:34
Language
de
Title
Zentralstelle für Gesamtverteidigung
AdditionalIndexing
Leistungsauftrag;Armeereform;Zentralstelle für Gesamtverteidigung
1
  • L05K0804030304, Zentralstelle für Gesamtverteidigung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K04020306, Armeereform
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Schaffung der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) geht auf die späten sechziger Jahre zurück. Mit dem Bundesgesetz vom 27. Juni 1969 über die Leitungsorganisation und den Rat für Gesamtverteidigung wurden die Organe der Gesamtverteidigung geschaffen. Sie umfassen neben der geschäftsführenden ZGV den Stab für Gesamtverteidigung (eine periodisch tagende Konferenz der Generalsekretäre der Departemente und von Spitzenvertretern der Bundeskanzlei, der Armee, des Zivilschutzes und der Wirtschaftlichen Landesversorgung) und den Rat für Gesamtverteidigung (ein Konsultativorgan des Bundesrates aus Vertretern der Kantone, der grossen Dachorganisationen und der Öffentlichkeit). Die ZGV wurde administrativ dem EMD unterstellt; die Gesamtverantwortung für die Bereiche der Gesamtverteidigung trägt der Bundesrat.</p><p>2. Am 22. Januar 1986 beauftragte der Bundesrat eine verwaltungsexterne Expertengruppe unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Muheim mit der Überprüfung der Aufgaben, der Aufgabenerfüllung und der Organisation der ZGV. In ihrem Schlussbericht vom 15. September 1986 gaben die Experten ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die Sicherheitspolitik und die Gesamtverteidigung nach wie vor einen hohen Stellenwert in unserer nationalen Politik einzunehmen haben.</p><p>In bezug auf die organisatorische Eingliederung der ZGV in die Bundesverwaltung schlug die Expertengruppe dem Bundesrat zwei Alternativlösungen vor: entweder die direkte Unterstellung unter den Bundeskanzler oder - wie bisher - die administrative Unterstellung unter den Chef des EMD. Es blieb in der Folge bei der letzteren.</p><p>3. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Regierungsreform stellte sich das Problem der ZGV von neuem. Am 27. Oktober 1993 beauftragte der Bundesrat das EMD und die Bundeskanzlei mit der erneuten Überprüfung der Aufgaben und der Stellung der ZGV. Die eingesetzte Studiengruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei erstattete am 19. April 1995 ihren Schlussbericht zuhanden der Projektorganisation für die Regierungsreform. Darin wird festgehalten, "dass die Studiengruppe von der Wahrnehmung der Kernaufgaben der ZGV (die Abschaffung des Stabes und des Rates für Gesamtverteidigung könnte diskutiert werden) überzeugt ist". Es gelte weniger, die Aufgaben der ZGV zu streichen, als vielmehr, sie effektiver wahrzunehmen und richtig in die Strukturen der Bundesverwaltung zu integrieren. Je nach Abgrenzung des Begriffs "Sicherheitspolitik", der nach dem Fall der Berliner Mauer beträchtlich ausgeweitet wurde, müssten die Aufgaben sogar verstärkt wahrgenommen werden.</p><p>In der Frage der organisatorischen Eingliederung der ZGV in der Bundesverwaltung fand die Studiengruppe keinen Konsens. Die von ihr unterbreiteten Varianten sahen einerseits die Aufteilung der Aufgaben und ihre Eingliederung in bestehenden Strukturen - EMD und Bundeskanzlei -, andererseits die vollständige Eingliederung in ein Sicherheitsdepartement oder in die Bundeskanzlei vor.</p><p>4. Der Bundesrat ist gewillt, die nunmehr seit Jahren immer wieder diskutierte Frage der Aufgaben der ZGV und deren Organisation und Eingliederung im Rahmen der Regierungsreform 1993 einer zweckmässigen und dauerhaften Lösung zuzuführen. Er hat deshalb am 3. April 1969 u. a. eine Umsetzungsgruppe damit beauftragt, eine allfällige Neuunterstellung der ZGV vorzubereiten. Im Vordergrund steht dabei eine Integration in das EMD, wobei noch offen ist, ob ein Teil - und wenn ja welcher - in den neu zu organisierenden Bereich Planung bei der Bundeskanzlei überführt werden soll. Darüber und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens entscheidet der Bundesrat so rasch als möglich. Die Änderungen bringen eine Revision des Bundesgesetzes über die Leitungsorganisation und den Rat für Gesamtverteidigung mit sich.</p><p>5. Der Bundesrat ist im übrigen der Auffassung, dass sich - auch im Hinblick auf eine allfällige weitere Armeereform nach dem Jahre 2000 - grundsätzliche Überlegungen über eine neue, der geänderten Bedrohung angepasste Interpretation des Begriffs "Gesamtverteidigung" aufdrängen. Der Chef des EMD beabsichtigt, zu diesem Zweck demnächst eine Studienkommission für strategische Fragen einzusetzen, die den gesamten Fragenkomplex im Bereich der Strategie unserer Sicherheitspolitik und der Landesverteidigung von Grund auf neu zu überdenken haben wird.</p><p>6. Die Motion Plattner entspricht in ihrer allgemeinen Stossrichtung den eigenen Absichten des Bundesrates. In ihrer sehr absoluten Form (Forderung nach Auflösung der ZGV) kann er sie aber nicht als solche annehmen und beantragt deshalb ihre Umwandlung in ein Postulat</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>- zu prüfen und zu berichten, welche der heute von der Zentralstelle für Gesamtverteidigung erfüllten Aufgaben noch zeitgemäss und notwendig sind;</p><p>- zu prüfen und zu berichten, wie die weiterhin wahrzunehmenden Aufgaben von anderen Amtsstellen erfüllt werden können;</p><p>- die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzulegen, um gegebenenfalls die Zentralstelle für Gesamtverteidigung unter Beachtung der sozialen Verpflichtungen des Bundes auflösen zu können.</p>
  • Zentralstelle für Gesamtverteidigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schaffung der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) geht auf die späten sechziger Jahre zurück. Mit dem Bundesgesetz vom 27. Juni 1969 über die Leitungsorganisation und den Rat für Gesamtverteidigung wurden die Organe der Gesamtverteidigung geschaffen. Sie umfassen neben der geschäftsführenden ZGV den Stab für Gesamtverteidigung (eine periodisch tagende Konferenz der Generalsekretäre der Departemente und von Spitzenvertretern der Bundeskanzlei, der Armee, des Zivilschutzes und der Wirtschaftlichen Landesversorgung) und den Rat für Gesamtverteidigung (ein Konsultativorgan des Bundesrates aus Vertretern der Kantone, der grossen Dachorganisationen und der Öffentlichkeit). Die ZGV wurde administrativ dem EMD unterstellt; die Gesamtverantwortung für die Bereiche der Gesamtverteidigung trägt der Bundesrat.</p><p>2. Am 22. Januar 1986 beauftragte der Bundesrat eine verwaltungsexterne Expertengruppe unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Muheim mit der Überprüfung der Aufgaben, der Aufgabenerfüllung und der Organisation der ZGV. In ihrem Schlussbericht vom 15. September 1986 gaben die Experten ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die Sicherheitspolitik und die Gesamtverteidigung nach wie vor einen hohen Stellenwert in unserer nationalen Politik einzunehmen haben.</p><p>In bezug auf die organisatorische Eingliederung der ZGV in die Bundesverwaltung schlug die Expertengruppe dem Bundesrat zwei Alternativlösungen vor: entweder die direkte Unterstellung unter den Bundeskanzler oder - wie bisher - die administrative Unterstellung unter den Chef des EMD. Es blieb in der Folge bei der letzteren.</p><p>3. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Regierungsreform stellte sich das Problem der ZGV von neuem. Am 27. Oktober 1993 beauftragte der Bundesrat das EMD und die Bundeskanzlei mit der erneuten Überprüfung der Aufgaben und der Stellung der ZGV. Die eingesetzte Studiengruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei erstattete am 19. April 1995 ihren Schlussbericht zuhanden der Projektorganisation für die Regierungsreform. Darin wird festgehalten, "dass die Studiengruppe von der Wahrnehmung der Kernaufgaben der ZGV (die Abschaffung des Stabes und des Rates für Gesamtverteidigung könnte diskutiert werden) überzeugt ist". Es gelte weniger, die Aufgaben der ZGV zu streichen, als vielmehr, sie effektiver wahrzunehmen und richtig in die Strukturen der Bundesverwaltung zu integrieren. Je nach Abgrenzung des Begriffs "Sicherheitspolitik", der nach dem Fall der Berliner Mauer beträchtlich ausgeweitet wurde, müssten die Aufgaben sogar verstärkt wahrgenommen werden.</p><p>In der Frage der organisatorischen Eingliederung der ZGV in der Bundesverwaltung fand die Studiengruppe keinen Konsens. Die von ihr unterbreiteten Varianten sahen einerseits die Aufteilung der Aufgaben und ihre Eingliederung in bestehenden Strukturen - EMD und Bundeskanzlei -, andererseits die vollständige Eingliederung in ein Sicherheitsdepartement oder in die Bundeskanzlei vor.</p><p>4. Der Bundesrat ist gewillt, die nunmehr seit Jahren immer wieder diskutierte Frage der Aufgaben der ZGV und deren Organisation und Eingliederung im Rahmen der Regierungsreform 1993 einer zweckmässigen und dauerhaften Lösung zuzuführen. Er hat deshalb am 3. April 1969 u. a. eine Umsetzungsgruppe damit beauftragt, eine allfällige Neuunterstellung der ZGV vorzubereiten. Im Vordergrund steht dabei eine Integration in das EMD, wobei noch offen ist, ob ein Teil - und wenn ja welcher - in den neu zu organisierenden Bereich Planung bei der Bundeskanzlei überführt werden soll. Darüber und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens entscheidet der Bundesrat so rasch als möglich. Die Änderungen bringen eine Revision des Bundesgesetzes über die Leitungsorganisation und den Rat für Gesamtverteidigung mit sich.</p><p>5. Der Bundesrat ist im übrigen der Auffassung, dass sich - auch im Hinblick auf eine allfällige weitere Armeereform nach dem Jahre 2000 - grundsätzliche Überlegungen über eine neue, der geänderten Bedrohung angepasste Interpretation des Begriffs "Gesamtverteidigung" aufdrängen. Der Chef des EMD beabsichtigt, zu diesem Zweck demnächst eine Studienkommission für strategische Fragen einzusetzen, die den gesamten Fragenkomplex im Bereich der Strategie unserer Sicherheitspolitik und der Landesverteidigung von Grund auf neu zu überdenken haben wird.</p><p>6. Die Motion Plattner entspricht in ihrer allgemeinen Stossrichtung den eigenen Absichten des Bundesrates. In ihrer sehr absoluten Form (Forderung nach Auflösung der ZGV) kann er sie aber nicht als solche annehmen und beantragt deshalb ihre Umwandlung in ein Postulat</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>- zu prüfen und zu berichten, welche der heute von der Zentralstelle für Gesamtverteidigung erfüllten Aufgaben noch zeitgemäss und notwendig sind;</p><p>- zu prüfen und zu berichten, wie die weiterhin wahrzunehmenden Aufgaben von anderen Amtsstellen erfüllt werden können;</p><p>- die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzulegen, um gegebenenfalls die Zentralstelle für Gesamtverteidigung unter Beachtung der sozialen Verpflichtungen des Bundes auflösen zu können.</p>
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