Bericht über den "Rechtsextremismus in der Schweiz"

ShortId
95.3599
Id
19953599
Updated
10.04.2024 12:28
Language
de
Title
Bericht über den "Rechtsextremismus in der Schweiz"
AdditionalIndexing
Migrationspolitik;Fremdenhass;Rechtsradikalismus;Ausländerpolitik;Expertise;bürgerliche Partei
1
  • L04K08020421, Rechtsradikalismus
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K08050203, bürgerliche Partei
  • L04K05020405, Fremdenhass
  • L04K01080306, Migrationspolitik
  • L03K010802, Ausländerpolitik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit dem Ende der achtziger Jahre machte die extreme Rechte in Europa und in der Schweiz wieder vermehrt auf sich aufmerksam. 1991 erreichte die rechtsextreme Gewalt in der Schweiz einen Höhepunkt: Der Bundesrat stellte 1992 in seinem Bericht zum Extremismus in der Schweiz fest, dass in letzter Zeit Gewaltakte mit vermutetem oder erwiesenem rechtsextremem Hintergrund eindeutig zugenommen hätten. Die Entwicklung gab Anlass zur Sorge. Deshalb befasste sich die KSK - welche zuhanden des EJPD und des Bundesrates die Lage zu analysieren und Gefahren für die innere Sicherheit aufzuzeigen hat - von Amtes wegen eingehend mit den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Da ihr dazu die Informationen und die Unterlagen nicht ausreichend schienen, empfahl sie dem Vorsteher des EJPD, durch externe Experten eine entsprechende Studie erarbeiten zu lassen; sie sollten aus unabhängiger Sicht ein Lagebild zeichnen. Die Experten erhielten hierzu Einsicht in amtliche Akten. Die nun vorliegende Studie dient als Grundlage für die Diskussion in der KSK. Zu welchen Schlüssen die KSK und später - gestützt auf Empfehlungen der KSK - allenfalls das EJPD oder der Bundesrat kommen werden, ist gegenwärtig noch offen.</p><p>In ihrem Buch, das eine reich dokumentierte Übersicht über die verschiedenen rechtsextremen Organisationen und Gruppierungen enthält, ziehen die Autoren auch Schlüsse, die in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse und zum Teil kontroverse Aufnahme stiessen. Die Verantwortung für den Inhalt und den Text der Studie liegt ausschliesslich bei den Autoren.</p><p>1. Im Staatsschutzbereich werden externe Studien in Auftrag gegeben, wenn es gilt, ein kontroverses Thema wissenschaftlich und unabhängig aufzuarbeiten (so hat der Bundesrat 1990 die Expertengruppe Kreis/Kaufmann/Delley beauftragt, aus historischer, politologischer und juristischer Sicht die Entwicklung des Staatsschutzes seit 1935 zu analysieren). Externe Studien können auch nötig werden, wenn für die Beurteilung eines Teilbereiches des Staatsschutzes die vorliegenden Informationen nicht ausreichen. Aus diesem Grund schloss das EJPD auf Empfehlung der KSK im März 1994 mit den Professoren Altermatt (Universität Freiburg) und Kriesi (Universität Genf) einen Vertrag zwecks Erstellung einer Studie über den Rechtsextremismus in der Schweiz ab. Die Experten wurden mit insgesamt 70 000 Franken zuzüglich Spesen entschädigt. Diese Summe diente hauptsächlich für die Entlöhnung von Assistenten.</p><p>2. Wer eine unabhängige Studie in Auftrag gibt, kennt weder das Ergebnis im voraus, noch hat er das Recht, die Studie während der Erarbeitung materiell zu beeinflussen oder nachträglich zu zensurieren. Die Verantwortung liegt dementsprechend ausschliesslich bei den Autoren, die auch als Herausgeber zeichneten und ihre Studie selbst der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Als Auftraggeber unterstrich der Vorsteher des EJPD im Vorwort wohl die Bedeutung des Themas sowie die reiche Dokumentation der Arbeit, und er erwähnte insofern ihren Wert als Orientierungshilfe. Er nahm aber zum Inhalt bewusst nicht detailliert Stellung. Hingegen steht es im Rahmen der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus jedem einzelnen frei, aus der Studie Schlüsse zu ziehen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, zu Einzelheiten der Studie Stellung zu nehmen. Immerhin sei angemerkt, dass weder das Dreikreisemodell noch die Unterscheidung zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen als Nährboden für Rechtsradikalismus angesehen werden können. Nach Meinung des Bundesrates ist das Gegenteil der Fall. Letztlich trägt die bundesrätliche Ausländer- und Asylpolitik erheblich zur Eindämmung rechtsradikaler Auswüchse bei. Dies trifft insbesondere auf die konsequente Missbrauchsbekämpfung zu.</p><p>Es ist auch nicht Aufgabe des Bundesrates, sich zur Wissenschaftlichkeit der Studie zu äussern. Indessen werden das EJPD und der Bundesrat allfällige Empfehlungen prüfen, welche die KSK gestützt auf diesen Bericht und andere ihr zugängliche Informationen formuliert.</p><p>3. Wie der Bundesrat bereits 1992 in seinem Bericht zum Extremismus in der Schweiz festgehalten hat, lassen sich extremistische Haltungen nicht einfach auf repressivem Weg aus der Welt schaffen. Vielmehr bedarf es hierzu positiver Anstrengungen auf allen Stufen und Ebenen unseres Gemeinwesens, insbesondere im Bereich der Erziehung. Die staatlichen Bemühungen laufen aber ins Leere, wenn sich nicht auch die übrigen gesellschaftlichen Kräfte, wie die Parteien, die Kirchen, die Verbände, die Gewerkschaften, die kulturellen Organisationen und die Medien, an der offenen, ehrlichen und demokratischen Auseinandersetzung mit extremistischen Phänomenen beteiligen.</p><p>Diese geistig-politische Auseinandersetzung muss auch die zu extremistischen Verhaltensweisen Anlass gebenden Faktoren und Probleme mit umfassen. In diesem Sinne teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass das Aufnehmen der entsprechenden Themen und Ängste von Teilen der Bevölkerung extremistischen Tendenzen entgegenwirken kann. Durch Verschweigen und Herunterspielen löst man keine Probleme. Entscheidend ist dagegen, in welchem Geiste solche Probleme behandelt werden. Dies war mit ein Grund, weshalb das EJPD im Jahre 1994 das Problem der inneren Sicherheit zum Schwerpunktthema erklärte, in seinem Bericht dem subjektiven Sicherheitsempfinden von Teilen der Bevölkerung die objektive Sicherheitslage gegenüberstellte und ein Aktionsprogramm erarbeitete, das eine Reihe laufender Arbeiten und neuer Massnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit umfasste.</p><p>4. Der Rechtsextremismus stellt im ausgehenden 20. Jahrhundert ein Gefahrenpotential für die demokratische und pluralistische Gesellschaft dar, das sich gerade in Umbruch- und Krisenzeiten rasch eskalierend manifestieren kann. Aus diesem Grunde ist ihm grosse Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Alle extremistischen Straftaten sind konsequent strafrechtlich zu ahnden. Im Bereich des Rechtsextremismus ist der strafrechtliche Rahmen durch die neuen Bestimmungen über die Rassendiskriminierung ausgedehnt worden.</p><p>Sofern es sich um gewalttätigen Extremismus handelt, hat sich der Staatsschutz damit zu befassen: Es ist eine Aufgabe des präventiven Staatsschutzes, rechtzeitig über gewalttätige extremistische Gruppen Informationen zur Deliktverhinderung zu beschaffen.</p><p>Aber auch die politischen Behörden, die Schulen, die Kirchen und weitere Kreise, kurzum die Träger der zivilen Gesellschaft, müssen dem Rechtsextremismus grosse Aufmerksamkeit schenken, denn nur so können gefährliche Entwicklungen frühzeitig erkannt und überwunden werden.</p><p>Die Studie dient der Meinungsbildung der KSK und stellt gleichzeitig einen öffentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus dar. Da es sich nicht um eine Entscheidungsgrundlage handelt, zeitigt sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Politik des Bundesrates.</p>
  • <p>Am 12. Oktober 1995 präsentierten die Professoren Altermatt und Kriesi ihre Studie "Rechtsextremismus in der Schweiz". Sie war vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf Empfehlung der Konsultativen Staatsschutzkommission (KSK) in Auftrag gegeben worden.</p><p>Wir sind dezidiert der Überzeugung, dass sich unsere Behörden und Parteien mit dem Rechtsextremismus vertieft auseinandersetzen müssen. Darum begrüssen wir die Initiative des EJPD, ihn auch wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dazu leistet der erste Teil des Berichtes von Professor Altermatt einen wichtigen Beitrag, indem er eine Typologie der rechtsextremen Organisationen vorlegt, die detaillierter und differenzierter ist als der Bericht des Bundesrates von 1992 zum Extremismus in der Schweiz (BBl III 201).</p><p>Im übrigen erweist sich der Bericht hinsichtlich Gehalt, Brauchbarkeit und politischer Verantwortbarkeit als äusserst fragwürdig und verdient das Attribut der Wissenschaftlichkeit nicht. Vielmehr ist er politisch einseitig imprägniert. Als Beispiele seien genannt:</p><p>- Weil CVP, FDP und SVP als sogenannt rechte Parteien die Einwanderungs-, Drogen- und Sicherheitspolitik thematisiert haben und sich unter anderen mit denselben Problemen beschäftigen wie Rechtsradikale, würden sie dem Extremismus Vorschub leisten. Also nicht wie, sondern weil diese Parteien bestimmte Themen bearbeiten, soll das entscheidende Kriterium sein. Bezeichnenderweise unterlässt es der Bericht, die Frage auch nur schon zu prüfen, wieweit ausländerpolitische Aussagen und das Verhalten sogenannt linker Parteien und Organisationen der Fremdenfeindlichkeit und dem Extremismus Vorschub leisten.</p><p>- Das Dreikreisemodell wird als Nährboden für Feindbilder und damit des Extremismus dargestellt.</p><p>- Die Unterscheidung zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen, die als Konsequenz durch das geltende Asylrecht vorgegeben ist, wird als rechtsradikaler Diskurs qualifiziert, der mittlerweile zum gängigen Wortschatz unserer Gesellschaft gehöre.</p><p>Es erstaunt denn auch nicht, dass solche Aussagen in ihrer Einseitigkeit als reine Behauptungen daherkommen, die einer politischen Propagandaschrift wohl anstehen würden, nicht aber einem Werk, das Wissenschaftlichkeit für sich beansprucht. Sie sind vielmehr eine Beleidigung für den Bundesrat, die Parteien CVP, FDP und SVP sowie für die grosse Mehrheit der Bevölkerung. Schade ist dies auch deshalb, weil derart unbedarfte und unqualifizierte Äusserungen ein wichtiges und gutes Unterfangen in Misskredit bringen.</p><p>Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe solcher Studien, und wie ist sie im vorliegenden Falle erfolgt? Wieviel hat sie gekostet?</p><p>2. Was hält der Bundesrat von den genannten Aussagen im Bericht?</p><p>3. Wäre es nach Meinung des Bundesrates nicht angebracht gewesen, sich in der Sache auch vertieft mit der These auseinanderzusetzen, dass gerade das Aufnehmen bestimmter Themen und wirklicher Ängste von Teilen unserer Bevölkerung besonders geeignet ist, dem Rechtsextremismus entgegenzuwirken? Oder glaubt der Bundesrat, dass die Probleme eher gelöst werden, wenn diese Phänomene verharmlost und tabuisiert werden?</p><p>4. Wie gedenken der Bundesrat und das zuständige EJPD die Problematik des Rechtsextremismus weiter zu behandeln und dessen gefährlichen Auswirkungen entgegenzuwirken? Welcher Stellenwert kommt der Studie für die Politik des Bundesrates in den nächsten Jahren zu?</p>
  • Bericht über den "Rechtsextremismus in der Schweiz"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Ende der achtziger Jahre machte die extreme Rechte in Europa und in der Schweiz wieder vermehrt auf sich aufmerksam. 1991 erreichte die rechtsextreme Gewalt in der Schweiz einen Höhepunkt: Der Bundesrat stellte 1992 in seinem Bericht zum Extremismus in der Schweiz fest, dass in letzter Zeit Gewaltakte mit vermutetem oder erwiesenem rechtsextremem Hintergrund eindeutig zugenommen hätten. Die Entwicklung gab Anlass zur Sorge. Deshalb befasste sich die KSK - welche zuhanden des EJPD und des Bundesrates die Lage zu analysieren und Gefahren für die innere Sicherheit aufzuzeigen hat - von Amtes wegen eingehend mit den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Da ihr dazu die Informationen und die Unterlagen nicht ausreichend schienen, empfahl sie dem Vorsteher des EJPD, durch externe Experten eine entsprechende Studie erarbeiten zu lassen; sie sollten aus unabhängiger Sicht ein Lagebild zeichnen. Die Experten erhielten hierzu Einsicht in amtliche Akten. Die nun vorliegende Studie dient als Grundlage für die Diskussion in der KSK. Zu welchen Schlüssen die KSK und später - gestützt auf Empfehlungen der KSK - allenfalls das EJPD oder der Bundesrat kommen werden, ist gegenwärtig noch offen.</p><p>In ihrem Buch, das eine reich dokumentierte Übersicht über die verschiedenen rechtsextremen Organisationen und Gruppierungen enthält, ziehen die Autoren auch Schlüsse, die in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse und zum Teil kontroverse Aufnahme stiessen. Die Verantwortung für den Inhalt und den Text der Studie liegt ausschliesslich bei den Autoren.</p><p>1. Im Staatsschutzbereich werden externe Studien in Auftrag gegeben, wenn es gilt, ein kontroverses Thema wissenschaftlich und unabhängig aufzuarbeiten (so hat der Bundesrat 1990 die Expertengruppe Kreis/Kaufmann/Delley beauftragt, aus historischer, politologischer und juristischer Sicht die Entwicklung des Staatsschutzes seit 1935 zu analysieren). Externe Studien können auch nötig werden, wenn für die Beurteilung eines Teilbereiches des Staatsschutzes die vorliegenden Informationen nicht ausreichen. Aus diesem Grund schloss das EJPD auf Empfehlung der KSK im März 1994 mit den Professoren Altermatt (Universität Freiburg) und Kriesi (Universität Genf) einen Vertrag zwecks Erstellung einer Studie über den Rechtsextremismus in der Schweiz ab. Die Experten wurden mit insgesamt 70 000 Franken zuzüglich Spesen entschädigt. Diese Summe diente hauptsächlich für die Entlöhnung von Assistenten.</p><p>2. Wer eine unabhängige Studie in Auftrag gibt, kennt weder das Ergebnis im voraus, noch hat er das Recht, die Studie während der Erarbeitung materiell zu beeinflussen oder nachträglich zu zensurieren. Die Verantwortung liegt dementsprechend ausschliesslich bei den Autoren, die auch als Herausgeber zeichneten und ihre Studie selbst der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Als Auftraggeber unterstrich der Vorsteher des EJPD im Vorwort wohl die Bedeutung des Themas sowie die reiche Dokumentation der Arbeit, und er erwähnte insofern ihren Wert als Orientierungshilfe. Er nahm aber zum Inhalt bewusst nicht detailliert Stellung. Hingegen steht es im Rahmen der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus jedem einzelnen frei, aus der Studie Schlüsse zu ziehen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, zu Einzelheiten der Studie Stellung zu nehmen. Immerhin sei angemerkt, dass weder das Dreikreisemodell noch die Unterscheidung zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen als Nährboden für Rechtsradikalismus angesehen werden können. Nach Meinung des Bundesrates ist das Gegenteil der Fall. Letztlich trägt die bundesrätliche Ausländer- und Asylpolitik erheblich zur Eindämmung rechtsradikaler Auswüchse bei. Dies trifft insbesondere auf die konsequente Missbrauchsbekämpfung zu.</p><p>Es ist auch nicht Aufgabe des Bundesrates, sich zur Wissenschaftlichkeit der Studie zu äussern. Indessen werden das EJPD und der Bundesrat allfällige Empfehlungen prüfen, welche die KSK gestützt auf diesen Bericht und andere ihr zugängliche Informationen formuliert.</p><p>3. Wie der Bundesrat bereits 1992 in seinem Bericht zum Extremismus in der Schweiz festgehalten hat, lassen sich extremistische Haltungen nicht einfach auf repressivem Weg aus der Welt schaffen. Vielmehr bedarf es hierzu positiver Anstrengungen auf allen Stufen und Ebenen unseres Gemeinwesens, insbesondere im Bereich der Erziehung. Die staatlichen Bemühungen laufen aber ins Leere, wenn sich nicht auch die übrigen gesellschaftlichen Kräfte, wie die Parteien, die Kirchen, die Verbände, die Gewerkschaften, die kulturellen Organisationen und die Medien, an der offenen, ehrlichen und demokratischen Auseinandersetzung mit extremistischen Phänomenen beteiligen.</p><p>Diese geistig-politische Auseinandersetzung muss auch die zu extremistischen Verhaltensweisen Anlass gebenden Faktoren und Probleme mit umfassen. In diesem Sinne teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass das Aufnehmen der entsprechenden Themen und Ängste von Teilen der Bevölkerung extremistischen Tendenzen entgegenwirken kann. Durch Verschweigen und Herunterspielen löst man keine Probleme. Entscheidend ist dagegen, in welchem Geiste solche Probleme behandelt werden. Dies war mit ein Grund, weshalb das EJPD im Jahre 1994 das Problem der inneren Sicherheit zum Schwerpunktthema erklärte, in seinem Bericht dem subjektiven Sicherheitsempfinden von Teilen der Bevölkerung die objektive Sicherheitslage gegenüberstellte und ein Aktionsprogramm erarbeitete, das eine Reihe laufender Arbeiten und neuer Massnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit umfasste.</p><p>4. Der Rechtsextremismus stellt im ausgehenden 20. Jahrhundert ein Gefahrenpotential für die demokratische und pluralistische Gesellschaft dar, das sich gerade in Umbruch- und Krisenzeiten rasch eskalierend manifestieren kann. Aus diesem Grunde ist ihm grosse Aufmerksamkeit zu schenken.</p><p>Alle extremistischen Straftaten sind konsequent strafrechtlich zu ahnden. Im Bereich des Rechtsextremismus ist der strafrechtliche Rahmen durch die neuen Bestimmungen über die Rassendiskriminierung ausgedehnt worden.</p><p>Sofern es sich um gewalttätigen Extremismus handelt, hat sich der Staatsschutz damit zu befassen: Es ist eine Aufgabe des präventiven Staatsschutzes, rechtzeitig über gewalttätige extremistische Gruppen Informationen zur Deliktverhinderung zu beschaffen.</p><p>Aber auch die politischen Behörden, die Schulen, die Kirchen und weitere Kreise, kurzum die Träger der zivilen Gesellschaft, müssen dem Rechtsextremismus grosse Aufmerksamkeit schenken, denn nur so können gefährliche Entwicklungen frühzeitig erkannt und überwunden werden.</p><p>Die Studie dient der Meinungsbildung der KSK und stellt gleichzeitig einen öffentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus dar. Da es sich nicht um eine Entscheidungsgrundlage handelt, zeitigt sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Politik des Bundesrates.</p>
    • <p>Am 12. Oktober 1995 präsentierten die Professoren Altermatt und Kriesi ihre Studie "Rechtsextremismus in der Schweiz". Sie war vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf Empfehlung der Konsultativen Staatsschutzkommission (KSK) in Auftrag gegeben worden.</p><p>Wir sind dezidiert der Überzeugung, dass sich unsere Behörden und Parteien mit dem Rechtsextremismus vertieft auseinandersetzen müssen. Darum begrüssen wir die Initiative des EJPD, ihn auch wissenschaftlich aufzuarbeiten. Dazu leistet der erste Teil des Berichtes von Professor Altermatt einen wichtigen Beitrag, indem er eine Typologie der rechtsextremen Organisationen vorlegt, die detaillierter und differenzierter ist als der Bericht des Bundesrates von 1992 zum Extremismus in der Schweiz (BBl III 201).</p><p>Im übrigen erweist sich der Bericht hinsichtlich Gehalt, Brauchbarkeit und politischer Verantwortbarkeit als äusserst fragwürdig und verdient das Attribut der Wissenschaftlichkeit nicht. Vielmehr ist er politisch einseitig imprägniert. Als Beispiele seien genannt:</p><p>- Weil CVP, FDP und SVP als sogenannt rechte Parteien die Einwanderungs-, Drogen- und Sicherheitspolitik thematisiert haben und sich unter anderen mit denselben Problemen beschäftigen wie Rechtsradikale, würden sie dem Extremismus Vorschub leisten. Also nicht wie, sondern weil diese Parteien bestimmte Themen bearbeiten, soll das entscheidende Kriterium sein. Bezeichnenderweise unterlässt es der Bericht, die Frage auch nur schon zu prüfen, wieweit ausländerpolitische Aussagen und das Verhalten sogenannt linker Parteien und Organisationen der Fremdenfeindlichkeit und dem Extremismus Vorschub leisten.</p><p>- Das Dreikreisemodell wird als Nährboden für Feindbilder und damit des Extremismus dargestellt.</p><p>- Die Unterscheidung zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen, die als Konsequenz durch das geltende Asylrecht vorgegeben ist, wird als rechtsradikaler Diskurs qualifiziert, der mittlerweile zum gängigen Wortschatz unserer Gesellschaft gehöre.</p><p>Es erstaunt denn auch nicht, dass solche Aussagen in ihrer Einseitigkeit als reine Behauptungen daherkommen, die einer politischen Propagandaschrift wohl anstehen würden, nicht aber einem Werk, das Wissenschaftlichkeit für sich beansprucht. Sie sind vielmehr eine Beleidigung für den Bundesrat, die Parteien CVP, FDP und SVP sowie für die grosse Mehrheit der Bevölkerung. Schade ist dies auch deshalb, weil derart unbedarfte und unqualifizierte Äusserungen ein wichtiges und gutes Unterfangen in Misskredit bringen.</p><p>Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe solcher Studien, und wie ist sie im vorliegenden Falle erfolgt? Wieviel hat sie gekostet?</p><p>2. Was hält der Bundesrat von den genannten Aussagen im Bericht?</p><p>3. Wäre es nach Meinung des Bundesrates nicht angebracht gewesen, sich in der Sache auch vertieft mit der These auseinanderzusetzen, dass gerade das Aufnehmen bestimmter Themen und wirklicher Ängste von Teilen unserer Bevölkerung besonders geeignet ist, dem Rechtsextremismus entgegenzuwirken? Oder glaubt der Bundesrat, dass die Probleme eher gelöst werden, wenn diese Phänomene verharmlost und tabuisiert werden?</p><p>4. Wie gedenken der Bundesrat und das zuständige EJPD die Problematik des Rechtsextremismus weiter zu behandeln und dessen gefährlichen Auswirkungen entgegenzuwirken? Welcher Stellenwert kommt der Studie für die Politik des Bundesrates in den nächsten Jahren zu?</p>
    • Bericht über den "Rechtsextremismus in der Schweiz"

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