Ausschaffung der Familie Zeljko und Frau Olga H.
- ShortId
-
95.3600
- Id
-
19953600
- Updated
-
10.04.2024 12:26
- Language
-
de
- Title
-
Ausschaffung der Familie Zeljko und Frau Olga H.
- AdditionalIndexing
-
doppelte Staatsangehörigkeit;Ausschaffung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Bern (Kanton)
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K0506010602, doppelte Staatsangehörigkeit
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. In dieser Angelegenheit sind keine formellen Verhandlungen mit ausländischen Botschaften erfolgt. Die Fremdenpolizei der Stadt Bern hat die Botschaft Kroatiens lediglich angefragt, ob Frau Olga H. einen kroatischen Reisepass erhalten könnte. Diese Anfrage war mit keinerlei Kosten verbunden.</p><p>2. Der Vollzug der Ausschaffung von Ausländern fällt gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden. Dazu gehört auch, sofern notwendig, die Beschaffung der Ausweispapiere bei den Behörden des Heimatstaates. Handelt es sich um Asylbewerber (was im vorliegenden Fall nicht zutrifft), kann das Bundesamt für Flüchtlinge nach Artikel 18c Absatz 1 Buchstabe a des Asylgesetzes die kantonalen Behörden unter anderem bei der Beschaffung der Ausweispapiere unterstützen.</p><p>3. Gemäss dem Bundesbeschluss vom 15. Juni 1909 betreffend die Übernahme der Kosten der Ausschaffung mittelloser Ausländer durch den Bund (SR 142.291) trägt der Bund die Ausschaffungskosten bis zur Landesgrenze. Die Kosten für eine Ausschaffung auf dem Luftweg übernehmen die Kantone. Bei Asylbewerbern bezahlen demgegenüber die Bundesbehörden alle Ausreisekosten (Art. 18e Abs. 1 des Asylgesetzes).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Aussage der Vorsteherin des Amtes für Polizeiverwaltung des Kantons Bern, Frau De Thomas, wird gegenwärtig mit den Botschaften Kroatiens und Serbiens verhandelt, welches der beiden Länder die Person mit einem Pass der anderen Nationalität, d. h. entweder Mutter oder Tochter, in sein Staatsgebiet einreisen lasse und "übernehmen" werde.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. ob ihm bekannt ist, wer auf Schweizer Seite an diesen Verhandlungen teilnimmt;</p><p>2. sollte es der Kanton Bern sein, ob solche Verhandlungen in die Kantonskompetenz fallen;</p><p>3. wer die Kosten einer solchen Ausschaffung (inklusive Kosten der Verhandlungen mit den Botschaften) mit komplexen Aspekten (Mehrnationalität der Familienglieder, Invalidität des Vaters usw.) trägt.</p>
- Ausschaffung der Familie Zeljko und Frau Olga H.
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In dieser Angelegenheit sind keine formellen Verhandlungen mit ausländischen Botschaften erfolgt. Die Fremdenpolizei der Stadt Bern hat die Botschaft Kroatiens lediglich angefragt, ob Frau Olga H. einen kroatischen Reisepass erhalten könnte. Diese Anfrage war mit keinerlei Kosten verbunden.</p><p>2. Der Vollzug der Ausschaffung von Ausländern fällt gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden. Dazu gehört auch, sofern notwendig, die Beschaffung der Ausweispapiere bei den Behörden des Heimatstaates. Handelt es sich um Asylbewerber (was im vorliegenden Fall nicht zutrifft), kann das Bundesamt für Flüchtlinge nach Artikel 18c Absatz 1 Buchstabe a des Asylgesetzes die kantonalen Behörden unter anderem bei der Beschaffung der Ausweispapiere unterstützen.</p><p>3. Gemäss dem Bundesbeschluss vom 15. Juni 1909 betreffend die Übernahme der Kosten der Ausschaffung mittelloser Ausländer durch den Bund (SR 142.291) trägt der Bund die Ausschaffungskosten bis zur Landesgrenze. Die Kosten für eine Ausschaffung auf dem Luftweg übernehmen die Kantone. Bei Asylbewerbern bezahlen demgegenüber die Bundesbehörden alle Ausreisekosten (Art. 18e Abs. 1 des Asylgesetzes).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Aussage der Vorsteherin des Amtes für Polizeiverwaltung des Kantons Bern, Frau De Thomas, wird gegenwärtig mit den Botschaften Kroatiens und Serbiens verhandelt, welches der beiden Länder die Person mit einem Pass der anderen Nationalität, d. h. entweder Mutter oder Tochter, in sein Staatsgebiet einreisen lasse und "übernehmen" werde.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. ob ihm bekannt ist, wer auf Schweizer Seite an diesen Verhandlungen teilnimmt;</p><p>2. sollte es der Kanton Bern sein, ob solche Verhandlungen in die Kantonskompetenz fallen;</p><p>3. wer die Kosten einer solchen Ausschaffung (inklusive Kosten der Verhandlungen mit den Botschaften) mit komplexen Aspekten (Mehrnationalität der Familienglieder, Invalidität des Vaters usw.) trägt.</p>
- Ausschaffung der Familie Zeljko und Frau Olga H.
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