Konsequenzen aus dem Fall der Solothurner Kantonalbank
- ShortId
-
95.3602
- Id
-
19953602
- Updated
-
10.04.2024 14:59
- Language
-
de
- Title
-
Konsequenzen aus dem Fall der Solothurner Kantonalbank
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Sorgfaltspflicht;öffentliche Bank;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Solothurn (Kanton)
- 1
-
- L05K1104010106, öffentliche Bank
- L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
- L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der PUK-Bericht in Sachen SKB hat - zumindest rückwirkend betrachtet - Fehlentscheide von verantwortlichen Organen in Solothurn ans Licht gebracht, welche die Solothurner Bevölkerung mindestens 400 Millionen Franken kosten. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht in eindrücklicher und für die Schweiz bisher einmaliger Weise verschiedene demokratiepolitische Probleme und Dilemmas, wie sie auch in anderen Kantonen in ähnlicher Weise festgestellt werden könnten. Es drängt sich deshalb auf, aufgrund des vorliegenden Falles mögliche Folgerungen und Konsequenzen für die ganze Schweiz zu überlegen.</p><p>a. Finanziell</p><p>Die Aufsicht der EBK bezweckt zum einen den Schutz des Finanzplatzes Schweiz und zum anderen den Schutz der Gläubiger. Der Fall SKB macht nun aber deutlich, dass dies mit den Interessen der Steuerzahler und -zahlerinnen im Widerspruch stehen kann. Müsste die Aufsichts- und Schutzpflicht der EBK im Falle der Kantonalbanken nicht explizit auch auf diese Gruppe ausgedehnt werden? Welche Massnahmen sind erforderlich, um einen Schutz der Steuerzahler und -zahlerinnen im Falle von gefährdeten Kantonalbanken zu realisieren?</p><p>b. Demokratiepolitische Folgen</p><p>Der PUK-Bericht wirft mindestens zwei demokratische Fragen auf:</p><p>- Qualifikation von staatlichen Aufsichtsgremien:</p><p>Staatliche Aufsichts- und Sorgfaltspflicht ist nicht einfach identisch mit der sogenannten privatwirtschaftlichen Verantwortung, sondern verlangt ein spezifisches Know-how. In Krisensituationen wie im Fall Solothurn wird ein solches Know-how nur bei Vertretern der Privatwirtschaft gesucht, wie wenn diese fachlich und politisch neutral wären. Wie kann das erforderliche Wissen und die notwendige Beratung garantiert werden, ohne dass privatwirtschaftliche Interessen übervertreten werden? Wäre es denkbar, dass der EBK die Vermittlung von solch spezifischem Wissen und die Beratung von Aufsichtspersonen und -gremien übertragen werden könnte?</p><p>- Transparenz und Rechenschaftspflicht:</p><p>Geschäfts-, Banken- und Amtsgeheimnisse und insbesondere deren Zusammenspiel stellen einen wichtigen Mechanismus dar, der die Durchsetzung von Eigen- und Partialinteressen, politische Bevormundung und Wirtschaftsgläubigkeit überhaupt ermöglicht. Wer wenig weiss, kann auch keine kritische Fragen stellen. Der Handlungsspielraum von Aufsichtsbehörden wird durch solche Mechanismen in gefährlicher Weise vermindert.</p><p>Die aktuellen Formen von Geschäfts-, Banken- und Amtsgeheimnissen beruhen auf einer Ökonomie- und Gesellschaftsvorstellung aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts und müssen dringend revidiert werden. Unter den heutigen Bedingungen stellt sich zunehmend die Frage, wie Transparenz geschaffen und allfällige Einschränkungen die Rechenschaftspflicht nicht behindern.</p><p>Gerade in dieser Hinsicht hat der PUK-Bericht einen richtigen Schritt in Richtung Offenlegung getan. Zu wünschen wäre, dies würde in Zukunft als demokratisches Prinzip in der Schweiz weiterhin stattfinden und nicht nur im Falle einer Skandalbewältigung.</p>
- <p>1. Am 1. Februar 1995 ist die von der Bundesversammlung im März 1994 beschlossene Änderung des Bankengesetzes in Kraft getreten. Damit wird den Kantonen ermöglicht, die Aufsicht über ihre Kantonalbanken vollständig der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) zu übertragen. Diese darf die Übernahme der Aufsicht auch an Bedingungen knüpfen oder ablehnen. Die meisten Kantone werden innerhalb kurzer Zeit die Aufsicht an die EBK übertragen; einige haben dies bereits getan. Wie der Bundesrat in den Thesen zum Kantonalbankenbericht vom März 1995 bestätigt hat, verfolgt er die Entwicklung der Kantonalbanken und wird zu gegebener Zeit eine neue Evaluation vornehmen. Er wird bei dieser Gelegenheit neben der Frage des Status der Kantonalbanken auch prüfen, ob sich allenfalls weitere Vorkehren im aufsichtsrechtlichen Bereich als nötig erweisen. Im Bericht der PUK ist im übrigen aber nicht etwa festgestellt worden, die EBK habe ihre (damals noch beschränkte) Aufsicht über die Solothurner Kantonalbank unsorgfältig wahrgenommen.</p><p>2. Zwischen dem Schutz der Gläubiger einer Bank und dem Schutz der (privaten oder öffentlichen) Eigentümer besteht in den meisten Fällen entgegen der Annahme des Interpellanten kein Gegensatz. Bei verschiedenen Kantonalbanken sind in den letzten Jahren grosse organisatorische Mängel aufgetreten. Dies zeigt, wie wichtig eine fachlich kompetente Aufsicht ist. Es ginge aber zu weit, der EBK als Fachbehörde die Ausbildung kantonaler Stellen zu übertragen. Im übrigen kann und darf keine staatliche Aufsicht den Bankorganen die Verantwortung für ihre Geschäftspolitik abnehmen, wozu auch eine straffe und sachgerechte interne Überwachung gehört. Die Aufsicht durch die EBK wird im übrigen nicht etwa durch das Bankgeheimnis behindert. Die Banken können der EBK das Bankgeheimnis nämlich nicht entgegenhalten. Die EBK verfügt über ein volles Einsichtsrecht, und die Banken sind ihr uneingeschränkt rechenschaftspflichtig. Für den Bundesrat drängen sich somit zurzeit keine weiteren Massnahmen auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschehnisse um die Solothurner Kantonalbank (SKB) mit ihren finanziellen und politischen Konsequenzen haben eine Bedeutung, welche über den Kanton Solothurn hinausgeht. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen an:</p><p>1. Welche Vorkehrungen sieht der Bundesrat vor, um ähnliche Mängel von Sorgfaltspflicht und Fehlentscheide der zuständigen Behörden, inklusive der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), wie sie in der und um die SKB aufgetreten sind, zukünftig zu vermeiden?</p><p>2. Welche Massnahmen werden vom Bundesrat ins Auge gefasst, um Staat und Steuerzahlerinnen und -zahler vor solchen Verlusten und politischer Desavouierung besser zu schützen, sowohl auf finanzieller als auch auf der Ebene demokratischer Aufsicht?</p>
- Konsequenzen aus dem Fall der Solothurner Kantonalbank
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der PUK-Bericht in Sachen SKB hat - zumindest rückwirkend betrachtet - Fehlentscheide von verantwortlichen Organen in Solothurn ans Licht gebracht, welche die Solothurner Bevölkerung mindestens 400 Millionen Franken kosten. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht in eindrücklicher und für die Schweiz bisher einmaliger Weise verschiedene demokratiepolitische Probleme und Dilemmas, wie sie auch in anderen Kantonen in ähnlicher Weise festgestellt werden könnten. Es drängt sich deshalb auf, aufgrund des vorliegenden Falles mögliche Folgerungen und Konsequenzen für die ganze Schweiz zu überlegen.</p><p>a. Finanziell</p><p>Die Aufsicht der EBK bezweckt zum einen den Schutz des Finanzplatzes Schweiz und zum anderen den Schutz der Gläubiger. Der Fall SKB macht nun aber deutlich, dass dies mit den Interessen der Steuerzahler und -zahlerinnen im Widerspruch stehen kann. Müsste die Aufsichts- und Schutzpflicht der EBK im Falle der Kantonalbanken nicht explizit auch auf diese Gruppe ausgedehnt werden? Welche Massnahmen sind erforderlich, um einen Schutz der Steuerzahler und -zahlerinnen im Falle von gefährdeten Kantonalbanken zu realisieren?</p><p>b. Demokratiepolitische Folgen</p><p>Der PUK-Bericht wirft mindestens zwei demokratische Fragen auf:</p><p>- Qualifikation von staatlichen Aufsichtsgremien:</p><p>Staatliche Aufsichts- und Sorgfaltspflicht ist nicht einfach identisch mit der sogenannten privatwirtschaftlichen Verantwortung, sondern verlangt ein spezifisches Know-how. In Krisensituationen wie im Fall Solothurn wird ein solches Know-how nur bei Vertretern der Privatwirtschaft gesucht, wie wenn diese fachlich und politisch neutral wären. Wie kann das erforderliche Wissen und die notwendige Beratung garantiert werden, ohne dass privatwirtschaftliche Interessen übervertreten werden? Wäre es denkbar, dass der EBK die Vermittlung von solch spezifischem Wissen und die Beratung von Aufsichtspersonen und -gremien übertragen werden könnte?</p><p>- Transparenz und Rechenschaftspflicht:</p><p>Geschäfts-, Banken- und Amtsgeheimnisse und insbesondere deren Zusammenspiel stellen einen wichtigen Mechanismus dar, der die Durchsetzung von Eigen- und Partialinteressen, politische Bevormundung und Wirtschaftsgläubigkeit überhaupt ermöglicht. Wer wenig weiss, kann auch keine kritische Fragen stellen. Der Handlungsspielraum von Aufsichtsbehörden wird durch solche Mechanismen in gefährlicher Weise vermindert.</p><p>Die aktuellen Formen von Geschäfts-, Banken- und Amtsgeheimnissen beruhen auf einer Ökonomie- und Gesellschaftsvorstellung aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts und müssen dringend revidiert werden. Unter den heutigen Bedingungen stellt sich zunehmend die Frage, wie Transparenz geschaffen und allfällige Einschränkungen die Rechenschaftspflicht nicht behindern.</p><p>Gerade in dieser Hinsicht hat der PUK-Bericht einen richtigen Schritt in Richtung Offenlegung getan. Zu wünschen wäre, dies würde in Zukunft als demokratisches Prinzip in der Schweiz weiterhin stattfinden und nicht nur im Falle einer Skandalbewältigung.</p>
- <p>1. Am 1. Februar 1995 ist die von der Bundesversammlung im März 1994 beschlossene Änderung des Bankengesetzes in Kraft getreten. Damit wird den Kantonen ermöglicht, die Aufsicht über ihre Kantonalbanken vollständig der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) zu übertragen. Diese darf die Übernahme der Aufsicht auch an Bedingungen knüpfen oder ablehnen. Die meisten Kantone werden innerhalb kurzer Zeit die Aufsicht an die EBK übertragen; einige haben dies bereits getan. Wie der Bundesrat in den Thesen zum Kantonalbankenbericht vom März 1995 bestätigt hat, verfolgt er die Entwicklung der Kantonalbanken und wird zu gegebener Zeit eine neue Evaluation vornehmen. Er wird bei dieser Gelegenheit neben der Frage des Status der Kantonalbanken auch prüfen, ob sich allenfalls weitere Vorkehren im aufsichtsrechtlichen Bereich als nötig erweisen. Im Bericht der PUK ist im übrigen aber nicht etwa festgestellt worden, die EBK habe ihre (damals noch beschränkte) Aufsicht über die Solothurner Kantonalbank unsorgfältig wahrgenommen.</p><p>2. Zwischen dem Schutz der Gläubiger einer Bank und dem Schutz der (privaten oder öffentlichen) Eigentümer besteht in den meisten Fällen entgegen der Annahme des Interpellanten kein Gegensatz. Bei verschiedenen Kantonalbanken sind in den letzten Jahren grosse organisatorische Mängel aufgetreten. Dies zeigt, wie wichtig eine fachlich kompetente Aufsicht ist. Es ginge aber zu weit, der EBK als Fachbehörde die Ausbildung kantonaler Stellen zu übertragen. Im übrigen kann und darf keine staatliche Aufsicht den Bankorganen die Verantwortung für ihre Geschäftspolitik abnehmen, wozu auch eine straffe und sachgerechte interne Überwachung gehört. Die Aufsicht durch die EBK wird im übrigen nicht etwa durch das Bankgeheimnis behindert. Die Banken können der EBK das Bankgeheimnis nämlich nicht entgegenhalten. Die EBK verfügt über ein volles Einsichtsrecht, und die Banken sind ihr uneingeschränkt rechenschaftspflichtig. Für den Bundesrat drängen sich somit zurzeit keine weiteren Massnahmen auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschehnisse um die Solothurner Kantonalbank (SKB) mit ihren finanziellen und politischen Konsequenzen haben eine Bedeutung, welche über den Kanton Solothurn hinausgeht. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen an:</p><p>1. Welche Vorkehrungen sieht der Bundesrat vor, um ähnliche Mängel von Sorgfaltspflicht und Fehlentscheide der zuständigen Behörden, inklusive der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), wie sie in der und um die SKB aufgetreten sind, zukünftig zu vermeiden?</p><p>2. Welche Massnahmen werden vom Bundesrat ins Auge gefasst, um Staat und Steuerzahlerinnen und -zahler vor solchen Verlusten und politischer Desavouierung besser zu schützen, sowohl auf finanzieller als auch auf der Ebene demokratischer Aufsicht?</p>
- Konsequenzen aus dem Fall der Solothurner Kantonalbank
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