Landwirtschaftliche Direktzahlungen vereinfachen, limitieren und transparent machen

ShortId
95.3607
Id
19953607
Updated
25.06.2025 02:04
Language
de
Title
Landwirtschaftliche Direktzahlungen vereinfachen, limitieren und transparent machen
AdditionalIndexing
Direktzahlungen;Agrarpolitik (speziell)
1
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für einen 50 Hektaren grossen Landwirtschaftsbetrieb können zurzeit jährliche Direktzahlungen des Bundes von über 150 000 Franken ausgelöst werden (mehr als 3000 Franken pro Hektare!). Dabei werden diese Beiträge auf 18 oder mehr verschiedene Beitragsarten ausbezahlt. Dem Bundesamt für Landwirtschaft fehlt eine Übersicht über die pro Einzelbetrieb insgesamt ausgerichteten Beiträge. Es fehlen nach wie vor (einheitliche) Einkommens- und Vermögensgrenzen. Es fehlt eine (einheitliche) Begrenzung der total pro Betrieb ausgerichteten Beiträge. Die Öffentlichkeit hat keine Möglichkeit zu erfahren, wie viele Direktzahlungen pro Betrieb ausgerichtet werden.</p>
  • <p>Die Reform der Agrarpolitik ist im Gange. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 25. Oktober 1995 ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Organisationen die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Agrarreform (AP 2002) zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 15. Februar 1996 aus. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament noch im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.</p><p>Im Rahmen der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat unter anderem auch die vom Motionär aufgeworfenen Anliegen prüfen.</p><p>Dabei gedenkt er allerdings nicht, sich im einzelnen a priori an die Vorschläge binden zu lassen, wie sie in den ersten drei Punkten der Motion dargelegt werden. Festgehalten werden kann im gegenwärtigen Zeitpunkt, dass der Bundesrat gewillt ist, bei der Ausgestaltung der Direktzahlungen der Vielfalt der Produktionsbedingungen und der Strukturen unserer Landwirtschaft weitgehend Rechnung zu tragen.</p><p>Was das vierte Anliegen des Motionärs betrifft, hält der Bundesrat fest, dass er mit einer offenen, breiten und dauernden Information in der Agrarpolitik einverstanden ist, um so mehr, als letztere einen hohen Komplexitätsgrad aufweist und nicht immer verstanden wird. Ein gutes Funktionieren der Demokratie verlangt eine derartige Informationsqualität, welche allein durch die offizielle Publikation der Rechtserlasse nicht vollkommen sein kann. Die Grenze einer solchen Informationspolitik ist allerdings, was die Bekanntgabe von Personendaten durch Bundesorgane betrifft, durch die entsprechenden Bestimmungen im Datenschutzgesetz (SR 235.1; AS 1993 1945) gegeben. Die Voraussetzungen für die Bekanntgabe sind insbesondere in Artikel 19 festgelegt. Personendaten können daher grundsätzlich keine publiziert werden. Hingegen liegen Modelldaten (z. B. Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Strahm, 94.1120) vor. Im übrigen verweist der Bundesrat auf die jährlich publizierten Berichte über die Ausrichtung von Direktzahlungen des Bundesamtes für Landwirtschaft, welche die verschiedenen Direktzahlungen ausführlich dokumentieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die landwirtschaftlichen Direktzahlungen:</p><p>- stark zu vereinfachen (z. B. einen Hektaransatz für Biolandbau, einen für IP);</p><p>- gegen oben gesamthaft pro Betrieb zu limitieren (z. B. maximal 67 000 Franken pro Betrieb);</p><p>- an einheitliche Einkommens- und Vermögensgrenzen zu binden (Gesamteinkommen);</p><p>- für die Öffentlichkeit transparent zu machen.</p>
  • Landwirtschaftliche Direktzahlungen vereinfachen, limitieren und transparent machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für einen 50 Hektaren grossen Landwirtschaftsbetrieb können zurzeit jährliche Direktzahlungen des Bundes von über 150 000 Franken ausgelöst werden (mehr als 3000 Franken pro Hektare!). Dabei werden diese Beiträge auf 18 oder mehr verschiedene Beitragsarten ausbezahlt. Dem Bundesamt für Landwirtschaft fehlt eine Übersicht über die pro Einzelbetrieb insgesamt ausgerichteten Beiträge. Es fehlen nach wie vor (einheitliche) Einkommens- und Vermögensgrenzen. Es fehlt eine (einheitliche) Begrenzung der total pro Betrieb ausgerichteten Beiträge. Die Öffentlichkeit hat keine Möglichkeit zu erfahren, wie viele Direktzahlungen pro Betrieb ausgerichtet werden.</p>
    • <p>Die Reform der Agrarpolitik ist im Gange. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 25. Oktober 1995 ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Organisationen die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Agrarreform (AP 2002) zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 15. Februar 1996 aus. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament noch im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.</p><p>Im Rahmen der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat unter anderem auch die vom Motionär aufgeworfenen Anliegen prüfen.</p><p>Dabei gedenkt er allerdings nicht, sich im einzelnen a priori an die Vorschläge binden zu lassen, wie sie in den ersten drei Punkten der Motion dargelegt werden. Festgehalten werden kann im gegenwärtigen Zeitpunkt, dass der Bundesrat gewillt ist, bei der Ausgestaltung der Direktzahlungen der Vielfalt der Produktionsbedingungen und der Strukturen unserer Landwirtschaft weitgehend Rechnung zu tragen.</p><p>Was das vierte Anliegen des Motionärs betrifft, hält der Bundesrat fest, dass er mit einer offenen, breiten und dauernden Information in der Agrarpolitik einverstanden ist, um so mehr, als letztere einen hohen Komplexitätsgrad aufweist und nicht immer verstanden wird. Ein gutes Funktionieren der Demokratie verlangt eine derartige Informationsqualität, welche allein durch die offizielle Publikation der Rechtserlasse nicht vollkommen sein kann. Die Grenze einer solchen Informationspolitik ist allerdings, was die Bekanntgabe von Personendaten durch Bundesorgane betrifft, durch die entsprechenden Bestimmungen im Datenschutzgesetz (SR 235.1; AS 1993 1945) gegeben. Die Voraussetzungen für die Bekanntgabe sind insbesondere in Artikel 19 festgelegt. Personendaten können daher grundsätzlich keine publiziert werden. Hingegen liegen Modelldaten (z. B. Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Strahm, 94.1120) vor. Im übrigen verweist der Bundesrat auf die jährlich publizierten Berichte über die Ausrichtung von Direktzahlungen des Bundesamtes für Landwirtschaft, welche die verschiedenen Direktzahlungen ausführlich dokumentieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die landwirtschaftlichen Direktzahlungen:</p><p>- stark zu vereinfachen (z. B. einen Hektaransatz für Biolandbau, einen für IP);</p><p>- gegen oben gesamthaft pro Betrieb zu limitieren (z. B. maximal 67 000 Franken pro Betrieb);</p><p>- an einheitliche Einkommens- und Vermögensgrenzen zu binden (Gesamteinkommen);</p><p>- für die Öffentlichkeit transparent zu machen.</p>
    • Landwirtschaftliche Direktzahlungen vereinfachen, limitieren und transparent machen

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