Expo.01 / N 5 und N 16

ShortId
95.3610
Id
19953610
Updated
25.06.2025 02:06
Language
de
Title
Expo.01 / N 5 und N 16
AdditionalIndexing
Autobahn;Nationalstrassenbau;Expo.02
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K0106030301, Expo.02
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort vom 18. Oktober 1995 an den Regierungsrat des Kantons Bern bezweifelt der Bundesrat die Notwendigkeit von Zusatzleistungen zur Abdeckung der Verkehrsbedürfnisse, welche durch die Expo.01 entstehen. Der Motionär und die Mitunterzeichnenden sind dagegen der Ansicht, die Landesausstellung erfordere auf jeden Fall solche Zusatzleistungen, es sei denn, man mute der Bevölkerung auf den Zufahrtswegen und den Ausstellungsbesuchenden ein permanentes Verkehrschaos zu. Denn obwohl es wünschbar ist, dass die Besucherinnen und Besucher der Expo.01 die Bahn benützen, ist anzunehmen, dass ein Teil den Privatwagen vorzieht. Es geht unseres Erachtens nur um die Frage, ob mit Finanzmitteln der Eidgenossenschaft eine lediglich provisorische Infrastruktur geschaffen wird oder ob der für nach der Jahrtausendwende vorgesehene Bau der Nationalstrassenetappen Zuchwil-Biel-Yverdon (N 5) und Delsberg-La Heutte (N 16) vorgezogen wird. Aus staats-, verkehrs-, finanz- und konjunkturpolitischer Sicht kommt für die Unterzeichnenden nur der vorgezogene Bau von N 5 und N 16 in Frage.</p>
  • <p>Die Realisierung grosser Infrastrukturvorhaben wie Nationalstrassen ist nicht kurzfristig steuerbar. Planung, Projektierung, Genehmigungsverfahren und Erstellung überspannen nun einmal den Zeitraum etlicher Jahre. Aufgrund dieser Erfahrungstatsache ist die Situation am Jurasüdfuss wie folgt zu werten: Wo genehmigte Projekte vorliegen oder Abschnitte bereits im Bau sind, wird mit Blick auf die Expo.01 selbstverständlich versucht, dem Anliegen des Motionärs Rechnung zu tragen. Die durch das Parlament beschlossene Aufstockung des entsprechenden Budgetkredites für das laufende Jahr rechtfertigt ebenfalls, die Bauarbeiten an der N 5 und der N 16 zu beschleunigen. Anders verhält es sich dort, wo Projekte erst in zwei oder drei Jahren baureif sind. Hier wäre eine raschere Gangart wahrscheinlich kontraproduktiv, weil dann die intensivste Bauphase zeitlich mit der Landesausstellung zusammenfiele.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, im Rahmen seiner Möglichkeiten gute verkehrstechnische Voraussetzungen für die Expo.01 zu schaffen. Er legt aber Wert auf die Feststellung, dass der Verkehr schwergewichtig mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden muss. Diese Vorgabe liegt denn auch dem Konzept der Verantwortlichen zugrunde.</p><p>Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest. Aufgrund dieser Kompetenzordnung kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Expo.01 ist mit einer markanten Verkehrszunahme am Jurasüdfuss sowie auf der Achse Basel-Biel zu rechnen. Wir ersuchen den Bundesrat, diesem Umstand mit einem vorgezogenen, beschleunigten Bau der Nationalstrassen N 5 und N 16 Rechnung zu tragen und das Nationalstrassenbauprogramm entsprechend anzupassen.</p>
  • Expo.01 / N 5 und N 16
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort vom 18. Oktober 1995 an den Regierungsrat des Kantons Bern bezweifelt der Bundesrat die Notwendigkeit von Zusatzleistungen zur Abdeckung der Verkehrsbedürfnisse, welche durch die Expo.01 entstehen. Der Motionär und die Mitunterzeichnenden sind dagegen der Ansicht, die Landesausstellung erfordere auf jeden Fall solche Zusatzleistungen, es sei denn, man mute der Bevölkerung auf den Zufahrtswegen und den Ausstellungsbesuchenden ein permanentes Verkehrschaos zu. Denn obwohl es wünschbar ist, dass die Besucherinnen und Besucher der Expo.01 die Bahn benützen, ist anzunehmen, dass ein Teil den Privatwagen vorzieht. Es geht unseres Erachtens nur um die Frage, ob mit Finanzmitteln der Eidgenossenschaft eine lediglich provisorische Infrastruktur geschaffen wird oder ob der für nach der Jahrtausendwende vorgesehene Bau der Nationalstrassenetappen Zuchwil-Biel-Yverdon (N 5) und Delsberg-La Heutte (N 16) vorgezogen wird. Aus staats-, verkehrs-, finanz- und konjunkturpolitischer Sicht kommt für die Unterzeichnenden nur der vorgezogene Bau von N 5 und N 16 in Frage.</p>
    • <p>Die Realisierung grosser Infrastrukturvorhaben wie Nationalstrassen ist nicht kurzfristig steuerbar. Planung, Projektierung, Genehmigungsverfahren und Erstellung überspannen nun einmal den Zeitraum etlicher Jahre. Aufgrund dieser Erfahrungstatsache ist die Situation am Jurasüdfuss wie folgt zu werten: Wo genehmigte Projekte vorliegen oder Abschnitte bereits im Bau sind, wird mit Blick auf die Expo.01 selbstverständlich versucht, dem Anliegen des Motionärs Rechnung zu tragen. Die durch das Parlament beschlossene Aufstockung des entsprechenden Budgetkredites für das laufende Jahr rechtfertigt ebenfalls, die Bauarbeiten an der N 5 und der N 16 zu beschleunigen. Anders verhält es sich dort, wo Projekte erst in zwei oder drei Jahren baureif sind. Hier wäre eine raschere Gangart wahrscheinlich kontraproduktiv, weil dann die intensivste Bauphase zeitlich mit der Landesausstellung zusammenfiele.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, im Rahmen seiner Möglichkeiten gute verkehrstechnische Voraussetzungen für die Expo.01 zu schaffen. Er legt aber Wert auf die Feststellung, dass der Verkehr schwergewichtig mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden muss. Diese Vorgabe liegt denn auch dem Konzept der Verantwortlichen zugrunde.</p><p>Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest. Aufgrund dieser Kompetenzordnung kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Expo.01 ist mit einer markanten Verkehrszunahme am Jurasüdfuss sowie auf der Achse Basel-Biel zu rechnen. Wir ersuchen den Bundesrat, diesem Umstand mit einem vorgezogenen, beschleunigten Bau der Nationalstrassen N 5 und N 16 Rechnung zu tragen und das Nationalstrassenbauprogramm entsprechend anzupassen.</p>
    • Expo.01 / N 5 und N 16

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