Gewerbliches Bürgschaftswesen. Revision

ShortId
95.3614
Id
19953614
Updated
10.04.2024 10:15
Language
de
Title
Gewerbliches Bürgschaftswesen. Revision
AdditionalIndexing
Klein- und mittleres Unternehmen;Gewerbebetrieb;Wirtschaftsförderung;Bürgschaft;Kredit
1
  • L05K0507020101, Bürgschaft
  • L05K0703060202, Gewerbebetrieb
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
  • L03K110403, Kredit
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die schweizerische Wirtschaft ist durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Klein- und Mittelbetrieben gekennzeichnet. Diesen Betrieben stehen neben den Banken gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften zur Geld- und Kreditversorgung zur Verfügung. Der Bund hat 1949 einen Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften und 1976 ein Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebieten erlassen.</p><p>Beide Erlasse genügen den heutigen Gegebenheiten nicht mehr, nachdem sie während langer Zeit gute Dienste geleistet haben. Tatsache ist aber, dass</p><p>- in den letzten Jahren eine markante Zunahme der Verluste im Bereich des gewerblichen Bürgschaftswesens eingetreten ist,</p><p>- dadurch für verschiedene Bürgschaftsgenossenschaften Sanierungsschnitte nötig wurden,</p><p>- die Banken immer weniger bereit sind, den Bürgschaftsgenossenschaften Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.</p><p>Die Sanierung des gewerblichen Bürgschaftswesens muss dringlich an die Hand genommen werden. Zusammen mit der Privatwirtschaft muss der Bund - soweit an ihm - die notwendigen Schritte einleiten. Dazu gehört die Anpassung der Rechtsgrundlagen. Der Bundesrat wird eingeladen, die entsprechende Revision ohne Verzug an die Hand zu nehmen.</p>
  • <p>Die vom Motionär angestellten Überlegungen treffen grundsätzlich zu. Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist für die Kreditversorgung vieler KMU ausserordentlich wichtig. Dies gilt umso mehr, als die Banken im Nachgang zur Rezession aufgrund eines erhöhten Rückstellungsbedarfs sowie verstärkten Kostendenkens bei der Finanzierung der KMU teilweise recht zurückhaltend geworden sind.</p><p></p><p>Allerdings vermögen die beiden erwähnten Erlasse den heutigen Anforderungen tatsächlich nicht mehr zu genügen. Die Strukturen und Verfahren erscheinen als zu kompliziert, und die Verluste sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Die betroffenen Kreise - der Schweizerische Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften SVGB, die Schweizerische Bürgschaftsgenossenschaft für das Gewerbe GBG, der Schweizerische Gewerbeverband, die Banken und nicht zuletzt auch der Bund - haben deshalb eine Evaluation des Bürgschaftswesens in Auftrag gegeben.</p><p></p><p>Im ersten Teil dieser Studie werden die Stärken und Schwächen des heutigen Systems klar aufgezeigt. Zurzeit werden in einem zweiten Teil gangbare Modelle für die Zukunft entwickelt. Resultate sollten im Sommer vorliegen. Gestützt auf die Ergebnisse der Studie wird sodann zu entscheiden sein, in welcher Weise diese Instrumente, die sowohl für die Gewerbeförderung als auch im Rahmen der Regionalpolitik von Bedeutung sind, angepasst werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Rechtsgrundlagen für die Förderung des gewerblichen Bürgschaftswesens, die nicht mehr genügen, den heutigen Gegebenheiten anzupassen, damit die für die Klein- und Mittelbetriebe existentiell wichtige Kreditversorgung verbessert werden kann.</p>
  • Gewerbliches Bürgschaftswesen. Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die schweizerische Wirtschaft ist durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Klein- und Mittelbetrieben gekennzeichnet. Diesen Betrieben stehen neben den Banken gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften zur Geld- und Kreditversorgung zur Verfügung. Der Bund hat 1949 einen Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften und 1976 ein Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebieten erlassen.</p><p>Beide Erlasse genügen den heutigen Gegebenheiten nicht mehr, nachdem sie während langer Zeit gute Dienste geleistet haben. Tatsache ist aber, dass</p><p>- in den letzten Jahren eine markante Zunahme der Verluste im Bereich des gewerblichen Bürgschaftswesens eingetreten ist,</p><p>- dadurch für verschiedene Bürgschaftsgenossenschaften Sanierungsschnitte nötig wurden,</p><p>- die Banken immer weniger bereit sind, den Bürgschaftsgenossenschaften Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.</p><p>Die Sanierung des gewerblichen Bürgschaftswesens muss dringlich an die Hand genommen werden. Zusammen mit der Privatwirtschaft muss der Bund - soweit an ihm - die notwendigen Schritte einleiten. Dazu gehört die Anpassung der Rechtsgrundlagen. Der Bundesrat wird eingeladen, die entsprechende Revision ohne Verzug an die Hand zu nehmen.</p>
    • <p>Die vom Motionär angestellten Überlegungen treffen grundsätzlich zu. Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist für die Kreditversorgung vieler KMU ausserordentlich wichtig. Dies gilt umso mehr, als die Banken im Nachgang zur Rezession aufgrund eines erhöhten Rückstellungsbedarfs sowie verstärkten Kostendenkens bei der Finanzierung der KMU teilweise recht zurückhaltend geworden sind.</p><p></p><p>Allerdings vermögen die beiden erwähnten Erlasse den heutigen Anforderungen tatsächlich nicht mehr zu genügen. Die Strukturen und Verfahren erscheinen als zu kompliziert, und die Verluste sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Die betroffenen Kreise - der Schweizerische Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften SVGB, die Schweizerische Bürgschaftsgenossenschaft für das Gewerbe GBG, der Schweizerische Gewerbeverband, die Banken und nicht zuletzt auch der Bund - haben deshalb eine Evaluation des Bürgschaftswesens in Auftrag gegeben.</p><p></p><p>Im ersten Teil dieser Studie werden die Stärken und Schwächen des heutigen Systems klar aufgezeigt. Zurzeit werden in einem zweiten Teil gangbare Modelle für die Zukunft entwickelt. Resultate sollten im Sommer vorliegen. Gestützt auf die Ergebnisse der Studie wird sodann zu entscheiden sein, in welcher Weise diese Instrumente, die sowohl für die Gewerbeförderung als auch im Rahmen der Regionalpolitik von Bedeutung sind, angepasst werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Rechtsgrundlagen für die Förderung des gewerblichen Bürgschaftswesens, die nicht mehr genügen, den heutigen Gegebenheiten anzupassen, damit die für die Klein- und Mittelbetriebe existentiell wichtige Kreditversorgung verbessert werden kann.</p>
    • Gewerbliches Bürgschaftswesen. Revision

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