Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Unternehmertums im KMU-Bereich

ShortId
95.3616
Id
19953616
Updated
25.06.2025 02:04
Language
de
Title
Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Unternehmertums im KMU-Bereich
AdditionalIndexing
Klein- und mittleres Unternehmen;Wirtschaftsförderung;Rechtsform einer Gesellschaft
1
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L03K070303, Rechtsform einer Gesellschaft
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Nur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen trägt langfristig zur Förderung eines gesunden (Neu-)Unternehmertums bei. Ohne jede Forderung nach aktiver staatlicher Unterstützung bitte ich den Bundesrat daher,</p><p>- seinen Bericht über die Klein- und Mittelbetriebe vom Oktober 1983 aufzuarbeiten, um die heutige Lage der schweizerischen KMU aufzuzeigen, ihre Bedeutung zu würdigen und koordinierte Förderungsmassnahmen vorzuschlagen.</p><p>Im weiteren ersuche ich den Bundesrat, um Klein- und Mittelbetriebe zu fördern,</p><p>- eine Konsultativkommission zu beauftragen, Massnahmen zu erarbeiten, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für (neue) KMU zu vereinfachen;</p><p>- bei einer Revision des Gesellschaftsrechtes die Neugründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung für KMU zu erleichtern (Höhe des Gesellschaftskapitals, Vereinfachung der kostspieligen Formerfordernisse für die Startphase, Umwandlungsmöglichkeit einer GmbH in eine AG, Statutenänderungen usw.);</p><p>- sicherzustellen, dass alle Entwürfe von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zunächst daraufhin geprüft werden, ob sie notwendig, wirkungsvoll und verständlich sind, soweit davon auszugehen ist, dass diese Entwürfe den Verwaltungsaufwand erhöhen;</p><p>- die Genehmigungsverfahren, sofern sie vornehmlich die KMU betreffen, soweit als möglich durch Verfahren zu ersetzen, bei denen die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die zuständigen Behörden innerhalb einer bestimmten Frist keinen Einspruch erhoben haben;</p><p>- zu prüfen, inwieweit für neugegründete KMU vereinfachte administrative Verfahrensvorschriften eingeführt werden könnten (z. B. Jahrespauschale für AHV-Beiträge analog der Regelung für Studierende oder Möglichkeit einer jährlichen Abrechnung der Mehrwertsteuer);</p><p>- die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten von (neugegründeten) KMU dadurch zu verbessern, dass nicht entnommene Gewinne steuerlich entlastet werden;</p><p>- die Steuerhürden beim Risikokapital für KMU (bis zu einer bestimmten Höhe) zu beseitigen (Gesellschaft und Privatpersonen sollen Investitionen in Risikokapital von der Steuer absetzen können; Gewinne aus Risikokapital sollen steuerlich entlastet werden);</p><p>- das Bürgschaftswesen in der Schweiz weiter zu fördern (u. a. beispielsweise durch Erhöhung der Rückbürgschaft auf der verbürgten Kreditsumme);</p><p>- die Doppelbesteuerungstatbestände für KMU (z. B. Aktiengesellschaft - Aktionär) zu beseitigen.</p>
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Unternehmertums im KMU-Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Nur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen trägt langfristig zur Förderung eines gesunden (Neu-)Unternehmertums bei. Ohne jede Forderung nach aktiver staatlicher Unterstützung bitte ich den Bundesrat daher,</p><p>- seinen Bericht über die Klein- und Mittelbetriebe vom Oktober 1983 aufzuarbeiten, um die heutige Lage der schweizerischen KMU aufzuzeigen, ihre Bedeutung zu würdigen und koordinierte Förderungsmassnahmen vorzuschlagen.</p><p>Im weiteren ersuche ich den Bundesrat, um Klein- und Mittelbetriebe zu fördern,</p><p>- eine Konsultativkommission zu beauftragen, Massnahmen zu erarbeiten, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für (neue) KMU zu vereinfachen;</p><p>- bei einer Revision des Gesellschaftsrechtes die Neugründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung für KMU zu erleichtern (Höhe des Gesellschaftskapitals, Vereinfachung der kostspieligen Formerfordernisse für die Startphase, Umwandlungsmöglichkeit einer GmbH in eine AG, Statutenänderungen usw.);</p><p>- sicherzustellen, dass alle Entwürfe von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zunächst daraufhin geprüft werden, ob sie notwendig, wirkungsvoll und verständlich sind, soweit davon auszugehen ist, dass diese Entwürfe den Verwaltungsaufwand erhöhen;</p><p>- die Genehmigungsverfahren, sofern sie vornehmlich die KMU betreffen, soweit als möglich durch Verfahren zu ersetzen, bei denen die Zustimmung als erteilt gilt, wenn die zuständigen Behörden innerhalb einer bestimmten Frist keinen Einspruch erhoben haben;</p><p>- zu prüfen, inwieweit für neugegründete KMU vereinfachte administrative Verfahrensvorschriften eingeführt werden könnten (z. B. Jahrespauschale für AHV-Beiträge analog der Regelung für Studierende oder Möglichkeit einer jährlichen Abrechnung der Mehrwertsteuer);</p><p>- die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten von (neugegründeten) KMU dadurch zu verbessern, dass nicht entnommene Gewinne steuerlich entlastet werden;</p><p>- die Steuerhürden beim Risikokapital für KMU (bis zu einer bestimmten Höhe) zu beseitigen (Gesellschaft und Privatpersonen sollen Investitionen in Risikokapital von der Steuer absetzen können; Gewinne aus Risikokapital sollen steuerlich entlastet werden);</p><p>- das Bürgschaftswesen in der Schweiz weiter zu fördern (u. a. beispielsweise durch Erhöhung der Rückbürgschaft auf der verbürgten Kreditsumme);</p><p>- die Doppelbesteuerungstatbestände für KMU (z. B. Aktiengesellschaft - Aktionär) zu beseitigen.</p>
    • Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Unternehmertums im KMU-Bereich

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