Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU): Automatische Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr

ShortId
95.3621
Id
19953621
Updated
10.04.2024 12:47
Language
de
Title
Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU): Automatische Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr
AdditionalIndexing
Europäische Union;freier Personenverkehr
1
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ein ähnliches, weniger konkret formuliertes Postulat wurde von mir vor zwei Jahren eingereicht, vom Bundesrat angenommen. Der damalige Vorschlag wurde jedoch bisher nicht aufgenommen, so dass hiermit eine konkrete Variante des damaligen Postulates eingereicht wird.</p><p>2. Die drohende Freizügigkeit im Personenverkehr war ohne Zweifel ein Hauptgrund für die Ablehnung des EWR am 6. Dezember 1992. Ein Grossteil der Bevölkerung hegte die Befürchtung, dass es zu einer unkontrollierten Einwanderung von den Ländern des EWR in die Schweiz kommen könnte. Diese Befürchtungen bestehen auch heute noch, sie können mit der hier vorgeschlagenen Lösung entkräftet werden.</p><p>Einerseits wäre eine bessere Personenfreizügigkeit für den Werkplatz Schweiz erstrebenswert. Andererseits ist absehbar, dass die schweizerische Bevölkerung eine unlimitierte Personenfreizügigkeit in einer Volksabstimmung zu Fall bringen wird. Beteuerungen, es werde keine nennenswerte Zuwanderung erfolgen, werden zu recht nicht ernst genommen, denn weder Befürworter noch Gegner können wirklich abschätzen, was die Folgen sein werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, was für kapitale Fehleinschätzungen von namhaften Persönlichkeiten vor der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992 gemacht worden waren (der Schweizer Franken werde rapid sinken, die Zinsen würden stark steigen, die Arbeitslosigkeit sprunghaft in die Höhe schnellen etc.).</p><p>3. Mit der vorgeschlagenen Lösung müssten sich sowohl die Befürworter wie auch die Gegner der Personenfreizügigkeit einverstanden erklären können.</p><p>- Die Gegner opponieren aus der Befürchtung heraus, eine unvorhersehbare Anzahl von EU-Bürgern würde in die Schweiz einwandern. Mit einer verbindlichen, automatischen Limitierung wären diese Befürchtungen entkräftet.</p><p>- Die Befürworter weisen immer wieder darauf hin, dass im Falle der Freizügigkeit keine nennenswerte Einwanderung in die Schweiz resultieren werde. Ist diese Einschätzung richtig, so wird die in diesem Postulat vorgeschlagene Limite gar nicht erreicht.</p><p>Vor allem die massgebenden Europäer selbst unterstreichen (u. a. M. Bangemann), es seien keine nennenswerte Wanderungsbewegungen zu befürchten, wie die bisherige Erfahrung gezeigt habe; grosse Zuwanderung in die Schweiz sei selbst dann nicht zu befürchten, wenn die EU nach Osten erweitert werde. In den bilateralen Verhandlungen sind die Organe der EU bei solchen Zusagen zu behaften. Sind sie ehrlich gemeint, so ist kein Grund ersichtlich, weshalb die EU gegen die vorgeschlagene Lösung opponieren sollte.</p><p>4. Dem Vernehmen nach ist für die EU die Personenfreizügigkeit der zentrale Punkt. Behaftet man die EU bei ihrer Behauptung, dass keine nennenswerte Zuwanderung erfolgen wird, so erhält sie mit der in diesem Postulat vorgeschlagenen Lösung die von ihr verlangte Personenfreizügigkeit faktisch vollumfänglich eingeräumt. Die in diesem Postulat vorgeschlagene Lösung bedeutet also eine entscheidende Konzession unseres Landes.</p><p>Entsprechend können und müssen von der EU substantielle Gegenleistungen verlangt werden. Die Gegenleistungen müssen erstens beinhalten, dass die Personenfreizügigkeit für Schweizer gewährleistet ist und bleibt, womit die immer wieder zitierten Probleme für werktätige Schweizer in der EU oder der Zugang unserer Jugend zu EU-Universitäten definitiv gelöst wären. Zweitens ist in den übrigen Dossiers als Gegenleistung von der EU zu verlangen, dass die zentralen schweizerischen Anliegen akzeptiert werden (z. B. Cabotage in Luft- und Landverkehr). Drittens ist in Anbetracht der vorgeschlagenen schweizerischen Konzession von der EU zu verlangen, dass die Anliegen der schweizerischen Textilindustrie miteinbezogen und im Sinne der Schweiz gelöst werden (passiver Textilveredelungsverkehr).</p><p>5. Wichtig ist, dass ein Mechanismus der automatischen Ausserkraftsetzung der Personenfreizügigkeit im Falle von grosser Zuwanderung eingebaut wird. Es genügt bei weitem nicht, wenn der Schweiz lediglich die Möglichkeit eingeräumt wird, im Sinne einer Notstandsklausel die Grenzen bei grosser Zuwanderung wieder zu schliessen. Unsere Bevölkerung weiss aus Erfahrung, dass es in einem solchen Fall in der Praxis viel zu lange dauern würde, bis die Notbremse gezogen wird.</p><p>6. Die vorgeschlagene Lösung bedingt, dass bei der zu schliessenden Vereinbarung mit der EU die Zählweise der Zuwanderung exakt definiert wird. Wichtig ist, dass die Wohnsitznahme in der Schweiz weiterhin genauestens registriert wird. Jede einzelne Einwanderung und Auswanderung ist mitzuzählen, Umgehungsmöglichkeiten (z. B. durch Einbürgerung) sind zu eliminieren. Die formelle Zählweise mag nebensächlich erscheinen, ist es aber nicht. Es ist absehbar, dass jede Konzession im freien Personenverkehr in einer Volksabstimmung zu Fall gebracht wird, wenn der Bevölkerung nicht ein zuverlässiger, automatischer Mechanismus unterbreitet wird, welcher garantiert, dass eine klar definierte Einwanderung nicht überschritten werden kann.</p>
  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ideen des Postulanten in der einen oder anderen Form in einem späteren Zeitpunkt in Verhandlungen mit der EU Eingang finden könnten. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in diesem Sinne entgegenzunehmen.
  • <p>Sollte sich in den bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zeigen, dass für die Schweiz Konzessionen betreffend Freizügigkeit im Personenverkehr unvermeidlich sind, so wird der Bundesrat ersucht, folgender Lösung zum Durchbruch zu verhelfen:</p><p>"Die Personenfreizügigkeit wird eingeführt. Sobald sich herausstellt, dass die Einwanderung aus der EU den Bestand der EU-Bürger in der Schweiz um 10 Prozent übersteigt, so wird die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger automatisch und einseitig wieder ausser Kraft gesetzt, so dass die heutige Regelung wieder Platz greift.</p><p>Diese Konzession der Schweiz im sensiblen Bereich des freien Personenverkehrs ist mit Konzessionen der EU in den für uns wichtigen Bereichen zu verknüpfen (z. B. Forderungen betr. Transport und Textilhandel)."</p><p>Konkret würde diese Lösung folgendes bedeuten: Angenommen, der Bestand von EU-Bürgern in der Schweiz beträgt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der EU 820 000 Personen, so fällt die Personenfreizügigkeit einseitig dahin, sobald netto (Einwanderung minus Auswanderung) die Einwanderung aus dem EU-Raum 82 000 Personen übersteigt; d. h. Schweizerbürger kämen in der EU nach wie vor in den Genuss der Personenfreizügigkeit, umgekehrt aber würde die Einreise in die Schweiz die heute gültige Regelung wieder aufheben.</p>
  • Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU): Automatische Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ein ähnliches, weniger konkret formuliertes Postulat wurde von mir vor zwei Jahren eingereicht, vom Bundesrat angenommen. Der damalige Vorschlag wurde jedoch bisher nicht aufgenommen, so dass hiermit eine konkrete Variante des damaligen Postulates eingereicht wird.</p><p>2. Die drohende Freizügigkeit im Personenverkehr war ohne Zweifel ein Hauptgrund für die Ablehnung des EWR am 6. Dezember 1992. Ein Grossteil der Bevölkerung hegte die Befürchtung, dass es zu einer unkontrollierten Einwanderung von den Ländern des EWR in die Schweiz kommen könnte. Diese Befürchtungen bestehen auch heute noch, sie können mit der hier vorgeschlagenen Lösung entkräftet werden.</p><p>Einerseits wäre eine bessere Personenfreizügigkeit für den Werkplatz Schweiz erstrebenswert. Andererseits ist absehbar, dass die schweizerische Bevölkerung eine unlimitierte Personenfreizügigkeit in einer Volksabstimmung zu Fall bringen wird. Beteuerungen, es werde keine nennenswerte Zuwanderung erfolgen, werden zu recht nicht ernst genommen, denn weder Befürworter noch Gegner können wirklich abschätzen, was die Folgen sein werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, was für kapitale Fehleinschätzungen von namhaften Persönlichkeiten vor der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992 gemacht worden waren (der Schweizer Franken werde rapid sinken, die Zinsen würden stark steigen, die Arbeitslosigkeit sprunghaft in die Höhe schnellen etc.).</p><p>3. Mit der vorgeschlagenen Lösung müssten sich sowohl die Befürworter wie auch die Gegner der Personenfreizügigkeit einverstanden erklären können.</p><p>- Die Gegner opponieren aus der Befürchtung heraus, eine unvorhersehbare Anzahl von EU-Bürgern würde in die Schweiz einwandern. Mit einer verbindlichen, automatischen Limitierung wären diese Befürchtungen entkräftet.</p><p>- Die Befürworter weisen immer wieder darauf hin, dass im Falle der Freizügigkeit keine nennenswerte Einwanderung in die Schweiz resultieren werde. Ist diese Einschätzung richtig, so wird die in diesem Postulat vorgeschlagene Limite gar nicht erreicht.</p><p>Vor allem die massgebenden Europäer selbst unterstreichen (u. a. M. Bangemann), es seien keine nennenswerte Wanderungsbewegungen zu befürchten, wie die bisherige Erfahrung gezeigt habe; grosse Zuwanderung in die Schweiz sei selbst dann nicht zu befürchten, wenn die EU nach Osten erweitert werde. In den bilateralen Verhandlungen sind die Organe der EU bei solchen Zusagen zu behaften. Sind sie ehrlich gemeint, so ist kein Grund ersichtlich, weshalb die EU gegen die vorgeschlagene Lösung opponieren sollte.</p><p>4. Dem Vernehmen nach ist für die EU die Personenfreizügigkeit der zentrale Punkt. Behaftet man die EU bei ihrer Behauptung, dass keine nennenswerte Zuwanderung erfolgen wird, so erhält sie mit der in diesem Postulat vorgeschlagenen Lösung die von ihr verlangte Personenfreizügigkeit faktisch vollumfänglich eingeräumt. Die in diesem Postulat vorgeschlagene Lösung bedeutet also eine entscheidende Konzession unseres Landes.</p><p>Entsprechend können und müssen von der EU substantielle Gegenleistungen verlangt werden. Die Gegenleistungen müssen erstens beinhalten, dass die Personenfreizügigkeit für Schweizer gewährleistet ist und bleibt, womit die immer wieder zitierten Probleme für werktätige Schweizer in der EU oder der Zugang unserer Jugend zu EU-Universitäten definitiv gelöst wären. Zweitens ist in den übrigen Dossiers als Gegenleistung von der EU zu verlangen, dass die zentralen schweizerischen Anliegen akzeptiert werden (z. B. Cabotage in Luft- und Landverkehr). Drittens ist in Anbetracht der vorgeschlagenen schweizerischen Konzession von der EU zu verlangen, dass die Anliegen der schweizerischen Textilindustrie miteinbezogen und im Sinne der Schweiz gelöst werden (passiver Textilveredelungsverkehr).</p><p>5. Wichtig ist, dass ein Mechanismus der automatischen Ausserkraftsetzung der Personenfreizügigkeit im Falle von grosser Zuwanderung eingebaut wird. Es genügt bei weitem nicht, wenn der Schweiz lediglich die Möglichkeit eingeräumt wird, im Sinne einer Notstandsklausel die Grenzen bei grosser Zuwanderung wieder zu schliessen. Unsere Bevölkerung weiss aus Erfahrung, dass es in einem solchen Fall in der Praxis viel zu lange dauern würde, bis die Notbremse gezogen wird.</p><p>6. Die vorgeschlagene Lösung bedingt, dass bei der zu schliessenden Vereinbarung mit der EU die Zählweise der Zuwanderung exakt definiert wird. Wichtig ist, dass die Wohnsitznahme in der Schweiz weiterhin genauestens registriert wird. Jede einzelne Einwanderung und Auswanderung ist mitzuzählen, Umgehungsmöglichkeiten (z. B. durch Einbürgerung) sind zu eliminieren. Die formelle Zählweise mag nebensächlich erscheinen, ist es aber nicht. Es ist absehbar, dass jede Konzession im freien Personenverkehr in einer Volksabstimmung zu Fall gebracht wird, wenn der Bevölkerung nicht ein zuverlässiger, automatischer Mechanismus unterbreitet wird, welcher garantiert, dass eine klar definierte Einwanderung nicht überschritten werden kann.</p>
    • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ideen des Postulanten in der einen oder anderen Form in einem späteren Zeitpunkt in Verhandlungen mit der EU Eingang finden könnten. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in diesem Sinne entgegenzunehmen.
    • <p>Sollte sich in den bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zeigen, dass für die Schweiz Konzessionen betreffend Freizügigkeit im Personenverkehr unvermeidlich sind, so wird der Bundesrat ersucht, folgender Lösung zum Durchbruch zu verhelfen:</p><p>"Die Personenfreizügigkeit wird eingeführt. Sobald sich herausstellt, dass die Einwanderung aus der EU den Bestand der EU-Bürger in der Schweiz um 10 Prozent übersteigt, so wird die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger automatisch und einseitig wieder ausser Kraft gesetzt, so dass die heutige Regelung wieder Platz greift.</p><p>Diese Konzession der Schweiz im sensiblen Bereich des freien Personenverkehrs ist mit Konzessionen der EU in den für uns wichtigen Bereichen zu verknüpfen (z. B. Forderungen betr. Transport und Textilhandel)."</p><p>Konkret würde diese Lösung folgendes bedeuten: Angenommen, der Bestand von EU-Bürgern in der Schweiz beträgt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der EU 820 000 Personen, so fällt die Personenfreizügigkeit einseitig dahin, sobald netto (Einwanderung minus Auswanderung) die Einwanderung aus dem EU-Raum 82 000 Personen übersteigt; d. h. Schweizerbürger kämen in der EU nach wie vor in den Genuss der Personenfreizügigkeit, umgekehrt aber würde die Einreise in die Schweiz die heute gültige Regelung wieder aufheben.</p>
    • Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU): Automatische Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr

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