Investitionen der Kantone und Gemeinden. Bundeshilfe
- ShortId
-
95.3630
- Id
-
19953630
- Updated
-
10.02.2026 21:29
- Language
-
de
- Title
-
Investitionen der Kantone und Gemeinden. Bundeshilfe
- AdditionalIndexing
-
regionales Gefälle;wirtschaftliche Disparität;Investitionsprogramm;Ankurbelung der Wirtschaft;Finanzhilfe
- 1
-
- L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
- L05K0704030202, regionales Gefälle
- L06K110901060101, Investitionsprogramm
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>A. Neuer Investitionsbonus</p><p>Im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 wird der Bund höchstens 250 Millionen Franken bereitstellen für eine 10- bis 25-prozentige Beteiligung an den Investitionskosten der Kantone, der Gemeinden, der gemeinnützigen Anstalten oder der Stiftungen von kantonaler, regionaler oder kommunaler Bedeutung. Die Höhe der Bundeshilfe hängt von der Arbeitslosenquote und der Finanzkraft des Kantons ab.</p><p>Für folgende Investitionen werden Beiträge ausgerichtet:</p><p>- Gebäudebau und -erneuerung;</p><p>- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien;</p><p>- Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen;</p><p>- Investitionen für den öffentlichen Agglomerationsverkehr, einschliesslich Rollmaterial;</p><p>- Lärmschutzmassnahmen;</p><p>- Investitionen für energietechnische Gebäudesanierungen sowie für die sparsame Nutzung von Elektrizität;</p><p>- Erstellung von Pilotbauten mit sehr geringem Energieverbrauch.</p><p>Der Bund unterstützt die Investitionen der Kantone und Gemeinden.</p><p>B. Finanzhilfen für Investitionskosten ("Zinsbonus")</p><p>Zur Förderung der Investitionen von Kantonen und Gemeinden in den unter A aufgeführten Bereichen gewährt der Bund bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren seine Beiträge zu einem Vorzugszins von höchstens 3,75 Prozent.</p><p>Die im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 gesprochenen Kredite dürfen gesamthaft zwei Milliarden Franken nicht übersteigen.</p><p>Für die Verteilung der Kredite unter den Kantonen sind die amtliche Bevölkerungszahl sowie die Arbeitslosenquote massgebend. Der Bund gibt eine Solidaritätsanleihe aus und kommt für den Differenzbetrag auf, der sich aus den möglicherweise unterschiedlichen Zinssätzen ergibt. Er regelt das Verfahren und bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen so, dass unerwünschte Mitnahmeeffekte vermieden werden.</p><p>Allgemeine Bedingungen</p><p>Die Projekte müssen vor Ende 1997 abgeschlossen sein. Mit Ausnahme der Investitionen für den öffentlichen Agglomerationsverkehr, einschliesslich Rollmaterial, dürfen die Projekte nicht mit zusätzlichen Bundesbeiträgen subventioniert werden.</p><p>Finanzierung</p><p>Ordentliche Mittel gemäss Voranschlag.</p><p>Schlussbemerkungen</p><p>Seit fünf Jahren stagniert die Schweizer Wirtschaft mehr oder weniger. Die Wachstumsrate belief sich 1994 auf rund 1,2 Prozent, 1995 auf 0,5 Prozent. Die Prognosen für 1996 fallen kaum besser aus. Nur ein Wirtschaftswachstum von 2,5 bis 3 Prozent käme einem substantiellen Konjunkturaufschwung gleich.</p><p>Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen vom vergangenen Februar ist eher statistisch bedingt, denn in dieser Statistik schlagen sich auch die Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Rückzug aus dem Erwerbsleben nieder. Es ist daher zu befürchten, dass die Arbeitslosenzahlen im nächsten Jahr ansteigen werden.</p><p>Nach einem einmaligen Aufschwung 1994 wird die Bauwirtschaft weiter schrumpfen. Auch wenn eine Sanierung dieses Wirtschaftszweigs gerechtfertigt ist, darf dies nicht zu einer Demontage führen, durch die der Schweiz Kapazitäten verlorengingen. Der Bedarf an Erneuerung von Gebäuden und Kunstbauten sowie deren Sanierung ist enorm. Vielleicht werden in einigen Jahren, also kurz vor der Eröffnung von Grossbaustellen, qualifizierte Arbeitskräfte fehlen.</p><p>50 Prozent der Investitionen in der Bauwirtschaft fallen den vor- und nachgelagerten Branchen zu. Es steht ausser Frage, dass die Süd- und die Westschweiz am meisten unter der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation leiden und dort ein Konjunkturaufschwung dringend notwendig ist.</p>
- <p>Das Wirtschaftswachstum fiel 1995 deutlich schwächer aus, als dies noch vor einem Jahr erwartet worden war. Der wichtigste Grund war die erneute Aufwertung des Schweizer Frankens um mehr als 6 Prozent. Davon wurden einzelne Branchen und Regionen besonders hart getroffen.</p><p>Das Wachstum ermöglichte nur eine unbedeutende Zunahme der Erwerbstätigen. Für einen nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit reichte es nicht aus. Diese nimmt seit dem letzten September auch nach Berücksichtigung von saisonalen Faktoren wieder zu.</p><p>Keines der Institute bzw. keine der Organisationen, welche bis heute ihre Schätzungen für 1996 vorgelegt haben, erwarten im laufenden Jahr ein Abgleiten in eine Rezession. Allerdings zeigen die jüngst verfügbaren Daten eine weitere Verschlechterung der Auftragslage in der Industrie und im Baugewerbe.</p><p>Die Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Konjunkturaufschwungs sind nach wie vor günstig. Allerdings lässt sich der Zeitpunkt, wann die Besserungstendenzen einsetzen werden, nicht exakt vorhersagen.</p><p>Die verschiedenen Regionen und Branchen wurden von der letzten Rezession uneinheitlich getroffen. Auch im laufenden, schwachen Aufschwung verteilen sich die Auftriebskräfte nicht gleichmässig. Die verschiedenen Indikatoren vermitteln ein uneinheitliches Bild. Gemessen am Geschäftsgang in der Industrie lässt sich die These eines systematischen Zurückbleibens der lateinischen Schweiz nicht belegen. So wie in der Deutschschweiz, finden sich auch in der Westschweiz Kantone, welche sich im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt durch ein über- wie auch durch ein unterdurchschnittliches Wachstum auszeichnen.</p><p>Zu einem anderen Schluss kommt man bei der Betrachtung der Arbeitslosenzahlen. Hier ist es in der Tat so, dass die Arbeitslosigkeit in der Westschweiz im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie diejenige in der Deutschschweiz. Indes gilt auch hier, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt, betrug doch beispielsweise die Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt im Januar 1996 ebenfalls 4,7 Prozent. Im weiteren war dieses Gefälle bereits in der Phase der Hochkonjunktur, d. h. eines ausgetrockneten Arbeitsmarktes, zu beobachten.</p><p>Die Nationalbank hat in den letzten Monaten die Geldpolitik gelockert. Die kurz- wie auch die langfristigen Zinsen bewegen sich auf einem sehr tiefen Niveau. Nach gängigen Vorstellungen sollte diese Lockerung die Aufwertung mildern und die Investitionen beleben.</p><p>In der Finanzpolitik gilt es zwischen konjunkturpolitisch motivierten Mehrausgaben und dem Ziel der Haushaltsanierung abzuwägen. Der Bundesrat ordnet letzterem vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Wirtschaftsperspektiven im heutigen Zeitpunkt eindeutig Priorität zu. Er will das strukturelle Defizit beseitigen.</p><p>Anlässlich der Beratungen des Voranschlages haben die eidgenössischen Räte Mehrausgaben beschlossen, welche der Bauwirtschaft zugute kommen. Die 163,5 Millionen Franken werden die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes namentlich in der Westschweiz beschleunigen helfen. Sie werden ähnliche Impulse auslösen, wie sie in der Motion verlangt werden. Hinter gewisse in der Motion vorgeschlagene Fördertatbestände setzt der Bundesrat aus sektoralpolitischen Überlegungen ein Fragezeichen.</p><p>Bei der Finanzpolitik sind im übrigen auch die Kantone und Gemeinden angesprochen, entfällt doch auf den Bund mittlerweile lediglich noch rund ein Drittel der Ausgaben aller drei Ebenen. Gemäss letzten Schätzungen rechnen die Kantone für das laufende Jahr insgesamt mit einem Defizit von 2,4 und die Gemeinden mit 0,7 Milliarden Franken. Das Defizit der Finanzrechnung des Bundes beträgt demgegenüber 4 Milliarden Franken. Mit anderen Worten sind die finanzpolitischen Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden als Ganzes betrachtet heute grösser.</p><p>Diese Aussage trifft selbstverständlich nicht auf jeden Kanton und jede Gemeinde zu. So befinden sich unter den Kantonen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit auch solche mit grossen Defiziten in der laufenden Rechnung. Mit Bezug auf den vorgeschlagenen Investitionsbonus gilt es in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass er diese Kantone ebenfalls zu zusätzlichen Ausgaben zwänge. Deren Haushaltprobleme würden weiter verschärft.</p><p>In seiner Wirtschaftspolitik für das laufende Jahr setzt der Bundesrat vor allem auf die Umsetzung der von den eidgenössischen Räten beschlossenen Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sowie des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Von ersterer erhofft sich der Bundesrat eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität, welche sich mittelfristig auf das Wirtschaftswachstum günstig auswirken wird. Mit den neuen Regelungen der Arbeitslosenversicherung wird die Wiedereingliederung der Arbeitslosen verbessert.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates, im heutigen Zeitpunkt auf konjunkturstimulierende Massnahmen wie beispielsweise den vorgeschlagenen Investitionsbonus zu verzichten und der Beseitigung des strukturellen Defizits Vorrang einzuräumen, beruht auf einer Lagebeurteilung, welche mit Unsicherheiten behaftet ist. Je nach Fortgang der weiteren Entwicklung wird der Bundesrat auf seinen Grundsatzentscheid zurückkommen müssen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Gemäss Artikel 31quinquies der Bundesverfassung obliegt es ausdrücklich dem Bund, Vorkehren für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung unter den vier Landesteilen zu treffen. Damit dem Anwachsen der wirtschaftlichen Unterschiede Einhalt geboten werden kann, muss der Bundesrat diese grundsätzliche Bestimmung dringend konkretisieren, indem er eine der beiden folgenden Gesetzesänderungen vorschlägt:</p><p>A. Schaffung eines neuen, enger gefassten Investitionsbonus; oder</p><p>B. Einführung von Finanzhilfen für Investitionskosten ("Zinsbonus").</p>
- Investitionen der Kantone und Gemeinden. Bundeshilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>A. Neuer Investitionsbonus</p><p>Im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 wird der Bund höchstens 250 Millionen Franken bereitstellen für eine 10- bis 25-prozentige Beteiligung an den Investitionskosten der Kantone, der Gemeinden, der gemeinnützigen Anstalten oder der Stiftungen von kantonaler, regionaler oder kommunaler Bedeutung. Die Höhe der Bundeshilfe hängt von der Arbeitslosenquote und der Finanzkraft des Kantons ab.</p><p>Für folgende Investitionen werden Beiträge ausgerichtet:</p><p>- Gebäudebau und -erneuerung;</p><p>- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien;</p><p>- Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen;</p><p>- Investitionen für den öffentlichen Agglomerationsverkehr, einschliesslich Rollmaterial;</p><p>- Lärmschutzmassnahmen;</p><p>- Investitionen für energietechnische Gebäudesanierungen sowie für die sparsame Nutzung von Elektrizität;</p><p>- Erstellung von Pilotbauten mit sehr geringem Energieverbrauch.</p><p>Der Bund unterstützt die Investitionen der Kantone und Gemeinden.</p><p>B. Finanzhilfen für Investitionskosten ("Zinsbonus")</p><p>Zur Förderung der Investitionen von Kantonen und Gemeinden in den unter A aufgeführten Bereichen gewährt der Bund bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren seine Beiträge zu einem Vorzugszins von höchstens 3,75 Prozent.</p><p>Die im Jahre 1996 und im ersten Halbjahr 1997 gesprochenen Kredite dürfen gesamthaft zwei Milliarden Franken nicht übersteigen.</p><p>Für die Verteilung der Kredite unter den Kantonen sind die amtliche Bevölkerungszahl sowie die Arbeitslosenquote massgebend. Der Bund gibt eine Solidaritätsanleihe aus und kommt für den Differenzbetrag auf, der sich aus den möglicherweise unterschiedlichen Zinssätzen ergibt. Er regelt das Verfahren und bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen so, dass unerwünschte Mitnahmeeffekte vermieden werden.</p><p>Allgemeine Bedingungen</p><p>Die Projekte müssen vor Ende 1997 abgeschlossen sein. Mit Ausnahme der Investitionen für den öffentlichen Agglomerationsverkehr, einschliesslich Rollmaterial, dürfen die Projekte nicht mit zusätzlichen Bundesbeiträgen subventioniert werden.</p><p>Finanzierung</p><p>Ordentliche Mittel gemäss Voranschlag.</p><p>Schlussbemerkungen</p><p>Seit fünf Jahren stagniert die Schweizer Wirtschaft mehr oder weniger. Die Wachstumsrate belief sich 1994 auf rund 1,2 Prozent, 1995 auf 0,5 Prozent. Die Prognosen für 1996 fallen kaum besser aus. Nur ein Wirtschaftswachstum von 2,5 bis 3 Prozent käme einem substantiellen Konjunkturaufschwung gleich.</p><p>Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen vom vergangenen Februar ist eher statistisch bedingt, denn in dieser Statistik schlagen sich auch die Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Rückzug aus dem Erwerbsleben nieder. Es ist daher zu befürchten, dass die Arbeitslosenzahlen im nächsten Jahr ansteigen werden.</p><p>Nach einem einmaligen Aufschwung 1994 wird die Bauwirtschaft weiter schrumpfen. Auch wenn eine Sanierung dieses Wirtschaftszweigs gerechtfertigt ist, darf dies nicht zu einer Demontage führen, durch die der Schweiz Kapazitäten verlorengingen. Der Bedarf an Erneuerung von Gebäuden und Kunstbauten sowie deren Sanierung ist enorm. Vielleicht werden in einigen Jahren, also kurz vor der Eröffnung von Grossbaustellen, qualifizierte Arbeitskräfte fehlen.</p><p>50 Prozent der Investitionen in der Bauwirtschaft fallen den vor- und nachgelagerten Branchen zu. Es steht ausser Frage, dass die Süd- und die Westschweiz am meisten unter der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation leiden und dort ein Konjunkturaufschwung dringend notwendig ist.</p>
- <p>Das Wirtschaftswachstum fiel 1995 deutlich schwächer aus, als dies noch vor einem Jahr erwartet worden war. Der wichtigste Grund war die erneute Aufwertung des Schweizer Frankens um mehr als 6 Prozent. Davon wurden einzelne Branchen und Regionen besonders hart getroffen.</p><p>Das Wachstum ermöglichte nur eine unbedeutende Zunahme der Erwerbstätigen. Für einen nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit reichte es nicht aus. Diese nimmt seit dem letzten September auch nach Berücksichtigung von saisonalen Faktoren wieder zu.</p><p>Keines der Institute bzw. keine der Organisationen, welche bis heute ihre Schätzungen für 1996 vorgelegt haben, erwarten im laufenden Jahr ein Abgleiten in eine Rezession. Allerdings zeigen die jüngst verfügbaren Daten eine weitere Verschlechterung der Auftragslage in der Industrie und im Baugewerbe.</p><p>Die Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Konjunkturaufschwungs sind nach wie vor günstig. Allerdings lässt sich der Zeitpunkt, wann die Besserungstendenzen einsetzen werden, nicht exakt vorhersagen.</p><p>Die verschiedenen Regionen und Branchen wurden von der letzten Rezession uneinheitlich getroffen. Auch im laufenden, schwachen Aufschwung verteilen sich die Auftriebskräfte nicht gleichmässig. Die verschiedenen Indikatoren vermitteln ein uneinheitliches Bild. Gemessen am Geschäftsgang in der Industrie lässt sich die These eines systematischen Zurückbleibens der lateinischen Schweiz nicht belegen. So wie in der Deutschschweiz, finden sich auch in der Westschweiz Kantone, welche sich im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt durch ein über- wie auch durch ein unterdurchschnittliches Wachstum auszeichnen.</p><p>Zu einem anderen Schluss kommt man bei der Betrachtung der Arbeitslosenzahlen. Hier ist es in der Tat so, dass die Arbeitslosigkeit in der Westschweiz im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie diejenige in der Deutschschweiz. Indes gilt auch hier, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt, betrug doch beispielsweise die Arbeitslosigkeit im Kanton Basel-Stadt im Januar 1996 ebenfalls 4,7 Prozent. Im weiteren war dieses Gefälle bereits in der Phase der Hochkonjunktur, d. h. eines ausgetrockneten Arbeitsmarktes, zu beobachten.</p><p>Die Nationalbank hat in den letzten Monaten die Geldpolitik gelockert. Die kurz- wie auch die langfristigen Zinsen bewegen sich auf einem sehr tiefen Niveau. Nach gängigen Vorstellungen sollte diese Lockerung die Aufwertung mildern und die Investitionen beleben.</p><p>In der Finanzpolitik gilt es zwischen konjunkturpolitisch motivierten Mehrausgaben und dem Ziel der Haushaltsanierung abzuwägen. Der Bundesrat ordnet letzterem vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Wirtschaftsperspektiven im heutigen Zeitpunkt eindeutig Priorität zu. Er will das strukturelle Defizit beseitigen.</p><p>Anlässlich der Beratungen des Voranschlages haben die eidgenössischen Räte Mehrausgaben beschlossen, welche der Bauwirtschaft zugute kommen. Die 163,5 Millionen Franken werden die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes namentlich in der Westschweiz beschleunigen helfen. Sie werden ähnliche Impulse auslösen, wie sie in der Motion verlangt werden. Hinter gewisse in der Motion vorgeschlagene Fördertatbestände setzt der Bundesrat aus sektoralpolitischen Überlegungen ein Fragezeichen.</p><p>Bei der Finanzpolitik sind im übrigen auch die Kantone und Gemeinden angesprochen, entfällt doch auf den Bund mittlerweile lediglich noch rund ein Drittel der Ausgaben aller drei Ebenen. Gemäss letzten Schätzungen rechnen die Kantone für das laufende Jahr insgesamt mit einem Defizit von 2,4 und die Gemeinden mit 0,7 Milliarden Franken. Das Defizit der Finanzrechnung des Bundes beträgt demgegenüber 4 Milliarden Franken. Mit anderen Worten sind die finanzpolitischen Handlungsspielräume der Kantone und Gemeinden als Ganzes betrachtet heute grösser.</p><p>Diese Aussage trifft selbstverständlich nicht auf jeden Kanton und jede Gemeinde zu. So befinden sich unter den Kantonen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit auch solche mit grossen Defiziten in der laufenden Rechnung. Mit Bezug auf den vorgeschlagenen Investitionsbonus gilt es in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass er diese Kantone ebenfalls zu zusätzlichen Ausgaben zwänge. Deren Haushaltprobleme würden weiter verschärft.</p><p>In seiner Wirtschaftspolitik für das laufende Jahr setzt der Bundesrat vor allem auf die Umsetzung der von den eidgenössischen Räten beschlossenen Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sowie des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Von ersterer erhofft sich der Bundesrat eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität, welche sich mittelfristig auf das Wirtschaftswachstum günstig auswirken wird. Mit den neuen Regelungen der Arbeitslosenversicherung wird die Wiedereingliederung der Arbeitslosen verbessert.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates, im heutigen Zeitpunkt auf konjunkturstimulierende Massnahmen wie beispielsweise den vorgeschlagenen Investitionsbonus zu verzichten und der Beseitigung des strukturellen Defizits Vorrang einzuräumen, beruht auf einer Lagebeurteilung, welche mit Unsicherheiten behaftet ist. Je nach Fortgang der weiteren Entwicklung wird der Bundesrat auf seinen Grundsatzentscheid zurückkommen müssen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Gemäss Artikel 31quinquies der Bundesverfassung obliegt es ausdrücklich dem Bund, Vorkehren für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung unter den vier Landesteilen zu treffen. Damit dem Anwachsen der wirtschaftlichen Unterschiede Einhalt geboten werden kann, muss der Bundesrat diese grundsätzliche Bestimmung dringend konkretisieren, indem er eine der beiden folgenden Gesetzesänderungen vorschlägt:</p><p>A. Schaffung eines neuen, enger gefassten Investitionsbonus; oder</p><p>B. Einführung von Finanzhilfen für Investitionskosten ("Zinsbonus").</p>
- Investitionen der Kantone und Gemeinden. Bundeshilfe
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