Landwirtschaftspolitik

ShortId
96.313
Id
19960313
Updated
10.04.2024 17:07
Language
de
Title
Landwirtschaftspolitik
AdditionalIndexing
Agrarrecht;biologische Landwirtschaft;Preisrückgang;Direktzahlungen;landwirtschaftliches Einkommen;integrierte Produktion
1
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L05K1401030203, Agrarrecht
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L05K1401020205, integrierte Produktion
  • L04K11050501, Preisrückgang
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung unterbreitet der Kanton Thurgau die folgende Standesinitiative:</p><p>Ab sofort bis zum Vollzug der in Aussicht gestellten neuen eidgenössischen Agrarpolitik (Bericht zur Agrarpolitik 2002) sind auf dem Wege der Dringlichkeit folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Die Mittel für Direktzahlungen an die Landwirtschaft sind so festzulegen, dass sie Einkommenseinbussen, die durch den Verlust der Preis- und Absatzgarantien entstehen, ausgleichen.</p><p>2. Neue Preisreduktionen dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese durch Direktzahlungen und Kostensenkungsmassnahmen ausgeglichen werden.</p><p>3. Die flächendeckende Einführung der IP und des biologischen Landbaus soll weiterhin das Ziel von Förderungsmassnahmen bleiben. Dies allerdings mit einer entsprechenden finanziellen Abgeltung.</p><p>4. Zur Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion durch Kostensenkungen sind sämtliche Normen im Bereich des Agrarrechts zu überprüfen und dem eidgenössischen Parlament konkrete Vorschläge betreffend Deregulierung in diesem Bereich zum Entscheid vorzulegen.</p>
  • Landwirtschaftspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung unterbreitet der Kanton Thurgau die folgende Standesinitiative:</p><p>Ab sofort bis zum Vollzug der in Aussicht gestellten neuen eidgenössischen Agrarpolitik (Bericht zur Agrarpolitik 2002) sind auf dem Wege der Dringlichkeit folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Die Mittel für Direktzahlungen an die Landwirtschaft sind so festzulegen, dass sie Einkommenseinbussen, die durch den Verlust der Preis- und Absatzgarantien entstehen, ausgleichen.</p><p>2. Neue Preisreduktionen dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese durch Direktzahlungen und Kostensenkungsmassnahmen ausgeglichen werden.</p><p>3. Die flächendeckende Einführung der IP und des biologischen Landbaus soll weiterhin das Ziel von Förderungsmassnahmen bleiben. Dies allerdings mit einer entsprechenden finanziellen Abgeltung.</p><p>4. Zur Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der einheimischen landwirtschaftlichen Produktion durch Kostensenkungen sind sämtliche Normen im Bereich des Agrarrechts zu überprüfen und dem eidgenössischen Parlament konkrete Vorschläge betreffend Deregulierung in diesem Bereich zum Entscheid vorzulegen.</p>
    • Landwirtschaftspolitik

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