Berufsbildung in der Schweiz. Neuorientierung

ShortId
96.325
Id
19960325
Updated
10.04.2024 18:33
Language
de
Title
Berufsbildung in der Schweiz. Neuorientierung
AdditionalIndexing
Führungsstruktur;Kanton;Weiterbildung;Finanzausgleich;Bund;Aufgabenteilung;berufliche Bildung;Jugendarbeitslosigkeit;Finanzierungsart
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L06K080701020104, Bund
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L05K1109020102, Finanzierungsart
  • L05K0702050306, Führungsstruktur
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut ein:</p><p>1. Eine Neuorientierung der beruflichen Grundausbildung und der Fort- und Weiterbildung nach Berufsfeldern und die Schaffung eines modularen Aufbaus ist in allen Sparten unverzüglich in die Wege zu leiten.</p><p>2. Eine konsequente Einbettung der Berufsbildungspolitik - unter Einschluss der Berufsbildungen ausserhalb des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes - in eine Gesamtbetrachtung ist eine primäre Aufgabe des Bundes, die nicht weiter hinausgeschoben werden darf.</p><p>3. Der Bund stellt Mittel zur Finanzierung eines wesentlichen Teils der beruflichen Grundausbildung und der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Er stellt die Kohärenz der Finanzierung in allen Bildungsbereichen im Rahmen der bildungspolitischen Gesamtbetrachtung und unter Einbezug des Postulates der Chancengerechtigkeit sicher.</p><p>4. Der Bund hat die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche zur Attraktivitätssteigerung der Berufsbildung für Lehrbetriebe und die Auszubildenden beitragen.</p><p>5. Der Bund hat die notwendigen Führungsstrukturen bereitzustellen.</p>
  • Berufsbildung in der Schweiz. Neuorientierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut ein:</p><p>1. Eine Neuorientierung der beruflichen Grundausbildung und der Fort- und Weiterbildung nach Berufsfeldern und die Schaffung eines modularen Aufbaus ist in allen Sparten unverzüglich in die Wege zu leiten.</p><p>2. Eine konsequente Einbettung der Berufsbildungspolitik - unter Einschluss der Berufsbildungen ausserhalb des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes - in eine Gesamtbetrachtung ist eine primäre Aufgabe des Bundes, die nicht weiter hinausgeschoben werden darf.</p><p>3. Der Bund stellt Mittel zur Finanzierung eines wesentlichen Teils der beruflichen Grundausbildung und der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Er stellt die Kohärenz der Finanzierung in allen Bildungsbereichen im Rahmen der bildungspolitischen Gesamtbetrachtung und unter Einbezug des Postulates der Chancengerechtigkeit sicher.</p><p>4. Der Bund hat die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche zur Attraktivitätssteigerung der Berufsbildung für Lehrbetriebe und die Auszubildenden beitragen.</p><p>5. Der Bund hat die notwendigen Führungsstrukturen bereitzustellen.</p>
    • Berufsbildung in der Schweiz. Neuorientierung

Back to List