Marktkonforme Zinsen für die Schweizer Postkonti
- ShortId
-
96.402
- Id
-
19960402
- Updated
-
14.11.2025 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Marktkonforme Zinsen für die Schweizer Postkonti
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Postkonto;Post;Postfinance;Konto;PTT;Zins;Gesetz
- 1
-
- L05K1104010205, Postfinance
- L05K0703020103, Konto
- L05K1104040501, Zins
- L05K1202020203, PTT
- L04K12020202, Post
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Artikel 33 Absatz 3 Postverkehrsgesetz wird der PTT vorgeschrieben, dass der Zinssatz für Postcheckkonto-</p><p>Guthaben um 1 Prozent unter dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegen muss. Abgesehen davon, </p><p>dass dies bei sehr niedrigen Diskontsätzen bedeuten kann, dass die PTT ihre Konten überhaupt nicht mehr verzinsen können, sind es auch marktwirtschaftliche Ueberlegungen, die dazu führen, dass die PTT in diesem Bereich gleich lange Spiesse wie andere Kontoanbieter haben müssen. Im Zuge der überall vorgenommenen </p><p>Deregulierungen ist auch diese veraltete Vorschrift aufzuheben und der PTT die Möglichkeit einzuräumen, dass sie ihre Zinssätze marktkonform ansetzen kann.</p>
- <p>Artikel 33, Absatz 3 des Postverkehrsgesetzes ist dahingehend zu revidieren, dass die PTT ihre Postcheckkonten künftig zu marktkonformen Zinssätzen verzinsen können.</p>
- Marktkonforme Zinsen für die Schweizer Postkonti
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Artikel 33 Absatz 3 Postverkehrsgesetz wird der PTT vorgeschrieben, dass der Zinssatz für Postcheckkonto-</p><p>Guthaben um 1 Prozent unter dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegen muss. Abgesehen davon, </p><p>dass dies bei sehr niedrigen Diskontsätzen bedeuten kann, dass die PTT ihre Konten überhaupt nicht mehr verzinsen können, sind es auch marktwirtschaftliche Ueberlegungen, die dazu führen, dass die PTT in diesem Bereich gleich lange Spiesse wie andere Kontoanbieter haben müssen. Im Zuge der überall vorgenommenen </p><p>Deregulierungen ist auch diese veraltete Vorschrift aufzuheben und der PTT die Möglichkeit einzuräumen, dass sie ihre Zinssätze marktkonform ansetzen kann.</p>
- <p>Artikel 33, Absatz 3 des Postverkehrsgesetzes ist dahingehend zu revidieren, dass die PTT ihre Postcheckkonten künftig zu marktkonformen Zinssätzen verzinsen können.</p>
- Marktkonforme Zinsen für die Schweizer Postkonti
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