Revision Nationalbankgesetz

ShortId
96.404
Id
19960404
Updated
10.04.2024 19:23
Language
de
Title
Revision Nationalbankgesetz
AdditionalIndexing
Goldreserve;devisenrechtliche Beschränkung;Devisenreserve;Kapitaleinkommen;Geldvolumen;Nationalbank;Gesetz
1
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0704050208, Kapitaleinkommen
  • L04K11030203, Geldvolumen
  • L04K11010103, Devisenreserve
  • L04K11030303, devisenrechtliche Beschränkung
  • L06K110101030101, Goldreserve
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Nationalbankgesetz vorgegebenen Anlage- und Deckungsvorschriften sind nicht mehr zeitgemäss. Die Golddeckung ist seit mindestens einem halben Jahrhundert kein Thema mehr und seit die Schweiz den Wechselkurs frei floaten lässt, ist auch der Bedarf an kurzfristig verfügbaren Devisenreserven drastisch gesunken.</p><p>Neue Studien belegen, dass die Performance unseres Staatsschatzes null oder negativ ist und dass die Schweiz damit eigentlich nur den USA nicht gerechtfertigte Geschenke macht. Es ist heute nicht mehr verständlich, wenn der Staat und die Nationalbank riesige Vermögen nicht richtig bewirtschaftet und </p><p>damit dringend benötigte Einnahmequellen und Ressourcen verschleudert.</p><p>Gegenwärtig kommt der Gewinn der Nationalbank im Umfang von 600 Millionen Franken pro Jahr zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zu. Mit der vorgeschlagenen </p><p>Gesetzesrevision erhöhen sich die Gewinnanteile beider Beteiligten deutlich. Dazu kommt, dass mit den wesentlich höheren möglichen Erträgen ein substantieller Beitrag an die ALV geleistet und ein Beitrag zur Tilgung der Bundesverschuldung erbracht werden kann. Bei einer Arbeitslosenquote &gt;3 Prozent ergäbe sich etwa folgender Verteilschlüssel:</p><p>ALV etwa 1,5-2 Milliarden Franken</p><p>Tilgung Bundesschulden etwa 1-1,5 Milliarden Franken</p><p>Kantone und Bund je etwa 0,5-08, Milliarden Franken</p><p>Kernstädte etwa 0,5-0,8 Milliarden Franken.</p><p>Die Beteiligung der Kernstädte der schweizerischen Agglomerationen stellt ein Novum dar. Aus heutiger </p><p>Sicht ist es jedoch dringend geboten, den Kernstädten vermehrte Mittel zur Verfügung zu stellen, da sie nicht mehr in der Lage sind, die wichtigen von ihnen wahrzunehmenden Zentralitätsfunktionen zu </p><p>finanzieren und auch die Finanzkraft der entsprechenden Kantone dazu nicht ausreicht. Wenn es gelingt über die Bewirtschaftung der SNB-Vermögen neue Finanzquellen zu erschliessen, muss es ein Gebot der politischen Vernunft sein, einen Teil davon für den urbanen Teil der Schweiz einzusetzen. Dies sollte umso mehr möglich sein, als alle beteiligten Partner von der neuen Lösung deutlich profitieren werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich dem Nationalrat eine parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung ein mit dem Begehren, die Gesetzgebung über die Nationalbank (SNB) und die entsprechenden Verordnungen zu revidieren und den heutigen Erfordernissen anzupassen. Dabei sei insbesondere folgenden Forderungen Rechnung zu tragen:</p><p></p><p>1. Die Pflicht der SNB, 40 Prozent der umlaufenden Geldmenge mit Gold abzudecken, soll aufgehoben werden. Falls eine teilweise Golddeckung weiterhin für notwendig erachtet wird, soll diese nicht höher sein als beispielsweise diejenige der Deutschen Bundesbank (Bewertung des Goldes zu Marktpreisen).</p><p>2. Die Verpflichtung der SNB, den grössten Teil der Devisenreserven in Form von kurzfristig verfügbaren Mitteln zu halten, wird gelockert. In jedem Fall soll die in Form von kurzfristig verfügbaren Devisen gehaltene Reserveposition verhältnismässig nicht höher sein, als dies bei der Deutschen Bundesbank der Fall ist (20 Prozent der umlaufenden Geldmenge).</p><p>3. Die für die Wechselkurspolitik gemäss Punkt 1 und 2 nicht benötigten Reserven werden aus der Nationalbank ausgegliedert und professionell bewirtschaftet. Die Goldreserven sind schrittweise abzubauen und Anlagen in Fremdwährungen in einem vernünftigen Ausmass abzusichern.</p><p>4. Der Bund führt jährlich eine Ausschreibung durch um den Staatsschatz in Tranchen von 10-15 Milliarden Franken privaten oder öffentlichen Vermögensverwaltern zur Bewirtschaftung zu bergeben. Er wählt jene Institute aus, die eine sorgfältige und ertragreiche Anlagepolitik gewährleisten. Die Institute mit der schlechtesten </p><p>Performance werden jeweils auf Ende der Vertragsfrist entlassen.</p><p>5. Die Erträge des bewirtschafteten Staatsvermögens (mindestens 4-6 Milliarden Franken pro Jahr) werden wie folgt verwendet:</p><p>- In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit (&gt;3%) fliesst etwa ein Drittel in die Arbeitslosenversicherung </p><p>- ein Viertel wird zur Amortisation der Bundesverschuldung Aufgewendet, solange dieser mehr als 20 Prozent des BIPs ausmacht</p><p>- der verbleibende Rest soll je zu einem Drittel auf Bund, Kantone und Kernstädte der Agglomerationen (Abgeltung von Zentralitätsleistungen) verteilt werden.</p>
  • Revision Nationalbankgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Nationalbankgesetz vorgegebenen Anlage- und Deckungsvorschriften sind nicht mehr zeitgemäss. Die Golddeckung ist seit mindestens einem halben Jahrhundert kein Thema mehr und seit die Schweiz den Wechselkurs frei floaten lässt, ist auch der Bedarf an kurzfristig verfügbaren Devisenreserven drastisch gesunken.</p><p>Neue Studien belegen, dass die Performance unseres Staatsschatzes null oder negativ ist und dass die Schweiz damit eigentlich nur den USA nicht gerechtfertigte Geschenke macht. Es ist heute nicht mehr verständlich, wenn der Staat und die Nationalbank riesige Vermögen nicht richtig bewirtschaftet und </p><p>damit dringend benötigte Einnahmequellen und Ressourcen verschleudert.</p><p>Gegenwärtig kommt der Gewinn der Nationalbank im Umfang von 600 Millionen Franken pro Jahr zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zu. Mit der vorgeschlagenen </p><p>Gesetzesrevision erhöhen sich die Gewinnanteile beider Beteiligten deutlich. Dazu kommt, dass mit den wesentlich höheren möglichen Erträgen ein substantieller Beitrag an die ALV geleistet und ein Beitrag zur Tilgung der Bundesverschuldung erbracht werden kann. Bei einer Arbeitslosenquote &gt;3 Prozent ergäbe sich etwa folgender Verteilschlüssel:</p><p>ALV etwa 1,5-2 Milliarden Franken</p><p>Tilgung Bundesschulden etwa 1-1,5 Milliarden Franken</p><p>Kantone und Bund je etwa 0,5-08, Milliarden Franken</p><p>Kernstädte etwa 0,5-0,8 Milliarden Franken.</p><p>Die Beteiligung der Kernstädte der schweizerischen Agglomerationen stellt ein Novum dar. Aus heutiger </p><p>Sicht ist es jedoch dringend geboten, den Kernstädten vermehrte Mittel zur Verfügung zu stellen, da sie nicht mehr in der Lage sind, die wichtigen von ihnen wahrzunehmenden Zentralitätsfunktionen zu </p><p>finanzieren und auch die Finanzkraft der entsprechenden Kantone dazu nicht ausreicht. Wenn es gelingt über die Bewirtschaftung der SNB-Vermögen neue Finanzquellen zu erschliessen, muss es ein Gebot der politischen Vernunft sein, einen Teil davon für den urbanen Teil der Schweiz einzusetzen. Dies sollte umso mehr möglich sein, als alle beteiligten Partner von der neuen Lösung deutlich profitieren werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich dem Nationalrat eine parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung ein mit dem Begehren, die Gesetzgebung über die Nationalbank (SNB) und die entsprechenden Verordnungen zu revidieren und den heutigen Erfordernissen anzupassen. Dabei sei insbesondere folgenden Forderungen Rechnung zu tragen:</p><p></p><p>1. Die Pflicht der SNB, 40 Prozent der umlaufenden Geldmenge mit Gold abzudecken, soll aufgehoben werden. Falls eine teilweise Golddeckung weiterhin für notwendig erachtet wird, soll diese nicht höher sein als beispielsweise diejenige der Deutschen Bundesbank (Bewertung des Goldes zu Marktpreisen).</p><p>2. Die Verpflichtung der SNB, den grössten Teil der Devisenreserven in Form von kurzfristig verfügbaren Mitteln zu halten, wird gelockert. In jedem Fall soll die in Form von kurzfristig verfügbaren Devisen gehaltene Reserveposition verhältnismässig nicht höher sein, als dies bei der Deutschen Bundesbank der Fall ist (20 Prozent der umlaufenden Geldmenge).</p><p>3. Die für die Wechselkurspolitik gemäss Punkt 1 und 2 nicht benötigten Reserven werden aus der Nationalbank ausgegliedert und professionell bewirtschaftet. Die Goldreserven sind schrittweise abzubauen und Anlagen in Fremdwährungen in einem vernünftigen Ausmass abzusichern.</p><p>4. Der Bund führt jährlich eine Ausschreibung durch um den Staatsschatz in Tranchen von 10-15 Milliarden Franken privaten oder öffentlichen Vermögensverwaltern zur Bewirtschaftung zu bergeben. Er wählt jene Institute aus, die eine sorgfältige und ertragreiche Anlagepolitik gewährleisten. Die Institute mit der schlechtesten </p><p>Performance werden jeweils auf Ende der Vertragsfrist entlassen.</p><p>5. Die Erträge des bewirtschafteten Staatsvermögens (mindestens 4-6 Milliarden Franken pro Jahr) werden wie folgt verwendet:</p><p>- In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit (&gt;3%) fliesst etwa ein Drittel in die Arbeitslosenversicherung </p><p>- ein Viertel wird zur Amortisation der Bundesverschuldung Aufgewendet, solange dieser mehr als 20 Prozent des BIPs ausmacht</p><p>- der verbleibende Rest soll je zu einem Drittel auf Bund, Kantone und Kernstädte der Agglomerationen (Abgeltung von Zentralitätsleistungen) verteilt werden.</p>
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