Mehrwertsteuer. Sondersatz für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen

ShortId
96.405
Id
19960405
Updated
10.04.2024 17:27
Language
de
Title
Mehrwertsteuer. Sondersatz für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen
AdditionalIndexing
Mehrwertsteuersatz;konzessioniertes Transportunternehmen
1
  • L05K1107010301, Mehrwertsteuersatz
  • L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Abschluss der SBB-Rechnung von 1995 ergab eine starke Zunahme des Defizits. Dieses negative finanzielle Ergebnis ist zu einem grossen Teil auf die Auswirkungen der Einführung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Der durch die Einführung der Mehrwertsteuer verursachte Anstieg der Transportpreise ist </p><p>auch verantwortlich für den 1995 verzeichneten Rückgang des Personenverkehrs um 5,5 Prozent.</p><p>Die meisten anderen öffentlichen Transportunternehmen, insbesondere die Verkehrsbetriebe in den städtischen Agglomerationen, sehen sich mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert, was die Finanzlage und den Rückgang der Zahl der Passagiere betrifft.</p><p>Die Finanzkommission des Nationalrats teilte dem Bundesrat im Mai 1995 ihre Besorgnis über die Folgen der Einführung der Mehrwertsteuer auf den Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen mit.</p><p>Sie wies insbesondere auf das neue Ungleichgewicht zwischen öffentlichem und privatem Verkehr hin. Die Kostensteigerung infolge der Mehrwertsteuer werde nämlich beim öffentlichen Verkehr deutlich höher ausfallen als beim privaten Verkehr und die finanzielle Lage der öffentlichen Transportunternehmen weiter verschlechtern. Dies werde unweigerlich zu einem Rückgang der Zahl der Passagiere und insbesondere der Abonnementsinhaber führen, was eine erneute Verschlechterung der Finanzlage nach sich ziehe.</p><p>Diese Besorgnis wurde durch die Ergebnisse der öffentlichen Transportunternehmen im Jahr 1995 klar bestätigt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sind die Bestimmungen der Mehrwertsteuerverordnung in dem Sinn zu ändern, dass für die Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen ein reduzierter Steuersatz eingeführt wird. </p><p></p><p>Letztlich müssen die Gemeinwesen Bund, Kantone und Gemeinden die wachsenden Defizite der SBB und der übrigen öffentlichen Transportunternehmen decken. Dies ist, ganz abgesehen vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand, wirtschaftlich unsinnig.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor, für die Mehrwertsteuer auf Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen einen Sondersatz festzusetzen.</p><p>Durch die Gesetzgebung über die Mehrwertsteuer soll für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen ein reduzierter Steuersatz eingeführt werden.</p>
  • Mehrwertsteuer. Sondersatz für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Abschluss der SBB-Rechnung von 1995 ergab eine starke Zunahme des Defizits. Dieses negative finanzielle Ergebnis ist zu einem grossen Teil auf die Auswirkungen der Einführung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Der durch die Einführung der Mehrwertsteuer verursachte Anstieg der Transportpreise ist </p><p>auch verantwortlich für den 1995 verzeichneten Rückgang des Personenverkehrs um 5,5 Prozent.</p><p>Die meisten anderen öffentlichen Transportunternehmen, insbesondere die Verkehrsbetriebe in den städtischen Agglomerationen, sehen sich mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert, was die Finanzlage und den Rückgang der Zahl der Passagiere betrifft.</p><p>Die Finanzkommission des Nationalrats teilte dem Bundesrat im Mai 1995 ihre Besorgnis über die Folgen der Einführung der Mehrwertsteuer auf den Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen mit.</p><p>Sie wies insbesondere auf das neue Ungleichgewicht zwischen öffentlichem und privatem Verkehr hin. Die Kostensteigerung infolge der Mehrwertsteuer werde nämlich beim öffentlichen Verkehr deutlich höher ausfallen als beim privaten Verkehr und die finanzielle Lage der öffentlichen Transportunternehmen weiter verschlechtern. Dies werde unweigerlich zu einem Rückgang der Zahl der Passagiere und insbesondere der Abonnementsinhaber führen, was eine erneute Verschlechterung der Finanzlage nach sich ziehe.</p><p>Diese Besorgnis wurde durch die Ergebnisse der öffentlichen Transportunternehmen im Jahr 1995 klar bestätigt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sind die Bestimmungen der Mehrwertsteuerverordnung in dem Sinn zu ändern, dass für die Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen ein reduzierter Steuersatz eingeführt wird. </p><p></p><p>Letztlich müssen die Gemeinwesen Bund, Kantone und Gemeinden die wachsenden Defizite der SBB und der übrigen öffentlichen Transportunternehmen decken. Dies ist, ganz abgesehen vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand, wirtschaftlich unsinnig.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor, für die Mehrwertsteuer auf Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen einen Sondersatz festzusetzen.</p><p>Durch die Gesetzgebung über die Mehrwertsteuer soll für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen ein reduzierter Steuersatz eingeführt werden.</p>
    • Mehrwertsteuer. Sondersatz für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen

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