Mietzinse. Änderung des Mietrechtes
- ShortId
-
96.407
- Id
-
19960407
- Updated
-
10.04.2024 18:11
- Language
-
de
- Title
-
Mietzinse. Änderung des Mietrechtes
- AdditionalIndexing
-
Mietzinskontrolle;Preisindex;Hypothek;Statistik
- 1
-
- L05K0102010406, Mietzinskontrolle
- L05K0507020103, Hypothek
- L04K11050305, Preisindex
- L03K020218, Statistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs für folgende Aenderungen des Obligationenrechtes ein:</p><p>Art. 269 Abs. 1 (neu):</p><p>Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag erzielt wird oder wenn sie auf übersetzten Kosten beruhen.</p><p>Art. 269 Abs. 2 (neu):</p><p>Uebersetzt sind Kosten, die zu einem Mietzins führen, der die statistischen Mietzinse für vergleichbare Objekte übersteigt.</p><p>Art. 269 Abs. 3 (neu):</p><p>Im Laufe des Mietverhältnisses können die Mietzinse der seit Vertragsabschluss ausgewiesenen Kostenentwicklung, den Mehrleistungen und zur Kaufkraftsicherung des risikotragenden Kapitals angepasst werden.</p><p>Art. 269a lit. a:</p><p>Streichen</p><p>Art. 269 lit. b</p><p>(ergänzen); die Veränderung des Hypothekarzinssatzes bemisst sich nach einem über fünf Jahre berechneten Durchschnittszinssatz für Hypotheken.</p><p>Art. 269 lit. c:</p><p>Streichen</p><p>Art. 269 lit. e:</p><p>(ergänzen); dabei darf der Mietzins höchstens um 30 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden.</p><p>Art. 270 (neu):</p><p>Der Mieter oder die Mieterin kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Uebernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn der Mietzins auf übersetzten Kosten beruht. Uebersetzt sind Kosten, die zu einem Mietzins führen, der die statistischen Mietzinse für vergleichbare Objekte übersteigt.</p><p>Uebergangsbestimmung:</p><p>Der Bund erhebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die statistischen Mietzinse von nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode vergleichbaren Mietobjekten.</p>
- Mietzinse. Änderung des Mietrechtes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs für folgende Aenderungen des Obligationenrechtes ein:</p><p>Art. 269 Abs. 1 (neu):</p><p>Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag erzielt wird oder wenn sie auf übersetzten Kosten beruhen.</p><p>Art. 269 Abs. 2 (neu):</p><p>Uebersetzt sind Kosten, die zu einem Mietzins führen, der die statistischen Mietzinse für vergleichbare Objekte übersteigt.</p><p>Art. 269 Abs. 3 (neu):</p><p>Im Laufe des Mietverhältnisses können die Mietzinse der seit Vertragsabschluss ausgewiesenen Kostenentwicklung, den Mehrleistungen und zur Kaufkraftsicherung des risikotragenden Kapitals angepasst werden.</p><p>Art. 269a lit. a:</p><p>Streichen</p><p>Art. 269 lit. b</p><p>(ergänzen); die Veränderung des Hypothekarzinssatzes bemisst sich nach einem über fünf Jahre berechneten Durchschnittszinssatz für Hypotheken.</p><p>Art. 269 lit. c:</p><p>Streichen</p><p>Art. 269 lit. e:</p><p>(ergänzen); dabei darf der Mietzins höchstens um 30 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden.</p><p>Art. 270 (neu):</p><p>Der Mieter oder die Mieterin kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Uebernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn der Mietzins auf übersetzten Kosten beruht. Uebersetzt sind Kosten, die zu einem Mietzins führen, der die statistischen Mietzinse für vergleichbare Objekte übersteigt.</p><p>Uebergangsbestimmung:</p><p>Der Bund erhebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die statistischen Mietzinse von nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode vergleichbaren Mietobjekten.</p>
- Mietzinse. Änderung des Mietrechtes
Back to List