Erhöhung der Streitwertgrenze im Arbeitsrecht
- ShortId
-
96.430
- Id
-
19960430
- Updated
-
10.04.2024 16:55
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Streitwertgrenze im Arbeitsrecht
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Streitwert;Verfahrensrecht;unentgeltliche Rechtspflege;Arbeitsrecht;Gerichtsverfahren
- 1
-
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L05K0504030102, unentgeltliche Rechtspflege
- L03K050404, Gerichtsverfahren
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das einfache, rasche (und im Regelfall kostenlose) Verfahren findet heute bei arbeitsrechtlichen Verfahren bis zu einem Streitwert von 20 000 Franken statt. Die Erhöhung auf diesen Betrag hatte der Bundesrat mit seiner Botschaft zur Revision des OR vom 09.05.1984 vorgeschlagen, während sie seit 1972 5 000 Franken betrug. Die Grenze erweist sich in der Praxis heute namentlich dann als ungenügend, wenn ungerechtfertigte fristlose Entlassungen oder missbräuchliche Kündigungen zur Diskussion stehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p></p><p>Artikel 343 Absatz 2 OR wird wie folgt geändert:</p><p>Die Kantone haben für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 50 000 Franken ein einfaches und rasches Verfahren vorzusehen; ...</p>
- Erhöhung der Streitwertgrenze im Arbeitsrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das einfache, rasche (und im Regelfall kostenlose) Verfahren findet heute bei arbeitsrechtlichen Verfahren bis zu einem Streitwert von 20 000 Franken statt. Die Erhöhung auf diesen Betrag hatte der Bundesrat mit seiner Botschaft zur Revision des OR vom 09.05.1984 vorgeschlagen, während sie seit 1972 5 000 Franken betrug. Die Grenze erweist sich in der Praxis heute namentlich dann als ungenügend, wenn ungerechtfertigte fristlose Entlassungen oder missbräuchliche Kündigungen zur Diskussion stehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p></p><p>Artikel 343 Absatz 2 OR wird wie folgt geändert:</p><p>Die Kantone haben für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 50 000 Franken ein einfaches und rasches Verfahren vorzusehen; ...</p>
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