Anreizsystem für Lehrstellen
- ShortId
-
96.432
- Id
-
19960432
- Updated
-
10.04.2024 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Anreizsystem für Lehrstellen
- AdditionalIndexing
-
Lehre;Finanzausgleich;berufliche Bildung
- 1
-
- L04K13020204, Lehre
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K11080202, Finanzausgleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Zahl der Lehrverhältnisse nach BBG ist von 1985 - 1995 um mehr als 40 000 oder ein Fünftel zurückgefallen. Obgleich die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge in den letzten zwei Jahren mit grossen Anstrengungen seitens der Behörden stabilisiert werden konnte, ist ungeachtet der Konjunkturlage ein längerfristiger Trend zum Abbau von Lehrstellen feststellbar. Insbesondere fehlen Lehrstellen in städtischen Gebieten und in den jüngeren Branchen, die keine gewerblichen Verbandsstrukturen ausweisen (z.B. Elektronik, Informatik, Schaltkreistechniken, Dienstleitungen, Freizeit- und Gesundheitsbereich).</p><p>2. Es braucht mittelfristig nicht nur eine Stabilisierung, sondern eine Erhöhung der Lehrstellenzahl, weil in den nächsten Jahren die Schulabgänger zahlenmässig, namentlich unter den Ausländern der zweiten Generation, erheblich zunehmen werden.</p><p>3. Der Abwärtstrend muss mit einem Anreizsystem aufgefangen werden, das die Betriebe zur vermehrten Bereitstellung von Lehrstellen und zur erhöhten Bereitschaft, den Lehrlingen und Lehrtöchtern Zeit für die Berufsschulen zu gewähren, ermuntert.</p><p>4. Es stehen verschiedene Anreizmodelle zur Diskussion:</p><p>- Besonderer steuerlicher Abzug der Lehrlingslöhne und/oder Ausbildungskosten durch die Lehrbetriebe.</p><p>- Ein Bonussystem für Lehrbetriebe mittels einer Entschädigung der Aufwendungen durch den Staat und/oder die Branchen.</p><p>- Ein Bonussystem nur für neugeschaffene zusätzliche Lehrstellen.</p><p>- Ein Lastenausgleich oder ein Bonus-Malus-System zwischen Betrieben ohne Ausbildungsaufwendungen und Betrieben, die sich in der Berufsbildung engagieren: Wer nichts tut für die Ausbildung und bloss ausgebildetes Personal rekrutiert soll bezahlen; wer jedoch Lehrlinge/Lehrtöchter ausbildet, soll eine Abgeltung für diese gemeinwirtschaftliche Leistung erhalten.</p><p>Für uns steht vor allem die letztere Variante im Vordergrund, weil sie eine budgetneutrale Lösung ermöglicht.</p><p>5. Die rasche Einführung eines Anreizsystems entbindet den Bundesrat nicht von der Aufgabe, in dieser Legislatur eine grundlegendere Revision des BBG vorzunehmen, welche</p><p>- die Berufsbildung aufwertet,</p><p>- die hunderten von Berufen zu Berufsfeldern zusammenfasst,</p><p>- die Berufsschulen zu Berufsqualifikationszentren ausbaut,</p><p>- die berufliche Weiterbildung und die Durchlässigkeit zu weiteren Bildungsgängen verbessert,</p><p>- die neuen Berufe und die Berufe im Dienstleistungebereich, im Gesundheits- und Pflegebereich rascher als bisher anerkennt, und</p><p>- die Bindung des Berufsbildungswesens an die traditionellen gewerblichen Strukturen und die Traditionsverbände lockert und dem Strukturwandel in der Wirtschaft (Trend zu neuen Berufen, zu Dienstleistungen usw.) Rechnung trägt.</p><p>6. Wir gehen davon aus, dass eine grundlegende Revision des Berufsbildungsgesetzes einige Jahre beanspruchen wird. Wenn nach der Behandlung des Berufsbildungsberichts des Bundesrats im Parlament bei günstigen Umständen eine Botschaft bis Ende 1997 vorliegt, wird die Berufsbildungsreform kaum vor 2000 oder 2001 in Kraft treten und erst in den nachfolgenden Jahren wirksam umgesetzt werden können.</p><p>Wir möchten dieser Initiative jedoch durch eine rasche Einführung eines Kompetenzartikels die Möglichkeit für ein Anreiz- und Lastenausgleichssystem schon früher schaffen. Bereits die Existenz eines Kompetenzartikels würde eine gewisse Signalwirkung zugunsten der Lehrbetriebe auslösen, auch wenn er nur in Problembranchen zur Anwendung käme.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung eine Ergänzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG, SR 412.10) vor, mit welcher dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt wird, zur Förderung der Lehrstellen ein Anreizsystem oder einen Lastenausgleich zugunsten von Lehrbetrieben einzuführen.</p><p>Der Kompetenzartikel ist so zu gestalten, dass der Bundesrat den Vollzug auch an die Branchen- oder Berufsverbände oder an die Kantone übertragen kann.</p>
- Anreizsystem für Lehrstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Zahl der Lehrverhältnisse nach BBG ist von 1985 - 1995 um mehr als 40 000 oder ein Fünftel zurückgefallen. Obgleich die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge in den letzten zwei Jahren mit grossen Anstrengungen seitens der Behörden stabilisiert werden konnte, ist ungeachtet der Konjunkturlage ein längerfristiger Trend zum Abbau von Lehrstellen feststellbar. Insbesondere fehlen Lehrstellen in städtischen Gebieten und in den jüngeren Branchen, die keine gewerblichen Verbandsstrukturen ausweisen (z.B. Elektronik, Informatik, Schaltkreistechniken, Dienstleitungen, Freizeit- und Gesundheitsbereich).</p><p>2. Es braucht mittelfristig nicht nur eine Stabilisierung, sondern eine Erhöhung der Lehrstellenzahl, weil in den nächsten Jahren die Schulabgänger zahlenmässig, namentlich unter den Ausländern der zweiten Generation, erheblich zunehmen werden.</p><p>3. Der Abwärtstrend muss mit einem Anreizsystem aufgefangen werden, das die Betriebe zur vermehrten Bereitstellung von Lehrstellen und zur erhöhten Bereitschaft, den Lehrlingen und Lehrtöchtern Zeit für die Berufsschulen zu gewähren, ermuntert.</p><p>4. Es stehen verschiedene Anreizmodelle zur Diskussion:</p><p>- Besonderer steuerlicher Abzug der Lehrlingslöhne und/oder Ausbildungskosten durch die Lehrbetriebe.</p><p>- Ein Bonussystem für Lehrbetriebe mittels einer Entschädigung der Aufwendungen durch den Staat und/oder die Branchen.</p><p>- Ein Bonussystem nur für neugeschaffene zusätzliche Lehrstellen.</p><p>- Ein Lastenausgleich oder ein Bonus-Malus-System zwischen Betrieben ohne Ausbildungsaufwendungen und Betrieben, die sich in der Berufsbildung engagieren: Wer nichts tut für die Ausbildung und bloss ausgebildetes Personal rekrutiert soll bezahlen; wer jedoch Lehrlinge/Lehrtöchter ausbildet, soll eine Abgeltung für diese gemeinwirtschaftliche Leistung erhalten.</p><p>Für uns steht vor allem die letztere Variante im Vordergrund, weil sie eine budgetneutrale Lösung ermöglicht.</p><p>5. Die rasche Einführung eines Anreizsystems entbindet den Bundesrat nicht von der Aufgabe, in dieser Legislatur eine grundlegendere Revision des BBG vorzunehmen, welche</p><p>- die Berufsbildung aufwertet,</p><p>- die hunderten von Berufen zu Berufsfeldern zusammenfasst,</p><p>- die Berufsschulen zu Berufsqualifikationszentren ausbaut,</p><p>- die berufliche Weiterbildung und die Durchlässigkeit zu weiteren Bildungsgängen verbessert,</p><p>- die neuen Berufe und die Berufe im Dienstleistungebereich, im Gesundheits- und Pflegebereich rascher als bisher anerkennt, und</p><p>- die Bindung des Berufsbildungswesens an die traditionellen gewerblichen Strukturen und die Traditionsverbände lockert und dem Strukturwandel in der Wirtschaft (Trend zu neuen Berufen, zu Dienstleistungen usw.) Rechnung trägt.</p><p>6. Wir gehen davon aus, dass eine grundlegende Revision des Berufsbildungsgesetzes einige Jahre beanspruchen wird. Wenn nach der Behandlung des Berufsbildungsberichts des Bundesrats im Parlament bei günstigen Umständen eine Botschaft bis Ende 1997 vorliegt, wird die Berufsbildungsreform kaum vor 2000 oder 2001 in Kraft treten und erst in den nachfolgenden Jahren wirksam umgesetzt werden können.</p><p>Wir möchten dieser Initiative jedoch durch eine rasche Einführung eines Kompetenzartikels die Möglichkeit für ein Anreiz- und Lastenausgleichssystem schon früher schaffen. Bereits die Existenz eines Kompetenzartikels würde eine gewisse Signalwirkung zugunsten der Lehrbetriebe auslösen, auch wenn er nur in Problembranchen zur Anwendung käme.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung eine Ergänzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG, SR 412.10) vor, mit welcher dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt wird, zur Förderung der Lehrstellen ein Anreizsystem oder einen Lastenausgleich zugunsten von Lehrbetrieben einzuführen.</p><p>Der Kompetenzartikel ist so zu gestalten, dass der Bundesrat den Vollzug auch an die Branchen- oder Berufsverbände oder an die Kantone übertragen kann.</p>
- Anreizsystem für Lehrstellen
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