Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren
- ShortId
-
96.446
- Id
-
19960446
- Updated
-
10.04.2024 12:53
- Language
-
de
- Title
-
Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren
- AdditionalIndexing
-
parlamentarische Untersuchungskommission;Informationsrecht;Expertise;Amtsgeheimnis;parlamentarisches Verfahren;Gesetz
- 1
-
- L05K0803030105, parlamentarische Untersuchungskommission
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K02020601, Expertise
- L06K080701010103, Amtsgeheimnis
- L04K12010201, Informationsrecht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen, dass:</p><p>a. der Einsatz von Sachverständigen zur Beweisaufnahme im Auftrag einer Parlamentarischen Untersuchungskommission geregelt wird, indem die Befugnisse der Sachverständigen und die Pflichten der Befragten diesen gegenüber umschrieben werden;</p><p>b. eine klare und eindeutige gesetzliche Grundlage dafür besteht, dass von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission befragte Personen zur absoluten Verschwiegenheit über diese Befragungen verpflichtet sind.</p>
- Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen, dass:</p><p>a. der Einsatz von Sachverständigen zur Beweisaufnahme im Auftrag einer Parlamentarischen Untersuchungskommission geregelt wird, indem die Befugnisse der Sachverständigen und die Pflichten der Befragten diesen gegenüber umschrieben werden;</p><p>b. eine klare und eindeutige gesetzliche Grundlage dafür besteht, dass von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission befragte Personen zur absoluten Verschwiegenheit über diese Befragungen verpflichtet sind.</p>
- Einsatz von Sachverständigen und Pflicht zur Verschwiegenheit in PUK-Verfahren
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