Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat

ShortId
96.447
Id
19960447
Updated
10.04.2024 12:31
Language
de
Title
Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat
AdditionalIndexing
Auftrag;Richtlinie;parlamentarischer Vorstoss;parlamentarische Kontrolle;Beziehung Legislative-Exekutive;parlamentarisches Verfahren;Gesetz
1
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K050301010305, Richtlinie
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L06K080301020101, Auftrag
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Die Bundesverfassung sowie das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 sind dahingehend zu ändern oder zu ergänzen, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat Aufträge in seinem Zuständigkeitsbereich in Form einer Richtlinie erteilen kann.</p><p>Die neue Bestimmung ist so zu formulieren, dass die Mittel der parlamentarischen Oberaufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates verstärkt werden unter Gewährung der Entscheidungsfreiheit des Bundesrates.</p>
  • Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950067
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Die Bundesverfassung sowie das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 sind dahingehend zu ändern oder zu ergänzen, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat Aufträge in seinem Zuständigkeitsbereich in Form einer Richtlinie erteilen kann.</p><p>Die neue Bestimmung ist so zu formulieren, dass die Mittel der parlamentarischen Oberaufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates verstärkt werden unter Gewährung der Entscheidungsfreiheit des Bundesrates.</p>
    • Parlamentarische Oberaufsicht. Richtlinien der Bundesversammlung an den Bundesrat

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