Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren
- ShortId
-
96.448
- Id
-
19960448
- Updated
-
10.04.2024 12:58
- Language
-
de
- Title
-
Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren
- AdditionalIndexing
-
parlamentarisches Verfahren;Auskunftspflicht der Verwaltung;Gesetz;GPK
- 1
-
- L06K080303010103, GPK
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Weise Einblick sowohl in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente als auch in die Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren nehmen können.</p>
- Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Weise Einblick sowohl in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente als auch in die Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren nehmen können.</p>
- Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren
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