Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren

ShortId
96.448
Id
19960448
Updated
10.04.2024 12:58
Language
de
Title
Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren
AdditionalIndexing
parlamentarisches Verfahren;Auskunftspflicht der Verwaltung;Gesetz;GPK
1
  • L06K080303010103, GPK
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Weise Einblick sowohl in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente als auch in die Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren nehmen können.</p>
  • Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950067
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:</p><p>Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Weise Einblick sowohl in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente als auch in die Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren nehmen können.</p>
    • Einblick der Kontrollkommissionen in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente sowie in Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren

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